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Ralf Scherer

19.12.2017
14:15
Was Sie bei einer Stromsperre tun können

In vielen Haushalten stellt die Stromrechnung eine hohe Belastung dar und kann nicht immer rechtzeitig bezahlt werden. Bei großen Zahlungsrückständen kann es schließlich sogar zu einer Stromsperre kommen. Das hat verheerende Folgen. Elektrische Geräte können nicht mehr genutzt werden, das Licht funktioniert nicht und auch Kühlschrank und Backofen streiken.

Wann die Stromsperre erlaubt ist

In Deutschland darf der Versorger nicht einfach eine Stromsperre verhängen, nur weil eine Rechnung einmal nicht gezahlt wurde. Für diese letzte rigorose Maßnahme gibt es strenge Rahmenbedingungen. Der Versorger muss zunächst Mahnungen schicken. Wir darauf wiederholt nicht reagiert und der Kunde keinerlei andere Zahlungswilligkeit, beispielsweise durch eine Ratenzahlung aufzeigt, darf der Versorger eine Sperre androhen. Jetzt hat der Kunde weitere vier Wochen Zeit darauf zu reagieren und mit dem Versorger eine Einigung zu erreichen. Passiert dies nicht, muss der Versorger den Vollzug der Sperre noch einmal drei Werktage vorher ankündigen. Außerdem sind Stromsperren nur erlaubt, wenn der nicht gezahlte Betrag mindestens 100 Euro beträgt.

Was Sie tun können

Wenn es zur Stromsperre kommt, sollten Sie sofort Kontakt mit dem Energieversorger aufnehmen. Da dieser ein Interesse hat an sein Geld zu kommen, lässt er oftmals mit sich reden. Bedenken Sie allerdings, dass für Sperrung und Entsperrung jeweils eine Gebühr kosten. Darüber hinaus können Sie sich von der Verbraucherzentrale beraten lassen. Nicht immer ist die Stromsperre gerechtfertigt, selbst wenn alle oben genannten Bedingungen erfüllt wurden. Um zu hohe Kosten zu vermeiden, können Sie auch vorab schon nach einem günstigeren Stromanbieter suchen. Ein Preisvergleich <a href=­'http:­//­www.­stromkampagne.­com/­thema/­preisvergleich-­strom'>fü­r Strom kann viel Stress und Geld sparen.</a> http:­//­www.­stromkampagne.­com rät dazu, den aktuellen Tarif mit anderen Angeboten zu vergleichen und gegebenenfalls zum nächstmöglichen Termin zu wechseln.


 

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