| STATUS QUO der Endüberartung - noch keine Downloads TECHNOLOGISCHER AMONETARISMUS(TA) - Vom Ursprung zum `Das, was´ der TA `ist´, TA `zu sein´
MONETARISMUS Die Etymologie vom Wort Monetarismus geht über das Englische Wort money auf das Lateinische Wörtchen monetum zurück. Monetum bedeutet gemünztes Geld. Die Etymologie des Wortes monetum läßt sich auf eine volksmundliche Geldbezeichnung aus der Zeit um 500 v. Chr. zurückführen. In dieser Zeit wurde die Römische Münze (Münzstätte) in der Nähe des Tempels der Iuno moneta - der Mahnerin - errichtet. Dieser IunoTempel lag wiederrum ganz in der Nähe des etwa zeitgleich gebauten JupiterTempels. Deswegen liegt die Vermutung nahe, daß der römische Volksmund Geld und Göttlichkeit in einer nahezu calvinismischen Verbindung zu einer arrogantial- biodynamischen Wesensinflation adaptiven Menschsein's auffasste - beispielsweise unter Maßgaben vom dem natürlichen Relativismus enthobenen, künstlerisch verarbeiteten Attraktionat Schönheit.
Im TA wird monetum nicht nur in der Bedeutung gemünztes Geld, sondern schlecht- hin für Geld verwendet - also auch für Papiergeld. Im dynastischen China soll es zwar bereits vor der Lydischen Münzprägung mehr oder weniger unbelegbares Papiergeld gegeben haben. Und auch die Indischen Veden berichteten von einem - nur kurze Zeit in Zirkulation gewesenen - Münzgeld. Darüberhinaus besteht die Möglichkeit, daß das Lydische Münzgeld, dannmehr eben auch das Griechische und das Römische Münzwe- sen nur ein naturkundliches Kunstwerk zur schmiedetechnischen Darstellung geografischer Klimafunktionen einer atitanismischen Demokratie war. Doch im Kontext des TA’s wird der Beginn des wissenschaftsbeihingegebenen Münzwesens mit dem Beginn des internationalen Geldwesens gleichgesetzt. Und dieses erlangte eben mit der Römischen Münze im sich entwickelnden Römischen Imperium eine Geltung, die noch heute nicht rationalisiert zu sein scheint.
Nun hätte zwar auch das lateinische Wort pecunia für den Titel dieses Büchleins genutzt werden können - technologischer Apecuniarismus. Aber da das Englische Wort money in einer somit weltsprachlichkeitsdirekten Beziehung zum lateinischen Wort monetum zu stehen scheint - u. a. ließe sich die PunkSzene in diesem Sinn interpretieren -, erschien die Wahl des Wortes monetum und somit die Buchtitulierung `Technologischer Amonetarismus´ als rationaler. Insbesondere eben auch in Bezug auf den Geldwesensholismus, in den nicht nur das Geldwesen als solches, sondern auch Peripherphänome- ne, wie z.B. Geldpolitik, mit einbezogen sind. Das Wörtchen Monetarismus wurde somit gewählt, weil sich dieses Wort eher mit der politischen Seite der Geldwissenschaft verbinden ließ als etwa Worte wie Pecuniarismus, Pulismus, Kanérismus, Peningarismus, Dengirismus, Argentismus, Fendharismus oder Denarismus. [Der alte Sigmund Freud würde dieser Entscheidung wahrscheinlich aus psychologischer Sicht zugestimmt haben, während Darwinisten vieleicht aufgrund der annnährungshalben Ähnlichkeiten der englischen Worte `money´ und`monkey´ ein Ja zu dieser Wortwahl geben würden.] [Der Bau des Jupitertempels erfolgte in der Zeit der Errichtung der Römischen Münze, sodaß das aufkeimende Arbeitswesen langsam zur Alkzeptanz der Prostituierrung aller arbeitenden Menschen ausgedehnt werden konnte - was wohl in der Feststellung, daß der Kaiserpalast unter Nero einem Bordell glich, durchaus geldwesensperipherialitätsähnliche Parallelen zur damaligen Realität gehabt haben konnte, wie das Goldene Haus oder die vom Geld mit inspirierten Vorstellungen eines gigantischen Neropolis’.]
Das große Fremdwörterbuch der BrockhausEnzyklopädie gibt zum Wort Monetarismus dar: Theorie in den Wirtschaftswissenschaften, die besagt, dass in einer Volkswirtschaft der Geldmenge (d.h. der Menge des umlaufenden Bar- und Giralgeldes) überragende Bedeutung beigemessen werden muss u. deshalb die Wirtschaft direkt über die Geldmenge zu steuern ist. Monetarismus ist primär also keine Bezeichnung für einen religiösen Kult zu Ehren der Iuno moneta, sondern ein gegenwärtig (2013) kaum wegzudenkender Faktor der allgemeinen Wirtschaft, mit dem der Vermessenheit des menschlichen Wesens Rechnung getragen und Rechtfertigung zuteil gebracht werden soll.
Das Wörtchen Monetarismus wurde gewählt, um das Thema dieses Buches und dieses Thema im Zusammenhang mit der zur Realität dieses Themas tendierenden Ent- wicklung realen bzw. politisch realen Amonetarismusses primär als eine geldmengenpo- litische Angelegenheit einer der staatlichen Obhut überantwortlichen arbeitssurrogativen Technisierung darzustellen. Im Kontext dieses Büchleins bzw. im Bedeutungsbereich des Buchtitels soll das Wörtchen Monetarismus allerdings nicht nur die Tatsächlichkeit einer die Wirtschaftsfreiheit negativ modifizierenden Steuerungsfunktionalität des Geldes bzw. des Geldwesens hervorheben, sondern allgemein auf das Geldwesen bezogen sein. Monetarismus soll im Kontext des TAs nichts Anderes als die Kunde des Geldwesens in einer nahezu affektualmetaphysisch wissenschaftlichen Ausprägung des Geldwesens bedeuten. Der Steuerung, die die Geldmenge auf das Wirtschaftssystem auszuüben vermag, kommt dabei lediglich die Funktion eines Mechanismusses zur se- lektionismischen Passung des Wirtschaftssystems an den Stand der Entwicklung des allgemeinen Wirtschaftswachstums zu. Dieser Passungsmechanismus scheint insbeson- dere für den richtigen Zeitpunkt des Beginns der amone- TArisierenden KPWparalyse wichtig zu sein, weil es sich bei der Geldabschaffung mit der technologisch-amoneTArismischen KPWparalyse um einen monetarismisch eingeleiteten, auf das TAische Ver- rechnungssystem rüberdriftenden Übergangsprozeß nach den Maßgaben des allgemeinen Entwicklungsstandes handeln würde. Der Vorgang der Geldabschaffung wäre nun aber weder mit einem inflationären noch mit einem - was sich dem Begriff einer geldwirtschaftsentelismischen Geldesabsurdität entnehmen lassen könnte - deflationären Prozeß, sondern mit einem difflationären Prozess eines geldwirtschaftsorientierten Geldmengen- und Werterelativismusses verbunden. In diesem Difflationsprozeß würde die zum Beginn der 1. Entwicklungsstufe des technologisch-amonetarismischen Tauschhandelssystem's fixierte, gehaltene und indizierte bzw. indexierte Geldmenge bis hin zur 3. Entwicklungsstufe des TAs konstant gehalten werden - worin eine Passung des Standes der Geldwirtschaftsentwicklung an eine automationstechnische Rationalitätsauffassung erfölge. So gesehen würde eine monetarismische Geldmenge, die die Steuerung sämtlicher Wirtschaftsprozesse zum Ziel hätte, zwar auch für die technologische Amone- TArisation und somit für den Entwicklungsweg zum technologisch realen AmoneTArismus bedeutsam sein, weil sich sämtliche in Werte gefassten Relationen der Gegenwart wertesystematisch in Relation zu dieser Geldmenge befänden und sich im Fortschrittspro- zess des Wirtschaftswachtums bezugssystemrelativismisch weiterhin in Relation zu die- ser Geldmenge befinden würden. Aber eine konkrete Steuerungsfunktion läge der zum Beginn der KPWparalyse indexierten Geldmenge nicht mehr ob, denn die KPWparalyse würde Werteverhältnisse schaffen, die sich unterhalb des gesetzten Geldmengenniveaus eine geldmengenwachstumskompensatorische Basis für einen reinen Verrechnungsprozess schüfen. Die Geldmenge hätte diesem Verrechnungsprozeß kaum noch zu relevantieren. Wenn es hierbei hieße, daß es sich beim Vorgang der KPWnullierung um ein Geschehen des abstraktionstendenziellen Monetarismusses handeln würde, weil es erstmals bei einem Difflationsprozess um ein tatsächliches Wirtschaften mit Geld ginge - jedenfalls im Sinn der beiden Wirtschaftsprinzipien, dem Minimal- und dem Maximalprinzip -, so läge man garnicht so verkehrt. Sämtliche Relationen sämtlicher Werte in den werteorientierten Banden einer festbleibenden Geldmenge hätten sich KPWparalyseorientiert fortzuentwickeln. Außerdem könnten Erfordernisse beihinwirken, die an einer innerdifflatorischen Inflationsrate festhalten ließen, weil beispielsweise nicht alle Werteverhältnisse weitgehend sychronisiert auf verrechnungstechnische Wer- televels bringbar wären. So ließe sich dieses Phänomen des wirtschaftsentwicklungsbezogenen wissenschaftlichen Monetarismusses wiederrum aus der Tatsache erklären, daß es sich bei der technologischen AmoneTArisation eben um ein monetarismisches Phänomen handeln würde, welches sich eben nur mit den in der Geldwirtschafts- und Industrialisierungsgeschichte erarbeiten Kenntnissen und Möglichkeiten durchführen ließe. Mit dieser Definition gleichsam auf den Umstand angesprochen, der das Geldwesen - wie auch das Versicherungswesen - als einen Bereich der angewandten Mathematik darstellt. Es ließe sich in Verbindung mit dem Verrechnungssystem die Frage erheben, warum ein Tauschwesen, das mit abstrakten Werten funktioniert, ein nicht abstraktes Tauschmittel nutzen sollte? Das mit SiEinheiten rechnende und bilanzierende 3TermSystem der technologisch-amonetarismischen Verrechnung läge somit nicht nur dem Maschinenwesen näher als das mit zusätzlichen Umrechnungen des Strom- und Kräf- teverbrauches in Währungseinheiten tätige Geldwesen. Es wäre auch diesem Umstand der Mathematikbeihingegebenheit essentieller verbunden als es das Geldwesen ist. Der Monetarismus erschiene im Zusammenhang mit dem technologischen AmoneTArismus als ein Gegenstand einer politischen Entwicklung, die die Erhebung des Monetarismusses auf das zweckrationalismische Niveau einer politischen Ideologie setzen und somit den Monetarismus als einen politzentralen Gegenstand des politischen Entwicklungsinteresses erzeigen würde. Man darf ein Phänomen wie den Monetarismus nicht mit irgendwelchen Gewaltmaßnahmen abschaffen oder teilweise paradox am Leben halten, weil es keinen positiven Ersatz gibt - Muscheln, Gold und andere Gegenstände könnten zwar an die funktionelle Stelle des Geldes treten, aber dadurch wären diese Dinge wieder allgemeine Werteäquivalente und somit Geld. Man muß zuende denken, logisch extrapolieren und eine Zielsetzung in diesem Monetarismusphänomen erkennen - das ist in jeder Wissenschaft so. Die wirtschaftsrationale Verringerung der Geldknappheit könnte zwar als ein Ziel ausgelegt werden. Aber eine Verringerung der Geldknappheit - sei diese auch noch so sukzessiv und atomismial ausgerichtet - wäre keine rationale Zielsetzung hinsichtlich den vom allgemeinen Stand der Entwicklung offerierbaren Fortschrittsmöglichkeiten, sondern eine nahezu beharrungschwachsinnige Verharrung vor dem Geldwesensenteliat einer von der Geldwirtschaft erwirkten Geldesabsurdität. Demgemäß müsste eine Beseitigung der Geldknappheit nicht unbedingt auch die geldesabsurditätische Abschaffung des Geldes bedeuten. `Zuende denken´ würde hierbei bedeuten, vor der das Geldwesen beseitigenden Geldesabsurdität ins Stocken zu geraten und am geldvermittelten Tauschwesen spielgeldmäßig uner artismisch festzuhalten. Die Verwendung wissenschaftlicher Methoden des Monetarismusses wäre die Verwendung von Methoden zur Abschaffung des Monetarismusses und somit zur Abschaffung dieser Methoden selbst.
Wenn der Monetarismus die geldwissenschaftliche Seite des Geldwesens ist - reli- gionswissenschaftliche Aspekte mit einbezogen - und wenn mit dieser wissenschaftli- chen Seite ein Wirtschaften verbunden wäre, dann wäre der Monetarismus nur das mo- netarismuseigene Instrumentarium, die Geldknappheit mit den rationalsten Mitteln ab- zuschaffen. Die technisationsentelismische Abschaffung der Geldknappheit wäre aber bestenfalls die Schaffung der Geldesabsurdität. Es ließe sich die Frage erheben: Warum sollte man am Geld festhalten, wenn es aufgrund saturativer Geldmengenverhältnisse kein geldwirtschaftliches Bedürfnis dafür gäbe?! (Das wäre etwa wie mit der Medizin. Gäbe es keine Krankheiten, Unfälle und dergleichen mehr, so bräuchte es auch keine Medizin zu geben.) Wenn sich jeder alles kaufen könnte, dann bräuchte das Geld in diesen Tauschvorgängen nicht weiter zu bestehen, weil es absurd wäre. Man bräuchte nur irgendwohin zu gehen, sich die Dinge des eigenen Begehrs zu nehmen und wieder zu verschwinden. Diese monetarismische Zielsetzung wäre in die Erhebung des Mone- tarismusses auf das politische Niveau einer gesellschaftsentelismischen Monetarismus- entwicklung bringbar. Die KPWparalyse in Verbindung mit der KPWnullierung im Zu- stand einer geldesabsurditätischen HighTechGesellschaft wäre der wissenschaftsmone- tarismische Ausdruck dieser wirtschaftszielischen Ehebungsfunktionalismik, die lang- sam aber stet vom konventionellen Geldmengenbewußtsein in das Bewußtsein einer politischen Entwicklung technologisch realen Amone
TArismusses (PetraBewußtsein) rüber driften ließe. Und dafür wäre die Geldmenge nicht mehr das prioritätische Ziel des Monetarismusses, sondern lediglich ein Leitphänomen für die verrechnungstechni- sche Korrelation der im Geld vertretenden Werte und Werteverhältnisse. Die Schwer- punkte lägen in der technisationsrationalen Herausarbeitung eines KPWparalytisch er- strebbaren Wertegefüges, welches die Preisstabilität in der Sukzessverschachtelung der Kosten-, Preise- und Werteparalyse relativieren und innerhalb der am Beginn der 1. T-A- ischen Entwicklungsstufe indexierten Geldmenge stabilitätsrelativismisch auf eine ver- rechnungstechnisch quasische Nullpreisstabilität bringen würde.
Problematisch könnte nur das Synchronisationstiming in der Korrelation sämt- licher Werteverhältnisse werden, weil es eben keine feste Konjunkturprogrammatik zu geben scheint. Die Entwicklungszeit des technologischen Amone
TArismusses könnte nicht exakt bestimmt werden, sodaß es wieder die Geldmenge wäre, die die Inkongru- enzen der Werte im KPWparalytischen System sämtlicher Werteverhältnisse mit Geld- mengenveränderungen - meist wohl Geldmengenaufstockungen - zu kompensieren hät- te - die Unbestimmtheitsrelation der Entwicklungszeit wäre besonders im monetarismi- schen Aspekt des Erscheinens neuer EmergingMarkets verstehbar, denn die Entwick- lung neuer Märkte in Staaten aus dem Bezugskreis der Entwicklungshilfe könnte mit Dingen erfolgen, die sich dem gegenwärtigen Informationsmanagement der Monetaris- ten schlichtweg verborgen zu halten scheinen. Deswegen wird im TA nur eine Ent- wicklungsunterteilung in 3 bzw. 4 nicht mit der zeitlichen Exaktheit internationaler Ter- mingeschäfte vergleichbaren Entwicklungsstufen beschrieben. Die 3- oder 4stufige Entwicklungsunterteilung ist als eine Unterteilung aus der Hervorhebung der hervorstechendsten Entwicklungserscheinungen der in Sukzessintervallen ablaufbaren technologischen Amonetarisation auffassbar. Die 4. Entwicklungsstufe ist genaugenommen keine Entwicklungsstufe des technologischen Amonetarismusses, sondern eine natürliche, logische, wissenschaftsabstämmliche udgl. Erscheinung aus dem Bestehen der MenscHheit als solchem: 1. Stufe: Zeit des Fabrikbauens und der Behördenerrichtung; 2. Stufe: Difflation und Wechsel zum Verrechnungssytem; 3. Stufe: Prozedurierender Marawelbfunktionismus; 4. Stufe: Beendete Mensc
Hheitsentwicklung, Gewährungswirtschaftssystem. Die zeitlichen Währungen (Dauern, Längen) dieser Etappen oder Intervalle sind in zeitlicher Hinsicht nicht vorbestimmt. Womit eine Lehnung an zeitlich nicht defi- nierte Geldmengenziele erfolgen soll bzw. Erfolgt. Mit einem `Merkel´ - dem Atom einer Erinnerung - ließe sich aber die Beendigung der 1. Entwicklungststufe und somit der Beginn der 2. Entwicklungsstufe mit dem thematisch in den Realisationsprozeß der Fabrik übertragenen sog. 1. Film der Geschichte bewegter Bilder veranschaulichen. Gemeint ist das kurze Filmchen Arbeiter verlassen das LumierWerk. Denn: Mit der Fertigstellung der Fabrik, die vermutlich aufwandsreicher als die Errichtung der Behörde wäre, begönne der eigentliche Amonetarisationsprozess. Die zum Entwicklungsbeginn indexierte Geldmenge würde als eine Indexmenge betrachtbar sein, die vieleicht den Zahlenwert 100 haben könnte, während sich die Ver- änderungen in positiven oder negativen Abweichungen von dieser Einhundertmarke erzeigen müssten. Ein etwas bescheidener Grund dafür könnte der Verlust von Geld sein. Geldverschleiß und dergleichen würden sich auf die difflatorische Geldmengen- stabilisierung auswirken, aber teils auch zum Point-of-break-even der Difflation beiwir- ken, denn das in Umlauf gebrachte Geld könnte ab diesen Punkt schlicht und unergrei- fend weg geworfen werden. Die zur Difflation bestimmte Geldmenge (LastEffective- -Geldmenge) würde innerhalb der difflatorischen Monetarismusentwicklung bezieh- ungsweise dort am Point-of-break-even zwischen der
KPWparalytismischen Difflation und dem geldesabsurditätsantizipatorisch technologischen AmoneTArismus wie Wasser an einem Strand zerlaufen, zerfließen und versickern - das Geldwesen würde abebben und wäre nicht mehr.
Die rationale Beseitigung der Knappheit des Geldes scheint inzwischen auf ei- nem internationalen System der Geldwirtschaft aufzubauen, in welchem die unter- schiedlichsten Währungen und Währungssysteme miteinander interagieren können. Wenn eine Interaktion der Währungssysteme auch beim KPWparalyseprozess beibehal- ten werden und wenn die technologische Amone
TArisation nicht zu zwei handelsunver- bundenen Gesellschaftserscheinungen führen soll, deren eine dem Monetarismus und deren andere dem AmoneTArismus verbunden wäre, bezöge sich die technologische A- moneTArisation auf das internationale Geldwesen. Die zu difflarierende Geldmenge wä- re die international vorhandene Geldmenge - internationales Bargeldaufkommen, inter- nationale Spareinlagen, internationale kurzfristige und langfristige Kredite usw.. Die In- ternationalität der Wirtschaft, insbesondere die Internationalität des Geldwesens bzw. des Monetarismusses, wäre der Grund für die Internationalität des technologischen A- moneTArismusses. Es wäre vom tausch(handels)orientierten Standpunkt unvernünftig oder absurd, ein monetarismisches und ein amoneTArismisches Wertesystem nebenein- ander in der Realität der Weltwirtschaft bestehen zu lassen, weil solche Systeme mitein- ander keine rationalen Transaktionen betätigen könnten und somit nahezu autark zu sein hätten. Eine Differenzierung in Staaten mit und Staaten ohne Geldwesen wäre ein Rückschritt aus der bisherigen Weltentwicklung, die sich einen historisch wohl einmalig großen Freiheitsraum geschaffen hat. Und das auch mit einem Blick auf kartografische Kontinentalverhältnisse einiger somit geografischen Genzbedingungen. Die Internationalität des Geldwesens wäre aber auch ein Grund, eine internatio- nale Vereinigung zur rationalen Durchführung der Amone
TArisation zu schaffen. Es ist aber gerade auch diese den europäisch-internationalen Konvergentionismus bereichern- de Internationalität, die infolge der Korrelation sämtlicher Währungssysteme eine zen- trale Institution zur Kontrolle, Überwachung und gegebenenfalls auch zur interventio- nismischen Regelung der AmoneTArisation als erforderlich erscheinen ließe, damit die Entwicklung nicht im Chaos oder nicht wieder beim Monetarismus münden müsste. Eine zentrale Institution für die AmoneTArisation zu schaffen, wäre sicherlich kaum mit irgendwelchen Schwierigkeiten verbunden. Zumal bereits Institutionen zu existieren scheinen, die die AmoneTArisation in diesem Sinn begleiten könnten. Das beste Beispiel wäre das System der Vereinten Nationen (VN,UN,UNO), in welchem verschiedenste Teilorganisationen miteinander verbunden zu sein scheinen - man denke nur an die Ge- sellschaft für industrielle Entwicklung oder an die Weltbank. Der Monetarismus wäre schon allein durch die Internationalität des Geldes ein Gegenstand für eine politische Betrachtungen dieses Systems, und derartige politische Betrachtungen wären wohl auch ausschlaggebend für eine Entscheidung für oder gegen eine Organisation wie die VN. Denn: Die Politik des Monetarismusses scheint bei der staatlichen Geldhoheit - Münz- hoheit und Interventionsrecht (staatliches Recht, nicht mit Gold odgl. gedecktes Geld wirtschaftszweckrational in Umlauf zu bringen und zu regulieren) - einer jeden Nation zu beginnen. Die völkerrechtliche Reglementierung der technologisch realen AmoneTA- risation müsste von einer Organisation begleitet werden, die diesem Umstand durch ge- samtnationale Interessenvertretungen Rechnung tragen könnte. Daß die Vereinten Na- tionen imgrundegenommen eine Organisation zur weltweiten Friedenssicherung zu sein scheinen, sollte an einer politischen Verbindung mit dem Monetarismus nichts än- dern müssen, denn die TAisierung wäre ohne einen internationalen Frieden kaum denkbar und könnte die internationalen Friedensbeziehungen im produktionismischen Kontext sogar noch festigen - gestützt vom § 13 des Bundesdeutschen Strafgesetzbu- ches bzw. vom technologisch-amonetarismischen §13StgbPhänomen. Und der Mone- tarismus ist ja eh über das Weltbanksystem mit der VN verbunden, sodaß lediglich eine politische Begeradigung des technologisch-amoneTArismischen Entwicklungsweges zu erfolgen bräuchte. Zudem scheint eine besondere Verbindung zwischen dem Moneta- rismus und den MenscHenrechten zu bestehen. Zum Beispiel ist der gesamte Sozial- komplex dieser Rechte wohl kaum mehr ohne eine Lehnung an den Monetarismus denkbar, und ein MenscHenrecht auf Arbeit und dergleichen hätte nur in einem arbeits- fixierten Anachronismialsystem und eben im atechnischen Monetarismus eine Bedeut- ung. In einer Gesellschaft, in der alle Arbeitsprozesse technisch surrogiert und somit abgeschafft sind, wäre ein Recht auf Arbeit paradox und absurd - eine antiauterge Wirtschaft, die sich von jedweden Selbstkosten kosten-, preise- und werte- beziehungs- weise kosten-, werte- und preiseparalytisch verabschieden würde, würde ein vollständig neues Bewußtsein für die Handhabung derartiger MenscHenrechte und Sozialchartas hervorbringen. Es steht außer Zweifel, daß die VN an der Entwicklung beteiligt sein müsste, weil die VN eine Hüterin der MenscHenrechte, der sozialchartären Sozialrechte und aufgrund des faschismischen VNcharakters eben auch des Monetarismusses zu sein scheint - wenn auch in einer Art und Weise, die Zweifel an der Kompetentialratio- nalität der VN begründen läßt, weil sich ein Recht auf Arbeit nach automationismi- schen Maßgaben real eben nicht als rational artikuliert auffassen lassen kann, solange damit keine Arbeit des Sinns freiwilliger privater Selbstbeschäftigungen gemeint ist.
Ausgehend von der Internationalität des Geldwesens und den internationalen Monetarismus auf die Stufe einer politischen Entwicklungslinie - wie den technologi- schen Amone
TArismus - bringend wäre besonders im Verhältnis zu einer Organisation wie der VN der Schritt auf ein internationales Staatswesen denklich. Der Monetarismus erschiene in Verbindung mit einer weltweiten Arbeitssurrogation nun wieder als ein Basiskompartiment eines internationalen (Rechts)Staates oder einer internationalen (Kon)Föderation. Einer der Unterschiede zu den konventionellen Ideologien bestünde in der Tatsache, daß die moneTArismische Basis der politischen Ideologie des TA’s wirtschaftsassoziiert auf dem historisch gediehenen Werg der Wirtschaftsgeschichte geschichtswergrationalisationsrechtlich und somit gesetzesgestützt bauen würde. Die MenscHenrechte - Ausnahme wäre das Recht auf Arbeit und dergleichen - könnten als selbstverständliche Gegebenheiten des menscHheitlichen Seins auf dieser Erde dem Bereich politischer Betrachtungen entfallen. Im Zentrum der Betrachtung wären dannmehr die diese MenscHenrechte politisch und wirtschaftlich fortermöglichenden Verhältnisse der TAisation - beziehungsweise die Realitätsaberrationen aus den in staatlichen und gesellschaftlichen Verhältnissen vermerkbaren Fehlverhältnissen und Widersprüchlichkeiten dieser Verhältnisse. Der Monetarismus würde zwar keine Steuerung der Politik durch Geldmengen- erwägungen bedeuten, aber die geldwirtschaftliche Zielsetzung der technologisch-tech- nischen Geldabschaffung würde mit der Politisierung der Geldwirtschaft bzw. des TA’s einen Ausdruck bekommen, der Politik, Zielsetzung und Zielerreichung als identisch erachten ließe. In dieser Identität eines geldwirtschaftlichen Zieles (Wirtschaftsentelis- mus) mit der politassoziierten Harmonisierung der Durchführung zu diesem Ziel könn- te beispielsweise der später angesprochene Steuernominalismus eine Wurzel haben. Denn: Für die steuermonetarismische Durchführungsfinanzierung der technologischen Amone
TArisation bräuchte nicht unbedingt eine neue Steuer eingeführt zu werden. Es könnte genügen, Teile des bestehenden Steueraufkommens der Paktstaaten auf die Transaktionswege der TAfinanzierung umzuleiten, wenn die gesamtstaatlichen Interes- selagen in der TAischen Zielsetzung, samt allen denkbaren Ergebnissen dieser Entwick- lung, politische Steuerverwendungsschwerpunkte oder gar gewisse -prioritäten erblik- ken ließen oder erbrächten. Es könnte somit ausreichend sein, haushaltsrechtliche Steuerverwendungsstrukturen umzustrukturieren. Mit einem Blick auf allgemeine (Ver)Rechnungseinheiten läge eine derartige Steuer, die real keine Steuer wäre, sondern lediglich eine steuerzweckrationale Teilmenge des bestehen Steueraufkommens um- funktioniert hielte, sogar im monetarismischen Trend der Entwicklung. Obschon sich aus Einfachheitserwägungen heraus behaupten ließe, daß eine reale Steuer aus Kontier- rungsgründen wohl einfacher zu handhaben wäre, somit mit weniger Schwierigkeiten zur TAfinanzierung genutzt werden könnte und deswegen bürokratisch als rationeller gälte. Eine ledige Abschaffung der Geldknappheit, die vor der technologischen Geldes- absurdität stehen bleiben und dort verharren würde, wäre ein politisch untergeordnetes Ziel, denn dieses wäre eben ein reines Wirtschaftsziel calvinismischer Anarchisten, für das die Politik vieleicht bestenfalls zu Interventionsmaßnahmen zu tendieren bräuchte. Aber selbst ein solches untergeordnetes Ziel wird vom Fiskus gefördert. Um wieviel mehr müsste dann eine geld- und arbeitsinternational erhebliche internationale Auto- mationssteuer - sei diese nun nominalismisch formuliert oder real - als Bindeglied auto- mationsrationaler Fortschrittsverwirklichungen erwäglich sein?! Schließlich und wegen der obigen Kontextuierung einer politischen Monetaris- muserhebung sei betont, daß der bestehende Monetarismus ohnehin nicht als ein polit- freies System aufgefasst werden kann. Zum Beispiel ließen die für den Beitritt zum europäischen Binnenmarkt erfoderlichen Konvergenzkriterien eine unmittelbare Schlußfolgerung auf die politische Effektivität der mit Geld und Werten arbeitenden Geldwirtschaft, ja, eine Schlußfolgerung auf die politologische Steuerungsfunktionalität des Geldwesens zu. Zumindest scheinen die ProKopfEinkommen und die Sozialpro- dukte (Nationaleinkommen) in Geld ausgedrückt zu sein, sodaß der Monetarismus über diese Ausdrücke als im gesellschaftsholismischen Staatenfunktionalismus nicht unwe- sentlich vertreten erachtet werden könnte. Was auch hinsichtlich den staatlichen Einla- gen im Weltbanksystem, durch die sich die VN finanziert, zu gelten scheint. Sämtliche politischen Maßnahmen, die der Durchführung der technologischen Amone
TArisation dienen würden, hätten einen zeitlichen und funktionellen monetaris- mischen `Leitfaden´, der in der Difflation bestünde. Mit einem Difflationsprozeß hät- ten die Zentralbanken eine negative Geldmengenzielpolitik zu betreiben - negativ, weil das Geldmengenziel nicht aus einer Geldmengenerhöhung, sondern aus der tendenziel- len Fixierung und langsamen AusDemVerkehrZiehung einer LastEffectiveGeldmenge bestünde. International würde der Difflationsprozess etwa eine Funktionalität haben können, die zu den paktstaatlichen Konvergenzfunktionismen auf der 1. und der 2. Entwicklungsstufe des TAs rechenbar wäre. Dadurch würde der Monetarismus ans Geld gelehnte und wirtschaftsprinzipienkonforme Rand- oder Parameterfunktionen für die politischen Belange der auf Normen und Standards gründenen technischen Amone- TArisation bedeuten. Beispielshalber hinge die Entwicklungszeit zur 3. Stufe der Amone- TArisation von derjenigen Zeit ab, die alle Staaten benötigen würden, den Marawelb- funktionismus und das TAische Verrechnungssystem funktionierend zu realisieren. Von derjenigen Zeit also, die benötigt werden würde, das Geld zugunsten des mit einer (ex- tremen) Neuleistungsauffassung lediglich noch ein verrechnungstechnisches Werteäqui- valentialprozedurat behauptenden Verrechnungssystems aus der Zirkulationssphäre zu ziehen. Der Difflationsprozeß wäre nicht nur das geldwirtschaftliche Instrument der GeldAusDemVerkehrZiehung, sondern auch das A und Z einer postmodernitätsratio- nalen Geldwirtschaft als solcher. Der Monetarismus würde mit dem Difflationsprozeß eine geldwirtschaftliche Rationalisierung erfahren, aus der die Tendenz zum TA nahezu eo ipso ersichtlich wird. Und das selbst dann, wenn man den Monetarismus als mit ei- ner biodynamischen Assimilationsfunktion, die das Inflationswesen mit evolutiven Pro- zessen und Erscheinungen aus Kultur, Kunst, Religion und Mythen zu analogisieren scheint, begeben erachtet. Analysiert man den Monetarismus nach der definitorischen Maßgabe einer geleb- ten Geldnutzungskunde, so kommt man nicht umhin, festzustellen, daß es dieser Kun- de im tatsächlichen Sein derer Lebung weitgehend egal zu sein scheint, ob diese Kunde rational ist oder nicht. Dieser etwas burschikose Kommentar soll sich auf die Tatsache beziehen, daß nach dem Minimal- und dem Maximalprinzip der allgemeinen Wirt- schaftsdefinition von einer Geldwirtschaft erst unter der Einbeziehung einer Difflation die Rede sein könnte. Der Monetarismus als historisches Phänomen der Wirtschafts- und Tauschmittelkunde wäre als ein difflatorisch auslaufendes, historisches Tauschmit- telphänomen im Prozess der geschichtlichen Sozikenose auffassbar. Somit wäre der Monetarismus der geschichtlichen Entwicklung etwa das, was das Geld als solches im Bestehen der Märkte ist: Ein Tauschmedium. Nur wird in der geschichtlichen Entwick- lung keine einzelne Ware getauscht - bestenfalls ein Produkt, das dannmehr als Ein- kommen zu benennen ward. Gegeneinander getauscht werden eine Lebensauffassung des Sinns einer vom Geldwesen unabhängigen Freiheit und die historisch begründete, nahezu ahnenkultische Lebung der übertriebenen Betonung geldinteraktiver und somit atavismischer Rationalitätsbekundungen.
EXKURS: Monetarismus, die zwei Wirtschaftsprinzipien und das magische Viereck der Makroökonomie Wirtschaften bedeutet das vernünftige Tätigsein zur Beseitigung der Güterknapp- heit. Im Rahmen dieser Wirtschaftsdefinition scheinen zwei Prinzipien von grundlegen- der Bedeutung für das Wirtschaften zu sein. Diese beiden Prinzipien sind das Minimal- prinzip und Maximalprinzip. Mit dem Minimalprinzip wird versucht, ein vordefiniertes Ergebnis mit den ge- ringstmöglichen Mitteln zu erzielen. Mit dem Maximalprinzip soll versucht werden, das größtmögliche Ergebnis mit den bestehenden Mitteln zu erreichen. Zusammengefasst soll mit diesen beiden Wirtschaftsprinzipien der Begriff des Wirtschaftens umrissen sein. Für den Monetarismus würden das Minimal- und das Maximalprinzip ein Fest- halten an einer bestimmten Geldmenge - einer LastEffectiveGeldmenge - bedeuten. Das Minimalprinzip würde die Beseitigung der Geldknappheit als von einer zu einer bestimmten Zeit bestimmten, festgelegten Geldmenge als wirtschaftlich erscheinen lassen, weil die sukzessive Aufstockung von Geldmengen wirtschaftsentelismisch über den Stand eines minimalismischen Mitteleinsatzes - die Geldmengen wären das geld- wirtschaftliche Mittel zum rationalen Beseitigen der Geldknappheit - hinausgehen wür- de. Eine langsam vergrößerte Geldmenge ist im Gegensatz zu einer LastEffectiveGeld- menge nicht der gringste Geldmengeneinsatz und somit nicht einwandfrei dem Mini- malprinzip verbunden. Das Maximalprinzip würde die Erreichung des Geldwirtschafts- zieles, welches als der geldwirtschaftlich größtmögliche Nutzen der Geldwirtschaft defi- niert sein müsste, mit dem Einsatz einer zu einer bestimmten Zeit bestimmten Geld- menge als wirtschaftlich erscheinen lassen, weil diese Geldmenge bei der Zieldefinition das bestehende Mittelangebot, von dem ab sich der größmögliche Nutzen in Erschein- ung des Beseitigtseins der Geldknappheit zu erzielen lassen hätte, darstellen würde. Die sukzessiven Ausstockungen oder Vergrößerungen der bestehenden Geldmengen lassen von einer Abweichung von dem Maximalprinzip reden, weil die Geldmengenaufstock- ungen das zu einem bestimmten Zeitpunkt bestimmte und somit real vorhandene Mit- telangebot vergrößert. Das geldwirtschaftsentelismische Beseitigtsein der Geldknapp- heit würde nicht mehr mit den zu einem gefixten Zeitpunt zur Verfügung gestanden habenden Mitteln, sondern mit den stetig hinzu geschaffen Mitteln erzielt worden sein. Da im TA die Begriffe Monetarismus und Geldwirtschaft synonym gelten, wäre es monetarismisch einwandfrei, einen Difflationsprozess als den Prozess des geldwirt- schaftlichen Wirtschaftens zu betrachten, denn ein solcher Prozess wäre mit beiden Wirtschaftsprinzipien vereinbar, ohne die Kompromisse für etwaige Definitionsaberra- tionen der gegenwärtigen (2013) Geldwirtschaft hinnehmen zu müssen. Die beiden Wirtschaftsprinzipien wären in der Geldwirtschaft nur dann einwandfrei herbeiziehbar, wenn ein Difflationsprozess mit der bzw. In der Geldzirkulation verbunden wäre. Vorher ließen sich nichteinmal mehr die Wörter Wirtschaft und Wirtschaften rational im Bedeutngsbereich des Geldweswens bzw. der Geldwirtschaft nutzen. Es war lange Zeit strittig, ob die Wirtschaft als eine Wissenschaft aufgefasst werden könnte. Nunmehr ist demgemäß strittig, ob sich eine Geldwirtschaft infolge der 2PrinzipienInkonformität ü- berhaupt noch als eine Wirtschaft verstehen läßt. Geschweige denn als ein Komparti- ment der sogenannten Wirtschaftswissenschaft. Zudem wäre die Technisation ein Mittel, welches einen Difflationsprozess als ra- tioneller erscheinen ließe als auf computergestützte Verrechnungsverfahren einen ent- wicklungshysteresischen Verzicht zu leisten und stattdessen in umständlicher Weise die Geldmengen an das erwirtschaftete Wirtschaftswachstum zu passen. Eine derartige technologische Rationalisierungserwägung wäre auch in der Problematik zwischen einer nominalismischen und einer realen Automationssteuer ausdiskutierbar, wenn es an die Wirtschaftlichkeitserwägungen im Rahmen einer Steuerinformatik ginge. Denn: es gälte abzuwägen, ob sich der Arbeitsaufwand für eine nominalismische Steuer im Gegensatz zu der lediglichen Erhebung einer realen Automationssteuer überhaupt als wirtschaft- lich erweisen würde - auch ein Staat scheint haushalten zu müssen. Mit einem Blick auf den gegenwärtigen Stand der technologischen Entwicklung und auf die automationsra- tionale Zweckbestimmung der Technik, die sich in der Arbeitssurrogation finden ließe, ließe sich bei einer Difflationsdurchführung aber wohl von einem höheren Rationali- tätsgrad sprechen als es bei der gewöhnlichen Arbeit des Geldwesens der Fall wäre. Der Geldmengenregulismus bei der Difflation würde sich in der monetarismischen Pra- xis hauptsächlich auf Kontrollfunktionen bei der KPWparalyse und auf programmati- sche Verrechnungsprozeduren beschränken, während der dafür erforderliche Arbeits- einsatz im Rahmen der technologischen Arbeitssurrogation zunehmend geringer wer- den würde. So ließe sich wohl bereits weit ab von ökonometrischen Grenznutzenanaly- sen von einer Wirtschaftlichkeit der Difflation und folglich von einer vollkommenen Geldwirtschaft beziehungsweise vom Monetarismus im TAkontext sprechen. Die Technik wäre für die Geldwirtschaft ein Mittel zur wirtschaftsprinzipientreuen Erfüllung des Begriffes Geldwirtschaft, sodaß die technisch-difflationäre Geldwirtschaft realitätsrationaler als die bisherige Geldwirtschaft wäre und eben von einer (technolo- gisch-technisch) realen Geldwirtschaft getreu den beiden Wirtschaftsprinzipien gespro- chen werden könnte.
Der höhere Grad an Wirtschaftsrationalität fände sich auch in Relation zum KPWparalyseprozess, welcher mit der integrationismischen Tätigkeit der Fabrik begon- nen und über die Preisbildungsgrundlagen der freien Wirtschaft fortgesetzt werden könnte. Der KPWparalyseprozess würde sich real in sukzessiven Senkungen der Nenn- preise aller Waren erzeigen. Gewinne udgl. könnten prozentual gleich bleiben oder mit Blick auf die integrationismisch erbrachten Kosteneinsparungen in Relation zum Ab- satz überproportionalisiert werden. Was sich aber ändern würde, das wären die sich aus Selbstkosten ergebenden und cashfloworientierten Kostenhöhen bei der Herstellung ir- gendwelcher Waren und Dienstleistungen beziehungsweise zur Erfüllung des Betriebs- zwecks. Deswegen wäre es den Geldwirtschaftlern leichter, den Difflationsprozess aktiv zu verfolgen und in ihre wirtschaftswachstumsorientierten Zielsetzungen zu integrieren. Der Mechanismus für die geldmengenregulatorischen Passungsmaßnahmen der Geld- menge(n) an den Stand der Wirtschaftsentwicklung würde schlicht und unergreifend wegfallen können, wenn sich das
KPWparalyseorientierte Wirtschaftswachstum mit der geldmengenstabilitätismischen Difflationsgeldmenge in einer Art und Weise arrangieren ließe, bei der sich die KPWparalyse, das Wirtschaftswachstum und die Technisation gleichsam in einer Gleichung mit der difflationsidealtypischen Geldmenge befänden. Das Weniger in den Nennpreisen und das Mehr in Wirtschaftswachstum und Technisa- tion stünden quasi in der Waage mit einer gleichbleibenden Geldmenge. Obschon es gerade Unterschiede, Differenzen udgl. sind, die die Geldwirtschaft gedeihen ließ, könnte man sagen, daß auch die Monetaristen ausgewogene Verhältnisse zu mögen scheinen, wenn es um den Ausgleich negativer Ungleichgewichte etwa zugunsten ir- gendwelchen Informationsgleichgewichten geht. So befände sich der Difflationsprozess auch in diesem Sinn im Sinn der Monetaristen. Ein difflatorisches Gleichgewicht zwi- schen der Geldmenge der bundesbanklichen Geldmengen M1 bis M3 und dem TA-i- schen Wirtschaftswachstum befände sich auch mit der Einbeziehung einer kleinen In- flationsgeldmenge in die geldmengenkonstante Difflationsgeldmenge weiterhin im Gleichgewicht, nur würde sich dieses 2bis4%ige Mehr an Geld langsam aber stet eben- so mitdifflarieren wie die Gleichgewichtsgeldmenge(n) der konkreten Gegenüberstel- lung von Leistungen und Geld. Aber das wäre vermutlich eher ein wirtschaftsrationales Pro als ein wirtschaftsrationales Contra hinsichtlich einer TAisch ausgerichteten Geld- wirtschaft. Wenn sich der Wirtschaftsstress mehr oder minder idealtypisch in der wirt- schaftswachstumsorientierten KPWparalyse auflösen ließe, so würde der preisstabili- tätstheoretische Wertestabilitätsrelativismus in den Sukzessen der KPWparalyse eine prinzipielle Optimierung der Geldwirtschaft bedeuten können. Die Ausgewogenheit der KPWparalyse würde nahezu mechanisch funktionieren. Zugestandenerweise ließe sich von einem idealtypischen Difflationsprozess erst ab einer gewissen Entwicklungs- stufe - der 2. Entwicklungsstufe des TAs - sprechen lassen. Aber da ab der 2. Entwick- lungsstufe des technologischen AmoneTArismusses auch ein integrationsförderndes Verrechnungssystem im Wettbewerb mit den rein monetarismischen Zahlungssystemen wäre, welches sich aus der monetarismischen Kreditphänomenologie wie auch aus den Handhabungen von Verrechnungen innerhalb irgendwelcher Großzahlungssysteme ab- leiten ließe, so würde der Difflationsprozess ein amoneTArisationsdirektes Weichen- o- der Puffersystem für die Abwicklung integrationismischer Zahlungsvorgänge haben. Mit diesem Weichen- oder Puffersystem könnte der Marawelbfunktionalismus in amo- neTArisationsdirekter Art und Weise angesteuert werden. Die Folge einer integrationismischen Verrechnungsalternative in den Zahlungs- gepflogenheiten des Monetarismusses wäre eine gesellschaftliche Verschachtelung von Preisen und Preisauffassungen, die sich mit den gegenwärtigen (2013) Verhältnissen von Preisen für gleichfunktionale Dinge unterschiedlicher Qualitätsstufen vergleichen ließe. Der Unterschied bestünde lediglich in der
KPWparalytischen Paralyse kostenfakto- rieller Qualitätsunterschiede, sodaß die unterschiedlichen Preise für qualitativ ansonsten gleichartige Produkte entweder von der zeitlichen Verschiedenheit der Produktionsbe- ginns, von unterschiedlichen Gewinnspannen oder von unterschiedlichen Preispoliti- ken künden ließen. Letzterer Punkt könnte direkt auf den Wettbewerb der Zahlungs- systeme und auf den Wettbewerb zwischen den Funktionen einer freien Markt- und ei- ner freien Marawelbwirtschaft bezogen werden, denn vermutlich wären nicht alle Wirt- schaftssubjekte bereit, den sukzessiven Weg in die marawelbisch relativismische Null- preisstabilität zu beschreiten. Vieleicht auch dann nicht, wenn dieser Weg ein effektive- res Wirtschaftswachstum, vervollkommnetere Außenhandelsbeziehungen, eine Preissta- bilität nach den Möglichkeiten einer verrechnungsrelativismischen Nullpreisstabilität und roboterische - nicht menschliche - Vollbeschäftigung gewährleisten könnte und ge- währleisten würde. Die integrationismische und somit
KPWparalytische Fabrikstätigkeit würde sich sowohl auf die Arbeitssurrogation wie eben auch auf den Difflkationsprozeß auswir- ken. Im Rahmen der Geldwirtschaft würde der KPWparalyseorientierte Difflationspro- zess gleichsam auch der Arbeitsabschaffung dienlich sein, denn je perfekter der Diffla- tionsprozess und je größer die difflatorische Entbindung vom Monetarismus realisiert sein würden, desto `überflüssiger´ könnte die Geldwirtschaft werden. Mit dem Errei- chen der 3. Entwicklungsstufe des TAs wäre die Geldwirtschaft im konventionellen Sinn des Wortes weg rationalisiert. Wenn die LastEffectiveGeldmenge im Lauf der Geldwirtschaftsentwicklung nicht aus dem Verkehr gezogen sein würde, gäbe es gäbe diese anfängliche Difflationsgeldmenge vieleicht noch, aber die KPWparalyse würde ei- ne verrechnungsrelativismische Nullpreisrealität erbracht haben, durch die diese Geld- menge zwecklos geworden sein würde. Dummerweise wäre diese LastEffectiveGeld- menge nach den Beiläufigkeiten einer KPWparalyse aber noch kurz vor dem Point of break even zur Nullpreisrealisation unwahrscheinlich hochwertig. [Man bräuchte sich einfachheitshalber bloß vorzustellen, wieviele 1 Euro teure SpaceShuttles für eine Bil- lion Euro gekauft werden könnten. Diese Vorstellung vermittelt einen Eindruck von der difflatorischen und somit KPWparalysevermittelten Kaufkraftsteigerung der Difflati- onsgeldmenge, läßt aber gleichsam die Frage erheben, ob man nicht auch an stabilitätis- mischen Nennpreisen bei einem gleichzeitigen Übergang zum Verrechnungssystem festhalten sollte. Was imgrunde ein rigoroser Nonsens wäre, weil die KPWparalyse ja eine vollständigen Nullierung fremdbedungener Selbstkosten erbrächte und nur noch verrechnungsrelevante Werte für Neuleistungen zu beachten hieße. Unternehmen, die nicht von ihnen erfundene Dinge produzieren würden, hätten in Lehnnung an die KPWparalyse kaum eine Handhabe zur Preisbehauptung.] Doch schon mit der Realisation der marawelbischen Nullpreisrealität wäre diese relativ gigantische Geldmenge und somit die relativ gigantische Kaufkraft dieser Diffla- tionsgeldmenge gleich null, sodaß sich von einer geldwirtschaftlichen Puffreaktion sprechen ließe, welche die geldwirtschaftlichen Blähungen und Schwellungen nach den mehrstufigen KPWparalysesukzessen quasi von einem Tag auf den folgenden kuriert haben würde. Mit Vollbeschäftigung wäre es dann auch oder insbesondere bei den Geldwirtschaftlern nichts mehr, denn die Erfüllung des wirtschaftsoptimalismischen Maximalprinzips in der Geldwirtschaft würde eben die wirtschaftsentelismische Beendi- gung der Geldwirtschaft beziehungsweise die Abschaffung der Notwendigkeit, mit Geld wirtschaften zu müssen, bedeuten. Was nun wieder besonders in Sachen Bankbe- triebserlaubnisse wichtig sein könnte, wenn der Point of break even der Geldwirt- schaftsrationalisierung nicht rechtzeitig in der allgemeinen Entwicklung des Bankensek- tors Anklang gefunden haben würde.D.h., wenn die Geldein- und -anlagen der Sparer, Anleger, Investoren, Financiers, Spekulanten etc. nicht mit einem Blick auf die Mög- lichkeiten der 3termrechnung und somit zu Gunsten einer Verrechnung mit Boden u- ner Flächen gesichert worden sein würde. Wertloses Geld zurück zu zahlen, gliche ei- nem vollständigen Verlust dieses Geldes. Und unter dem Aspekt eines vollständigen Geldverlustes erhält keine Bank eine Betriebserlaubnis bzw. müssten den Banken die bestehenden Betriebserlaubnisse entzogen werden.
Die Beendigung der Geldwirtschaft würde im Rahmen des TAs nicht auch die Beendigung des Wirtschaftswachstums bedeuten. Noch auf der 3. Entwicklungsstufe zum TA würde das neuleistungsorientierte Verrechnungssystem ein Wirtschaftswachs- tum ermöglichen können, welches mit dem Prozedurat für dritttermrelevante Neuleis- tungen und mit dem allgemeinen Werteäquivalentialprozedurat der allgemeinen Verrechnung in den 1. beiden Termen der Lebensraumrechnung zu prozedurieren hät- te. Trotz des Verrechnungscharakters der Lebensraumrechnung könnte der Begriff Geldwirtschaft nicht mehr für die Verrechnung verwendet werden, denn für die sich aus Um- und Absatzmengen ergebenden Eigentumsverhältnisse der Produzenten wäre nur die mengenmäßige Verrechnung von im Marawelb abgesetzten Dingen relevant, wäh- rend der mengenmäßige Konsum der Endverbraucher nicht mehr im Einzelnen, d.h. nicht mehr endverbraucherprokopf gewertet zu werden bräuchte, solange es sich bei den Angeboten im Marawelb nicht um Waren tatsächlich knapper Güter handeln wür- de - Tendenz Gewährungswirtschaftssystem. Das Maximalprinzip ließe diese Möglich- keit unter der Beachtung des allgemeinen Verrechnungssystems und in Relationen zu einem geschichtskontinuitätischen Arbeitentfallsausgleich zu, denn die Erfüllung des Maximalprinzips würde in der Tendenz, das allgemeine Wirtschaften abzuschaffen, lie- gen. Und der größtmögliche Nutzen aus den wirtschaftsrelevanten Gegebenheiten die- ser Erde wäre eben die Abschaffung des Wirtschaftens - was mit Blick auf die in und auf der Erde gebotenen Ressourcen als durchaus möglich erscheint, ohne auf eine Technik wie einen `Urknallgenerator´ #TA negativ -`Der Urknallgenerator´# angewiesen zu sein. Über all dem hinaus arbeitet eine Geldwirtschaft mit Währungseinheiten. Mathe- matische Prozeduren in einer den Tauschhandel rationalisierenden Fließrechnung einer technologisch-amonetarismischen 3TermRechnung wären aber keine Währungseinhei- ten, sondern mit der SiEinheit Watt begebene Rechenvorgänge. Diese Rechenvorgänge lassen sich zwar mit den nahezu kontinuierlichen Passungen von Indexen - wie etwa des Deutschen Aktienindexes (DAX) - an sich stündlich, ja, minütlich verändernde Funktionswerte vergleichen. Aber die Wertangabe dieser Rechenvorgänge erfolgt eben in der Einheit Watt des System international der Naturwissenschaften. Das Verrechnungs- system ist zwar ein allgemeines Werteäuivalentialprozedurat des Tauschwesens, aber schlichtweg kein Geld mehr. Es nutzt zur quasischen Wertedarstellung eine Kräfte- o- der Energieverbrauchsrechnung, mit der das Tauschwesen als solches nur ein Teil des Kräfte- oder Energieverbrauches zu sein scheint. Auch Konsum ist ein Teil eines tech- nologischen Produktionismusses, mit dem das Tauschwesen als ein Interaktionsmedi- um einen funktionalitätsdefinitorischen Bedeutungsewandel im technizismischen Sinn erfahren könnte. Was letztlich auch ein Charakteristikum eines Rationalisierungsprozes- ses wäre. Insbesondere eben auch eines Rationalisierungsprozesses, der mit dem zu- sammenhangsorientierten Strukturverständnis der Wirtschaft und Gewerbe als Kunst betreibenden Personen assoziiert ist. Denn: Die Lebung der Wirtschaft und des Gewer- bes als Kunst bedeutet ein funktionales Sein des Sinns einer Agglomerationsmaschine- rie. Das Funktionsmittel einer Maschinerie ist aber Kraft bzw. Strom. Und ein Interak- tionsmittel in einer solchen Maschinerie braucht keine mit einem kognitionsbasierten Sonderstatus ermöglichtete Hervorhebung innerhalb der systematisch-systemischen Einheitlichkeit kräftebasierter Interaktionsvorgänge zu haben. Mittelmäßigkeit kann in Einheitlichkeit fortentwickelt und integriert werden. Stets eine bestimmte Menge Strom nicht nur in Watt, sondern auch in Währungseinheiten umzurechnen, ist technisch ge- sehen unnötig und eine unwirtschaftliche Maßnahme. Das könnte eben auch hinsicht- lich dem Tauschwesen als solchem gelten, denn ein Tauschwesen ging aus Kräftever- hältnissen innerhalb einer sich selbst entwickelnden menschheitlichen Agglometations- maschinerie hervor und ist imgrunde nur ein Mittel zur Konstantierung des Kräfteerhal- tes.
Die Verbindung der beiden Wirtschaftsprinzipien mit dem magischen Viereck der Wirtschaftsgeometer würde den technologisch realen Amone
TArismus als das in- und deduktionsverbundene, größmögliche Ergebnis des produktiven Umgangs mit den Gü- tern dieser Erde bedeuten. Denn: Zum Einen würde die Automation das magische Viereck auf eine magische Parallele zwischen dem Außenhandelsgleichgewicht und dem Wirtschaftswachstum reduzieren, weil Geld - und somit Preise - und Arbeit - und somit menschliche Vollbeschäftigung - abgeschafft sein würden. Zum Anderen könnte der Fabriksfunktionalismus im Rahmen der VN zur politisch-wirtschaftspolitischen Modifikation des Außenhandelsbegriffes tendieren lassen, bevor dann auf der vierten Entwicklungsstufe des technologischen AmoneTArismusses auch ein rationales Ende des Wirtschaftswachstums real sein würde - was allerdings auch ohne den TA als gewiß angenommen werden kann. Das Minimalprinzip wäre mit Blick auf die Lebensraumrechnung und somit mit einem Blick auf ein mensc
Henrechtliches BodenFlächenEigentum aller MenscHen, und dort mit einem Blick auf die für private Beschäftigungen eventuell beiwirksamen Flä- chennutzungsmöglichkeiten in Relation zum ansonsten chancengebierenden Marawelb- funktionalismus zu begeifen. Etwa dann, wenn es hieße, ein erdachtes Ziel mit den ge- ringsterforderlichen oder geringstvorhandenen Mitteln erreichen zu müssen. [Würde ein jeder Mensc
H ein Recht auf 10.000 Quadratmneter haben - das wäre gerade mal eine Fläche von 100 mal 100 Metern -, so hätte dieser Leut mit diesen 10.000 Quadtratmetern zu wirtschaften. Das Minimalprinzip begönne dann entweder bei der rationellen Konzeptionierung eigener Beschäftigungsmöglichkeiten oder dann, wenn dieser Leut nicht mehr genügent Platz hätte, um alle ihm erforderlichen Produk- tionsmaschinen für sein Hobby auf diesem Gelände oder in seiner Wohnung unterzu- bringen. Würde dieser Leut aus seinem Hobby eine marawelbwirtschaftliche Tätigkeit machen und seine Sachen im Marawelb anbieten, einen genügenden Absatz zur unter- nehmerischen Expansion haben, so könnte dieser Leut eine zusätzliche Produktionsflä- che von der Verrechnungsbehörde oder von einem privaten Bodenbesitzer hingewen- det bekommen. Doch auch dann würde sich die wirtschaftliche Verselbständigung die- ses Leuts oder die Vergrößerung des Unternehmens dieses Leuts sicherlich noch im Rahmen des Minimalprinzips befinden, weil der Boden quasi als das letzte, verrech- nungsrelevante Wirtschaftsgut aufgefasst werden könnte. Und diese Art der minimal- prinziplichen Ausgestaltung der maximalprinziplich nutzbaren Welt hätte wiederrum ei- ne Beziehung zum Monetarismus: Der Monetarismus scheint hauptsächlich eher minimalprinziplich als maximalprinziplich orientiert zu sein, wobei die rationale Adä- quatheit der Mittel - und das soll nicht auf die maximalprinzipstendenzielle Beibehalt- ung einer durchschnittlich 2bis4%igen Inflationsrate bezogen sein - wohl als ein ratio- naler Kompromiß aus der Abwägung der Verhältnisse aufgefasst werden könnte, um die Träume von Chancengleichheiten udgl. real in die Rationalität des risikobehafteten Wirtschaftens zu buchsieren.]
DIFFLATION Difflation wäre derjenige Prozess, mit dem die integrationismische KPWparalyse und somit die Amone TArisation real zum Ausdruck kommen würde. Dsh., daß in der Difflation der gesamtgesellschaftliche Prozess der Entwicklung zum technologischen AmoneTArismus geldwirtschaftsnuanciert widergespiegelt werden würde.
Difflation stammt vom lateinischen difflatio und heißt soviel wie zerblähen, zerschwellen, zerblasen, zertragen. Das Wörtchen `Difflation´ wurde in geldwirtschaftsrationaler Analogie zu den Wörtern Inflation (lat. inflatio - das Sichaufblasen, -aufblähen, Aufschwellen) und Deflation (lat. deflatio - das Ablasen, Wegblasen, Abschwellen, Abblähen) gewählt. Die Vorsilbe Dis (lat. zer...), die vor einem F-Laut zu Dif angeglichen wird, soll dem geldmengenkonstantalen und werterelativismischen Abbau des Geldes bzw. einer LastEffectiveGeldmenge einen wirtschaftsprozessuellen und geldwirtschaftsentelismischen Ausdruck verleihen. Diese Vorsilbe Dis dient somit der Benennbarkeit eines aus der KPWparalyse erfolgenden Wertedriftes einer wertestabilitätsrelativismisch bis zum Point of break even der zerschwellblastragenden Wegebbung bzw. bis zum Point of break even der Entgeldung einer geldmengenzielpolitidealtypisch konstantierten Geldmenge. Die auf das Wörtchens Difflation gefallene Wortwahl für die Darstellung einer Amonetarisation - das Wörtchen Difflation ist ein bis dato (2014) nicht in Enzyklopädien befindliches Wörtchen - soll der Erscheinung der Amone
TArisation einen geldwirtschaftswissenschaftlichen Ausdruck verleihen. Mit diesem Ausdruck ist das amoneTArisierungsorientierte Verhältnis zwischen Leistungsangebot, Geldmenge, Wertestand und Verrechnungssystementwicklung begrifflich konkretisiert. Unter diesem Wörtchen (Difflation) könnte der KPWparalyseorientierte AmoneTArisationsprozess begonnen, überwacht und eben zur Amonetarisierung genutzt werden, um den Bereich des rein nominalismischen Gedankenguts in der Realität wirtschaftsrationaler Entwicklungen verlassen und dadurch ein neues Wirtschaftssystem in Fortentwicklung der konventionellen, monetär geprägten freien Marktwirtschaft erzielen zu können. Einem solchen neuen Wirtschaftssystem könnte der technologische Produktionismus die Vorausetzung einer technisch-technologischen Freiheit im Sinn eines automationsrational demokratieverbundenen Weltliberalismusses sein. Wohlgemerkt ohne dieser Politrichtung tatsächlich verbunden sein zu müssen. Denn: Mit der TAentelismischen Beendigung der Difflation, von der ab das allgemeine Werteäquivalent für allen Tausch irrelevantieren könnte, hätte der technologische AmoneTArismus das entwicklungsorientierte TAziel erreicht. Politisch zu relevantieren wären schlimmstenfalls noch Maßnahmen zur stabilitätismischen Absicherung des amonetarismischen Systems. Zumindest dann, wenn sich dafür irrationale Erfordernisse erkennbar oder fährsam mächen. Der Begriff des `Zerschwellen’s´ würde den Difflationsprozess am Genauesten veranschaulichen. Eine bestimmte Geldmenge (LastEffectiveGeldmenge, LE-Geldmenge) würde als eine Art Schwellenmenge aufgefasst werden können, von der ab sich die KPWparalyse zur Erzielung eines neuen Entwicklungsniveaus technologischer Phänomenologie entwickeln ließe. Ziel dieser Entwicklung wäre es, die bestehende Geldmenge wertetheo- oder -materioretisch und nach einer devaluationsrational praktischen Vernunft auf ein monetarismisches Maximum in der wertestabilitätsrelativismischen Kaufkraftsteigerung zu bringen (- was einer LastEffectiveVerwirklichung des Optimums beider Wirtschaftsprinzipien gleichkäme). Wobei ein Bedacht darauf gesetzt werden könnte, daß das verhältnismäßige Übergewicht des Waren- und Leistungsangebotes nicht mit einer deflationismischen ZwahngsKPWparalyse verbunden werden würde. Geldmenge und Leistungsangebot befänden sich zum Beginn der KPWparalyse in einem wirtschaftsrational vertretbaren Gleichgewicht, von dem ab sich die Difflation als Ziel der wirtschaftspolitisch betriebenen KPWparalyse sukzessiv erzeigen würde. Die Geldmenge bliebe nominal weitgehend gleich, aber die Preise würden integrationismisch,
KPWparalytisch und verrechnungstechnisch auf ein verrechnungstechnisches oder quasisches Nullpreisniveau gebracht und dort nullpreisstabilitätisch zur Konstituierung des Marawelbs herangezogen werden. Dadurch bräuchte keine neue Geldmengenschwelle aufgebaut zu werden. Der Geldmengenlimes der LE-Geldmenge könnte gen Marawelbfunktionalismus zerschwellt, also nach unten, in die Richtung einer verrechnungstechnischen Nullwertestabilität abgebaut werden. Das Lydische Geldwesen wäre difflationismisch kuriert. Die Verhältnisse von Inflation und Deflation, also die Verhältnisse beiderseits aller Ausgewogenheiten von Geldmenge und Leistungsmenge, wären zwar innerhalb sämtlicher Sukzessintervalle der KPWparalyse und der Arbeitssurrogation bis zur vollständigen Verüberflüssigung des Geldes Bestandteile bei der die Erstellung eines
KPWparalytischen Difflationsindexes, an dem der allgemeine Stand der AmoneTArisation zahlenmäßig ersichtlich werden könnte. Aber sowohl die Inflationen als auch die Difflationen würden lediglich in Relation zum Wirtschaftswachstum relevantieren, das sich als ein Ergebnis aus der Technisierung und der KPWparalyse ergeben könnte. Allerdings nur relativ, denn mit dem Beginn der KPWparalyse und gleichzeitig im Übergang zum Verrechnungssystem, würde die Geldmenge, die im Zeitpunkt des Beginns real sein würde, solange konstant bleiben, bis die allgemeine Verrechnung Geld aus dem Umlauf ziehen lassen können oder bis das Verrechnungssystem auf die 3. Entwicklungsstufe des TAs fortgegangen sein würde. Das Geld würde in der Gesellschaft quasi auf einem Schwellenniveau verharren. Aber nicht mehr in fester bzw. nicht mehr in geldmengenwachstumsorientierter Relation zum Güteraufkommen, denn im Übergangsbereich zwischen dem Monetarismus und dem Verrechnungssystem würde diese Relation zunehmendst eine wirtschaftswachstumsorientierte Differenz zwischen der monetären und der verrechnungstechnischen Repräsentation des Waren-, Güter- und Leistungsstandes erlangen. Im Wirtschaftswachstum würde die LastEffectiveGeldmenge mehr und mehr wirtschaftswachstumsdegressiv und schließlich verrechnungstechisch nicht mehr erforderlich sein. Der Unterschied zwischen der Darstellung des Wirtschaftswachstums in Geld und der Darstellung in Quoten, Indizes udgl, die sich bereits in Verbindung mit verrechnungstechnischen SiBilanzierungen befinden könnten, wäre gleichsam für den Difflationsindex [DI] ausschlaggebend. Dieser Index würde sich z.B. aus der Division des allgemeinen Warenangebotes [WA] mit der Größe der zum Zeitpunkt des KPWparalysebeginns real seienden Geldmenge [GM] ergeben:
[DI] = [WA] / [GM t1].
Unter der Berücksichtigung einer durchschnittlichen Inflation von 3%, mit der die Geldmenge um 3% über der leistungskorrelierten Geldmenge [lGM] sein würde, ergäbe sich für den Difflationsindex zum Zeitpunkt t 1
[WA] / ([lGM t1] x (1+1/100x3)) = 1.
Wäre der Index beispielsweise bei 10 angelangt, so ließe sich im Sukzess der KPWparalyse von einem Sukzessintervall sprechen, das im Vornherein nicht zeitlich definiert werden könnte, wenn die allgemeinen Entwicklungen des Marktes nicht konjunkturprogrammatisch ablaufen würden.
Jetzt befände sich das Verrechnungssystem mit dem monetären System bis zum Erreichen der 3. TAstufe aber in einem wettbewerbsartigen Verhältnis. Dieses Verhältnis wäre von der KPWparalyse gekennzeichnet. Dabei würden nun die Deflation und die Inflation derart zu beachten sein, daß von einer relativen Stabilität des Wertesystems die Spreche sein könnte. Das Warenangebot würde steigen, die KPWparalyse würde sukzessiv erfolgen und die Arbeitssurrogation würde von der Technisierung zu künden vermögen. Inflation und Deflation wären nun zwar weiterhin reale Ausdrücke des sich zwischen der Geldmenge und dem Warenangebot befindlichen Verhältnisses. Dennoch erschienen diese in- und deflationären Unterverhältnisse vorrangig nur als Wertekorrelationen mitermöglichende Funktionen zwischen dem Ergebnis der Arbeitssurrogation und der KPWparalyse - ausgedrückt in positiven und negativen Schwankungen der Kaufkraft des Geldes verrechnungsbeihingegeben. Würden ein gewisses Wirtschaftswachstum, die Arbeitssurrogation und die KPWparalyse erfolgen, während die KPWparalyse bei der sukzessiven Arbeitsrationalisierung auch in den Verdienst- und Einkommensverhältnissen in Erscheinung von Vedienst- und Einkommenssenkungen zu verzeichnen wäre, so wäre das System mindestens zwischen Markt- und Marawelbmechanismen ausgewogen, wenn sich die KPWparalyse allgemein auf einem gleichen Level befände beziehungsweise wenn sich die KPWparalyse in der Warenproduktion und in der arbeitssurrogativen Rationalisierung von Arbeitsprozessen in gleicher Höhe erzeigen würde. (Aber der Difflationsindex hätte effektiv einen besseren Wert.) Es ließe sich auch sagen, daß das Mehr an Warenangebot im Gegensatz zum relativen Weniger in der Geldmenge von der KPWparalyse ausgeglichen sein würde, sodaß die Geldmenge kaufkraftsorientiert und
KPWparalytisch `verdünnt´ werden und eben difflarieren würde - was allerdings auf diesem ausgeglichenen Niveau lediglich in einem Angebotszuwachs auf dem Markt in Erscheinung träte. Hauptsächlich erst dann, wenn etwa die Einkommens- und Verdienstverhältnisse unterproportional zur ansonsten allgemeinen KPWparalyse sänken und das Wirtschaftswachstum durch die KPWparalyse und die Integration zur Höherquotierung der Selbständigenzahlen beitrüge, würde sich eine reale Wohlstandssteigerung als bemerkbar erzeigen. Diese Wohlstandssteigerung könnte in einer Nachfragesteigerung erscheinen und als werteinflationäres Verhältnis bei der Difflation beschreibbar sein. Zumindest bis eben die 3. Stufe der TAentwicklung und somit das Marawelb erreicht sein würde. Dem Marawelb erbrächte die Difflation eine Preislosigkeit, die sich aus dem prozeduralisationsmißkrepanzfreien Wechsel zwischen dem monetären und dem Verrechnungssystem ergäbe. Auf diesem Level der PetraEntwicklung wäre wiederrum eine Bindung an preisstabilitätismische Qualitätsrelationen erkennbar. Z.B. aus der Fabrik, in der sämtliche Bauteile sämtlicher Maschinen aus dem Fabriksapikalismus hinaus realisiert werden würden: Ohne eine inkulturationsorientierte Werteparalyse ließe sich nach Maßgabenlinearitäten der monetär-monetarismischen Vernunft nur von einer KPparalyse, also von einer Kosten- und Preiseparalyse reden - von einer KPparalyse, die die Herstellung von Technikbauteilen direkt aus der soziologischen Rechtfertigung, Duldung, Akzeptanz, Beibehaltung etc. der Preisstabilität zöge. Der difflationismische Preisabbau ließe sich von der Stufe der qualitätsassoziierten Preisstabilität über Qualitäts- und Funktionsumfangssenkungen bis hinab zum bloßen Angebot techniksektorieller Bauteile zum Selberbauen der jeweiligen Dinge veranschaulichen. Inflation und Deflation könnten im Difflationsindex evtl. über den Faktor der KPWparalyse enthalten sein. Eine Beibehaltung inflationärer uner deflationärer Verhältnisse wäre aber ein anachronismisches Verfahrensrelikt aus der Zeit der Monetarismusentwicklung. Eine Beibehaltung derartiger Tendenzen ließe sich somit nicht als ein vervollkommnungstendenzielles Erfordernis zur Etablierung und Nutzung des Verrechnungssystems auffassen. Es würde sich bei der Difflatierung des Geldes um eine Abschaffung des Geldes handeln, die von der KPWparalyse betrieben sein würde, ohne die deflatorische Lücke des hinter dem warenaufkommensorientierten Zurückbleibens der Nachfrage unberücksichtigt zu haben. Die KPWparalyse würde die Geldmenge nur relativ bis auf ein Verhältnis herunterbringen, das die Kaufkraft des Geldes auf einem geldesabsurditätischen Niveau zu haben schiene. Das relative Herunterbringen der realen Geldmenge und das relative Herauffahren der Kaufkraft der werterelativismisch verringerten Geldmenge würden Inflations- und Deflationsphänome - hauptsächlich wohl Deflationsphänomene - in der Difflation in einer Art und Weise vereinen, die sich direkt aus der nullwertkonsequenten Trennung zwischen Allgemeinwerteäquivalenz und Tauschmittel ergäbe - z.B. nach dem Nachbauen von vormals rechtlich geschützten Dingen. Wobei die Geldesabsurdität zur Abschaffung beziehungsweise zur
KPWparalytisch geregelten Nullwertverabsolutierung des Geldes erscheinen könnte. Nur das konkrete Verhältnis zwischen der Geldmenge und dem Warenangebot anvisierend könnte man die Difflation deswegen auch als eine konsequente, geregelte Deflationspolitik verstehen, die eben auf den Devaluationspunkt sämtlicher Werte und Werteverhältnisse in der Gesellschaft ausgerichtet wäre, am Ende der verrechnungssystembeihingegebenen Deflationsentwicklung zur Difflation überginge und das Geld aus dem Verkehr ziehen ließe. Inflations- und Deflationsverhältnisse, die sich als Teilverhältnisse in den Relationen des Wertegefüges definieren ließen, kämen hauptsächlich bei einer unausgewogenen Difflation hervor. Nämlich dann etwa, wenn das zwischen Geld, Leistungsangebot und Werten bestehende allgemeine Korrelationsschema zu positiven und negativen Abweichungen von dem zwischen Wirtschaftswachstum, Arbeitssurrogation und Geldmenge bestehen könntenden
KPWparalytischen Verhältnis und somit zu Abweichungen von der difflationismischen Geraden des wertekorrelativen Gleichgewichts der geldmengenkonstanzorientierten Kaufkraft des Geldes führte. (So, wie sich aus einer noch so extremen Entwicklung des industrialismischen Massenkonsumtionismusses infolge einer unendlichen Teilbarkeit der Kosten keine Nullpreise ergeben könnten, so könnten sich aus einer noch so extremen Kaufkraftsteigerung des Geldes ebenfalls keine Nullpreise ergeben. Deswegen wäre es wirtschaftsentelismisch paradox, die Geldmenge und das Warenangebot in einer Weise zu steigern, die die Unendlichkeit einer Teilbarkeit schlicht durch ein synergismisches Wachstum von Geldmenge und Leistungsangebot geldesabsurditätisch zu umgehen trachten könnte. Das gälte insbesondere auch dann, wenn im Zeichen der Geldesabsurdität eine Preisstabilität ohne eine in die Richtung standardisierter Werteverhältnisse tendierende Stabilitätsfortentwicklung erfölge. Inflation und Deflation stünden mit der Difflation in einem eben solchen Verhältnis, nur würde die geldwirtschaftliche Difflation eine unendliche Teilbarkeit der Werte beziehungsweise die Unendlichkeit werterealismischer Verhältnisse mit der nullwertdoktrinären KPWparalyse auf einem realen Nullpunkt stabilisieren, für den sowohl die postive als auch die negative Unendlichkeit der Werteverhältnisse keine Möglichkeiten bieten könnten. Difflation wäre der metaökonomische Ausdruck der geldwirtschaftlichen Verbindung der beiden Wirtschaftsprinzipien.) Das, womit die Difflation erfolgen könnte, wäre eine verrechnungstechnische Verbindung zwischen preisstabilitätsabstämmigen Wertestandardisierungen auf der einen, und sukzessiven Preissenkungen auf der anderen Seite. Die Difflation könnte sich somit vom PetraZustand t 1 - dem Zeitpunkt des Beginns der KPWparalyse - auf allen Weltmärkten hinter einer wirtschaftsrationalitätsoptimalismisch gleich bleibenden Geldmenge abspielen. vom Zustand t 1, also dem Zeitpunkt des Beginns der KPWparalyse, abspielen könnte. Der KPWparalysefaktor in der Difflation würde inflatorische und deflatorische Tendenzen in den Werteverhältnissen zwischen der Kaufkraft des Geldes und dem
KPWparalysierten Warenangebot betreffen. Dieses Betreffen käme besonders in der Passung der Arbeitswerte an die technisch-technologischen Stands der technisch-technologischen Werterealität in Erscheinung. Denn: Hier würden sich die inflatorischen und deflationismischen Wertedisproportionalitäten in einer Wohlstandskurve erzeigen, die in wirtschaftssektoriellen Einzelwerteverhältnissen eben positive oder negative Ausschläge haben könnte - in der Regel wohl eher positive, denn der Wert der Arbeit würde unterproportional angeglichen und das Verrechnungssystem für preisstabilitätsrelativierende Bodenwertestandardisierungen, für eine umfangsvolle KPWparalyse und für eine umfängliche Märktevermarawelbisierung tätig sein. Die Geldmenge würde bis zum Ende der KPWparalyse auf dem Stand von t 1 bleiben. Geldverschleiß udgl. surrogativ und irrelevantisiert mit einberechnet.
Der Difflationsindex wäre weitgehend gleich dem In- und Deflationsindex. Der Difflationsindex lautet 1. nach Warenangebot auf Geldmenge:
WA/GM 2. nach Geldmenge auf warenangebot:
GM/WA . Soweit wären die Indexe (Indizes) noch mit dem Inflations- bzw. dem Deflationsindex gleich. Da die Geldmenge
(GM) über die Zeit der TA-Entwicklung hinweg weitgehend konstant wäre, gliche der Difflationsindex hauptsächlich einem Deflationsindex. Deswegen müsste im Difflationsindex das Verrechnungssystem berücksichtigt werden: 1.
WA/GM+VA 2.
(GM+VA)/WA (WA=Warenangebot, GM=Geldmenge, VA=Verrechnungsaufkommen). Solange das mit dem Geldwesen im fortschrittsorientierten Wettbewerb prozedurieren würdende Verrechnungssystem noch unter einer bestimmten Aufkommensmarke - etwa bei 60% aller Tausch- und Produktionsprozesse - stünde, ließe sich VA wohl noch in Währungseinheiten anstatt in Watt nutzen: A t1) 1. WA 1.000 / GM 1.000 + VA 0 = 1 2. (GM 1.000 + VA 0) / WA 1.000 = 1 B t2) 1. WA 10.000 / GM 1.000 + VA 9.000 = 1 2. (GM 1.000 + VA 9.000) / WA 10.000 = 1 . Auch das Warenangebot ließe sich bereits recht früh nach der Finanzierungs- bzw. Realisierungsart differenziert darstellen: 1. (WA GM 1.000 + WA VA 1.000) / (GM 1.000 + VA 1.000) = 1 2. (GM 1.000 + VA 1.000) / (WA GM 1.000 + WA VA 1.000) = 1 Aus diesen Darstellungen ergäben sich gleichsam Difflationsfaktoren, die sich zur multiplikativen Korrektur der Geldmengen- und Warenangebotsangaben nutzen ließen. Da es hauptsächlich das Warenangebot ( WA) und das Verrechnungsaufkommen (VA) wären, die im Rahmen des geldwirtschaftsprinzipiologisch optimierten Wirtschaftswachstums vergrößert werden würden, wären derartige Faktoren etwa wie folgt darstellbar: 1. (WA GM 1.000 + WA VA 1.000) / (GM 1.000 + VA 1.000) = 1 2. (GM 1.000 + VA 1.000) / (WA GM 1.000 + WA VA 1.000) = 1 . Deutlicher: 1. (WA GM 2.000 + WA VA 1.000) / (GM 1.000 + VA 1.000) = 1,5 2. (GM 1.000 + VA 1.000) / (WA GM 2.000 + WA VA 1.000) = 0,667 (Ergebnisse in Währungseinheiten). Wäre die Aufkommensmarke `60% Verrechnungsaufkommen´ erreicht, so ließen sich der Difflationsindex und somit auch der Difflations- bzw. KPWparalysefaktor in Watt bilanzieren: 1. (WA GM2000TKW+WA VA1000TKW)/GM1000TKW+VA1000TKW)=1,5 TKW 2. (GM1000 TKW+VA1000TKW)/(WA GM2000TKW+WA VA1000TKW)=0,667 TKW . Da eine mit einer KPWparalyse verbindbare Geldmengensteigerung in geldwirtschaftsprinzipiologischer Hinsicht nicht zu realen Geldmengensteigerungen führen dürfte, wäre mit einer KPWparalyse, in der Produktionskosten gesenkt, WA gesteigert, Preise konstant gehalten und der Gewinn vergrößert werden würden, ein rationaler Übergang zum Verrechnungssystem geboten - dasjenige Quantum an Geld bzw. an Geldmenge, das das Geldmengenangebot in geldwirtschaftsprinzipiologischer Hinsicht mit einer prinzipiologischen Falsch-, Un- uner Fehlgeldmenge vergrößern würde, täte nun als wirtschaftsprinzipiologisch einwandfreies Werteaufkommen in das Verrechnungssystem driften.
Daß es zum Zeitpunkt t 1 noch keine KPWparalyse geben könnte, sei mal unberücksichtigter Weise mit einbezogen. Der KPWparalysefaktor als solcher wäre ein Faktor, der sich aus der Sukzessivität einer KPWparalyse erklären ließe, in der zuerst die Kosten, dann die Preise und schließlich die Werte verrechnungstechnisch verändert werden könnten. Daß es KPWparalyse und nicht PKW- oder WKPparalyse heißt, liegt an der Voraussetzung, daß der TA auf den gegenwärtigen Werterealitäten aufbaut bzw. aufbauen und die Fabrik als Initiatorin der
KPWparalytischen Integration und somit auch der Difflation erscheinen würde. Die produktive uner konsumorientierte Akzeptanz von Integrationsprodukten könnte so zuerst in einer Kostenparalyse, dann in einer Preisparalyse und schließlich wieder in einer Werteparalyse münden - Funktionswerte- und qualitätsorientierte Preisstabilitätsrelativierungen würden in der Standardisierung von Boden- und Flächenwerten (BodenFlächenWerten) resp. BodenFlächenWertzahlen (BFWz) Berücksichtigung erlangen (können).
Im Übergang zwischen der rein monetarismischen Entwicklung und der TAischen Lebensraumrechnung, die das Marawelb ermöglichen könnte, wäre die Geldmenge auf sämtliche Teilmengen der Geldmengendefinition der Zentralbanken bezogen. Bargeldloser Zahlungsverkehr, zwischenbankliche Verrechnungseinheiten Großzahlungs- beziehungsweise Saldenverrechnugssysteme und nebenbei die integrationismische Handhabung der TAischen Verrechnungssystematik könnten dazu tendieren lassen, die Geldmenge vom Zeitpunkt t1 bis zum Ende der KPWparalyse konstant zu halten. Das wäre dann auch mit der Wirtschaftsdefinition und mit den beiden Wirtschaftsprinzipien, dem Minimal- und dem Maximalprinzip, in Übereinstimmung, sodaß sich genaugenommen erst jetzt von Geldwirtschaft reden ließe. Die Difflation wäre ein gesamtgesellschaftlicher Prozess der Amone
TArisation, der welteit im Geldwirtschaftsgeschehen, also in allen Währungssystemen, die in der internationalen Geldwirtschaft aufzugehen scheinen, ablaufen müsste. Die Difflation wäre eine Art sukzessiver Wertedrift innerhalb, oberhalb oder hinter der beim Beginn der KPWparalyse real seienden internationalen Geldmenge - die Werte würden unter, hinter, vor oder über der konstantierten Geldmenge (LastEffectiveGeldmenge) in das Verrechnungssystem driften. Steuerungszentren wären die internationalen Zentralbanken in Verbindung mit der Weltbankgruppe und mit den beiden Organen der Fabrik, also mit dem Kooperationsrat und dem Harmonisierungsausschuß. Die Last Development Countries (LDC) und die Development Countries (DC) könnten über Entwicklungshilfekredite bereits am Bauen der Fabrik beteiligt sein. Im Rahmen internationaler Konvergenzprogramme würde die Difflation u. a. deswegen schon bei der Verrechnung von Entwicklungshilfekrediten im internationalen Verrechnungssystem beginnen können. Die allgemeine Verrechnung im Integrationsprozess könnte in den Sukzess der KPWparalyse integriert werden, ohne immer wieder Gelder für Entwicklungshilfemaßnahmen während der KPWparalytischen Integration nachführen zu müssen. Somit wäre die Difflation ein internationales Geschehen der technisch-arbeitssurrogativen AmoneTArisation der Weltmärkte. Das Marawelb würde schon beim Bauen der Fabrik beginnen können, integrationismisch zur KPWnullierung zu schreiten, ohne daß die armen Länder das gesamte Geldwirtschaftssystem von der Pike auf nachzuvollziehen hätten. Für die internationale Geldwirtschaft würde sich durch die Difflation prinzipiell kaum etwas ändern, denn das Geld, die internationalen Einzelwährungen, Währungsgeschäfte, Kredite udgl. könnten bis zum Erreichen der 3. Entwicklungsstufe des technologischen Amone
TArismusses in der herkömmlichen Art und Weise weiter verrichtet werden. Mechanische Geldschöpfungen würden im Difflationsprozess ebenso in dem AmoneTArisationssukzess integrierbar sein können wie sich die KPWparalyse in den allgemeinen Zinsmechanismen erzeigen würde. Der einzelpersonige Geldbedarf könnte verrechnungstechnisch und KPWparalytisch abnehmen, ohne daß das Wirtschaftswachstum negativiert oder auf einen Level eingependelt werden würde, während der allgemein geringere Geldbedarf für produktive Zwecke einer breiteren Masse produktiver Personen produktiv erschiene. Usw.. Die weitestgehend statische Geldmenge (LastEffectiveGeldmenge), zusammengesetzt aus den nationalen LastEffectiveGeldmengen aller Einzelstaaten, würde imzuge der wertekorrelativen KPWparalyse wertekorrelativ an Kaufkraft zunehmen, wenn die KPWparalyse unterhalb uner oberhalb des Levels standardisierter Verrechnungswertzahlen Erfolge erzeigen könnte. Die Dinge, die sich zum Beginn der KPWparalyse noch mit 10.000 Währungseinheiten kaufen ließen, könnten auf den Stufen später Sukzessintervalle der KPWparalyse mit vieleicht 100 Währungseinheiten gekauft werden, weil die Fremdkosten gesellschaftsweit mehr und mehr in Aufhebung (Paralyse) gebrachst sein würden. Ab der 3. TA-Stufe wäre der Difflationsprozeß aber wieder beendet - wodurch der Beginn der 3. Entwicklungsstufe gekennzeichnet wäre. Ab der 3. Stufe wäre das Geld beziehungsweise die Geldmenge zum Zeitpunkt t1 derart kaufkraftgestärkt, daß es sich nicht mehr zu lohnen bräuchte, in Geldeinheiten rechnen zu müssen. Technologisch wäre es zwar ebenso möglich, mit Beträgen von 10 -10 Cent zu rechnen. Aber warum? Selbst dann, wenn sich mit 10 -10 Cent etwa so viel erwerben ließe wie Jahre vorher mit vieleicht 100 oder 1.000 Euro, Dollar udgl., wäre es durchaus möglich, die Werteparalyse zu konsequenzieren und die Wertlosigkeit von Dingen, die keine Neuleistungen wären, für den Marawelbfunktionalismus auf der 3. TA-Stufe einzuführen. Selbstverständlich in den Verhältnissen einer verrechnungstechnischen Bodenwertestandardisierung, die aus der Preisstabilität für preisstabilitätsorientierte Boden- und Flächenwerte zu nutzen sein müsste. Andernfalls müsste von dem Optimum des Magischen Vierecks auch in den Gegebenheiten des Verrechnungssystems abgegangen werden. Arbeit gäbe es nicht mehr, die Produktionsprozesse würden automatisiert ablaufen und die zwischenunternehmerischen Interaktionsprozesse für die Aufrechterhaltung der Produktionsprozesse würden automatisiert und mit der SiBilanzsystematik korreliert erfolgen. Der Difflationsprozeß wäre nunmehr beendet, das Geld könnte aufgrund des verrechnungstechnischen Wertekorrelationsschemas aus dem Verkehr gezogen und das 3termige Verrechnungssystem zur verrechnungsbasierten Aufrechterhaltung des Tauschwesens genutzt werden. Ab der 3. Stufe der TA-Entwicklung ließe sich die fortschrittsorientierte Reform des Tauschwesens offen in der Gesellschaft und auf der Gesamtheit aller geldfreien Märkte (Marawelb) erkennen. Wenn dann vieleicht erinnerungsbegründete Reformgleichnisse mit dem WorldTradeCentreSzenarium aufkämen, so ließe sich evtl. ein verspätet wahrgenommener Aspekt dieses Terroranschlages verstehen. Wohldem ohne einen konkreten Bezug zum TA zu haben, denn der TA hat nunmal nichts mit diesem Anschlag zu tun gehabt.
Wichtig für das Verständnis der Difflation wäre eigentlich nur, daß es sich weder um eine voreilige Ausdemverkehrziehung des Geldes noch um eine reale Erhöhung oder Verringerung der Geldmenge handeln würde. Bei der Difflation würde es sich um eine Werterechnung im Sinn der Kaufkraftsteigerung fester Geldeinheiten handeln, ohne dabei unausgeglichene Deflationstendenzen auf dem Markt zu haben. Die KPWparalyse würde das im Verhältnis zum gesamten Waren- und Leistungsaufkommen kleiner erscheinende Geldmengenangebot wertekorrelativ relativ gleich halten, bis die KPWparalyse in die KPWnullierung übergehen könnte. Die KPWnullierung wäre das Ziel der Difflation, das auf der 3. TAstufe real sein könnte. Also dann, wenn das Marawelb vollständig real wäre. Dieses Realsein würde sich etwa folgendermaßen erzeigen: Einerseits würde sich dieses Realsein in der Standardisierung der BodenFlächenWerte in Relation zur Energierechnung, d.h. in der werteorientierten BodenEnergieRelation bemerkbar machen. Andererseits in der verrechnungstechnischen Wertelosigkeit von Produkten, die ausschließlich kostenintensiv wären, ohne selbst patentwert bzw. ohne selbst eine Neuleistung zu sein. Das gesamte Fremdkostensystem wäre paralysiert; nur noch patentrelevante Neu- und Eigenleistungen hätten verrechnungstechnische Werte; die BodenEnergieRelation würde diesem Umstand in der 3TermRechnung Rechnung tragen.
Der Difflationsprozeß wäre mit der Rationalisierung der Geldwirtschaftswissenschaft gleichzusetzen. In diesem Rationalisierungsprozeß wäre die Beziehung zwischen der Geldwirtschaftswissenschaft und der allgemeinen Wissenschaft sogar in Lehnung an eine bankentechnische Eigenkapitalfunktion mit den Anfängen der erdischen Evolution assoziierbar: Eine Funktion des Eigenkapitals einer Bank ist die Geschäftsbegrenzung. Eine ähnliche Begrenzung erfuhr die erdische Entwicklung durch den sog. Urey-Effekt, mit dem eine (Breiten-)Entwicklung unter dem Druck einer (Tiefen-)Entwicklungsunterbindung erfolgte. Die Difflation bzw. der Difflationsprozeß hätte hinsichtlichlich dem 3termigen Verrechnungssystem eine ähnliche Sprungbrettfunktion. Denn: Während die LastEffectiveGeldmenge (LE-Geldmenge) zur 3. Entwicklungsstufe des TA’s konstantieren müsste, damit zum Einen die Wirtschaftsprinzipien, zum Anderen das Strafgesetzbuch der BRD keine Geltungseinbußen zu erfahren hätten, müsste auf das Verrechnungssystem der Geldwesensrationalisierung zurückgegriffen und das Wirtschaftswachstum nach den Rationalisationsmaßgaben bilanziert werden. Während die Geldmenge gleich bleiben müsste, ließe sich das 3termige Verrechnungssystem zur Expansion des Wirtschaftssystems nutzen. Undzwar als eine Funktion des Geldwesens bzw. eines Geldwesens, das mit der verrechnungstechnischen Tausch- und Handelsrationalisierung eine zeitgemäße Möglichkeit zur Selbstverunnötigung erführe. Die LE-Geldmenge würde konstantgehalten, zur weiteren Berücksichtigung des Nationaleinkommens auf das Verrechnungssystem übergegangen und das weitere Wirtschaftswachstum systemexpansiv in den Möglichkeiten der SI-Buchhaltung überwacht werden. Mit dem Difflationsprozeß würden sich die 2 auch dem Geldwirtschaftswesen geltenden Wirtschaftsprinzipien - das Maximal- und das Minimalprinzip - als optimalismisch in Erfüllung bzw. zum Erfolg gebracht erzeigen. Gleicherweise wäre die Difflation als eine antizipationsähnliche Präzipation einer der Geldesabsurdität entstammbaren Entwicklungsmöglichkeit aufzufassen: Wenn so viel Geld besteht, daß sich jeder alles kaufen könnte, dann wäre Geld irrational. Man könnte das Geld aus dem Geldumlauf nehmen und zwecks Tausch- und Handelsverwaltung auf das 3TermSystem des technologischen Amonetarismusses rüberwechseln. Um diesen Rübergang nicht von einem Tag zum folgenden Tag machen zu müssen - was insbesondere nach den Maßgaben einer BodenFlächenStandardwerte erzielenden Preisstabilitätstransformation möglich wäre -, ließe sich ein Übergangsszenarium zwischen dem gesellschaftlichen Zustand der Geldesabsurdität und dem des prozedurierenden Verrechnungssystems bringen. Dieses Übergangsszenarium wäre mit dem Difflationsprozeß identisch. Und diesen Übergangsprozeß direkt aus der gegenwärtigen Gegenwart anzustreben, wäre die politisch initiierte, antizipationsähnliche Präzipation der Akzeptanz des Erfolges der Geldesabsurdität.
Der Übergang zur Lebensraumrechnung, mit der ein mensc
Henrechtliches, ein soziologisches und ein eigenleistungsorientiertes BodenFlächenEigentum difflationskonform und KPWparalysesukzessiv zur AmoneTArisation und zur Marawelbkonstituierung verbunden erscheinen könnten, wäre im geldwirtschaftsrationalismischen Kontext als ein prinzipiologisches Erfordernis einer makelfreien Rechenschaftsgebung seitens der Gesellschaft zu verstehen. Insbesondere wohl auch der Rechenschaft seitens einer zum staatlichen Gesetzessystem stehenden Zentralbank, die den Difflationsprozeß als eine der letzten Interventionsmaßnahmen geldpolitologischer Nuancierung auffassen ließe. Dem Difflationsprozeß als solchem könnte es einerlei sein, ob die LE-Geldmenge (LastEffectiveGeldmenge) zur KPWparalyse, zu einem Verrechnungssystem oder zu sonst einer Möglichkeit, das Geldmengenwachstum als absurd darzustellen, führte. Der Difflationsprozeß würde zum Amonetarismus überleiten - wobei es momentan weitgehend einerlei zu sein scheint, zu welcher Art Amonetarismus.
AMONETARISMUS Das Wörtchen Amone TArismus leitet sich logisch vom Wort und vom Phänomen Monetarismus ab. In diesem Sinne soll das Wörtchen Amonetarismus nicht nur als eine rethorische Kritik am Monetarismus verstanden sein. Der semantische Term Amonetarismus zielt auf eine rationalismische Alternative zum Monetarismus. Diese Alternative müsste als ein fortschrittsorientiert besseres Angebot an Ermöglichungsmöglichkeiten des gesellschaftlichen Tauschwesensvollzuges aufzufassen sein, denn: die Negation eines (geschichtlich eingefahrenen) Systems läßt sich nur und ausschließlich unter gleichzeitiger Hervorhebung einer fortschrittstauglichen Alternative vernünftig erbringen, weil die Negation andernfalls nur eine gewaltgestützte Forderung mit nahezu schon politlitaneiischen Qualitäten zu sein schiene. Da sich der Amonetarismus logisch von Wort und Phänomen Monetarismus ableitet und bislang keine nennenswerte Alternative zur Geldnutzung aufkam, konnte eine enzyklopädische Bedeutungsangabe für das Wort `Amone
TArismus´ in keiner Enzyklopädie gefunden werden. In Lehnung an die Monetarismusdefinition im Großen Fremdwörterbuch des Brockhauses würde das Wörtchen Amonetarismus etwa bedeuten: Eine `Theorie in den Wirtschaftswissenschaften, die besagt, dass in einer Volkswirtschaft der Geldmenge (d.h. der Menge des umlaufenden Bar- und Giralgeldes)´ keine `Bedeutung beigemessen werden´ kann `u. deshalb die Wirtschaft´ nicht `über die Geldmenge zu steuern ist´. In erklärender Ergänzung der Wörter `kann´ und `ist´ ließe sich sagen, daß die Wirtschaft im Amone
TArismus infolge der KPWparalytischen Geldabschaffung garnicht mehr von der Geldmenge gesteuert werden könnte, weil es kein Geld bzw. keine Geldwirtschaft mehr gäbe. Man würde arbeiten, kein Geld dafür bekommen, zur Erhaltung der Geldlosigkeit tätig sein und ansonsten machen, was eben zu machen sein könnte, um das individuelle Leben ad libitum zu gestalten. Ausgehend von einem amonetarismischen Gesellschaftsgeschehen wären sämtliche Tätigkeit verrechnungssystemmatisch zu begleichen. Das Wirtschaften wäre in geldentbundener Weise von den Rohstoffen abhängig, doch solange es keine Güterknappheiten gäbe, bräuchte der Staat keine Interventionen zur Erhaltung der Volksversorgung betreiben zu lassen. Im Fall realer Güterknappheiten könnte eine Intervention zur Konsumbegrenzung oder Güterverteilung als wirtschaftspolitische Maßnahme solange erfolgen, bis der Zustand der Knappheit wieder kompensiert oder beendet wäre. In diesem Sinne ließen sich auch planwirtschaftliche Maßnahmen auffassen. Warenorientierte Zuteilungsmaßnahmen ließen sich mit den prioritätischen Wirtschaftsmaßnahmen in Kriegswirtschaften vergleichen. An welchem Zeitpunkt der Monetarismusentwicklung die Entwicklung zum Amonetarismus ansetzen hätte können, um das Gesellschaftswesen zu Amonetarisieren, hätte zumindest der Entwicklung als solcher egal sein können. Wichtig schiene aber wohl gewesen zu sein, daß diese Entwicklung politisch bzw. politologisch eingeleitet und durchgeführt worden wäre - was ja nicht erfolgte, weil es keine nennenswerte Monetarismusalternative zur amonetarisationsordnungsgemäßen Ausgestaltung des gesellschaftlichen Amonetarismuszustandes gab. Die Entwicklung vom Monetarismus zum Amonetarismus hätte so wahrgenommen - die grammatikalische Möglichkeitsform sei hierbei betont, denn die Entwicklung erfolgte real ja nicht - mit dem Wort PeraEntwicklung bezeichnet werden können. Pera stünde für die Politische Entwicklung Realen Amonetarismusses. Die PeraEntwicklung als rationale Fortentwicklung des Monetarismusses hätte die konsequenzierte Erreichung des Zieles der Geldwirtschaft zum Gegenstand. Die Zielsetzung des Monetarismusses wäre die vernünftige Beseitigung der Geldknappheit. Die Beseitigung der Geldknappheit - definitorisch von allgemeinen Wirtschaftszielsetzung losgelöst - bestünde in der Schaffung eines Tauschsystems, in dem so viel Geld vorhanden wäre, daß sich jeder alles zu kaufen vermögen würde. Dieser Zustand der gesellschaftlichen Saturierung mit Geld wäre als eine geldwesensessentialismische Geldesabsurdität erkennbar, denn: das Geld wurde als ein allgemeines Tauschmittel geschaffen, das es im geldmengenpolitologischen Zustand der Geldesabsurdität nicht mehr zu geben bräuchte, eben weil es geldmengenphänomenal selbstverständlich wäre, daß sich jeder Leut alles kaufen könnte. Das Ziel des Monetarismusses und somit der Amonetarismus bestünde damit in der Erwirtschaftung eines Geldsystems, in dem das Wirtschaften mit dem Geld nicht mehr erforderlich wäre. Das Geldwirtschaftssystem hätte sich selbstwegrationalisativ selbständig ad absurdum geführt, weil die Knappheit des Geldes aufgehoben wäre. Der Amonetarismus begönne dort, wo der Monetarismus aufgrund des Erreichtseins der monetarismischen Zielsetzung als beendet erachtet werden könnte. Ob diese Entwicklungsstufe des Monetarismussesgleichzusetzen wäre mit der Beendigung des Tauschhandelssystems, bliebe berechtigterweise fraglich: Zumindest dann, wenn es patentrechtliche Neuleistungen gäbe, bestünde ein Erfordernis, die Erfinder für ihre Erfindungen zu entlohnen. Und eben das wäre aufgrund des geldesabsurditätischen Geldwirtschaftszustandes kaum möglich, weil ein Neuleistungserfinder dann genaugenommen keinen über das normale Erwerbspotential hinaudgehenden Nutzen aus der Vermarktung seiner Erfindung hätte - bei den Marx’schen Kapitalisten galt eine ähnliche Problematik als Problematik der unternehmerischen Revenue, also als eine Problematik unternehmerischen Einkommens. Demgemäß ließe sich ein amonetarismisches Gesellschaftssystem als eine Art kommunismisches Gesellschaftssystem auffassen, zu einem welchen die Marx’sche Auffassung dargäbe, daß ein kommunismisches System am Ende der gesellschaftlich-staatlichen Entwicklung stünde. Gerade aus der Sicht eines Staates wie der BRD und mit einem Blick auf das kapitalisierte Rußland wäre ein kommunismisches System in vielerlei Aspektualität ebenso unsinnig, wie ein System, in dem der Amonetarismus ohne weitere Maßnahmen des Staates alle Menschen über einen Kamm scheren würde. Ohne staatliche Maßnahmen bestünde die Gefahr, daß ein amonetarismisches System - selbstverständlich ohne altertümliche Naturaltauschtendenzen zu verwirklichen - in einer verwaltungsorientierten Art von Chaos münden täte. Aber schon bei der Chaosvermeidung begönne in politologischer Hinsicht eine definitorisch spezifizierte Art des Amonetarismusses - der technologische Amonetarismus. Mit einer verwaltungstechnischen Chaosvermeidung kämen dannmehr auch Erfordernisapektualitäten wie Strukturierungsnotwendigkeiten, Gesetzesspezifizierungen usw. Auf. Der Amone
TArismus wäre somit eine phänomenologische Entwicklung technologisch-realer Ausgangsgegenstände, deren Entwicklungsprinzip mit einem Prinzipienbegriff der Firma LaReT umschrieben werden könnte. Dieser Begriff lautet TAURUS-Prinzip, steht für ein Transformations-Arrangions- Und Relationenarray-Unit-System und wurde zur Technisierung eines Erkenntnisse technisierenden Bauteils für die prozessorische Gedankentätigkeit irgendwelcher Maschinen- und Computersysteme geschaffen. Ohne eine Einbringung der Chaosvermeidungsformulierung wäre es gerade der gedesabsurditätische Gesellschaftszustand, an dem sich die Frage nach einer Geldesabschaffung des Sinnes verwaltungstechnischer Maßnahmen der Ausübung, der Regelung, der Steuerung und der Absicherung amonetarismischer Staatsklischees erzeigen würde. In Lehnung an die aus der Monetarismusdefinition hervorgegangene Amonetarisdefinition ließe sich hierbei nun auch das Gegenpart des Monetarismusses, der Fiskalismus, nicht unbedungen zur Definierung des Amonetarismusses herbeiziehen. Mit dem Fiskalismus wäre es etwa so, wie es hinsichtlich des Geldwesens mit dem Bestand geldorientier Kriminalität wäre: Ohne das Bestehen des Geldwesens gäbe es keine monetäre Kriminalität. Demgemäß würde auch kein Geldwesen bzw. kein Geldsystem bestehen, mit dem sich das Wirtschaftswachstum über staatliche Maßnahmen steuern ließe. Daß in diesem Kontext eine anarchoamonetarismische Gegebenheit offen läge, mit der das Geldwesen und gesellschaftlich-staatliche Fremdsteuerungen bzw. gesellschaftlich-staatliches Fremdgesteuertsein als kausalismische Fakten erdbesiedlungsbezogenen Verbrechens aufzufassen wären, sollte nebenbei erwähnt sein. Obschon oder gerade weil auch ein amonetarismisches Tausch- und Gesellschaftssystem imgrundegenommen ein herrschaftspolitfreies System wäre - ein herrschaftspolitfreies System wie etwa ein System staatlicher Hoheiten, in dem die militärische und somit führende Zentralgewalt paralysiert sein würde. Aber: Regulatorische Staatsmaßnahmen würden auch den verrechnungstechnischen und verwaltungsrationalen Amonetarismus kennzeichnen. Z.B. in zeitweiligen Passungen der bestehenden BodenFlächenWerte an die tatsächlichen Produktions- und Siedlungsverhältnisse. Der Amonetarismus ließe sich nunmehr in rationalismischer Verstehensweise als ein verwaltungsbasiertes Tauschsystem auffassen. Dieses Tauschsystem bräuchte kein Geldwesen mehr, wohl aber ein verrechnungsorientiertes Verwaltungssystem, mit dem das Tauschwesen nach den Maßgaben von Ordnung, Transparenz und Gerechtigkeit praktiziert werden könnte. Die Etablierung eines amonetarismischen Tauschverwaltungssystems müsste demgemäßlichkeitsallerdings auch eine Zielsetzung des Monetarismusses sein, weil die Schaffung einer verfahrensgerichteten Infrastruktur des Tauschwesens zumindest in den Bedeutungsbereich des geldwirtschaftswissenschaftlichen Maximalleistungsprinzips zu definieren wäre. Andernfalls ließe sich auch von der künstlichen Wirtschaft des irrationalen und absurditätischen Geldwesens niemals abgehen, wenn sich herausstellen täte, daß das Wirtschaften mit erdischen uner kosmischen Gütern niemals ein rationales Ende des Sinns eines wie auch immer oder konvergentionismisch vollzogenen Wirtschaftens haben wird. Eine verwaltungsorganisatorische Infrastrukturierung des Tauschsystems ist nun aber diesseits und jenseits aller Wirtschaftsalpträume eine der modernen Vernunft entspringende Möglichkeit, das gesellschaftliche Tauschwesen zu rationalisieren. Wobei mit dem rethorischen Term der Infrastrukturierung bzw. der Infrastrukturalisierung eine verhältnismäßig komlexe Prozedurierung aller gängigen Wertebewegungen gemeint sein sollte - eine Prozedur ist ein mathematischer Rechnungsschritt, sodaß eine Prozedurierung als die verfahrensabstraktive Ermöglichung mathematischer Vorgehensweisen zu verstehen sein könnte. Mit einer Infrastrukturalisierung des Tauschwesens ist somit eine wertemathematische Vorgehensweise in der Abwicklung aller Tauschprozesse angedeutet. Da es bei der Infrastrukturierung des Tauschwesens um die verfahrensholismische Surrogation des allgemeinen Werteäquivalentes ginge, ließe sich das Tauschwesen nicht in einzelnen Teilbereichen der Wirtschaft verwirklichen. Die Amonetarisation müsste geldwesensrational international erfolgen, eben weil das Geld das einzige internationale Tauschmittel zu sein scheint. Demzufolge wäre die Herausbildung eines verfahrensbasierten Tauschrechnungssystems nur als ein mathematisches Interaktionssystems zwischen allen Teilen des tauschsystembeihingegebenen Gesellschaftssystems zu realisieren: Das allgemeine Tauschmittel - das allgemeine Werteäquivalent Geld - kann nur mit einer allgemeinen Prozedur mathematisiert zur rationalismischen Surrogation gebracht werden. Die Komplexität einer allgemeinen Werteverrechnungsprozedur bzw. die Prozedurierung des gesamten Geldwesens beruht auf der Tatsache, daß ein politologisches Verwaltungssystem allen natürlichen und juristischen Personen unabhängig von Klasse, Stand etc. gleichermaßen nützlich sein sollte - was letztlich auch im Verhältnis rassismischer und rassenentypologischer Ständeherausbildungen aufzufassen sein könnte. Um bei einer prozeduralen Surrogation des Geldwesens nicht mehr von einer geldgleichen Prozedur reden zu müssen - auch eine mathematische Methode, ein wertemathematisches Verfahren uner ein werteprozedurales Verrechnungssystem gälten nur als allgemeine Äquivalente in der tauschwesensorientierten Wertehandhabung -, dürfte in der Rationalisierung des Tauschsystems nicht mehr von einem allgemeinen Werteäquivalent des Sinnes währungszerstückelten Geldes die Rede sein. Diese Problematik liefe auf die Frage hinaus, welcher Art die mathematisch zu handhabenden Werte überhaupt haben könnten. Mit dieser Frage verbunden wäre die Frage nach dem Wesen der Werte als `das, was die sind, Werte zu sein´: Werte als solche scheinen soziologische Größen uner Einheiten der Arbeit und arbeitsassoziierte Gegenstände der Erdwahrnehmung zu sein - was auch in Bezug auf das dem Geldwesen zugrunde liegende Gold bezüglich Goldsucherarbeiten, Goldminenabbauarbeiten und Goldver- und -bearbeitung zu gelten scheint. Werte wurden dadurch geschaffen, daß Dinge dieser Erde in eine wie auch immer geartete Nutzung gebracht wurden. Nutzlose Dinge dieser Erde haben keine Werte, unterliegen aber teilweise staatlichen Hoheiten. Ein Beispiel dafür wäre ungenutzter Erdboden, der zwar im staatlichen uner hoheitlichen Eigentum zu seien scheint, gegenwärtig aber nur als ein potentielles Kapital einer wirtschaftswachstumsbeihingegebenen Verwendung aufzufassen sein könnte - einlösbar gegen Geld. Wert ist somit eine erdbesiedlungswissenschaftliche Größe unter Inbezugnahme verschiedenartiger Arbeits- uner Leistungsprozesse. Einheiten dieser staatenpolitologischen Größe sind Währungen. Die nach amonetarismischen Verwaltungsmaßgaben in ein amonetarismisches Verrechnungssystem zu setzenden Werte würden einerseits arbeitsassoziiert, andererseits geschichtlich bedungen sein. Da Werte aus der Anwendung transformierender uner energieverbrauchender Beschäftigungsprozesse hervorgegangen, die geologisch-geografischen Grundlagen der Erdbesiedelung aber ohne menschliches Zutun entstanden zu sein scheinen, haben gegenwartszeitige Tauschprozesse primär Niederlassungscharaktere. In Verbindung mit diesem Hauptziel der Geldnutzung ließe sich der Bodenerwerb als eines der Hauptziele jedweden Konsums auffassen. Vom Wirtschaftsprinzipiologischen Standpunkt aus wäre es nun irrational, Einheiten (Währungen) der politologischen Größe Wert als gängiges Tauschmittel zu benutzen, wenn der Arbeitsauffand hinsichtlich einer entwicklungsentelismisch direkten Verrechnung mit Einheiten der geologisch-geografischen Erdbesiedlungsgrundlagen als geringer aufzufassen sein könnte. Diese Geringerfügigkeit des wirtschaftlichen Arbeitsaufwandes ließe sich in Bezug auf die Prozedurierung des Tauschwesens aber eindeutig darlegen. Die Geringerfügigkeitsdarlegung ließe sich sogar in Verbindung mit Skalen soziologischer Entelien erzeigen. Soziologische Entelien sind die graduellen Niveaus personitätsspezifischer Zielerreichungen, und die Skalen dieser Entelien geben in gradueller Nivellierung die Nähe zum jeweiligen Ziel an - das wahrnehmungsspezifisch physikalische Gegenteil der Entelie ist die Entropie, mit der sich das Geschaffene uner Geleistete ohne Blick auf ein weitergehendes Ziel bemessen läßt. Mit soziologischen Entelien in Verbindung mit den graduellen Subniveaus der soziologischen Zielsetzungen erfölge jedweder Tausch werteäquivalentialunmittelbar in der Direktheit gradueller Daseinssetzungen jeder natürlichen uner juristen Person. Es käme nur darauf an, was man wie und nach welchen persönlichen Fähigkeiten wollen würde. Stünde das fest, so wäre unter Inbezugnahme beliebiger Bodenwertstatistiken jedweder Tauschakt mit der persönlichen Niederlassung abhandelbar - verwaltungsrationaler als unter Zwischenschaltung eines künstlichen allgemeinen Werteäquivalentes, denn man müsste nicht von einer Flächeneinheit in eine Währung umrechnen, wenn man die Werte anstatt in diversen Währungen unmittelbar in Bodenwerten einzelstaatlicher Bodenwertstatistiken angäbe. Gut, es würde eine ziemlich unziehmliche Kultur- bzw, Kulturenstandsrechnung entstehen. Aber auch die Errechnung des Geldwertes hängt vermutlich von diversen Faktoren ab. Darüberhinaus wäre ein prozedurierter Tausch in der Gegenständlichkeit erdbesiedlungsrationaler Werteschaffungsziele - Niederlassung als persönliche Zielsetzung und somit der Bodenerwerb - geschichtsrückblickend als vorseherisch rationaler einzustufen: Im Gegensatz zur Nutzung eines wegrationalisierungsbeihingebbaren künstlichen Werteäquivalentes, von dem man schon in der Zeit der Erfindung von einer Wegrationalisierung ausgehen hätte können, wäre eine Tauschverrechnung in Bodenwerten erdbesiedlungszielnäher und somit in kräftewirtschaftlicher Hinsicht vernünftiger, weil der Arbeitsaufwand der Wegrationalisierung entfallen sein würde - der gewaltdominierte Primat der Arbeit machte sich historisch breit, indem dieser zu konventionellen Staatengründungen rüberwechselte und die Erde in Besitz nahm. (Unter Erinnerung der altägyptischen und mesopotamischen Mathematik könnte man vieleicht tatsächlich sagen, daß eine erdbesiedlungsmathematische Leistungsverrechnung nach den Maßgaben sozioproduktiver Erdverwertungserkenntnisse und somit nach amonetarismischen Gedankengängen bereits in der archäologischen Zeit der ersten straßenlosen Dörfer und Städte realisiert werden können. Und spätestens im Deutschen Mittelalter, in dem die Almendenrechnung verwaltungsrelevant geworden zu sein schien, hätte man das gesamte Tauschwesen nach einer amonetarismischen Tauschchanzenrechnung des Sinnes einer mit Bodenwerten und bodenwertorientierten Niederlassungen leistungsverrechnenden Tauschhandelsmathematik aufbauen können.) Nähme man in dieser geschichtlichen Relation den Umstand, daß das Mensc
Henwesen als solches ein calvinismisch ausgerichtetes und somit quasi von Arbeit besessenes Arbeiterwesen zu sein scheint, käme eine Art kommunismischer Verhalt in die Möglichkeit der Geldabschaffung: Wenn die Geldesabsurdität erreicht sein würde, könnte man das gesamte Geldwesen ersatzlos aus der Gesellschaft entfernen. Um diese Entfernung ordnungsmäßig in Darstellung zu bringen, ließe sich ein mehr oder weniger umfangreiches Rechtesystem artikulieren. Wobei hierbei ein weiteres Moment der Vorsehung ins Geschichtsgeschehen käme, wenn man einen homozentrischen Humanegoismus bzw. Humanismus postulierte, das artikulierte Rechtesystem nur der Arbeitergattung MenscH geltend hielte und in Variation begriffene MenscHenabstämmige in einen künstlichen Hofstaat aus Arbeit, Geld und Preisen unterhalb des allgemeinen Rechteniveaus brächte. Ohne Inbezugnahme irgendwelcher Arbeits- und Geschichtsrationalitäten ließe sich der Amonetarismus nunmehr als ein verwaltungsbasiertes Tauschsystem verstehen, das zwar eine allgemeine Verrechnungsprozedur, ein verrechnungssystemabhängig allgemeines Werteäquivalent in Boden, demgemäß aber eben nur ein hybrides Werteäquivalent des Sinnes einer verwaltungsbasierten BodenLeistungKorrelation in Nutzung hätte. Dabei wäre die Transformation des Gold- und Geldwesens recht erwähnenswert: Das boden- uner flächenmathematische Tauschsystem transformiert das mit dem Geld bestehende Tauschwesen samt dem goldorientierten Hintergrund der Gelddeckung in die amonetarismischen Verrechnungsverhältnisse. Die Nutzung eines erdischen Gutes (Boden), das nur durch die soziologische Nutzung Wert bekommt, gliche prinzipiell der Goldnutzung. Die Nutzung der künstlerischen Vergegenständlichung abstrakter Werte (Kurant- und Papiergeld), die ausschließlich auf soziologischem Tun beruhen, gliche demgemäß der geldwesensabstrakten Nutzung eines verwaltungsorientierten Verrechnungssystems amonetarismischer Nuancierung - wobei eine Implikation des Nuancierungsbegriffes der Tatsachenverhalt zu sein schiene, daß sich das amonetarismische Verrechnungssystem nicht als eine fiskalismische Maßnahme zur Wirtschaftssteuerung auffassen lassen müsste, weil das amonetarismische Verrechnungssystem schlichtweg neuleistungsreaktiv wäre. Der Unterschied zur Nutzung des GoldGeldVerhältnisses im Korrelat zwischen Tauschmittel und Deckungsmittel bestünde bei all den Analogisationsmöglichkeiten nur in dem Umstand, daß alle Produkte - und somit auch Goldbarren - auf dem sog. Marawelb der geldfreien Märkte verrechnungsmathematisch ad libitum zu bekommen wären, während Boden, als das oberste materielle Ziel soziologischer Sparsamkeit und einzige nicht frei erhältliche Gut, nicht uneingeschränkt als freies Gut im Sinn eines allgemeinen Werteäquivalentes gelten könnte. Insbesondere dann nicht, wenn sich etwa aus der Geldesabsurdität ein Menschenrecht auf Boden und somit ein Recht auf einen nicht veräußerbaren persönlichen Lebenraum ergäbe. Was sich zwar mit banklichen Eigenkapitalunterlegungen nach den Baseler Abkommen vergleichen ließe. Was aber im privaten Bereich einer Einschränkung freiheitlicher Tauschentscheidungen gleich käme, sodaß sich auch in monetarismischen Relationen nicht von einem einschränkungslos allgemeinen und freien Werteäquivalent reden ließe. Der Charakter eines allgemeinen Werteäquivalentes sowohl des geologisch-geografischen Bodens als auch in verrechnungsverfahrenspraktikabler Hinsicht der amonetarismischen Verrechnungsprozedur würde von dem Umstand eingeschränkt sein, daß ein bodenwertevermitteltes Tauschgeschehen nach wertetheoretischen Anschauungspunkten ein Tausch zwischen geologischer Wertlosigkeit und soziologischer Werthaftigkeit zu sein schiene - ausgedrückt in Tausch-, Konsums-, Produktions- und dergleichen Chanzen. Käme in dieser Relation ein nicht veräußerbares Recht auf Boden und somit ein nichtveräußerbarer Grundbesitz hinzu, so ließe sich dieses zwar in entwicklungsorientierter Linearität zu Mindestlohn-, Bürgergeld-, logischen Einkommens- und Menschenrechtserscheinungen verstehen. Letztlich aber wäre auch dadurch der Charakter des allgemeinen Werteäquvalentes eingeschränkt. Ein Recht auf Boden ließe sich in diese Relation - nebenbei erwähnt - recht simpel setzen. Aus dem geldesabsurditätischen Umstand, daß sich jeder alles kaufen könnte, ergäbe sich eine Niederlassungsfreiheit, die auf ein Menschenrecht auf persönlichen Boden stimmen lassen könnte. In Assoziation mit den auf Tausch-, Konsum-, Betriebs- und dergleichen Chanzen abzielenden Bodenwerten ergäbe sich aus dem Umstand einer Niederlassungsfreiheit die persönliche Wahl des märktischen Angebotes. Aus der Akzeptanz unterschiedlicher Bodenwerte, mit denen der menschenrechtliche Boden kulturstandsgebunden größenreduziert sein würde, ergäbe sich die persönliche Willenserklärung zum allgemeinen Tauschvollzug: Anstatt ein Stück Boden jenseits aller Zivilisation in der Größenordnung X zu wählen, nimmt man sich ein Stück Boden in einem Dorf uner in einer Stadt. Dadurch nimmt eine Flächenreduktion in der Größenordnung X-A in Kauf und erbringt mit dieser Flächenreduktion einen flächenreduktionismischen Gegenwert zum jeweiligen Kulturstandsangebot - A steht für sämtliche Kulturstandsfaktoren, die einem das Leben angenehm machen, als z.B. für Straßen, Kanalisation, Stromversorgung, Theater, Kinos, Einzelhändler- und Industrieaufkommen usw.. Das Tauschgeschäft wurde somit über die Bodenwerte vollzogen. Was selbstverständlich auch in Umgekehrter Richtung gälte. Nämlich dann, wenn man auf das gewerbliche und infrastrukturelle Angebot einer soziologischen Agglomeration verzichten und sich irgendwo ein Stückchen Brachland aussuchen würde. Man hätte nun zwar eine größere Bodenfläche, aber keinerlei Möglichkeiten, zivilisiert und kulturstandszeitgemäß auf dem Brachland zu leben. Um die Errungenschaften der Zivilisation uner der Kultur nutzen zu können, müsste eine Flächenreduktion nach den Tauschhandelsmaßgaben des amonetarismischen Verrechnungssystems erfolgen. Im Fall einer unternehmerischen Verselbständigung bzw. einer unternehmerischen Expansion kämen ggf. beide Richtungen der Bodenflächenanpassung in Rechnung. Insbesondere dann, wenn diese unternehmerische Verselbständigung bzw. die einzelunternehmerische Unternehmensexpansion mit weitergehenden Maßnahmen der Dörfer- und Städtebildungen uner -ausdehnungen einhingehen würde. Bedeutsam wäre in diesem 3 Fall aber wohl der Umstand, daß man sich in einem bestehenden Staat kaum noch einen menschenrechtlichen Lebensraumanspruch realisieren könnte, wenn es sich um einen infrastrukturalismisch hochentwickelten Staat handeln täte. Folglich wäre auch die Auswahl einer Fläche Betriebsboden in staats- uner kulturgeschichtlicher Hinsicht mit dem dannmehr prozedurierenden Bodenwertesystem verbunden und demgemäß bereits in Verrechnungsprozeduren der Flächenanpassungen eingebettet. Flächenanpassungsrechnungen ließen sich in diesem Fall sogar in zweierlei Hinsicht deutlich machen: Der Unternehmer müsste eine Flächenreduktion wegen der Nutzung zivilisatorisch-kulturständlicher Entwicklungsniveaus in Kauf nehmen; die Bevölkerung der Niederlassungsgegend (Bundesstaat) des Unternehmers müsste mit der Ansiedelung des Unternehmers eine Bodenwerteaufwertung zu Lasten der soziologischen Bodenansprüche tolerieren. In welchen Größenordnungen Bodenwerteveränderungen (Bodenwerteauf- uner -abwertungen) in der Verrechnungsverwaltung wahrzunehmen wären, läge wohl hauptsächlich am Wirtschaftswachstum. Wobei es letztlich einerlei wäre, ob es sich bei der Bodenwerterechnung um staatlichen uner privaten Boden handelte. Bereits zum gegenwärtigen Erklärungsstand des Amonetarismusses ließe sich die Verrechnungsprozedurierung konkretisieren: Die das Geldwesen im Rahmen der Bodenrechnung surrogierende Verrechnungsprozedur bestünde in der fließrechnungsgleichen Anwendung von 3 Verrechnungstermen. Es gäbe 1. einen menschenrechtlichen, 2. einen soziologischen und 3. einen neuleistungsbasierten Verrechnungsterm. In der Verbindung dieser 3 Terme bestünde die Grundlage der gesamtstaatlichen Verrechnungsverwaltung, wie auch die Grundlage zur Einrichtung einer Verrechnungsbehörde. Das 3termige Verrechnungssystem wäre der Kern des amonetarismischen Systems. Bei der Nutzung dieser 3 Rechnungs- bzw. Verrechnungsterme wären Bodenwerte in eine verrechnungsmathematische Relation zu Arbeitswerten gesetzt. Bodenwerte ließen sich unter Einbeziehung monetarismischer Bodewertestatistiken wie auch unter dem verrechnungskorrespondierenden Einfluß monetarismusabstämmiger Arbeitswertestatistiken verrechnungssystemrelevant neu definieren bzw. im Kontext einer gesamtgesellschaftlichen Wertekorrelation in das Verrechnungssystem bringen. In Verbindung mit dem Magischen Viereck der Makroökonomie - Preisstabilität, Vollbeschäftigung, Außenhandelsgleichgewicht und Wirtschaftswachstum - ließe sich ein standardisiertes Wertegefüge etablieren. Dieses Wertegefüge könnte über die 3 Verrechnungsterme auf der Basis einer Bodenrechnung bilanztauglich sein, etwa indem man mit der SiEineit Meter bzw. mit der von der SiEinheit Meter abgeleiteten Einheit Quadratmeter rechnen würde. Das klingt etwas witzig, wäre aber möglich. Selbstverständlich hätte man in diesem Fall eine Umrechnung aller zu einem Nationaleinkommen gehörenden monetären Werte in die Einheit Quadratmeter zu vollziehen. Da sich aber Bodenwerte aus dem Vorkommen von Bodenschätzen wie auch aus den anderweitigen Nutzungsmöglichkeiten zu errechnen scheinen, wäre es wieder die Arbeit, die hinter Quadratmeterangaben stünde. Bodenwerte ergäben sich somit aus der Menge des zur Bodenkultivierung, zum Ressourcenabbau udgl. aufzuwendenen Kräfte. Kräfte sind es dannmehr auch, die hinter sämtlichen Arbeitsprozessen des bodenständigen bzw. des auf Boden arbeitsintensiv gründenden Gesellschaftswesens aktiv zu sein scheinen. Deswegen ließe sich die BodenwerteArbeitswerteRelation produktionsfaktorial und verrechnungsorientiert in der SiEinheit Watt darstellen - ausgehend von kalorimetrischen Wertebestimmungen, über Funktionswertebestimmungen der in Arbeitsprozessen hergestellten Produkte, bis hin zum Energieverbrauch irgendwelcher Produktionsmaschinen. Da sich jedweder arbeitsorientierte Kräfteeinsatz in Relation zu kalorimetrischen Wertebestimmungen über das naturwissenschaftliche SiSystem (SI=System International) in eine standardisierte Umrechnung bringen ließe, dürfte es eigentlich kaum ein Problem sein, das gesamtgesellschaftliche Wertegefüge in der SiEinheit Joule oder Watt anzugeben. Womit dann schließlich auch eine verrechnungsmathematische Abkehr von dem monetarismischen System der Währungseinheiten erkennbar sein dürfte - was nur logisch wäre, denn ohne eine Geldnutzung bräuchte nicht in Währungseinheiten gerechnet uner gedacht zu werden. Eine Umstellung vom monetären System, das mit monetarismischen Währungseinheiten rechnet, auf das amonetarismische Tauschhandelssystem wäre nach einer gewissen Vorbereitungszeit sozuschreiben von einem auf den folgenden Tag möglich. Zumindest dann, wenn die Amonetarismusentwicklung vom gesellschaftlichen Zustand der Geldesabsurdität zu erfolgen hätte. Da dieser Entwicklungszustand aber nicht erreicht zu sein scheint, müsste der Difflationsprozess in die PeraEntwicklung der Politischen Entwicklung Realen Amonetarismusses integriert werden. Momentan gäbe es 2 gesetzliche Igniter dieser Entwicklung: 1. der § 13 des Strafgesetzbuches der BRD, mit dem Unterlassungen unter Strafe gestellt werden - mit der Wegrationalisierung des Geldwesens würde die monetäre Kriminalität abgeschafft werden können, sodaß eine strafrechtspolitologische Unterlassung mit der Unterlassung der zum Amonetarismus führenden Entwicklung real wäre; 2. die Wirtschaftsprinzipiologie der Geldwirtschaft, mit der eine Unterlassung der zum Amonetarismus führenden Entwicklung ein wirtschaftsprinzipiologisches Ungeldsystem erbrächte, weil dieses Geld in Vernunftsorientierter Hinsicht nicht existent sein dürfte.
Das amonetarismische System ließe sich mit einem Dreiecksverhältnis verdeutlichen: An den 3 Eckpunkten befinden sich A) das internationale Groß- und Kleingewerbe, B) die Konsumentenschaft, C) das Marawelb - das Marawelb ist die internationale Summation aller geldfreien Märkte. In der Mitte dieses Dreieckes, bzw. im Schnittpunkt aller Winkelhalbierenden befände sich das verwaltungsbasierte Verrechnungssystem. Mit diesem amonetarismischen Dreieck wäre gleichsam eine Art Staatlichkeitscharakter in Lehnung an eine staatliche Verwaltungshoheit angedeutet. Gut, es gibt ‘zig Währungen, aber alle Währungen sind Geld. Das Geldwesen mit einer rein wertemathematischen Tauschvorgehensweise in Lehnung an die Nutzung eines nicht nur Werteäquivalent sondern auch sozioentelismischer Tauschgegenstand seienden Werteäquivalentes zu ersetzen, hieße somit, ein internationales Verrechnungssystem im erdbesiedlungstransformatorischen Rahmen völkerrechtlicher Normen und Verträge zu realisieren. Nähme man z.B. die Organisation der Vereinten Nationen (UNO, UN, VN) als verwaltungsrechtliche Basis eines verrechnungsbasierten Souveränitätenbundes, so ließe sich der Allgemeinheitscharakter der das Geldwesen geldwesensinternational wegrationalisierenden Tauschwesensprozedurierung im globalismischen Kontext relativ simpel verstehen - geldwesensrational, kriminologisch und erdbesiedlungstangiert. Nun scheint man aber gewisse Irrlichtlierereien im Gegensatz zu rationalismischen Gesellschaftsmaßnahmen zu bevorzugen. Eine dieser Irrlichtlierereien bestünde z.B. in der Aufhebung aller Staatlichkeit zugunsten gewissen Erscheinungen an globalaktivismischen Unternehmensstaatlichkeiten. Privatisierungen scheinen in dieser Tendenz verfangen zu sein und gelinde, wohldem aber konvergentionismische Erscheinungen eines paradoxen Wirtschaftswachstums zu zeitigen. Hinsichtlich der allgemeinen Wirtschaft könnten somit gänzlich neue Polittendenzen zur Verwirklichung gebracht werden. Die Schreibe ist von unternehmerischen Staatsbildungsanaloga. Auf derartige Staatenbildungsanaloga ließe auch eine Demokratisierung des Wirtschaftsverhaltens im Sinne einer konsumentendemokratischen Absatzsteuerung schlußfolgern. Im folgenden Exkurs seien kurz 3 dieser Analoga erwähnt. Diese 3 Beispiele laufen unter dem Name `Ameisenstaatsprinzipien´ bzw. `Ameisenstaatsprinzip 1´, `Ameisenstaatsprinzip 2´ und `Ameisenstaatsprinzip 3´.
EXKURS:
Das `Ameisenstaatsprinzip´ 1 Das 1. `Ameisenstaatsprinzip´ wäre das Prinzip der horizontalen Verbindung von Unternehmen aller Wirtschaftsbereiche. Daraus entstünden verschiedene inter- oder omnisektorielle Großunternehmen, die quasi die gesamte Industrie bzw. die gesamte Wirtschaft unter ihrer Kontrolle hätten. Solche Großunternehmen, die noch wage an das Thornsche Unternehmen aus dem Film Das Ohmen erinnern ließen, wären zwar in deren Entstehung nicht sonderlich gefährlich - auch ein Thornsches Unternehmen hätte nicht sehr bedeutende Einflüsse auf die allgemeine Gesellschafts- und Staatsentwicklung. Aber wenn es vieleicht nur noch 4 oder 5 Unternehmen gäbe, die in allen Wirtschaftsbereichen tätig wären, und ansonsten keine, dann könnte vieleicht auch eine derartige Horizontalverbindung als Kartell bezeichnet werden. Im folgenden Kontext werden horizontale Großunternehmensbildungen, die an den Stellenwert eines omnisektoriellen Oligopolsystems denken lassen könnten, als Kartelle bezeichnet. Denn: Durch ein derartiges System könnte doch eine gewisse Einschränkung der allgemeinen Wirtschaftsfreiheit zu verzeichnen sein. Der Begriff `Ameisenstaat´ lehnt sich an das Horizontalkartellsystem über die politischen Folgen aus einem derartigen System. Wie in einem Ameisenhaufen wären im `Ameisenstaatssystem´ wirtschaftliche, kulturelle und politische Phänomene unterhalb einer Gattungs- oder Arteinheit miteinander verbunden. Es gäbe wie in den Ameisenstaaten mehrere Haufen, die von jeweils einem Horizontalkartell dargestellt werden würden. In diesen Haufen würde sich prinzipiell stets das gleiche Szenarium abspielen, sodaß sich diese `Haufen´ genaugenommen nicht voneinander unterscheiden täten. Im Horizontalkartellsystem würden lediglich Marken in Verbindung mit Geschmacksmustern und demgemäßen nationalen uner rassischen Besonderheiten zur Unterscheidung beitragen. Das Prinzip einer politwirtschaftlich-wirtschaftspolitischen Unternehmensstaatlichkeit beziehungsweise `Ameisenstaatlichkeit´ wäre aber in jedem Haufen das selbe Prinzip. Würden sich jetzt noch einzelne Rechtssysteme in diesen Haufen bilden, die miteinander so viel oder wenig zu tun hätten wie etwa Bundesstaatengesetze zwischen einer Bundesverfassung bzw. einem Grundgesetz, dann wäre die Horizontalkartellstaatlichkeit auch in rechtsstaatlicher Hinsicht perfekt. Nur daß sich aus nationalpolitischen Angelegenheiten unternehmensstaatspolitische Angelegenheiten entwickelt hätten. Die gegenwärtigen - 2014 - Privatisierungstendenzen könnten auf ein horizontalkartelliertes `Ameisenstaatssystem´ hinweisen lassen. Das `Ameisenstaatsprinzip´ 2 Das 2. Ameisenstaatsprinzip ergäbe sich schlicht aus einer monopolismischen Kartellphänomenologie und könnte damit als ein Prinzip zur Schaffung von Vertikalkartellen bezeichnet werden. Dieses momentan (2014) kartelgesetzgebungsrelevante Prinzip würde in der Schaffung von Vertikalkartellen für jeden Industrie- oder Wirtschaftsbereich nur ein einziges Unternehmen schaffen lassen würde. Das 2. Ameisenstaatsprinzip wäre somit das hinter konventinellen Kartellen stehende Prinzip. In allen Wirtschaftsbereichen entstünden Großunternehmen, die sich aus allen Einzelunternehmen dieses Sektors zusammensetzen würden. Für jeden Wirtschaftsbereich würden Konzernierungen, Fusionen und dergleichen ein Großunternehmen erbringen, das für den gesamten Sektor zuständig wäre. Einen Wettbewerb gäbe es nicht mehr. Dafür könnte das Unternehmen sowohl Serien- als auch Einzelwünsche erfüllen, auf die vieleicht mit einem ComputerBasedReasonningSystem eingegangen werden würde. Zur Wahrung der Unternehmenskultur könnte dieses CBR-System mit einem ComputerAidedQualityAssuranceSystem verbunden sein, um die Unternehmenskultur nach den Maßgaben der Preisstabilität zu wahren. `Ameisenstaatlichkeit´ wäre hier in der funktionellen Haufenbildung spezialisierter Teilhaufen aufzufassen, die zusammengenommen einen einzigen, großen Haufen darstellen würden. Hierbei könnte das Rechtsstaatsprinzip funktionell auf die einzelnen Teilhaufen delegiert werden, sodaß ein Rechtstaatssystem entsünde, das von der Fachmännischkeit in einem jedem Wirtschaftssektor hervorgebracht und unterstützt sein würde. Straßenverkehrsgesetze von der Autoindustrie, Telekommunikationsgesetze von der Telekommunikationsindustrie, Computergesetze von der Computerindustrie usw.. Das wäre zwar in etwa so wie in einer parlamentarischen Demokratie. Aber ein besser strukturierte. Zumal die allgemeinen Privatisierungstendenzen in jedem Kartell teildelegiert sein würden. Ob zwischen diesen Kartellen eine konkrete politische Einheit in einer Art Interkartellparlament oder dergleichen bestünde, könnte diesem 2. `Ameisenstaatsprinzip´ egal sein. Dieses 2. `Ameisenstaatsprinzip´ wäre vernunftsbedungenerweise das vernünftigste Produzenten- oder Unternehmenssystem der Gesellschaft, wenn die Einzelunternehmen eines jeden Wirtschaftssektors mit denjenigen Unternehmen identisch wären, deren Gründer den Unternehmensgegenstand als eine Neuleistung im Sinn der Begründung dieses Wirtschaftssektors auf den Markt gebracht haben würden - neuleistungsphänomenale Ameisenstaatsgründung. Dieses 2. `Ameisenstaatsprinzip´ ließe sich hinwiederum auch auf ein amone
TArismisches Produktionswerk beziehen, das für die arbeitssurrogative Technisierung der Weltgesellschaft arbeiten könnte. Denn wenn sich alle diejenigen Unternehmen, die im Bereich der Technik und der Technologien die jeweils Ersten beziehungsweise die die Gründer der infragekommenden Teilbereiche des jeweiligen Sektors wären, eine auf gemeinsame Produktion abzielende Zusammenarbeit beschließen würden, dann ließe sich darin eine letztlich auch patentrechtliche Antizipation des 1. Ameisenstaatsprinzips erkennen. Eines der aspektuellen Ergebnissse eines solchen unternehmerischen Zusammenschlusses wäre z.B. eine internationale Fabrik zur Herstellung aller Techniken. Das `Ameisenstaatsprinzip´ 3 Das 3. `Ameisenstaatsprinzip´ ergäbe sich aus einer wirtschaftsrationalen Verbindung der beiden vorangegangenen `Ameisenstaatsprinzipien´ und könnte damit als ein kombinatorisches HorizontalVertikalSystem aufgefasst werden. Wenn die wirtschaftliche Entwicklung in allen Wirtschafts- und Industriesektoren so weit vorangeschritten wäre, daß es nur noch ein Kartell pro Sektor gäbe, oder wenn sich diese Unternehmen zu einem einzigen Unternehmen verbänden, sodaß für die gesamte Warenindustrie der Welt nur ein einziges Großunternehmen bestünde, dann ließe sich darin das 3. `Ameisenstaatsprinzip´ erkennen. Inwiefern der sozialismoide Kapitalgrund dieses Unternehmens als hominizialismisches Eigentum der gesamten Mensc
Hheit aufgefasst werden könnte oder inwiefern dieses einzige Unternehmen die Charaktere der reinen Privatwirtschaft aufwiese, ergäbe sich wohl aus der allgemeinen Entwicklung der Weltwirtschaft. Ob ein solches Unternehmen mit staatlicher Beteiligung - also über das Steuersystem - mitfinanziert und gefördert werden würde, ergäbe sich vieleicht aus den Notwendigkeiten der Absicherung eines solchen Unternehmens. Denn wenn es nur ein einziges Produktionsunternehmen in der gesamten Welt gäbe, so wäre die wirtschaftliche Macht dieses Unternehmens auf dem wohl höchsten Niveau angelangt, das sich unternehmerisch herstellen ließe. Daß ein HorizontalVertikalUnternehmen aus den Reihen der privaten Weltindustrie auch als ein hominizialismischer Zusammenschluß der ansonsten als Einzelkartelle verbleibenden Unternehmen sämtlicher Sektoren denkbar wäre, könnte hinwiederrum dem monetarismischen System der aktienvermittelten und steuermittelbaren Unternehmensbeteiligungen zugeschoben werden. Eine steuermittelbare Beteiligung ergäbe sich z.B. in Lehnung an ein über das gesamte Bankensystem verteiltes Aktienwesen. Ein HorizontalVertikalKartell ließe sich somit als ein hominizialismisches Unternehmen im Sinne der Herausbildung eines einzigen globalen `Ameisenhaufens´ auffassen. Ein solches Unternehmen würde zwar der gesamten Kartellgesetzgebung spotten, ließe sich aber
VNrational aus dem 2. Ameisenstaatsprinzip herleiten - selbstverständlich unter Einbeziehung des Verrechnungssystems.
TECHNIK UND TECHNOLOGIE
Wie auch bereits zum Thema Amonetarismus vor der vorangegangenen Ameisenstaatsexkursion wurde auf das Thema Technik nicht sonderlich eingegangen. Daß auf die Technik bislang nicht sonderlich angesprochen wurde, lag an dem Verhalt einer irrationalen Entwicklung des Amonetarismusses. Eine irrationale Amonetarismusentwicklung träte z.B. genau dann ein, wenn man den Amonetarismus schlichtweg als kommunismisch oder im Sinn des vom historischen Monetarismus verirrationalisierten Naturaltausches auffassen würde. Gleiches gälte dann, wenn man auf die konsequente Technisierung sämtlicher Arbeitsprozesse und somit auf die technisationsentelismische Automation verzichtete. Und das - wie ja auch der Titel dieses Büchleins verheißt - sollte vermieden sein. Eine fachmännische Entwicklung zu einem amonetarismischen Tausch- und Gesellschaftssystem kann jenseits arbeitsfixierter Anachronismen nur unter der Beiherspielung technisch-technologischer Möglichkeiten erfolgen. Wobei bewußt ein Verzicht auf weltbildpolitologische Umstände gelegt sei. Denn: Der Amonetarismus bedeutet primär die Fortentwicklung des Geldwesens nach den Möglichkeiten vervollkommnungstendenzieller Maßnahmen - keine Weltbilddoktrie oder herrschaftspolitische Unwillfährigkeiten. Allgemein würde somit der Amone
TArismus als ein antigeldherrschaftstendentielles, geldverunnötigendes Tauschwesensrationalikum nicht ohne Technik funktionieren. Nach der deutschen Übersetzung des neugriechischen Wortes oder bedeutet das Wörtchen Technik Kunstfertigkeit, Geschicklichkeit und Fachmännischkeit. Das Wort Technik scheint aber auch für ein auf Kunstfertigkeit, Geschicklichkeit und Fachmännischkeit beruhendes Erzeugnis, Kunstwerk oder Produkt zu gelten. Demszufölglichkeitssinngemäß bedeutet das Wörtchen Technologie die wissenschaftsspezifische Technik und allgemein die Wissenschaft aus den Möglichkeiten erlernbaren Seins. Die Bedeutung des Wortes Wissenschaft im Kontext des TAs ist auf das althochdeutsche vuise oder wisetuom und in der Verbindung mit dem ebenfalls althochdeutschen Worte `scuafen´ zurückzuführen. Wissenschaft heißt somit soviel wie `Weisheit schaffen´ oder `Wissen machen´. Weisheit scuafen bzw. Wissen machen ist im Bedeutungsfeld des Wortes Lebenserklärung oder im Sinn einer entwickelbar-gesetzmäßigen Zusammenstellung wahrnehmbarer und wahrgenommener Beziehungen uner Verhältnisse des jeweiligen Betrachtungsgegenstandes zu verstehen. Das Große Fremdwörterbuch des Brockhauses gibt zum Wörtchen Technik Folgendes dar: Technik <unter Einfluss von fr. technique aus nlat. technika "Kunstwesen; Anwendung zur Ausübung einer Kunst od. Wissenschaft" zu technicus, dies zu gr. technikos "kunstvoll, kunstgemäß; sachverständig, fachmännisch", zu téchnee "Handwerk, Kunst(werk), Kunstfertigkeit">: 1. .. die Gesamtheit der Maßnahmen, Einrichtungen u. Verfahren, die dazu dienen, naturwissenschaftliche Erkenntnisse praktisch nutzbar zu machen. 2. ausgebildete Fähigkeit, Kunstfertigkeit, die zur richtigen Ausübung einer Sache notwendig ist. 3. .. Gesamtheit der Kunstgriffe u. Verfahren, die auf einem bestimmten Gebiet üblich sind. 4. besondere, in bestimmter Weise festgelegte Art, Methode des Vorgehens, der Ausführung von etwas. 5. .. a) technische Ausrüstung, Einrichtung für die Produktion; b) technische Beschaffenheit eines Gerätes, einer Maschine. 6. (österr.) technische Hochschule. 7. .. Stab von Technikern.
Zum Wörtchen Technologie findet man im selben Fremdwörterbuch: Technologie .. <nach spätgr. technologia "einer Kunst gemäße Abhandlung">: 1. .. Wissenschaft von der Umwandlung von Rohstoffen in Fertigprodukte (Verfahrenskunde). 2. Methodik u. Verfahren in einem bestimmten Forschungsgebiet (z.B. Raumfahrt). 3. Gesamtheit der zur Gewinnung u. Bearbeitung od. Verformung von Stoffen nötigen Prozesse. 4. svw. Technik (4) . Passend zu diesen lexikografischen Wörtererklärungen aus dem Großen Fremdwörterbuch des Brockhauses, 19. Auflage 2001, ließe sich aus dem von Max Weber geschriebenen Buch Wirtschaft und Gesellschaft eine Verdeutlichung der Erklärungen hinzufügen: Technik in diesem Sinn gibt es daher für alles und jedes Handeln: Gebetstechnik, Technik der Askese, Denk- und Forschungstechnik, Mnemotechnik, Erziehungstechnik, Technik der politischen und hierokratischen Herrschaft, Verwaltungstechnik, erotische Technik, Kriegstechnik, musikalische Technik (eines virtuosen z.B.), Technik eines Bildhauers oder Malers, juristische Technik usw., und sie alle sind eines höchst verschiedenen Rationalitätsgrades fähig (Max Weber - Wirtschaft und Gesellschaft). In diesem Sinn ist auch das Lexem Politik in der Brockhausenzyklopädie von 2006 definiert. Mit Verlaub wird der gesamte 1. Absatz zitiert: Politik [frz. politique, von griech. politiké (techne) "Kunst der Staatsverwaltung"] die, -/-en (Pl. Selten), vielschichtiger Begriff, umfasst allg. die Gesamtheit der Verfahren und Handlungen von Einzelnen und Kollektiven, die auf verbindl. Regelung öffentl. Belange gerichtet sind. In der ->Politikwissenschaft wird - in inhaltl. Anlehnung an die Dreifachgliederung des P.-Begriffs im Englischen - zw. Form (engl. "polity"), Prozess (engl. "politics") und Inhalt (engl. "policy") von P. Unterschieden. Auf dieser Grundlage wird P. Definiert als die Gesamtheit der die öffentl. Belange betreffenden institutionellen, prozessualen und entscheidungsinhaltl. Dimensionen des "Strebens nach Macht oder nach Beeinflussung der Machtverteilung" (M. Weber). Nebenerklärung: Das Wörtchen Macht wird von Max Weber als Chanzenvielfalt bezeichnet. Die Wissenschaft der Technik scheint die Wissenschaft von der Entwicklung des mensc
Hlichen Verstandes, der menscHlicher Vernunft und der MenscHlichkeit, verköpert in der Entwicklung von Maschinen und dergleichen zu sein. Die Wissenschaft der Technik scheint die Wissenschaft der Transformation anwendbarer Erkenntnisse, die vuise gegenständlicher Darstellungen natürlichen Arbeitsvermögens, die Verfahrenskunde oder Seinslehre der Vereinfachung einer wissenschaftlich komplexer werdenden Realität und dergleichen zu sein. Ja, die Wissenschaft der Technik scheint unter gegebenen Umständen das erkannte Sein selbst zu sein. Demgemäß ließe die Wissenschaft der Technologien in der Kausalismik der mensc
Hlichen Entwicklung die Wirklichkeit menscHlichen Seins erkennen - als einen relativismischen Ritualismus der Werdung menscHlichen Schöpfertums und ein Ergebnis mühevollen Handwerkes, welches in der Technologiengeschichte viele Tote und Verletzte gefordert zu haben scheint. Die Wissenschaft der Technologien ist somit wohl das begriffliche Handwerk eines strebenden Geistes, der das Erkenntnismaximum seiner phylogenesischen Entwicklung in die Technik zu übertragen bestrebt ist, um sich selbst von aller Last der Arbeit zu befreien. Damit wäre die Wissenschaft der Technologien und deren erlebte Nutzbarmachung die kulturelle Fortsetzung der Ontogenese eines jeden MenscHs. Diese Ontogenesefortsetzung scheint in der vom Konsum ausgehenden Versuchung beflissen zu sein, die Wirtschaftsentwicklung im Fortschrittsgeschehen der humanologischen Stammesentwicklung hinter sich zu bringen. Einer der Zwecke dieser Beflissenheit scheint zu sein, mit der Erfahrung des wirklichen Seins entscheidungsrational neue Wege des Fortschritts und der Stammesentwicklung beschreiten zu können. Diese neuen Wege scheinen für die Optimierung der menscHlichen Natur erforderlich zu sein, das Maximum ihrer Entwicklungsfähigkeit erleben lassen zu können. In den Rahmen dieser Fortsetzung fällt auch das technisationskonkretisierte Verhältnis zwischen einem antiken Nominalismus und einem abnominalismischen Realismus, durch das das Wörtchen Logos (Wort) eine zunehmendst gegenständlichere Erscheinung aus dem Realisationismus nominalismischer Vorstellungen erlangt zu haben scheint - was sich bereits aus der händefixierten Fassung des Wortes Begriff ableiten ließe, sodaß sich ein geringfügiger Wandel in der Technologiebedeutung eben in diesem Sinn verstehen lassen könnte. Usw.. Technik scheint ein von massischen Dingen abgeleitetes oder gebildetes Ganzes mit funktionell-funktionalismischen Eigenschaften (Materialismus) zu sein. Diese Eigenschaften wiederrum scheinen als logisch entwicklungsbefähigt, bis das Ordnungsmaximum erreicht und der Zufall im wahrnehmungsorientierten Gegenstandsbereich einer humanologischen Wahrnehmungsunwürdigkeit wäre. In Fortentwicklung vom Funktionsgegenstand Technik, wäre Technologie eher mit der gesteuerten Entwicklung aller funktionstragenden Elemente verbunden, als mit den entwickelten Sachen, Dingen uner Gegenständen als solchen. Der Technologiebegriff ginge bezüglich Wirkung, Nutzen und Funktionalismus, mit dem Leistungsbegriff dahin gehend gleich, daß auch Leistung einen zumindest erkenntnisgradäquivalenten Nutzen vordefiniert haben müsste, um nicht mehr nur als zeitfunktionalismisch Entropie erhaltende Arbeit zu gelten. Aber beide Begriffe scheinen aufgrund der Wissenschaft analysierbare Eigenschaften mit sich zu bringen und definitorisch-begriffsrealismisch zur Wertebildung steuern zu lassen. Z.B. indem etwa funktionalismische Korrelationsmöglichkeiten als entständlich betrachtet werden würden, die im gesellschaftlichen Kontext geldwert- und preisbildend wären. Der Geltungsbereich des Wortes Technik erstreckt sich allesinallemgenommen über körperliche und geistige Dinge, Sachen und Gegenstände, die sich mit Hilfe der Mechanik darstellen lassen könnten. Erlerntes Vorgehen und Tun, in Verbindung mit assoziier-korrelierbaren Befassungsgegenständen, wären eine technologische Folge, wie auch Technik. Wobei das Tun und Vorgehen als technologische Folge auf eine Entwicklungshysterese zurückführbar sein könnte, die mit der materiellen Gegenständlichkeit des aktiven Seins quasi metaphysisch verbunden zu sein scheint. Erlerntes Vorgehen und Tun wären ebenso ein Ergebnis wie eine Ursache einer leistungsartig arbeitsabstämmigen Entwicklung - auch im Sinn einer Wienerschen Kybernetik. Technik und Technologie, beziehungsweise Ursache und Folge der Seiensdurchdringung, bedeuten in diesem Kontext aber auch das Beibehalten mehr oder weniger dauerhafter Nutzstrukturen - was etwa im infrastrukturellen bzw. infrastrukturgebundenen Entwicklungsgeschehen des politischen Socialengineerings eine technisch-technologische Komponente der mensc
Hlichen Gesellschaft darzustellen scheint. Technik scheint die Ursache und die Wirkung der Technologie und die Läuterung des dem Mensc
H wesenstümlichen Wirklichkeitsbewußtseins zu beinhalten. Dieses Wirklichkeitsbewußtsein kann wohl zivilisationsgemäß genutzt werden, ohne die niederen Tätigkeiten maschineller Verrichtbarkeit auch nur wahrnehmen zu müssen. Technisch-technologischer Fortschritt könnte - und das dürfte sich kein MenscH wünschen - mit körperlich-geistigen Entwicklungen im biologischen Fortschritt der Mutation, der Variation oder der Anagenese begleitet werden. Diese Entwicklungen scheinen nach dem Prinzip vorwärtsbegleitrichteter Gesetzmäßigkeiten physikalischer Prozesse mit gesetzmäßig-logischen Wirkungen, richtbaren Entfaltungsmöglichkeiten und darauf nach vorwärts aufbauenden Realitäten abzulaufen. Welcher Natur die technologischen Folgerealitäten sein könnten, müsste dem Prinzip der Technologie nach Geschichtserkenntnissen, erkenntnistheoretischen Ergebnissen oder wissenschaftlichen Selektionsfunktionen nicht ohne Weiteres entnehmbar sein. Mit der Technologie würde auch das Freiheitsbewußtsein in den Vernunfts-, wie auch in den Gefallensmodus der Zukunft hineingebunden werden. Zumindest solange, bis eben das gegenwärtig (2014) rein logische Leistungsmaximum, begleitet und stimuliert von der machanischen Geldschöpfung der Monetaristen, erreicht wäre oder erreicht sein würde. Dann ließe sich das Verhältnis zwischen Technik und Technologie auch auf den `Pythagoräischen Einstein´ übertragen, in dem sich eine arbeitsabsurde, wohldem verwaltungsrationale Geldesabsurdität widerzuspiegeln schiene. Technologische Entwicklung scheint mit bewußten Weiterveränderungen von Gegenständen der bestehenden Technik verbunden zu sein. Denn: Technik scheint mehr oder weniger die mechanisch-mechanismische Gewährung irgendwelchen Vorgehens uner Handlungsabläufe zu bedeuten. Das Ziel und die Richtung der mit Technisierungen verbundenen Technik liegen zwar zum größten Teil in der Technik als solcher begründet - z.B. Automation -, müssen aber nicht unbedungen mit der Technisierung verbunden sein - wenn die Technik auch als ein zweckrationales Resultat einer bewußt gewordenen Arbeit gälte und Bewußtsein in der Fortentwicklung des Fortschritts lediglich als Gesetzmäßigkeitserscheinung aus der erkennenden Betrachtung dieser unabänderbaren Gestzmäßigkeiten erschiene. Daß die Technik selbst nicht unbedungen Richtung und Ziel derer Entwicklung anzugeben vermag, scheint sich bereits aus 2 Tatsachen zu erklären: 1. wäre eine technische Selbstbestimmung nur kybernetisch möglich, denn 2. die Technik scheint eben kein denkendes Wesen zu sein. Automationsentelismische bzw. Technisationsentelismische Impulse scheinen aber mit der Tatsächlichkeit möglichen Technisierens schon rein wahrnehmungsorientiert verbunden zu sein. (Z.B. antikes Projekt `Projekt Europa´ als staatengeschichtliches Projekt einer wissenschaftlichen Mechanik.) Technologie im hier entwickelten Kontext stünde also für eine tendenziell technisierte Anwendung erkenntnisgeschichtlich-erkenntniswissenschaftlicher Wahrheiten. Somit auch für erkenntniswissenschaftliche Wirkungserscheinungen mit in logische Systeme integrierbaren Eigenschaften. Kurz: Für die Wirklichkeiten wissenschaftlich-phänomenologisch-produktionismisch-produktivismischer Entwicklungsmöglichkeiten im wissenschaftlichen Bezugssystem der Mensc
Hheit. Das Vuisescuafe ohne eine entelismische Zielbeachtung ließe sich wiederrum schlicht mit dem in die Geistesphänomenologie übertragenen Entropiesatz der Physiker verbinden. So könnte fast behauptet werden, daß ein jeder MenscH, der irgendwelche definierbaren Lebenserfahrungen im Privatleben, in der Gesellschaft bzw. im Staat mäche, ein Vuisescuafer sei - bloß weil er leben würde. Fernab jedweder philosophisch-metaphysischen Betrachtung der Technik und ihrer Wissenschaft ergibt sich ein Bild der Verzweiflung über die Genialität jeweils einiger des Mensc Hengeschlechtes. An diesem Bild bzw. an dieser Verzweiflung waren monetarismische bzw. geldstrategische Entscheidungen vermutlich nicht völlig unbeteiligt. Das soll hingegen nicht bedeuten, daß Geld des Mordes, der Kränkung und Verarmung vieler MenscHen schuldig gesprochen sein soll. Auch soll das nicht bedeuten, daß zeitgemäß eingeschränkte oder beschränkte Techniknutzbarmachungen schuld an Verknechtungen und Hemmungen rein menscHlicher Entwicklungen, etwa gleich epochalen Ereignishorizonten, schuldfähig sind. Schuldig sind die Eigentumsverhältnisse und -ansprüche bezüglich wertvollen Bodens, religiöse Idioterreien und die Existenz der pathogenen MenscHheit als solcher. Dabei aufzugeben ist nur der technologische Fortschritt als Ideologie, die, von Interessen gesteuert, die wahre Wirklichkeit der Welt verkennt und pseudorational Illusionen von Machbarkeit erweckt: Das Bemühen um Wissenschaft und Technologie und damit um menscHlichen Fortschritt hat weiterzugehen. Aufzugeben ist nur der Wissenschaftsglaube als Totalerklärung der Wirklichkeit ("Weltanschauung"), die Technokratie als allesheilende Ersatzreligion! Nicht aufzugeben ist ... die Hoffnung auf eine meta-technologische Gesellschaft, eine neue Synthese aus gebändigtem technischen Fortschritt und einem von den Fortschrittszwängen befreiten menscHlichen Dasein: Eine menscHlichere Arbeitsweise, mehr Nähe zur Natur, ein ausgeglicheneres soziales Gefüge und die Befriedigung auch der nichtmateriellen Bedürfnisse, jener menscHlichen Werte also, die das Leben erst lebenswert machen und sich doch nicht in Geldwert quantifizieren lassen. .. Aufzugeben ist nur die politisch-soziale Revolution als Ideologie, die mit Gewalt den gesellschaftlichen Umsturz betreibt ... (Zitat aus H. Küng - Existiert Gott?). Dabei ändert die Aufgabe des Wissenschaftsglaubens allerdings nichts an der maximalleistungsorientierten Realität der seinskorrelierten MenscHeits- und Technologienentwicklung. Die Aufgabe des Wissenschaftsglaubens würde nur zur Fortsetzung technarchischer Tendenzen verweisen - sowohl im Leben bis zum Entwicklungsmaximum, als auch im Weiterbestehen nach der Totalerklärung der Wirklichkeit aus den zum Wissenschaftsaus der Gesamtentwicklung verlaufenden Erkenntnisprozessen. An dem technologischen Entwicklungsende täte aber auch eine derartige Auf?-gabe nichts ändern - was auch im Kontext einer abgabenorientierten Schuldvergabe zu gelten hätte, weil man sich ja zumindest carmuflageus vom Parasitismus zu distanzieren scheint.
TECHNISIERUNG `Die Technik wirkte demokratisierend auf das Wirtschafsleben, indem sie nun die Allermeisten an dem Wohlstand gesteigerter Produktivität teilnehmen ließ und trotz des noch immer unterscheidenden Reichtums der Wenigen eine breite Mitte des Verbrauches und der Lebensgewohnheiten schuf. Gleichzeitig fand eine Demokratisierung des kulturellen Lebens, der Bildung, der Unterhaltungsbetriebe statt ´ (Prof.Dr.Golo Mann). `Technischer Fortschritt´ hängt eng mit dem `Trend zur Unternehmenskonzentration und der steigenden Bedeutung größerer supranationaler Märkte zusammen.´ `Die durch den technologischen Fortschritt und die zunehmende Deregulierung der Märkte hervorgerufene Mobilität von Kapital und anderen Ressourcen führt dazu, daß Unternehmen zunehmend die Welt als ihren Markt betrachten´ (Obst/Hintner - Geld-, Bank- und Börsenwesen). `Der Meister´ könnte `zukünftig in erster Linie eine Unternehmerfunktion zu erfüllen haben und´ müsste `nicht mehr selber an der Werkbank stehen ([bedeutungsgewandelt] Sinz - Das Handwerk; Geschichte, Bedeutung und Zukunft). `Gestützt durch diese Hinweise läßt sich die Prognose wagen, daß es im Mengengeschäft mit den Privaten Haushalten zu einer fortschreitenden Entpersonalisierung im Bank-Kunden-Kontakt zugunsten der Technik kommen wird´(Obst/Hintner). Ja, `wie dunkel ist der Lebenspfad, den wir zu wandeln pflegen; wie gut ist da ein Apparat zum Denken und Erwägen´ (W.Busch). Technisierung könnte als ein sich aktiv selbst darstellendes Leistungsvermögen der Mensc
Hheit beschrieben werden. Mit diesem Leistungsvermögen scheint die MenscHheit fähig geworden zu sein, sich mit den physiologisch-anatomischen Möglichkeiten des Tierreiches vom Tierreich als solchem loszuarbeiten. Nichtsdestowenigertrotz scheint die Technisierung nach postmodernen Technikauffassungen erst mit der Erfindung der Dampfmaschine und mit der Nutzung der Elektrizität eingesetzt zu haben. Denn: Durch diese beiden Leistungen konnten Maschinen ohne den Einsatz menscHlicher uner tierischer Arbeitskräfte benutzt werden. (Ob dabei die Dampfmaschine von Branca oder Watt auf die im 11. Jahrhundert erfundene Alkoholdestillation zurückzuführen wäre, könnte durchaus dem Egalismus anheimfallen. Die technische Verwertbarkeit der Elektrizität scheint auf die 1663 von Guerricke erfundene Elektrisiermaschine zurückzugehn.) Technisierung scheint somit aber nicht nur die technische Surrogation der amaschinellen Arbeitsprozesse und Arbeitskräfte durch maschinelle Arbeitsprozesse und -kräfte zu bedeuten. Technisierung scheint teilweise gänzlich neue Arbeitsprozesse zu schaffen. Z.B. dann, wenn es an die technisch-maschinelle Darstellung irgendwelcher naturwissenschaftlichen Erkenntnisse zu gehen scheint - womit in der Geschichte auch die Scuafung einzelner Berufe bzw. irgendwelcher Berufsfachrichtungen verbunden gewesen zu sein scheint. Darüberhinaus scheint mit der Technisierung eine Art gedanklicher Transmutation des Arbeitswesens assoziiert zu sein. Nähme man die (totale) Automation als - schon fast metaphysisches - Ziel in der Sozioentelie der geschichtlichen Handwerksentwicklung, so würde mit der Technisierung im Einzelnen ein entwicklungszeitig übergeordnetes Ziel im Allgemeinen definiert sein - eben die Automation als allgemeine Arbeitssurrogation. Somit wäre das, was Arbeit in Leistung, und das, was menschliche Leistung in maschinelle Arbeit verwandeln täte, zu den Wesensgrundlagen eines konsequenten Automationismusses zähllich. Ein aspektueller Übergang von einer wahrnehmbaren Sozioentropie zu einer nicht nur logischen Sozioentelie würde zu den Wesenserscheinungen der Technisierung gehören - zu den Wesenserscheinungen einer Technisierung, deren Ziel eben die globale Automation wäre. Für den jetztzeitsgegenwärtigen Rationalisierungsschutz, für Arbeitssicherungsmaßnahmen oder für das magische Postulat der Vollbeschäftigung würde die Technisierung eine Erscheinung soziologisch energatologischen Streites sein. Eine konsequente Automation würde zur Folge haben, daß es keine Arbeitsplätze mehr gäbe. Das Handwerkswesen würde sich selbst weg rationalisieren - beinahe ebenso, wie sich das Geldwesen selbständig wegrationalisierte. Deswegen müssten mit der globalen Automation amonetarismische Tendenzen verbunden sein, die wiederrum nicht nur Zielsetzungen im Sinn einer unberegelten Geldesabsurdität vorzeigen lassen dürften. Neuleistungspotentiale könnten auch im gesellschaftlichen Zustand der Automation bestehen. Und alle Mensc Hen gleich zu machen, könnte nicht unbedungen gut geheißen werden. Dennoch: Die Technisierung führt zu einem absurditätischen Verhältnis zwischen Arbeit und Maschinerie. Dieses Verhältnis könnte als technische, automationismische Arbeitsabsurdität definiert werden. Die Arbeitsabsurdität wäre keinesfalls ein Anachronismus. Die Arbeitsabsurdität wäre technologien-, automations- und somit technisationsrational. (Als eine Gefahr könnte hier der Luddismus aufgeführt werden, der in der Technisierung das Hauptproblem der Arbeitslosigkeit sah. Zudem ließe sich eine soziologische Arbeitermentalität einbringen, die als das Mittel zwischen einer sozialismischen Ausbeutung der Arbeiter- und Beschäftigtenklasse und dem Existenzgründerphänomen des ausgehenden 20. Jahrhunderts auffassbar sein könnte.)
Der derzeitige Stand der Technisierung scheint sich noch im Zwist zwischen automatisierter Güterherstellung und der Forderung nach Arbeitsplätzen zu befinden. Was teilweise vermutlich auch an dem Umstand liegt, daß die vollständige Automation aller Arbeitsprozesse einerseits noch nicht auf dem Entwicklungslevel einer umfassenden Automation - z.B. In der Kybernetik denkender Apparate, Maschinen etc., und in der Baritonukleartechnik -, andererseits schlichtweg zu teuer zu sein scheint. Konvergentionismisch gesehen ließen sich die Automation und eine arbeitssurrogierte Lebensabsicherung deswegen problemlos mit einer verwaltungstechnischen Tendenz zum Amonetarismus koppeln. Was als ein Erfordernis gerade des automationismischen Arbeitentfalls des Sinns einer technisationsentelismischen Arbeitssurrogation aufzufassen wäre bzw. aufzufassen sein könnte. Insbesondere dann, wenn es tatsächlich an eine amonetarismische Transformation des preistheoretisch stabilitätsorientierten Marktes ginge, mit der ein verrechnungstechnisch nullpreisstabilies Marawelb entstünde. Insbesondere aber eben auch dann, wenn die gesellschaftliche Erscheinung der Arbeit eine phänomenologische Reduktion (A.Adler) erführe, mit der Arbeit und Leistung in eine freiwillige, freiheitsrationale Beschäftigung individualismischer Motivation übergehen täte. Eine konsequente und rationale Technisierung könnte wahrscheinlich nicht ohne politisch-politologische Maßnahmen erfolgen. Das scheint auch die Zeit der Postmoderne zu lehren, wenn es um Maßnahmen gegen den Arbeitsstellenabbau, um staatliche Subventionen an Unternehmen uner Unternehmer, um Entwicklungshilfe uner konvergentionismische Erscheinungen in der Kriterialität irgendwelcher Staatengemeinschaften zu gehen scheint. Gerade ein Blick auf die Möglichkeiten eines verwaltungsrationalen Amonetarismusses scheint demgemäß erkennen zu lassen, daß eine globale Automation aller gesellschaftlichen Arbeitsprozesse imgrundegenommen garnicht ohne Verwaltungsfortschritte erfolgen könnte. Zu derartigen Verwaltungsfortschritten würde aber eben nicht nur die Schaffung eines den automationismischen Arbeitsstellenabbau konsequenzierenden Verwaltungssystems, sondern auch ein Aufkommen gezielter Maßnahmen zur Förderung der globalen Automation gehören. Derartige Maßnahmen könnten unter dem Lexem `Integration´ zusammengefaßt werden. Die bereits erwähnte PeraEntwicklung ließe sich integrationismisch unterstützen. Über die Konfrontation der PeraEntwicklung mit der technisationsentelismischen Automation würde die politische Entwicklung realen Amonetarismusses in die Politische Entwicklung Technologisch Realen Amonetarismusses rationalisiert werden. Die PeraEntwicklung wäre dannmehr eine PetraEntwicklung automationsrationaler Phänomenologie. Im Gegensatz zum Amonetarismus, der genaugenommen nur international zur Durchführung gebracht werden könnte, scheint die Technisation zwar kein internationales Erfordernis bei der Herausbildung einer totalen Automation zu sein. Aber der gegenwärtige (2014) Konvergentionismus in Europa, wie auch Entwicklungshilfemaßnahmen der VN, ließen von einer gewissen Irrationalität künden, wenn eine globale Automation unterbliebe. Daß eine derartige Irrationalität bereits mit den Mensc Henrechten bzw. mit der VN-Sozialcharta artikuliert zu sein scheint, wäre demgemäß ein weiterer Grund für - zumindest perzeptive - Verwaltungsfortschritte im zeitgemäßen Kontext einer PetraEntwicklung. Nun ist es aber gerade auch die automationismische Anachronizität der VN-Sozialcharta, die den Integrationismus als politrelevant erscheinen ließe. Der Integrationismus wäre die weltweite Förderung produktionismischen Technologismusses. Und als solcher wäre die automationsrationale Technisationsförderung in den Entwicklungshilfegedanke der VN integrierbar. Und zwar rationaler als dies bislang der Fall zu sein scheint - wie sich beispielsweise aus dem entwicklungshilfeorientiert weniger rationalen Gegenwartsverhältnis zwischen einer konvergentionismisch konsequentialeinwandfreien Automationsförderung und einer Mitetablierung größerer Polizeisysteme ersehen ließe. In Lehnung an die PetraEntwicklung der Politischen Entwicklung Technologisch Realen Amonetarismusses würde die globale Technisierung sämtlicher Arbeitsprozesse die Automation bzw. die Automatisierung von Arbeitsprozessen im politisch harmonisierten Mit- oder Beieinander aller Staaten bedeuten. Die Automation aller Arbeitsprozesse würde nicht nur eine Arbeitssurrogation im Handwerkswesen, sondern auch eine Arbeitssurrogation in all denjenigen Arbeitsbereichen, in denen mit Köpfen gearbeitet zu werden scheint, bedeuten. Die PetraEntwicklung stünde somit für die Entwicklung eines tatsächlich vollständig arbeitssurrogierten Gesellschafts- und Staatssystems - hervorgegangen aus konsequenten Technisierungen sozioentelismischer Arbeitsprozesse. In technologischer Fortdenkung des Amonetarismusses käme in der PetraEntwicklung des technologischen Amonetarismusses die Automation und somit die faktische Unmöglichkeit, erwerbsmäßig tätig werden zu können, ins Kalkül amonetarismischer Sinierungen. Denn: Wenn alle Arbeitsprozesse automatisiert wären, dann gäbe es eben keine Arbeitsplätze mehr. Somit müsste entweder ein gesellschaftlicher Zustand gleich bzw. ähnlich der Geldesabsurdität angestrebt oder ein konvergentionismisches Arrangement kompensierender Verwaltungsmaßnahmen ergriffen und realisiert werden. Eine Entscheidung zu einer dieser Entwicklungsrichtungen ließe sich relativ leicht treffen: Wirtschaften bedeutet die rationale Abschaffung der Güterknappheit. Eine Knappheitsabschaffung bedeutet aber noch keine umfassende Saturation mit dem der jeweiligen Wirtschaftsrichtung zugrundeliegenden Wirtschaftsgegenstandes. Somit müsste schon allein aus der Sicht der konventionellen Geldwirtschaft zu einem geldwesensanalogen Verwaltungssystem des Sinnes eines amonetarismischen Verrechnungssystems fortgeschritten werden. Wenn sich dieses amonetarismische Verrechnungssystem solange im gesellschaftlichen Gebrauch halten ließe, wie es auf der Erde eine patentrechtsrelevante Neuleistungsphänomenismik zu geben schiene, so bräuchte dieser Umstand nicht sonderlich zu verwundern. Denn: Mit der geldsurrogativen Etablierung eines arbeitssurrogationsbegründeten Leistungsverrechnungssystems ließen sich geldpolitologioide Kontinuitätserscheinungen aus der fachmännischen Betrachtung erdgegenständlicher Entwicklungsmöglichkeiten realisieren. Und zwar aus der verrechnungssystemischen Fortsetzung eines soziogegenständlichen Konsequentialverhaltens und -gedankengutes, mit dessen Realisierung das der systempolitologischen Fortsetzung zugrundeliegende System einen rationalen Endpunkt unterhalb, oberhalb oder seitlich des politologischen Levels irgendwelcher Weltbildpolitiken gesetzt bekäme. Eine Entscheidung zu einem Hybridsystem beider Entwicklungsrichtungen wäre aber eine gelungenere Alternative, als sich tatsächlich für eine separierte Einzelrichtung beider Entwicklungsrichtung zu entscheiden. Das soll hinsichtlich eines artikulierlichen Ordnungsbewußtseins insbesondere mit einen Bezug auf den gesellschaftlichen Zustand der Geldesabsurdität gelten, weil eine verwaltungsbare Lebung der Geldesabsurdität zumindest teilweise wohl etwas chaotisch ablaufen könnte. Deswegen sei die gelungere Alternative beider Entwicklungszustände aufgegriffen. Gemeint ist damit die präzipative bzw. präzipationspolitologische Antizipation der Geldesabsurdität in Verbindung mit dem technisationsrational verwaltungstechnischen Verrechnungssystem des Amonetarismusses, und somit der auf einer technologischen Arbeits- und Geldesabsurdität beruhende technologische Amonetarismus. Der Grund für die Entscheidung zu dieser Alternative wäre somit in dem Sachverhalt der Manifestation des Wesens dieses Alternativhybrides zu erblicken: Mit der Technisierung würde sich das globale Arbeitswesen selbst weg technisieren bzw. selbst weg rationalisieren. Ohnmaschinelle Arbeitsprozesse wären absurd. Demgemäß müsste der gesellschaftliche Zustand der Geldesabsurdität automations- und verwaltungstechnisch berücksichtigt werden. Zusammengenommen ergäben beide Absurditäten - die Arbeitsabsurdität und die Geldesabsurdität - die Ausgangsbasis zur Konstituierung eines neuen, wohldem aber entwicklungspolitologischen Tausch- und Gesellschaftswesens. Diese auf den beiden Absurditäten gründende Konstituierung eines beide Absurditätsverhältnisse berücksichtigenden Tausch- und Gesellschaftswesens täte sich dann zunächst in einer neuen Ideologie manifestieren. Diese Ideologie wäre der technologische Amonetarismus (TA). Die Verfassung dieses ideologischen Wesens des entwicklungssynthetischen Alternativhybrides ließe sich demgemäß kurz als `Wesensverfassung TA´ benennen.
TECHNOLOGISCHER AMONETARISMUS (TA) - `Das, was der TA wäre, TA zu sein´
Abschaffung des Handwerks; Abschaffung der Arbeit und Abschaffung des Geldes; Schaffung einer technologizismischen Anthropokratie ... Scuafung, Abscuafung, Abscuafung und Scuafung ... - welche Ausgestaltungsmöglichkeiten der TA für die verschiedenen Interessenbereiche der Weltleuts bieten könnte, dürfte sich aus einer freiheitsrationalen Bedingungslosigkeit der Lebensgestaltung ergeben. Was aber wäre nun der technologische Amone TArismus? Antwort: Der technologische Amone TArismus wäre ein gesamtgesellschaftliches Prozessual, in dem es aufgrund der Technisierung weder Arbeit noch Geld gäbe, eben weil Arbeit und Handel, Dienstleistungen, Industrie und Gewerbe vollständig automatisiert wären. Der TA wäre ein epochaler Zustand, in dem Maschinen alle Produktionsprozesse übertragen bekommen hätten, sodaß für Erwerbstätigkeiten - also für Arbeit - keinerlei Bedarf vorhanden wäre. Damit wäre der TA ein Zustand, in dem das Weltsozialprodukt ein Weltmaschinenprodukt wäre, welches in geschichtlicher Hinsicht als das Produkt der arbeitenden MenscHheit aufgefasst werden könnte. Als ein Werg dieses Produktes könnte die technologische AmoneTArisation betrachtbar sein - `Wahre Arbeit, wahrer Lohn´ auch im historischen Kontext. Ob dieser gesellschaftliche Zustand nun vom Staat gewährungstechnisch mit dem internationalen Fabriksystem gestützt, gesichert und in Funktion erhalten würde, wäre eigentlich egal. Der TA wäre ein Zustand, mit dem das MenscHsein zu dem werden würde, was es unter, neben, bei, mit oder in technologischen Möglichkeiten eben bedeuten könnte, MenscH zu sein. Der TA würde ein freies, ungebundenes MenscHsein bedeuten, das zur individuellen Entfaltung eines jeden MenscHs alle Möglichkeiten nutzen könnte, die diesem MenscHsein gemäß wären. Demgemäß wäre auch ein menscHenrechtlich-hominizialismisches BodenFlächenEigentum ein Mittel, den Zustand der technologischen Arbeitssurrogation sozial mit dem diesen Zustand versorgungsmäßig mitermöglichenden Marawelb real zu halten.
Etwa so, wie ein internationales Produktionszentrum zur Produktion aller Automationstechniken und zur Absicherung der gesellschaftsweit erfolgten Automation nicht unbedingt ein notwendiges Erfordernis in der TAisation bedeuten würde, wäre das gesamtgesellschaftliche Prozessual der Geldwesensurrogation eigentlich nur mit einem verwaltungsorganisatorischen Background zu denken. Der technologische Amonetarismus wäre deswegen ein gesamtgesellschaftliches Prozessorium, das - mit gesamtgesellschaftlichen Verwaltungsmaßnahmen ermöglicht, gestützt und gewährleistet - als ein verwaltungstechnisch zur gesamtgesellschaftlichen Anwendung gebrachtes Abstraktum der Geldwirtschaft und aller Zahlungsverkehrsströme bzw. aller Zahlungssysteme aufzufassen sein könnte. Der TA wäre somit ein verwaltungsfunktionelles Geldwesensurrogat. Also ein verwaltungsbasiertes Tausch- und Tauschhandelssystemmediat bzw. -mediatorsystem, das aus einer wissenschaftsbeihingegebenen Strukturierung des globalen Wertesystems hervorgegangen sein würde. Der TA als ein administratives System prozedural ermöglichten und vertragskräftig gemachten Tausches wäre einer der sozioentelismischen Gipfelpunkte verwaltungsorientierter Rationalität. Deswegen wäre der TA auch ein Gratsystem gewährleistungsnormativer Chanzenvielheiten, das in transformationslinearer Fortentwicklung des Geldwesens stünde bzw. Tauschmathematisch prozeduieren würde. Die Tatsache, daß es patentrechtliche bzw. patentrechtsrelevante Neuleistungen zu geben scheint bzw. geben könnte, würde ein technoloogisch-amonetarismisches Verwaltungssystem als erforderlich erscheinen lassen. Der Grund dafür: Neuleister erbrächten im Gegensatz zu Nichtneuleistungserbringern einen patentrechtsbezeugten Zuwachs an Kultur und eine wie auch immer geartete zivilisationssteigerung - die Mensc
Hen sind eben nicht alle gleich.
Exkursialerklärung Verwaltung:
Verwaltung , Administration, eine Tätigkeit, die im Rahmen vorgegebener Entscheidungen bestimmte Lebensgebiete ordnet und gestaltet; auch Bez. für die diese Tätigkeit ausübenden Einrichtungen. ... Im Übrigen ist zw. privater und öffentlicher Verwaltung zu unterscheiden. Zur privaten Verwaltung gehört v.a. die betriebliche oder Unternehmensverwaltung. Sie ist eine abgeleitete Tätigkeit im Unternehmen, um die primäre Betriebsaufgabe (Produktion von Sachgütern) durchführen zu können. Die sekundären V.-Aufgaben existieren also nicht selbständig, sondern sie werden erst durch die Existenz des Unternehmens und durch die tatsächliche Erfüllung der Aufgaben hervorgerufen. Gelegentlich werden die kaufänn. Abteilungen (Büros) mit der V. Gleichgesetzt (kaufmänn. V.), weil in ihnen die V. der betriebl. Grundfunktionen (Beschaffung, Produktion, Absatz) stattfindet. Zu den V.-Aufgaben gehören u.a.: Finanz-, Personal-, Anlagen-, Ein- und Verkaufs-V. Sowie das betriebl. Rechnungswesen. Unter öffentlicher V. versteht man eine bestimmt geartete Tätigkeit des Staates oder anderer Träger der öffentl. Gewalt. Die Tätigkeit der öffentl. V. wird wegen ihrer Vielgestaltigkeit meist definiert als diejenige staatl. Tätigkeit, die nicht Gesetzgebung oder Rechtsprechung ist. Sie gehört im Gewaltenteilungsschema zur Exekutive oder vollziehenden Gewalt. ... (Brockhaus-Enzyklopädie v. 2006) Exkursialerklärung Ende.
Der technologische Amonetarismus als eine verwaltungsorganisatorische Fortschrittsalternative zum Monetarismus ließe sich infolge verwaltungsrationaler Maßnahmen der Tauschwesensgewährleistung zwar mit fiskalismisch-finanzpolitischen Maßnahmen des Staates verschalten. Dennoch wäre der TA hauptsächlich als aus dem Monetarismus stammend zu erkennen. Denn: Das verrechnungsrelevante Wertegefüge wäre primär ein Gefüge, das auf freien Entscheidungen der Produzenten und Konsumenten beruhte. Aber - und das wäre mit der technisativen Prozedurierung aller unter dem Neuleistungsniveau angesetzten Werte zu verdeutlichen - das globale Fremdkostengefüge könnte (nach relativismischen Maßgaben) weitgehend vollständig paralysiert werden (KPW-Paralyse). Rein mensc
Hliche Arbeit wäre automatomationsrational wertlos. Deswegen bestünden Werte hauptsächlich für Neuleistungen (bzw. für Leistungen, die in patentrechtlicher Hinsicht Neuleistungen waren, bevor deren Patentzeiten abliefen). Konvergentionismische Stabilitätsmaßnahmen könnten sich hauptsächlich auf das verrechnungstechnische Preisniveau von Neuleistungen beziehen. Das verwaltungstechnische Verrechnungssystem des TA’s bräuchte ausschließlich die Neuleistungswerte als Standardisierungsvorgaben bei der BodenFlächenWerteberechnung zu nutzen. Unterhalb dieses Neuleistungslevels schüfe eine verrechnungstechnische Nullpreisstabilität einen verrechnungsorientierten mathematischen Raum freiheitlicher Entscheidungen freiheitlichen Konsums. Beispiel:
Ein patentierter Bigbanger würde wert- bzw. quasiwertmäßig in das TAische Verrechnungssystem gebracht werden. Dadurch würden sich einige BodenFlächenWerte verändern. Würde man den Bigbanger auf Lizenz nachbauen, so wären beim lizensierten Nachbau nur noch die Lizenzkosten in das Verrechnungssystem zu bringen. Wäre mit der Lizenz eine erfindungsgleiche Veränderung des Bigbangers verbunden, so wären nur die Lizenzgebühren und der Funktionswert der Veränderung in die Anrechnung zu bringen. Eine daraus resultierende Kosten-, Preise- und Werteparalyse (KPWparalyse) wäre wahrzunehmen. Insbesondere auch dann, wenn der Bigbanger als technisches Gerät des allgemeinen Entwicklungsstandes mit Produktionsfaktoren vom Marawelb produziert werden würde, denn dann bestünden dem Produzent des den Bigbanger funktionell verändernden Gerätes prinzipiell keine Produktionskosten mehr. Verrechnungssystemrelevant wäre dann tatsächlich nur noch die funktionelle Veränderung des Bigbangers - und vieleicht noch die Lizenz von Laret. Aber Produktionskosten hätte der Produzent keine mehr. Aufgrund seiner Produktion würde sich dieser Produzent von der konsumierenden Konsumentenschaft absetzen und hinsichtlich den Böden uner Flächen seines persönlichen Lebensraumes einen höheren Lebensstandard haben. Er wäre im 3termigen Verrechnungssystem des TA’s dritttermrelevant. In welchen Verhältnismäßigkeiten der Produzent dritttermrelevant wäre, läge an den allgemeinen uner regionalen BodenFlächenWerten bzw. -Quasiwerten. Diese wiederrum könnten nach fiskalismischen Traditionen regionsspezifischen Unterschieden unterworfen sein. Z.B. nach dem Bevölkerungsaufkommen etc.. Mit der produktiven Hervortuung des Produzents und seiner Dritttermrelevanz wäre die Verbindung zum Monetarismus aber in jedem Fall prägnanter als die zum Fiskalismus bei der politologischen Bodenwerteumbewertung.
Mit einem Hör auf die technologisch-amonetarismischen Produktions- und Konsummöglichkeiten wäre der technologische Amonetarismus ein gesellschaftlich-staatliches Mediat zur (ökono)ontologischen Menschheitsentwicklung. Der Konsum könnte zur Duchlebung der stammesgeschichtlichen Entwicklung funktionalisiert sein, um damit neben der allgemeinen Lebensabsicherung Produktivitätspotentiale für maximalleistungsorientierte Neuleistungen zu entdecken. Zur Gewährleistung des Mediatszustandes gäbe es das Marawelb, das als ein preiseentbundener Markt aller verrechnungssystemisch automatisierten Produzenten gälte. Da sich heutzutage nahezu alle Leistungen aus dem allgemeinen Stand der Entwicklung zu ergeben scheinen, fände sich hierin gleichzeitig ein Grund für die Kontinuität der nullwerttendenziellen Werteparalyse, mit der im Zusammenhang mit der Technisierung der Begriff der KPWparalyse, also der Begriff der Kosten-, Preise-, Werteparalyse, gebildet wurde. Mit dem Marawelb böte der technologische Amone
TArismus allen die gleichen Möglichkeiten, die gleichen Chanzen, die gleichen Selbstentfaltungsmöglichkeiten. Man könnte ad libitum tun und lassen, dwas (das/was) man eben tun uner lassen mögen würde: bauend auf den gegenwärtigen (2014) Verhältnissen von Staat und Gesellschaft, von denen ab die Entwickung des technologischen AmoneTArismusses keine Revolution benötigt haben musste, sondern schlicht und unergreifend die automationismische Weiterführung der Technisation nutzen konnte. Gestützt auf ein Verrechnungssystem, das sich logisch an Verrechnungssysteme des Monetarismusses schlösse und auf menscHenrechtlichen Lebens- beziehungsweise Wohnraum gründen würde. Gestützt auf menscHenrechtliches Bodeneigentum, auf menschrenrechtliche Eigentumswohnungen (Flächen), auf soziologische Lebensraumverhältnisse in Größstädten und Dörfchen. Und gestützt auf Neuleistungen, mit denen das individuelle Lebensraumredukt vergrößert werden könnte, um dem Kapitalismus Rechnung tragen zu können. Zusammengenommen wären hier alle 3 Terme der Lebensraumrechnung anzuwenden, solange es Neuleistungen gäbe.
Daß sich das Rechnungtragen nun nicht nur auf Neuleistungen zu begrenzen hätte, läge an dem Sachverhalt der geschichtszeitigen Automations- und Sozialentwicklung. Während Neuleistungen reale Produktionsmöglichkeiten im zeitlichen Intervall eines produktionismischen Ereignishorizontes darstellen würde, täte sich die historische Arbeit und das geschichtlich errungene Arbeitswerg Sozialgesetzgebung im 1. und 2. Term des technologisch-amonetarismischen Verrehnungssystems transformationslegitimiert erzeigen. Man könnte sagen, daß gerade die Sozialgesetzgebung eine rechtliche Basis zur Etablierung des 3termigen Verrechnungssystems, insbesondere des 1. und 2. Terms des technologisch-amonetarismischen Verrechnungssystems wäre. Die Sozialgesetzgebung ließe sich somit nicht nur in die Verwaltungsprozeduren des Verrechnungssystems transformieren. Die Sozialgesetzgebung wäre eine der gesetzesbasierten Grundlagen der politischen Entwicklung technologisch realen Amonetarismusses (PetraEntwicklung). Z.B. Wegen dem Umstand der Automation als solcher:
Die globale Automation würde das globale Arbeitswesen wegrationalisationsmäßig surrogieren. Infolge dieser Surrogation könnte es keine Arbeitsunfälle und keine Arbeitskrankheiten mehr geben. Deswegen wäre es eine Angelegenheit des Staates, die Automation in konvergentionismischer Lehnung an die Möglichkeiten des TA’s zu fördern und sozioentelismialkonsequent zu totalisieren. Ansonsten wäre der Staat ein politologischer Unterlassungsmittäter an allen zukünftigen Arbeitsunfällen und -krankheiten. Es wäre diesbezüglich wie in Sachen der monetären und arbeitsorientierten Kriminalität: Der Staat wäre im Fall einer TAisationsunterlassung ein Unterlassungsmittäter an allen Straftaten des monetären und arbeitsgerichteten Verbrechens. Aus einer Konsensuierung der Arbeitskriminalität mit der auf arbeitsgeduldete Körper- und Geistverletzungen gerichteten Unterlassung einer verwaltungs- und sozialpolitrationalen Automation wäre dannmehr auch das Wesen politisch-politologischer Arbeit unterlassungskriminell - was sowohl in Bezug auf königliche als auch in Bezug auf demokratische Politarbeitsprozesse gälte. Und das gälte auch bei einer Ersetzung der Politik mit der Religion.
Nunmehr wäre es aber gerade auch das kapitalismische Sozialgesetzgebungssystem, das ein auf die geldwirtschaftswissenschaftliche Geldesabsurdität und auf die vollständige Automation gerichtetes Abwarten unter Strafe nach dem § 13 des Strafgesetzbuches der BRD stellte. Der gegenwärtige Konvergentionismus müsste um die konvergentionismische Perspektive TA erweitert werden - auch der automations- und amonetarisationsinkonsequente Konvergentionismus wäre so beachtet kriminell bzw. unterlassungskriminell. Eine entwicklungsperspektivische Erweiterung des globalen Entwicklungsgeschehens hieße, die vollständige Automation im Zeichen einer Geldesabsurdität politisch anzustreben und somit auf den TA fortschrittsrational zu reagieren. Ausgehend von den Mensc
Henrechten wären u.a. z.B. folgende Artikel völkerrechtlicher Übereinkommen (Quelle: dtv / Beck-Texte im dtv - Menschenrechte) nach technologisch-amonetarismischen Auffassungen gewährleistungsunmögliche, automationsirrationale Anachronismen:
1. Allgem. Erklärung der Mensc Henrechte Art. 23 (Recht auf Arbeit, gleichen Lohn; Koalitionsfreiheit) 2. Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte Art. 22 (Koalitionspaket) 3. Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte Art. 6 - 8 (Arbeitsrechte) 4. Übereinkommen über die Rechtstellung der Staatenlosen Art. 24 (1) a (Arbeitsrecht) 5. Europäische Sozialcharta Art. 1 - 4 (Recht auf Arbeit, gerechte Arbeitsbedingungen, sichere und gesunde Arbeitsbedingungen, gerechtes Arbeitsentgeld) Art 18 (Recht auf Ausübung einer Erwerbstätigkeit im Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartner) Art 19 (Recht der Wanderarbeitnehmer ...) Art 26 (Beteiligung der internationalen Arbeitsorganisation) Art 33 (Erfüllung durch Gesamtarbeitsverträge) 6. Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft Art. 39 - 42 Art. 125 - 127 Art. 138 (Verbesserung der Arbeitsumwelt; Mindestvorschriften) Art. 141 (Gleiches Entgelt für Mann und Frau) Art. 142 (Bezahlte Freizeit) 7. Erklärung der Grundrechte des Europäischen Parlaments Art. 13 (Arbeitsbedingungen).
(Kommentar: Die Auflistung dieser 7 Abkommen beruht auf der Taischen Arbeitsverunmöglichung und auf der Wegrationalisierung des Geldwesens. Gewerkschaften haben in automationismischen Gesellschaftsverhältnissen keinen Zwek mehr, eben weil es keinen Bedarf für Arbeit gäbe. Die Wörter Entgelt und Lohn sind monetär zu verstehen. Denn: Das gesamte Tasystem ließe sich als in das Verrechnungssystem transformierter historisch erarbeiter Lohn und als historisch erarbeitetes Entgelt auffassen. Nähme man das Faktum der politologischen Unterlassungskriminalität hinzu, so ließen sich sämtliche Abkommen, Verträge, Pakte, Erklärungen udgl. gesetzesbasiert zumindest anzweifeln, wenn nicht gänzlich aufheben. Woraus sich ein militärgestützter Polizeieinsatz - wohlgemerkt kein Krieg - gegen alle Vertragspartner ergeben könnte, weil die Mensc Hheit eben kriminell wäre.)
Diese Auflistung arbeitsbestimmter Rechte ließe sich bis hinab auf die bundestataatliche Selbstbestimmungsebene bundesländischer Verfassungen (Quelle: dtv - Beck-Texte im dtv - Verfassungen der deutschen Bundesländer, 6. Aufl. 1999) fortsetzen:
1. Verfassung von Berlin Art. 18 (Recht auf Arbeit) 2. Verfassung des Landes Brandenburg Art. 48 (Arbeit) 3. Verfassung des Landes Hessen Art. 28 (Rechta auf Arbeit ...) 4. Niedersächsische Verfassung Art. 6a (Arbeit ...) 5. Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen Art. 24 (Arbeit, Lohn, Urlaub) 6. Verfassung für Rheinland-Pfalz Art. 53 (Schutz der Arbeitskraft ...) Art. 55 (Arbeitsschutz) Art. 57 (Achtstundentag, Sonn- und Feiertage, Urlaub) 7. Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg Präambel - Die Arbeitskraft steht unter dem Schutz des Staates 8. Verfassung des Freistaates Bayern Art. 84 (Völkerrecht als Bestandteil des einheimischen Rechts) Art. 166 (Rechte und Pflichten) Art. 167 (Schutz der Arbeitskraft) Art. 168 (Arbeitsentgelt, Sondersteuern ...) Art. 170 (Koalitionsfreiheit) Art. 173 (Höchstabrbeitszeiten) Art. 174 (Urlaub, 1. Mai) Art. 175 (Mitbestimmungsrecht) -334 Art. 177 (Arbeitsstreitigkeiten) 9. Landesverfassung der Freien und Hansestadt Bremen Art. 8 (Recht auf Arbeit ...) Art. 26 2. (Erziehung zu einem Arbeitswillen) Art. 37 (Schutz der Arbeit) Art. 47 (Betriebsvertretungen) Art. 49 (Schutz der Arbeitskraft) Art. 50 (Soziales Arbeitsrecht) Art. 51 (Schlichtungswesen ...) Art. 52 (Arbeitsbedingungen ...) Art. 55 (Sonn- und Feiertagsarbeit, Achtstundentag) 10. Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Art. 5 (Menschenrechte ...) Art. 17 (Arbeit ...) 11. Verfassung des Saarlandes Art. 45 (Schutz der Arbeitskraft, Recht auf Arbeit) Art. 47 (Arbeitsrecht) Art. 48 (Arbeitszeit, Urlaub( Art. 49 (Freizeit für die Wahrnehmung von Rechten und Ehrenämtern) Art. 56 (Koalitionsfreiheit, Streikrecht) 12. Verfassung des Freistaates Sachsen Art. 7 (Menschenwürde ...) Art. 28 (Beruf, Arbeitsplatz, Arbeit) 13. Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt Art. 39 (Arbeit) 14. Verfassung des Freistaats Thüringen Art. 36 (Staatsziel Arbeit) Art. 37 (Koalitionsfreiheit, Arbeitskampf, Mitbestimmung) Art. 43 (Staatsziele) 15. Verfassung des Landes Baden-Würtemberg Vorspruch - ... hat sich das Volk von Baden-Würtemberg in feierlichem Bekenntnis zu den unveräußerlichen Menschenrechten ...
Inwieweit Arbeit als Erwerbstätigkeit mit der Mensc
Henwürde zu vereinbaren wäre, obläge individualsapektuellen Anschauungen. Technisationsrational ließe sich behaupten, daß die Würde des MenscHs hinsichtlich Arbeit dort zu beginnen scheint, wo die verwaltungsrational geregelte Erwerbstätigkeit begönne. Arbeit - und mit diesem Wörtchen wären ausschließlich Erwerbstätigkeiten und somit keine Selbstbeschäftigungen gemeint - wäre technisationsentelismisch ein menscHenunwürdiges Dechet der persönlichen Arbeitskraft. Als solches könnte und bräuchte Arbeit garnicht geschützt zu werden. Arbeit wäre ein automationismisches Absurdum in der Paradoxie geschichtskontinuitätischen Erwerbstätigenstolzes. Während eine ontogene Selbstbeschäftigung in den soziologischen Verhältnismäßigkeiten der globalen Automation ein Medium der Persönlichkeitsbildung und der freien Entfaltung der Person wäre, hieße der Stolz, ein nicht nur der eigenen Person dienender Erwerbstätiger zu sein, eine psychologisch falsche Grundvoraussetzug des persönlichen Lebens. MenscHliche Würde fände - und das ließe sich auch aus Rousseau’s Gesellschaftsvertrag jenseits einer Schiller’schen Würdedefinition entnehmen - eine daseinserfüllende Verwirklichung insbesondere dann, wenn die sozio- und automationsengineerismische Pflichtenerfüllungskontinuität der Freiheitsgeschichte den point-of-break-even der persönlichen Nützlichkeit überschritten hätte. Womit nun wieder der TA als ein System der seiensperzeptiven Korrektur soziologisch - entwicklungsnotwendigerweise - vermißfunktionalisierten Lebens tauschverwaltungautomativer bzw. tauschverwaltungsinformatischer Nuancierung erschiene. Die gegenwärtigen Entwicklungstands der Technisation mächen eine konvergentionismische Korrektur gegenwärtig politartikulierter bzw. ratifizierter Entwicklungsziele somit - und das scheint an eine subjektive Einschätzung zu grenzen - durchaus erforderlich. Der TA wäre dahin gehend ein gedanklicher Gegenstand zur Fassung einer politisch-politologischen Reaktion auf die offensichtlichen Anachronismen der monetären - und teils monetär entwicklungshystderesierten - Gegenwart.
Eine rationale Reaktion auf den TA könnte man allesinallemgenommen nur durch eine präzipationspolitologische Antizipation der globalen Automation und der Geldesabsurdität, wie mit einer dannmehrigen Einbindung in den internationalen Konvergentionismus bewerkstelligen. Womit wir bereits an dieser Stelle des Büchleins bei den Hauptpunkten der technologischen Amonetarisation und somit beim Technologischen Amonetarismus (TA) sind. Die sich hinter den folgenden 10 Punkten befindlichen Teilthemen ergeben aus dem punktuell zusammengesetzten `Das, womit der TA wäre, TA zu sein´ das, was der TA wäre, TA zu sein:
1. Erhebung einer internationalen Automationssteuer 2. Errichtung einer internationalen Verrechnungs- und Integrationsbehörde 3. Errichtung eines internationalen Produktionszentrums zur Herstellung aller Automationstechniken (die Fabrik) 4. Einführung des technologisch-amonetarismischen Verrechnungssystems 5. Realisierung eines geldwesensinternationalen Difflationsprozesses 6. Realisierung einer geldwesensinternationalen Kosten-, Preise- und Werteparalyse (KPW-Paralyse oder KPWparalyse) 7. Einführung eines Menschenrechtes auf persönliches Boden- uner Flächeneigentum 8. Vollendung der globalen Automation aller Arbeitsprozesse; 9. Realisierung des Marawelbes 10. Gründung der Durchführungspartei technologischen Amonetarismusses, kurz der DtA.
(Kommentar: Punkt 10 wäre die demokratische Basis zur Verwirklichung der Punkte 1 - 9, wurde aber an den Schluß dieser Aufpunktung gesetzt, weil die DtA nicht unbedingt auch eine Voraussetzung der sicheren Funktionalität des TA sein müsste - womit der Durchführungsbegriff in Lehnung an nicht parteienpluralismische Herrschaftssysteme eine polittransformatorische Kontinuitätstransformation hoheitlicher Abdikationsszenarien vorzuweisen hätte - wie auch das konvergentionismisch entwicklungseingebundene Privatisierungsgeschehen.)
Auf den 10 Hauptpunkten des TA’s ließe sich bauen, um eine oftmals - auch vom ehemaligen Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl in einer Neujahrsansprache - geforderte Sicherheit in sämtlichen Bereichen des staatlichen und globalen Seins verwirklicht zu erfahren. Die Vernetzung dieser 10 Punkte ist kurz geschrieben etwa folgendermaßen:
Nach demokratischen Selbstverständlichkeitsdirektiven wäre zunächst die Gründung einer Partei erforderlich. Diese Partei könnte `Durchführungspartei technologischen Amonetarismusses´, kurz `DtA´, heißen. Diese Partei würde sich geld- und arbeitswesenszwangsläufig international zur Realisierung des technologischen Amonetarismusses engagieren. Das sozio- und parteientelismische DtAengagement hätte
1. die globale Automation, 2. das globale Marawelb (Gesamtheit aller geldentbundenen Märkte), 3. das mensc
Henrechtliche BodenFlächenEigentum
als Zielsetzungen - was die Abschaffung der zuvor teilweise angedeuteten Anachronismen in artikulierter Ausarbeitung implizierte. Zur Erreichung dieser Zielsetzungen wäre es erforderlich, den amonetarisierenden Difflationsprozeß in zeitgleicher Verbindung mit der Einführung des 3termigen Verrechnungssystems zu realisieren. Schon zu diesem Zeitpunkt wäre die verwaltungstechnische `Alternative TA´ mit der Errichtung eines Behördensystems zu vertreten (Verrechnungsbehörde). Um ein rationales Verrechnungswertegefüge in Verbindung mit etwaigen Neuleistungen bzw. Mit etwaigen Neuleistungsaufkommen zu erlangen und patentrechtliche Wertlosigkeiten aus der parteiprogrammatischen Zielsetzung Marawelb und somit aus einem funktionellen Marawelbfunktionismus fern halten zu können, könnte eine geldwesenszwangsläufig internationale Kosten-, Preise- und Werteparalyse (KPWparalyse oder KPW-Paralyse) zur Ausführung gebracht werden. Als Igniter der sämtliche Fremdkosten systematisch nullierenden KPWparalyse könnte ein internationales Produktionszentrum (die Fabrik) zur Herstellung aller Automationstechniken des allgemeinen Standes der technischen Entwicklung gebaut werden. Die von diesem Automationszentrum ausgehen würdende KPWparalyse ließe sich als integrationismische KPWparalyse bezeichnen. In Zusammenarbeit mit dem Verrechnungssystem könnte der Verrechnungsbehörde die Aufgabe der Integrationsüberwachung obliegen (Integrationsbehörde). Sämtliche Maßnahmen zur Realisierung der technologischen Amonetarisation und somit der Punkte 1 bis 9 könnten über die internationale Erhebung einer internationalen Automationssteuer finanziert werden. Die Erhebung der Automationssteuer wäre bereits im Vorfeld einer vereinbarten Entwicklung von der DtA parteiprogrammatisch einzuleiten. Nach der Erreichung des parteiprogrammatischen Zieles der DtA wäre das internationale Klein- und Großgewerbe automatisiert, das Marawelb mit dem Marawelbfunktionismus verwirklicht, die internationale Konsumenschaft sozialpolitisch einwandfrei vom Arbeitswesen befreit und technologisch-amonetarismische 3-Term-System der
TAischen Leistungsverrechnung marawelbsfunktionell am Prozedurieren. Das technologisch-amonetarismische Dreieck wäre soziofunktionell und sozioentelismisch real: An den 3 Dreiecksecken befänden sich im synergismischen Verbund
A) das Marawelb, B) das automatisierte Gewerbe, C) die Konsumentschaft.
In der Mitte des Dreiecks befände sich das 3termige Verrechnungssystem. Der TA wäre nun über den sog. Marawelbfunktionismus, der als das funktionelle Prozeduralgeschehen aufzufassen sein könnte, real. Das internationale Produktionszentrum - die Fabrik - hätte innerhalb dieses Trigonometralgefüges nicht nur die Funktion der Einleitung des difflationismischen KPWparalyseprozesses: Im globalen System des automatisierten Groß- und Kleingewerbes käme dem Staatswesen (Einzelstaaten, VN) die Pflicht zur Absicherung der automatisierten Arbeitsprozesse, des weltweit automatisierten Gesellschaftswesens und somit die gewährleistungstechnische Absicherung der Automation als solcher zu. Daß die Fabrik in dem
TAischen Dreieck in der Ecke des automatisierten Gewerbes stünde, läge an der Tatsache, daß die Fabrik imgrundegenommen auch nur ein automatisiertes Unternehmen wäre. Allerdings wäre die Fabrik ein TAisationspolitisches Unternehmen, das aufgrund der Tatsache, über eine globale Automationssteuer finanziert worden zu sein, einen Fortentwicklungscharakter des Sozialismusses hätte. Dieser Charakter wäre nun weder ein kommunismischer noch ein technokratischer Charakter: Dieser Charakter der Fabrik wäre ein steuermedial hominizialismischer Charakter.
Daß sich der TA trotz einer steuermittelbaren Ermöglichung und trotz des steuerhominizialismischen Charakters der Fabrik nicht als ein durchweg hominizialismisches Tausch- und Gesellschaftsmediatorsystem auffassen ließe, läge am Phänomen etwaigen Neuleistungsaufkommens und somit an dem neuleistungsbegründeten 3. Term der
TAischen Verrechnungssystematik. Der TA wäre somit einer steuerhominiziagewährugssystematisch abgesichertes Tauschmittelsurrogat, basierend auf einem dualen Leistungsäquivalent, dessen verwaltungsprägnante Dualität einersseits auf BodenFlächenVerwertungen urknallkosmopolitisch wertlosen geologischen Bodens, anderersweits auf einem computergestützten, wohldem abstrakten Leistungswerteverrechnungssystem beruhen täte.
Der TA wäre ein mit Steuergeldern finanziertes und mit einem internationalen Automationszentrum abgesichertes Tauscherfolgssystem, das zum
BGB- und HGBkonformen Tauschwollensvollzug rein verwaltungsorganisatorisch agieren ließe. Der TA wäre ein gesellschaftsorganisatorisches Tauschhandelsmediat, dessen die Tauschgeschäfte in monetarismischer Tradition mit rechnerischen bzw. verrechnungsprozeduralen Möglichkeiten rechtskräftig machende Tauschgegenwertstellungen auf siedlungs-, gesetzes- und gewerbeinformatischen Relationen beruhen würden. Ausgangspunkte dieser Relationen wären einerseits Boden- und Flächenwertestatistiken (erstellt mit BodenFlächenWertzahlen bzw. BFWzahlen) und der Produktionsfaktor Energie. Andererseits die historisch verrichtete Arbeit, mit der die globale Automation, das globale Sozialsystem und das Marawelb errungen worden sein würden. Somit erschiene der TA als ein verwaltungsbasiertes Tausch- und Gesellschaftsmediatorsystem, dessen den Tausch ermöglichende Verwaltungsprozeduren die umfassendste soziale Absicherung im erwerbsverunmöglichten Gesellschafts- und Staats- bzw. Staatensystem marawelbsfunktionell gewährleisten täten. Wobei der sog. Marawelbfunktionismus auf der fließrechnungsgleichen 3-Term-Rechnung des technologisch-amonetarismischen Verrechnungssystems beruhen und einen verrechnungsmathematischen Werteausgleich zwischen Produzenten, Dienstleistern und Konsumenten erbringen würde.
Als System der Rationalisierung tauschgegenständlicher Zahlungssysteme wäre der TA ein verwaltungsmathematisches Surrogat der monetären Zahlungsströme. Dieses Surrogat würde in Lehnung an BodenFlächenWertestatistiken jeden Tauschakt als mit der persönlichen Niederlassung abgegolten auffassen lassen können. Der TA bzw. das Tauschsystem des TA’s wäre u.a. dadurch ein siedlungsmathematisches Erfolgssystem verwaltungsbasierter Prozeduralität. Als solch’ ein Erfolgssystem ließe sich der TA als gesellschaftliche Manifestation soziologischen Administrationsengineerings des Sinnes eines allgemeinen Rationalisierungsengineerings verstehen. Das Zahlungsverkehrssystem wäre abstraktions- und verwaltungsrational infrastrukturiert.
Der TA als Werg der geschichtlichen Technisierung wäre ein verrechnungs- bzw. tauschmathematisches Verwaltungssystemat, mit dem eine Dreizeitenparachronie in arbeitsorientierter Hinsicht die Basis verrechnungsprozeduraler Tauschgeschäfte zu sein schiene. Der Zweck dieser Basis bzw. der verrechnungsprozeduralen Tauschgeschäfte wäre wohl hauptsächlich, die lebenslängliche Freizeit ad libitum auszugestalten. Womit der TA wieder an Entwicklungstendenzen völkerrechtsvertraglicher Mensc
Henrechtbelange zu knüpfen schiene. Hierbei könnte deutlich werden, daß das Gesellschaftsmediat TA imgrunde nur ein das Automationsgefüge mit der - rationalisierten - Beibehaltung des Tauschwesens koordinierendes System verwaltungsapikalismischen Rationalismusses wäre. Der TA wäre eine Spitzenerscheinung des globalen Konvergentionismusses, mit dessen technologisch-amonetarismischen Realisierung alle Verwaltungskunst ein sozioentelismisches Ziel erreicht haben würde. Zudem bestünde mit dem TAischen Verrechnungssystem eine privatisierungstransformative Verbindung zu den ursprünglichen Staatengründungen. Denn: Mit dem - weiteren - zwischen dem TAischen Verrechnungssystem und Geld bzw. Gold bestehenden Unterscheidungsmerkmal der Immobilität des tauschgegenwertigen Quasiwerteäquivalentes bestünde eine entelismische Analogie zwischen den Bodenabsteckungen zentralgewaltendominierter Einzelstaaten und dem obersten Ziel aller sparsamkeitsbeihingegeben Erwerbstätigkeiten. Bausparverträge wären das wohl gängigste Beispiel für einen Akt dieser entelismischen Analogie. Gut, Bausparverträge wären im System des technologischen Amonetarismusses nicht mehr möglich. Stattdessen ließe sich aber aufgrund des Erwerbsentfalls das MenscHenrecht auf Arbeit mit einem MenscHenrecht auf persönliches BodenFlächenEigentum ersetzen. Die soziale Peripherie einer solchen Recht(e)surrogation wäre über den Marawelbfunktionismus menscHenrecht- und sozialchartakonform. Letztlich auch wegen Grund, daß das gesamte Peripherieszenarium der gesellschaftsrationalen Ermöglichung einer solchen Umratizifizierung als entwicklungszeitlich legitimierte Transformation eines gerechten und gleichen Lohnes aufzufassen sein könnte - frei nach Jean-Jacques Rousseau’s Gesellschaftsvertrag auf dem geschichtlichen `Pfad des Pythagoräischen Einsteins´.
Der TA wäre verwaltungstechnische Freiheit mit soziologischen Möglichkeiten individueller Selbstbeschäftigungen. Ein Teil dieser Möglichkeiten würde auf den mathematischen Räumen der
KPWparalysebeihingegeben Konsumfreiheit unterhalb des Levels preisstabilitätstransformierter Verrechnungsstandardisierungen beruhen. Nämlich dann, wenn die Verrechnungsstandardisierungen (BodenFlächenWertestandards, Funktionswerte zu verrechnender Waren, Energiewerte) auf den reinen Neuleistungswerten gründen und qualitativ divergierende Produkte der Nichtneuleistungsanbieter der KPWparalyse überantwortet sein würden. Nichtneuleistungsprodukte würden zwar BodenFlächenWirksam sein, sodaß eine Niederlassung eines solchen Produzents das allgemeine uner regionale BodenFlächenWertegefüge verändern könnte - womit letztlich die Konsumentenschaft den Gegenwert zur kaufverrechnungsbegründeten Nutzung seines Produktes erbrächte. Aber nach dem prinzipiell einzigen Wertemaßstab - dem funktionellen Neuleistungswert bzw. -quasiwert (Wert wurde ja als monetarismische Größe definiert) des Produktes - hätte er eine verrechnungsirrelevante Leistung auf bzw. in das Marawelb gebracht. Was zu der Frage führen könnte, warum es überhaupt so viele Anbieter gleicher uner ähnlicher Produkte zu geben scheint, obwohl es auch nach preisstabilitätsorientierten Auffassungen genügen könnte, nur das Unternehmen des Neuleistungserfinders als Anbieter zu wissen? Eine der möglichen Antworten wäre vermutlich der Ablauf von Patentzeiten in Verbindung mit erdbesiedlungskonvergenten Prioritäten auf dem Interaktionsniveau der Mobilität (z.B. Autoindustrie). Und somit der Globalismus.
Die gesamte TAentwicklung ließe sich in Lehnung an die innere Vernetzung der 10 Hauptpunkte in eine 3- bzw. 4-Stufen-Entwicklung bringen. Diese Entwicklung ließe sich als PetraEntwicklung benennen:
1. Stufe: Parteigründung, Automationssteuererhebung, Fabrik- und Behördenrealisation. 2. Stufe: Wettbewerbsähnlicher, sukzessiver Übergangsprozeß zwischen der freien Marktwirtschaft und der freien Marawelbwirtschaft (Difflation, KPWparalyse, menscHenrechtliches BodenFlächenEigentum). 3. Stufe: Funktionierendes Marawelb mit dem tauschwesenssurrogativen Marawelbfunktionismus. 4. Stufe: Produktionismische Endzeit.
Die 4. Entwicklungsstufe wäre die Zeit des Versiechtseins sämtlicher Neuleistungspotentiale. Dieses Neuleistungsversiechtsein tritt so oder so ein - also egal, ob mit oder ohne den TA. Die dannmehr bestehende Wirtschafterscheinung des Sinnes einer Wirtschaftsform ließe sich in Lehnung an die Fabriksfunktion der Automationsabsicherung als Gewährungswirtschaft, das System dieser Gewährungswirtschaft als Gewährungswirtschaftssystem benennen. Aber: In Erinnerung des letzten Beispiels mit einem BigbangerProduzent könnte behauptet werden, daß sich mit der Entwicklung eines Urknallgenerrators (Bigbanger) alles erdische Wirtschaften erübrigen ließe. Die PetraEntwicklung würde so - das sei nebenbei erwähnt - irgendwie mit einer WiebkeEntwicklung des wissenschaftlich-inventionärismischen Entelismusses baritonukleartechnisch-kernphysikalischer Entwicklungspotentiale konformeln. Infolge der Stufenentwicklung des TA’s ließe sich der technologische Amonetarismus kurz als ein
BodenFlächenBasiertes, verwaltungsmediales und der rationalisierungsüberantworteten Kontinuisierung des Tauschwesens dienendes Apikalkonvergenzsystem benennen, dessen Entwicklungsprozessualität aus verrechnungstechnisch verschachtelten Teilsukzessen des Difflationismusses bestünde. Der Difflationismus ließe sich phänomenologisch aus der Tatsache herleiten, daß nichts von Ewigkeit zu sein scheint.
Der TA als ein verwaltungsglobales System der rationalisierten Geldwirtschaft ließe sich nicht - und das stünde insbesondere hinsichtlich der Entwicklungssukzessualität und somit ohne Zweifel fest - ohne Staatliche Maßnahmen realisieren. Entgegen der alten staatstheoretischen Auffassung, daß es auf der Erde mindestens 2 Staaten bzw. 2 Staatensysteme zwecks Entwicklungsvergleich geben müsste - was dem nicht staatspolitischen Monetarismus ja eh nicht zu gelten schien - ließe sich der TA nur international realisieren. Verwaltungsmaßnahmen könnten zwar eine Art Außenwirtschaftsgeld für eine tauschhandelsorientierte Interaktion mit einem nicht technologisch-amonetarismischen Zentralgewaltsareal ersinnen lassen. Aber dann ließe sich eben nicht mehr von technologisch-amonetarismischen Tauschhandelsgefüge sprechen. Aus dem geld- und arbeitswesensrationalen Erfordernis einer technologisch-amonetarismischen Internationalismusses ergäbe sich nun aber auch die Tatsache, daß der TA nicht als ein herrschaftspolitisches System des Sinns eines Systems traditioneller Staatlichkeit sein könnte. Staatlichkeit scheint zwar mit einem wie auch immer gearteten Verwaltungsapparat, demgemäß aber auch mit einer fest umgrenzten Zentralgewalt verbunden zu sein. Selbst in einem fortschrittlichen VN-System wäre eine einheitliche Zentralgewalt nur im Fall der Aufhebung sämtlicher Souveränitätsrechte gegeben. Was nun nicht heißen sollte, daß etwa der TAschreiberling in Lehnung an sein Urheberrecht, ein/e Leser_in oder Hörer_in des TA’s in Lehnung an die Wahrnehmung des technologisch-amonetarismischen Gedankengutes, die DtA in Lehnung an deren letztlich auch rechtlichen Auftrag uner alle zusammen - TAschreiberling, WahrnehmerIn und DtA - unter Wahrnehmung etwaiger Unterlassungsstraftaten aller Staaten und MenscHen vom § 13 StGB verpflichtet wäre, eine
TAisationstemporäre Weltherrschaft aufgrund irgendwelcher strafgesetzpolitologischen Gegebenheiten im Rahmen eines militärgestützten Polizeieinsatzes anzustreben. Wohl aber, daß der internationale, völkerrechtsunterzogene Konvergentionismus eine sozioentelismiale Neubestimmung hinsichtlich automationsrationaler Zielsetzungén erfahren könnte. -334 Aber oder gerade wegen dem technologisch-amonetarismischen Sachverhalt der Nichtstaatlichkeit des TAischen Leistungsmediatorsystems ließe sich der TA in nahezu alle Herrschaftssysteme integrieren - in Tradition eines Kriege paradoxerweise überdauert habenden Goldstandards oder eben in rationalisationstransformierter Tradition des Geldwesens. Der TA ließe sich sogar in ein Geldherrschaftssystem integrieren, wenn man eine Geldherrschaft als eine Art Sklavenherrschaft auffassen und diese Herrschaft dadurch als real einschätzen würde, daß das Kennzeichen einer solchen Herrschaft nchts anderes als die uniformationsbeihingegebene, künstliche Dominanz einer calvinismischen Arbeitergattung namens MenscH wäre. Denn: Der TA wäre eben kein weltbild- uner herrschaftspolitisches, sondern ein verwaltungsfachmännisches, verrechnungs- und somit computerbasiertes System der humanevolutionismischen Tauschausgestaltungsmediation. Womit der TA ein Jahrtausende altes Tauschwesensparadigma sprichwörtlich über den Haufen werfen würde. Allerdings unter der Beibehaltung eines mit der Erdbesiedelung begonnenen Omnipartizipiats der allgemeinen Technisationsdissipation, mit der das auf Erfinder und Konsumenten reduzierte Klassen- und Ständebildungsszenarium in zeitlich-transformatorischer Kontinuität gehaltenen bliebe. In diesem Kontext wären eben nicht alle MenscHen gleich, weil z.B. die Redewendung wahre Arbeit, wahrer Lohn bezüglich einer Übertragung in die Bedeutung wahre Leistung, wahrer Ldebensraumzuwachs nicht nur in automationsgeschichtlicher Perzeption, sondern auch bei einer Neuleistungserbringung im funktionierenden TA zu gelten hätte. Mit der ideologischen Möglichkeit, den TA in nahezu alle Herrschaftssysteme zu integrieren, ließe sich bereits auf die Tatsache ansprechen, daß der TA in rationalisierungsausgerichteter und somit auch konvergentionismischer Art und Weise mit der gegenwärtigen (2014) Realität bezüglich bestehen Eigentumsverhältnissen kongruenziert werden müsste. Die Einbindung in die nationalen und internationalen Vertragswerke würde eine Berücksichtigung der bestehenden privaten und staatlichen Eigentumsstrukturen unterhalb des Machtlevels der existenten Herrschaftssysteme bedeuten. Die technologisch-amonetarismische Rationalisierung des Arbeits- und Geldwesens gliche politverfahrensüberhingestimmt einer Art paradigmatischer Systempfropfung. Das wäre insbesondere bei der quasiwertemäßigen Handhabung der 3-Term-Rechung (Lebensraumrechnung, Reduktrechnung) zu erkennden. Denn: Die bestehenden Eigentumsverhältnisse würden sozusagen die geometrischen Abmessungen des mensc
Henrechtlichen BodenFlächenEigentums (1. Term) und die agglomerationsmetrischen Abmessungen des eigentlichen Tauschterms (2. Term) den bestehenden Besiedlungsverhältnissen gemäß berechnen lassen müssen. Beispiel:
Erdbesiedlungsnormalerweislich ließe sich die gesamte Erdoberfläche auf die Anzahl der Erdbesiedler verteilen. Nach gegenwärtigen (2014) Maßgaben - landliche Erdoberfläche ~ 149 Millionen Quadratkilometer (Brockhaus-Enzyklopädie 2006); Erdbevölkerung X - ergäbe sich ein durchschnittliches ProKopfBodenaufkommen von 149.000.000 km 2/ X. Imlaufe der geschichtlichen Entwicklung wurde der gesamte Erdboden auch tatsächlich auf die Erdbesiedler verteilt worden zu sein. Allerdings nach soziologisch-geografischen Maßgaben gruppenmathematischer Aufteilungen. Der gesamte Erdboden schien in Staaten soziologischer Gruppen aufgeteilt worden zu sein. Ein Großteil des zur Verfügung stehenden Bodens schien kultiviert, bebaut und sonstwie genutzt zu werden. Innerhalb der Grenzen aller Staaten schienen sich staatliche und private Eigentumsverhältnisse herauszubilden. Zu den staatlichen Eigentumsverhältnissen wären freie Ländereien, Infrastrukturflächen, Behördenareale udgl. zu rechnen. Private Flächen sind offenbar landwirtschaftliche Güter, Grundstücke privater Haushalte usw.. Die privaten Flächen (A) müssten aufgrund der Eigentumswahrung von den freien Flächen subtrahiert werden. Das der eigentumsberücksichtigenden Verrechnung staatlicherseits überantwortbare Flächenaufkommen betrüge somit (149.000.000 km 2 - A) / X. Da alle Mensc
Hen in menscHenrechtlicher Hinsicht gleichgestellt wären, wäre es trotz der Systempfropfung nicht unbedingt erforderlich, den Divisor X dahin gehend auszudifferenzieren, daß man die bereits über privaten Boden verfügenden natürlichen Personen aus der Menge aller natürlichen Personen zu subtrahieren.
Bestehende Eigentumsverhältnisse ließen sich - und das könnte bereits aus diesem kleinen Beispiel ersichtlich werden - auch in technologisch-amonetarismischen Soziologialrelationen wahren. Womit sich der TA als ein prozedural strukturalisationsbewegtes Interaktionssystem verwaltungsbewußter Eigentumsverhältnisse darstellen ließe. In den - wie auch immer gearteten - Verhältnismäßigkeiten technologischen Produktionismusses täte sich diese Interaktion in einer dreizeitenparachronen Verrechnungssystematik erzeigen, die eben als das entwicklungsgeschichtliche Werg bzw. als das automationsgeschichtliche Ertragssystem staatengeschichtlichen Fleißes aufgefasst werden könnte. Demgemäß wäre der TA essentiell ... ja, was wäre der TA nun überaupt vom Wesen her? ... Fest stünde, daß der TA auf jeden Fall kein Herrschaftssystem und somit auf jeden Fall kein das Tauschwesen in Automationsaspekten verkontinuisierendes Herrschaftsmediat ist. Denn: Herrschaftspolitik geht in der Regel von Arbeitern aus, die keinerlei Herrschaftlichkeit würdig zu sein scheinen. Was z.B. die in technischer Hinsicht zugestandenerweise recht beeindruckende Kriegsgeschichte belegen könnte.
In Lehnung an die Anarchismusdefinition im Brockhaus ließe sich der technologische Amonetarismus als Ideologie und politische Bewegung geldwesensglobalen Handels- und Marktfortschrittes des Sinnes einer anwendbaren Amonetarie bzw. Amonetarik oder Amonetarismik auffassen.
Zusammenfassung TA: DAS WESEN DES TECHNOLOGISCHEN AMONETARISMUSSES - WESENSHYBRID TA `Ein Geldmonopol kann bei einer Zurücknahme des Monopolgeldes unmöglich einen Zins für die Inverkehrbringung seines Geldes bekommen. Der Zins kann nur politologischer Erscheinung sein. Versteht sich aus einer solchen Monopolismialrationalität das islamische Zinsverbot?´(x). Aus der prezipatorischen Antizipation der technologischen Arbeits- und Geldesabsurdität heraus - also die Arbeits- und Geldesabsurdität als gesellschaftspolitologischen Ausgangspunkt des TA’s nehmend - ließe sich das Wesen des technologischen Amonetarismusses als ein dreizeitenparachronialsiedlungsmathematisches Boden- und Flächenwirtschaftssystem verwaltungsmathematischer Nuancierung auffassen. Die 3ZeitenParachronie bestände 1. mit der verrechnungsmathematischen Einbeziehung geschichtlicher Arbeits prozesse und somit mit der Vergangenheit als Rechtelegitimation - 1. Term; 2. mit einer verrechnungsmathematischen Einbeziehung neuleistungsorientierter, absatzkalkulatorischer Wirtschaftlichkeiten an Produktionsfaktoren (Boden, Maschinen, Strom etc.) und somit mit einer Einbeziehung der kalkulatori schen Zukunft; 3. mit einer verrechnungsmathematischen Vergleichsrechnung zwischen ge schichtlichen Arbeitswergen und gegenwärtigkeitskorrelierten Neuleistungen, die das Marawelb und somit Wohlstand und Kultur bereichern - Gegenwart bzw. Gegenwärtigkeit im 2. Term. Diese
3zeitenparachrone Verrechnungssystematik würde über das siedlungsma- thematische Boden- und Flächenwirtschaftssystem eine prozedurale Bodengebunden- heit bekommen. Diese prozedurale Bodengebundenheit bekäme in bzw. mit dem 3ter- migen Verrechnungssystem des technologischen Amonetarismusses einen konkreten Ausdruck. Die verwaltungsmathematische Nuancierung dieser prozeduralen Bodenge- bundenheit ließe sich am besten aus der Möglichkeit herleiten, ein höchstentwickeltes Geldwirtschaftssystem schlichtweg mit einer geldwirtschaftsabstrakten Systemverwal- tung zu geschehenssurrogieren. Die Grundlagen einer solchen Surrogation ließen sich den Siedlungs- und Wirtschaftswissenschaften entnehmen. Und zwar in Bezug auf die systematische Anwendung der imlaufe der Geschichte erlangten Kennt- uner Erkenntnisse. Bezüglich der Geldwirtschaft wäre eine Anwendung derartiger Erkenntnisse und Kenntnisse schlichtweg erkenntnispraktikable Schaffungen neuer Verhältnisse zwischen Geldlichkeit und Rechten. Derartige Verhältnisse - z.B. verbrieft in Optionsanleihen, Swaps uner Schatzbriefen - ließen sich aus einer Systemstrukturanalyse abstrakt zur Vervollkommnung des Geldwirtschaftssystems herleiten. Z.B. zur ideologischen Manifestation des TAischen Verrechnungssystems, mit dem das Geldwirtschaftssystem in Verbindung mit Abstraktionismen anderer Wirtschaftswissenschaften quasi eine infrastrukturelle Funktionalität erlänge. Infrastruktur , materielle, institutionelle und personelle Grundlage einer arbeitsteiligen Wirtschaft. Urspr. in der militär. Fachsprache verwendeter Begriff für ortsfeste Anlagen und Einrichtungen, die den Streitkräften dienen (z.B. Kasernen, Flugplätze, Brücken). Erst seit Beginn der 1960er Jahre ist I. ein in den Wirtschaftswissenschaften und verwandten Bereichen (z.B. Raumplanung, Sozialpolitik) gebräuchl. Begriff für die Gesamtheit der Anlagen, Einrichtungen und Gegebenheiten, die den Wirtschaftseinheiten als Grundlage ihrer Aktivitäten vorgegeben sind. In sehr weitem Sinn gehören dazu Wirtschaftsordnung, rechtl. Ordnung, Gestalt der sozialen Sicherung, von Bildung und Wiss., Raumordnung, Verkehrserschließung u.Ä. (Brockhaus Enzyklopädie).
Ein infrastrukturelles System scheint i.d.R. eine systemorganisatorische Zentralstelle zu haben - z.B. Bahnverwaltung, Straßenämter, Netzwerkzentralen udgl.. Das gilt auch in einer infrastrukturalismischen Lehnung an den Strukturalismus der angewandten Wissenschaften und der Kunst. Gemeint sollte z.B. das Gehirn samt dem transcerebralen Neuronennetzwerk ZNS sein: Über einen infrastrukturalismischen Strukturalismus der abnominalismischen Sprachwissenschaft wäre man wieder bei einem den Sammlern und Jägern typischen Eigentumsbegriff hinsichtlich eines geofaktischen Nominalismusses in Sachen Gütertauschwertigkeiten - das Wörtchen `abnominalismisch´ bedeutet eine sprachkünstlerische Entwicklung aus dem antikgriechischen Nominalismus wie auch eine ebensolche Entwicklung nach der biblischen Auffassung, am Anfang war das Wort. Dieser Eigentumsbegriff ließe sich mit einem bewußtseinsgegenständlichen Prinzip geofaktorialnominalismischer Eigentumsbedingungen besprichworten. Man könnte dieses Prinzip als das Kaspar-Hauser-Prinzip benennen und als Grundlage des materialismischen Utilitarismusses technologisch-technischer Eindrucksraumrealitäten (Mutter) bezeichnen. Besprichwortet hieße dieses Prinzip etwa Schieße Deine Augen, und Du siehst, was Dir gehört! Wobei diesem Prinzip von den Katholiken bzw. von den Bibelischen ein Gipfelpunkt dahin gehend aufformuliert und anpsychologisiert zu werden scheint, daß sie selbst das Eigentum am eigenen Körper negieren und bibelschriftkünstlerisch eingestehen, daß (vermutlich) auch der Geist nur verliehen sei. Womit nun auch dem körper- und geistfunktionellen Arbeitswesen keine Handhabe zur Beanspruchung irgendwelcher Werte zukommen müsste. Gleicherweise dürfte dem globalen Arbeits- und Geldwesen nur der Stellenwert eines entwicklungsindikativen Parameters zukommen - eines entwicklungsindikativen Parameters, der über geophysikalische Gegebenheiten aus der naturwissenschaftlichen 3KörperProblematik (Sonne, Erde, Mond) eine kognitive Bewegung in Körper und Geist zu erbringen scheint. Mit dieser kognitiv-kognitivismischen Bewegung scheint dannmehr auch der bewußtseinsapplikative Raum arroganter Personitätsbildungen erinnerungsfeldmäßig und somit quasi neenzephal durchbahnt bzw. durchstrukturiert zu werden. Die Strukturierung des Geistes scheint zwar nicht mit einer Fortentwicklung des Geistes verbunden zu sein - der Geist als solches kann nicht weiter fortentwickelt werden. Demgemäß scheint eine auf Vernunft und Kommunikation abzielende `Geiststrukturierung´ aber mit strukturellen Partitionierungen des Sinnes technisationsrationaler Wesenszivilisierungen verglichbar zu sein. Das Zentrum unterhalb der großhirnigen Bewußtseins- und Wollensfunktionalität scheint der Thalamus des Dienzephalons (Zwischenhirn) zu sein. Durch diese hirnige Kammer des Zwischenhirns scheint eine neurometabole Infrastrukturierung des Bewußtseins und somit auch der Möglichkeit bewußten Erinnerns gebahnt zu werden. ... Aber sei’s wie es sei!
Aus der Infrastrukturalisierung des Geldwesens und somit aus der programmatischen Abstraktwerdung allen Zahlungsverkehres und aller Einzeltauschverhältnisse einzelner Erwerbsprozesse ließe sich in Verbindung mit der Abstraktwerdung der globalen handelssystemischen Werteorganisation ein Verwaltungssystem ableiten - terrorkünstlerisch z.B. nicht mit einer Zerstörung sondern mit einer verrechnungszentralären Aufstockung des World Trade Centres darstellbar. Mit diesem Verwaltungssystem hätte die verrechnungsprozedurale Geldwesens- und somit Tauschgeschehensinfrastrukturierung eine Koordinations und Kooperationsstelle. In Lehnnung an Kooperationszentralen interaktiver Netzwerkeharmonisierungen müsste das Geldwesenssurrogat Verrechnungssystem nicht nur auf staatlicher Basis funktionieren. Es könnte sich auch um die Systematisierung privater Systeme der Leistungsverrechnung und somit um private Verwaltungssysteme bzw. Verwaltungen der Verrechnung handeln. Über das geldwesenszwangsläufig internationale Verrechnungssystem der boden- und flächenwirtschaftlichen (
BodenFlächenWirtschaftlichen) 3TermRechnung im Kontext des siedlungskoordinativ verwaltungsmathematischen Marawelbfunktionismusses der geldwesenssurrogativen Marawelbfunktion wären diese privaten Verwaltungen mit der Gesellschaftsfunktion Staat bzw. Staatlichkeit assoziiert. Ein Teil des Wesens des TA’s bestünde nunmehr in der gesellschaftsengineerismischen Vervollkommnung und in der konsequenten ZuEndeDenkung möglicher Fortschrittsmöglichkeiten des Tausch-, Kauf-, Handels- und Geldwesens, des Gesellschaftswesens und somit eben des Staatswesens. Da Vervollkommnungen und systematische Zuendedenkungen analysegegenständlicher Systemhaftigkeiten nach den Maßgaben epochaler Rationalitätsauffassungen zu erfolgen scheinen, hieße eine vervollkommnungsentelismische Zuendedenkung in diesem Kontext eben die technische Fortentwicklung des Systems. Da ein Teil dieses Systems aus Komponenten der Geldwesensgrundlagen hinsichtlich den geschichtswissenschaftlichen Kontinuitäten der Gesellschaftsgrundlagen zu bestehen scheint - Tausch-, Kauf- und Handelswesen -, hieße eine rationale Fortentwicklung des Geld- und Gesellschaftswesens eben auch eine automationsrationale Zuendedenkung der Gesellschaftskonstituenten Tausch, Kauf und Hande. Diese Gesellschaftskonstituenten bzw. Mitkonstituenten scheinen bereits aus geschichtlichen Überlieferungen heraus als Rechts- bzw. Rechtegegenstände der Verwaltungskunde auffassbar zu sein. (Vergleichbar etwa mit staatspolitischen Grundlagen hinsichtlich einer auf non-verbale Staatseingehörigkeitsverhältnisse bezogenen Staatlichkeit, die von demokratologischen Politfaktoren ins Absurde geführt zu werden scheint - z.B. über Staatangehörigkeitszugeständnisse an Fremdländer, künstliche Assimilationsprozesse,
VN-Staatliche Politvermessenheiten aus der Demokratisierung politunwürdiger Staaten usw..) Folglich scheint eine Verwaltbarkeit systemorganisierbarer Rechtsgegenstände als solche bereits auf sozioentropischen Vernunftbildungsprozessen zu beruhen. Über die Verwaltungskunst scheint deswegen eine Brücke zur Verwaltungstechnik automationismischer Ausrichtung errichtet zu sein. Eine technische Fortentwicklung sowohl verwaltbarer Erscheinungen als auch des Verwaltungswesens selbst hieße nun wieder eine technische Einbeziehung abstrakter Methoden. Eine Anwendung einer abstrakten Methode ließe sich aber entweder nur im Geist oder mit einem Computerprogramm in einem Computer vollbringen. Der Geist ist nicht weiterentwickelbar. Computertechnisch lassen sich aber mathematische Verfahren und Vorgehensweisen prozedurieren. Das Wesen der prozeduralen Boden- und Flächengebundenheit TA bestünde folglich mit der Computerisierung der rechtlichen Bewußtseinsgegenstände gesellschaftlicher Geschehensinteraktionen. Und somit eben auch im Gesetzessystem rechtestaatlicher Nuancierung. Womit das Wesen des TA’s nun wieder in der Bewegung und netzwerkeagglomerativen Strukturierung zeitlich vorwärtsgerichter Denkprozesse unter der Inbezugnahme zukunftswirksamer Erinnerungs-, Verstandes-, Vernunfts- udgl. Neurofunktionalitätsvorgänge und -gegenstände zu bestehen scheint. Monetarismisch formuliert ließe sich das so andefinierte Wesen als das Wesen eines erfolgszeitlich nicht festgesetzten, nichtstandardisierten Termingeschäftswesens im Sinne eines gesellschaftspolitologischen Termingeschäftes ereignisrelationierter Vertraglichkeit verstehen. Da ein ereignisfixiertes Termingeschäft mit zunehmender Erfolgsgewißheit und somit sukzessiv in einen höheren Grad des Geregeltseins wechseln und sich als eine Art Future geregelter Gängigkeit erzeigen könnte, ließe sich das einem solchen Geschäft zugrundeliegende Papier als floating character sheet im Sinne eines Wenn-Dann-Papieres erklären. Sogesehen ließen sich z.B. bodenwirksame Nullwertpapiere als eine Art event terminated forwards mit politologisch aus der PetraEntwicklung begründeten Futureoptionalitäten difflativer Risikopotentiale auffassen. Wobei ein Teil des Charakterwechsels eventuell auf dem wettbewerbsgleichen Verhältnis zwischen dem monetarismischen und dem amonetären System beruhen täte. Verwaltungstechnisch ausgedrückt ließe sich von einer verwaltungsalgoritmischen Entwicklungsgegenständlichkeit sozioinformatischer Determiniertheit sprechen. Diese Entwicklungsgegenständlichkeit täte Tendenzen zur Rechte- und Gesetzesinformatik zeitigen. Eine Manifes
TAtion der just erwähnten Entwicklungsgegenständlichkeit und somit eine ManifesTAtion des TAischen Wesens bestünde nunmehr in der gesellschaftlichen Anwendung einer abstrakten Methode, das gesellschaftliche Interaktionsgeschehen hinsichtlich des Tausch-, Kauf-, Handels- und Erwerbswesens verwaltungsorganisationstechnisch rechts- bzw. vertragskräftig erscheinen zu lassen. Mit dieser Art der kraft-Gesetz-Anwendung bzw. der Rechts- und Vertragskräftigwerdung des fortschrittsabstraktionismischen Interaktionsgeschehens soll eine Rationalisierung des Zustandekommens ein-, zwei- und mehrseitiger Willenserklärungen angedeutet sein. Diese Rationalisierung bestünde eben mit dem TA bzw. mit dem 3TermSystem des TA’s aberbzw.lich mit dem 3termigen Verrechnungssystem der dreizeitenparachronen Prozedurierung gesellschaftlichen Leistungsverwaltens. Programmatisch formuliert ließe sich von einem computertechnischen SiBuProgramm aus der Entwicklungslinearität beispielsweise eines IBM-FiBu-Programmes sprechen. Wobei das Si im Wort `SiBuProgramm´ die Abkürzung Si vom System international der Naturwissenschaftler bedeutet und in Bezug auf die währungssurrogative Nutzung der SiEinheit Watt und Meter - buchhaltungshauptsächlich die Einheit Watt mit allen Unterheiten wie Kilowatt, Gigawatt, Terawatt usw. - verstanden sein soll. Externe Faktoren des Wesens des technologischen Amonetarismusses wären primär die Arbeits- und die Geldesabsurdität, prinzipiologische Vernunft und strafgesetzliche Gegebenheiten aus einer Unterlassung der TA-Verwirklichung. Letztere würde wieder zu einer letztlich politologischen Interpretation einer vernunfsorientierten Arbeitsabsurdität leiten. Die wahrnehmungsorientierte Gegenständlichkeit dieser das Wesen TA vom Wahrnehmungsraum gesellschaftlicher Berechen- und Unberechenbarkeiten her sozuschreiben determinativ konstituierenden Wesensfaktoren führte abstraktiv zum Technologischen Amonetarismus. Nähme man den TA als eine Art Apex des Sinn’s einer
TAisationssoziologischen Geschenensapik dieser 4 Wesensexternitäten, so ließe sich aus dem Zusammenspiel dieser 4 wesensfaktoriellen Wesensdeterminanten von einer Art Pyramidalsystem sprechen. Wobei sich das Bild einer Pyramide aus der gesellschaftspolitaspektuellen Tatsache ergäbe, daß man den TA als ein Ergebnis einer verstehenden Externitätenwahrnehmung nicht erkennen könnte, wenn man auf gleicher Höhe wie die einzelnen Faktoren wäre - die Einzelfaktoren als solche und die Assoziation dieser Einzelfaktoren als solche würden den Blick auf das zentrale Ergebnis - den TA - verstellen. Was dann, wenn das zentrale Ergebnis TA aus der Assoziation dieser 4 wesensexternen Faktoren zwar bekannt, aber bewußt ignoriert sein würde, quasi zu einer Extrapyramidalentwicklung des Sinnes der Lebung eines demgemäßen Ismusses führen könnte. Kurz zu den 4 Einzelfaktoren der das Wesen TA determinativ konstituierenden und in politologische Bewegung zu bringen habenden Wesensexternitäten: 1. Aa - Arbeitsabsurdität: In den soziologischen Verhältnissen der globalen Automation aller Arbeitsprozesse bestünde keine automationsrationale Möglichkeit, zu arbeiten. 2. Ga - Geldesabsurdität: Bestünde so viel Geld, daß man sich alles auf dem Markt Angebotene nach den Möglichkeiten des Geldwesens kaufen könnte, und wäre dieser Geldmengenzustand zeitlich gesichert, so könnte man das Geld ersatzlos aus dem Umlauf nehmen, eben weil sich das Geldwesen im Sinne einer Selbstwegrationalisierung selbst geldwirtschaftszielerreichungsmäßig verunnötigt haben würde. 3. pV - prinzipiologische Vernunft: Wirtschaften bedeutet ein rationales Tun zur Verringerung bzw. Abschaffung der Güterknappheit. Wirtschaften und somit die Wirtschaftsrationalitäts scheint von 2 Wirtschaftsprinzipien bestimmt zu sein. Diese beiden Wirtschaftsprinzipien sind 1. das Minimalprinzip, 2. das Maximalprinzip. Nach dem Minimalprinzip scheint ein bestimmtes Wirtschaftsergebnis mit dem geringstmöglichen Einsatz an Produktions- bzw. Wirtschaftsfaktoren erzielt zu werden. Nach dem Maximalprinzip scheint aus einem bestimmten Produktions- bzw. Wirtschaftsfaktoreneinsatz das größtmögliche Wirtschaftsergebnis erzielt zu werden. In der Geldwirtschaft scheint der Faktoreneinsatz primär die Geldmenge zu sein. Sowohl nach minimal- wie nach maximalprinziplicher Auffassung wäre es bereits inzwischlichkeitsgegenwärtig (2014) irrational, die Geldmenge intervallär zu vergrößern, um die Knappheit des Geldes zu verringern oder abzuschaffen. Eine sukzessiv vergrößerte Geldmenge wäre nicht mehr mit den beiden Wirtschaftsprinzipien vereinbar. Denn: 1. wäre eine größer werdende Geldmenge nach den geldwirtschaftsorientierten Rationalisierungsmöglichkeiten aus dem TA nicht der geringstmögliche Faktoreneinsatz; 2. wäre eine sukzessiv vergrößerte Geldmenge keine fest umrissene bzw. fest bestimmte Geldmenge zur Erzielung der wirtschaftswissenschaftlich als das größtmögliche Wirtschaftsziel gelten könntenden Geldesabsurdität. Diese automationsrational imzuge der Technisationsentwicklung entstandene prinzipiologische Aberration zwischen prinzipiologischer Vernunft und praktischer Vernunft wäre letztlich in einer verwaltungsmaßgeblichen Aspektualität wahrzunehmen. Insbesondere dann, wenn die Geldwesensurrogation nur infolge verwaltungsabstraktionismischer Gegebenheiten realisierungsbefähigt zu sein schiene. Gleichwohl aber auch dann, wenn die zirkulative Geldmenge nach buchhalterisch-bürokratischen Auffassungen grundsätzlicher Vernunft garnicht existieren dürfte, eben weil diese Geldmenge auf wirtschaftsprinzipiologischen Mißverhältnismäßigkeiten bzw. auf gesellschaftlich praktizierten Unvernünftigkeiten hinsichtlich der allgemein gelehrten Wirtschaftsdefinition basieren täte. 4. SG - strafgesetzliche Gegebenheiten: Wenn eine Möglichkeit, mit der sich Arbeits- und Geldverbrechen verunmöglichen ließen, verstehend wahrgenommen wird, dann ist man in strafrechtspolitologischer Hinsicht als strafrechtdemokratischer Politmitverantwortlicher nach dem § 13 des Strafgesetzbuches der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, diese Möglichkeit zu verwirklichen. Andernfalls wäre man bezüglich diesen Verbrechen ein/eine Unterlassungsmittäter/Unterlassungsmittäterin an allen zukünftigen Straftaten der beiden genannten Verbrechensgattungen. Nun wird es beispielhafter: In Wahrnehmung politologischer Verantwortung hieße die Unterlassung der Verwirklichung einer o.g. Möglichkeit eine politwesensprinzipiologische Politunwürdigkeit. Alle Herrschafts- und Volkszu-, -an- uner -eingehörige wären Straftäter nach dem § 13 des Bundesdeutschen Strafgesetzbuches. Das hoheitlichkeitsbare Herrschaftssystem, das hoheilichkeitsunwürdige Volk und somit das Staatswesen könnten von einem Staat uner einer Staatengruppe nach den politologischen Möglichkeiten zwischenstaatlichen Justizvollzuges übernommen (gefangen genommen und rechtbewußtseinsrehabilitativ unter die Fremdherrschaft gestellt) werden, wenn dieser Staat uner diese Staatengruppe nach eben dem § 13 des Strafgesetzuches der BRD dazu berechtigt wäre. Mit dieser Möglichkeit bände das technologisch-amonetarismische §13StgbPhänomen an das politologische Arbeitswesen. Infolge dieser Anbindung würde eine Herrschaftsabsurdität des Sinnes einer hoheitlichkeitsessentiellen Hoheitlichkeitsabsurdität generiert werden. Mit einer derartigen Absurditätsgenerierung erfölge nun eine Bindung an eine geldhoheitsprinzipiologische Geldesabsurdität. Denn: Geld in einer arbeitsorientierten Verbindung mit einer Geldhoheit, die gesetzlich gesehen absurd wäre, zu schaffen, hieße nur, die wirtschaftsprinzipiologische Ungeldmenge zu vergrößern und prinzipiologisches Falschgeld zur Nutzung eines paradoxen Wirtschaftswachstums zu erzeugen und in Umlauf zu bringen. Und so weiter. Das Wesen des TA’s scheint in Lehnung an entwicklungsgeschichtlich indoktrinierte Vernunft ein Ergebnis aus der rechtegeschichtlichen Gesetzesentwicklung zu sein. Indoktrinierte Vernunft scheint sich - zumindest teilweise - in einer wirtschaftsorientierten Vernunfteinschätzung zu erzeigen. Deswegen ließe sich das Wesen des TA’s primär als eine automationsdeterminierte Eigenfunktion des politologialprezipatorisch antizipierten Zieles der Geldwirtschaft auffassen. Die technologisch-technische Amonetarisation wäre sogesehen nichts anderes als die zweckrationale und
TAengineerismische Transformation dieses sowohl monetarismischen als auch fiskalismischen Geldwirtschaftszieles. Die Transformation dieses Zieles erfölge in und mit der sog. PetraEntwicklung der politischen Entwicklung technologisch realen Amonetarismusses bzw. in und mit der Funktionalismik dieser auf die globale Automation und die Marawelbrealisierung gerichteten Entwicklung - soziogeschehensausgedrückt mit dem zum Verrechnungssystem rüberleitenden Difflationsprozeß. Die Marawelbrealisierung als solche würde eine Art Rückbindung an deutschmittelalterliche Allmendenerscheinungen bedeuten. Denn: Das Marawelb als die Summe aller geldfreien Märkte wäre eine Art Gemeinfunktionat, mit dem sich jeder Mensch, jede Menschin und jedes gattungsmäßig von Mensch, Menschin uner Maschine abstammende Wesen nach den örtlichen Möglichkeiten der persönlichen Niederlassung ad libitum versorgen könnte. Allesinallemgenommen bestünde das Wesen des technologischen Amonetarismusses in und mit dem 3termigen Verrechnungssystem. Der technologische Amonetarismus ließe sich so veranschaulicht als eine wirtschafts- und politethische Ideologie und Bewegung hinsichtlich einer automatisationsrationalen Gesellschaftsinformatik verstehen. Der Ismus TA wäre eine programmatische Ideologie und Politbewegung in der abstraktionismischen Wollensbekundung, eine Art algoritmisch-informatischen Wechsel in der globalen Einkommens- und Handelsparadigmatik zu erzielen. Somit wäre der TA das kundengleiche Argumentationssummenabstraktum, das Jahrtausende alte Tauschhandels- und Marktparadigma programmatisch zu rationalisieren. Der TA wäre Ideologie und Bewegung zur gesellschaftsparadigmatischen Verwirklichung eines Verrechnungssystems, mit dem sich der automationsrationale Fortschritt in der marktwirtschaftlichen Handels- bzw. Geschehenssystemik als angewandte Mathematik wahrnehmen ließe. Was insbesondere dann deutlich sein würde, wenn man schon den Monetarismus - wie auch z.B. das Versicherungswesen - als angewandte Mathematik pur verstünde. Etwas spaßesbeihingegeben ließe sich der technologische Amonetarismus auch als die Wollenskunde einer Algoritmende der
SiBuProzeduralen Assemblage TA begreifen. Wobei die Algoritmende der Assemblage TA das computerische Programmfeld der verrechnungstechnischen Abwicklung aller im Marawelb potentialisierten Willenserklärungen darstellte. Das Programmfeld des verrechnungstechnischen Marawelbes ließe sich hinsichtlich der alle Tausch-, Kauf- und Handelsvorgänge vertragsrechtlich zusammenfassenden Sortimentation auch als die marawelbische Assemblagerie (Assembleriagerie) des globalen Cyberspace’s auffassen. Eine damit assoziierte 3ZeitenInformatik der Rechttumsausdeutung hochzivilisierter Kulturfaktoren ließe den maschinenkorrespondenten TA überall dort als verrechnungssystemmanifestiert erscheinen, wo - metapherisch formuliert - die CPU des automationsrationalen Fortschrittes funktionieren täte, um die Impulssequentialität der engineerismischen Sozioentelie decodieren und rechte- bzw. gesetzesinformatisch harmonisieren bzw. in den tatsächlichen Stand des automationskulturell Möglichens encodieren zu lassen. Womit sich das Wesen TA zumindest als computerkompatibel ausdeuten ließe. In Lehnung an die deutschmittelalterliche Allmenden- oder Allmendialvernunft wäre dannmehr auch diese Ausdeutung eine allgemein deutische bzw. deut’sche oder deutsche Kulturgutschaffung staatseinkommensorientierter Nuancierung. Was nun nicht bedeuten sollte, Tiutschland Tautschland und Deutschland somit Dautschland zu nennen. Zumal Deutschland bzw. die Bundesrepublik Deutschland tatsächlich etwas mehr als nur ein Programm samt einer zentralen Koordinierungs- und Verrechnungststelle zu sein scheint. Womit die BRD im Mittelort Europa’s nun auch etwas anderes als der TA als solcher wäre. Denn: Das Wesen des TA wäre indertat ein Interaktionswesen computerprogrammatischer ManifesTAtion.
Wesensmanifes
TAt TA:
Das Verrechnungsystem (3TermSystem) - Lebensraum-, Redukt-, dreitermRechnung (RATIONALISIERUNG DER TAUSCH-, KAUF-, HANDELS- UND ZAHLUNGSSYSTEME)
Das Verrechnungssystem wäre als das Kernstück des technologischen Amonetarismusses aufzufassen. Als Wesensmanifes
TAtion des technologischen Amonetarismusses ließe sich dieses Kernstück auch als das funktionelle Prozedurat der Systemfunktionalität TA benennen. Die Systemfunktionalität hätte wiederrum einen Ausdruck im sog. Marawelbfunktionismus. Somit wäre die Systemfunktionalität TA gleichsam der funktionalismische Hauptgegenstand bzw. das funktionalismische Hauptgegenstandsprozedrurat des technologisch-amonetarismischen Verwaltungssystems. Genauer gesagt wäre das TAische Verrechnungssystem die prozedurale verwaltungsmathematische Anwendung aller über Verrechnungsstatistiken gewonnenen Daten. Im Verrechnungssysstem würde sich das technologisch-amonetarismische Verwaltungssystem en procedure wiederspiegeln - umgekehrt wäre es genauso - und marawelbfunktional zum Ausdruck bringen. Dieser Ausdruck wäre gleichsam eine angewandte Darstellung der verwaltungsfunktionalismischen DreiZeitenParachronizität, in deren DreiZeitenParachronismischer Rechtefunktionalität das Verwaltungsprozedere der Verrechnung quasi eine Art archilexematischer Hypernymität fände. Das technologisch-amonetarismische bestünde in der mathematischen Interaktion von 3 korrespondierenden Verrechnungsbereichen. Infolge der auf mathematischen Gleichungen bzw. Gleichungssystemen beruhenden korrelativen Konrrespondentialität dieser 3 Bereiche wurden diese 3 Bereiche hyperformulär Terme genannt. Das technologisch-amonetarismische Verrechnungssystem bestünde somit mit bzw. Aus 3 Termen. Aufgrund der Tatsache, daß das Verrechnungssystem mit 3 Termen rechnen ließe, wurde das Verrechnungssystem auch nur kurz 3-Term-System (3TermSystem) genannt. Die 3 Terme des
TAischen Verrechnungssystems wären die bereits früher angedeuteten Terme: 1. Term - menschenrechtlicher Term (menschenrechtlicher Lebensraum); 2. Term - soziologischer Term (soziologischer Lebensraum, allgemeiner Verrechnungsterm); 3. Term - Neuleistungsterm (besonderer Verrechnungsterm).
1. TERM: MenschENRECHTLICHER LEBENSRAUM `Für Gesellschaft und Wirtschaft der Bundesrepubik ist das Grundeigentum und die Möglichkeit, Grundeigentum zu erwerben selbstverständlicher Ausgangspunkt rechtlichen Denkens und wirtschaftlichen Planens. Ob das Recht auf Grundeigentum ein Mensc
Henrecht ist, erscheint bis heute umstritten und ungesichert. ... Die Streuung des Grundeigentums ist ein wichtiger Faktor freiheitlicher Grundordnung. ... Ihm kommt im Gefüge der Grundrechte die Aufgabe zu, dem Träger der Grundrechte einen Freiraum im vermögensrechtlichen Bereich sicherzustellen und ihm damit eine eigenverantwortliche Gestaltung seines (des) Lebens zu ermöglichen. Die Garantie des Eigentums als Rechtseinstellung dient der Sicherung dieses Grundrechtes. ... Andere Rechte an Grundstücken gewähren überwiegend Nutzungsmöglichkeiten am Grundstück, teilweise auch bloße Einwirkungsmöglichkeiten. Sie spalten sozusagen vom Vollrecht des Eigentümers ein Segment einzelner Befugnisse ab. ... Wesentlich ist dabei die Verbindung von Rechten und Pflichten mit dem Eigentum unabhängig von der Person des Eigentümers´ (Prof.Dr.R.Stürmer / Beck-Texte im dtv). Aus diesem Zitat geht bereits die menschenrechtliche Grundproblematik der Verwirklichung des 1. Term’s der Lebensraumrechnung hervor: `Ob das Recht auf Grundeigentum ein Menschenrecht ist, erscheint bis heute umstritten und ungesichert.´ Nun wäre aber auch ein Menschenrecht auf Arbeit und auf demgemäß gerechten Verdienst, Lohn uner demgemäßlichkeitsgerechtes Einkommen auf Dauer eine politologische Farce hinsichtlich der globalen Automation. Wäre das Menschsein in der Hierarchik einer natürlichen uner technischen Biologie ein artmäßiges Arbeitersein, so hätte die Menschheit mit der Automation ihre Daseinserfüllung erreicht und könnte quasi abgezogen werden, um den Bauherren und Eigenmtümern Platz zu machen. Das scheint aber auch ungewiß zu sein. Mit dem TA ließe sich ein derartiges Recht auf Grundeigentum in politologischer Hinsicht aber automations- und verrechnungsrational begründen und verwirklichen. Deswegen wurde der 1. Term des 3termigen Verrechnungssystemes auch der Term des menschenrechtlichen Lebensraumes genannt.
Der 1. Term der 3TermRechnung wäre der am einfachsten zu verstehende und wohl auch am einfachsten zu handhabende Term:
E / Wb = MPKB.
In dieser Gleichung wären E = Erdboden, Wb = Weltbevölkerung, MPKB = mensc
Henrechtliches ProKopfBodeneigentum. Ausgedrückt in Zahlen ergäbe sich aus dieser Gleichung in politologischer Aspektualität ein menschenrechtliches ProKopfBodeneigentum von
149.000.000 km 2 / 6.470.000.000 Menschen = 0,023029 km 2 MPKB . = 23.029 m 2/Mensch = 2,3029 ha/pro Kopf . (Flächen- und Bevölkerungszahlen dieser Rechnung und der folgenden Rechnungen entstammen der Brockhaus-Enzyklopädie von 2005. Ein Ausnahme bilden die Flächen- und Bevölkerungsdaten von Canberra. Diese entstammen Wikipedia. ProKopfZahlen wurden vom TAschreiberling mit einem Taschenrechner bzw. mit einem Casio fx-82SX errechnet. Und da wir gerade bei diesem Thema sind: Die Textredigierung erfolgte über ein mit Windows Vista home basic betriebenes Lenovo-ThinkPad R52, das - ohne Betriebssystem - über das Internet gebraucht zu bekommen war. Übrigens: Die herangezogen Zahlen entstammen einer Brockhaus-Enzyklopädie, weil sich ... psssst: Staatsgeheimnis!? ...
im Bundeskanzleramt der BRD eine Bockhaus-Enzyklopädie befindet oder befand.)
Diese 2,3029 ha/pro Kopf wären als eine Art menschenrechtlicher Durchschnitt aufzufassen. Man erkennt, daß die angewandte Formel imgrunde nur eine Umkehrung der Formel zur Berechnung der Bevölkerungsdichte - Ew / Fläche = Bevölkerungsdichte - zu sein scheint. Was bis zu diesem Punkt der Rechnung auch noch stimmt. In den Verhältnissen der Lebensraumrechnung müsste MPKB mit einem individuellen Proportionalitätsfaktor korrigiert werden. Allgemein bliebe es bei der Gleichung
Fläche / Einwohner = MPKB.
Bei der auf jeden persönlichen Einzelfall bezogenen Anwendung dieser Allgemeinformel müsste die jeweilige Körpergröße berücksichtigt werden. Kleine Menschen hätten sonst in den Verhältnissen der Relativität eine größere Nutzfläche als große Menschen. (Jeder Mensch hat das Menschenrecht auf Schuhe - aber in der persönlichen Schuhgröße, nicht in einer Standartschuhgröße, die kleiner oder größer als die persönliche Schuhgröße sein könnte.) In der Berechnung des tatsächlichen menschenrechtlichen ProKopfBodeneigentums müsste die Formel dann lauten:
(Fläche / Einwohner) x Proportionalitätsfaktor = persönliches menschenrechtliches ProKopfBodeneigentum (pMPKB).
Der Proportionalitätsfaktor (Pf) ergäbe sich als Quotient aus der persönlichen Körpergröße (pK) und einer Standartkörpergröße (Sk). Würde die persönliche Körpergröße einer einzelnen natürlichen Person z.B. 180 Zentimeter betragen (1,8 m), so ergäbe sich bei einer vieleicht 170 Zentimeter (1,7 m) großen Standartkörpergröße ein auf die Körpergröße bezogener Korrekturfaktor von
Pk / Sk = Pf 180 cm / 170 cm = 1,058823529.
Eingesetzt in die obere Formel der MPKB-Berechnung ergäbe sich beispielsweise
(Fl. / Ew) x Pf = pMPKB (149.000.000 km 2 / 6.470.000.000 Menschen) x 1,058823529 = 0,024 km 2/Ew = 24.384 m 2/Ew = 2,438 ha/Ew .
Alternativ zu einem auf einer durchschnittlichen Körpergröße beruhenden Propfaktor ließe sich auch eine Maximalkörpergröße als rechnerische Ausgangsgröße definieren. Nähme man z.B. eine Körpergröße von 2,5 m (250 cm), die es in der erdischen Körpergrößenwirklichkeit nicht zu geben scheint, so böte die Nutzung dieser Maximalgröße eine boden- und flächenwirtschaftliche Möglichkeit, verrechnungstechnische BodenFlächenReserven zu erwirtschaften:
Mpf = pK / Km (Mpf = Maximalpropfaktor; pK = persönliche Körpergröße; Km = Körpergrößenmaximum)
. (E / Bv) = MPKB
würde unter der Voraussetzung gültig sein, daß Bv (Bevölkerung) auf der Verhältnisgrundlage einer Körpergröße von 250 cm anzuwenden sei. Für pMPKB bzw. für das persönliche Menschenrechtliche ProKopfBodeneigentum müsste der Quotient (E / Bv) bzw. MPKB mit dem Maximalpropfaktor multipliziert werden:
(E / Bv) x Mpf = pMPKB.
Aus der Propfak-Formel ergäbe sich dann beispielsweise bei einem 190 cm großen Weltleut zunächst folgender Mpf:
190 cm / 250 cm = 0,76.
Eingefügt in die pMPKB-Formel würde sich die folgende Bodenflächenreduktion erzeigen:
(149.000.000 km 2 / 6.470.000.000 Menschen) x 0,76 = 0,0175 km 2 MPKB . = 17.502 m 2/Mensch = 1,75 ha/pro Kopf .
In länder- und städtespezifischen Zahlenverhältnissen würde sich der Mpf ähnlich auswirken. Die Folge: Bodeneinsparungen zu den Gunsten zukünftiger Entwicklungsmöglichkeiten uner Verrechnungsreserven - dreizeitenparachrones Administrationsresiduum.
Exkurs: ErstTermSpezifika - kontinental-, länder-, städtespezifische Beispiele - eine politische Frage der Durchschnitte?
Wendet man die MPKB-Formel (im Folgenden ohne die Propfaktoren) auf die Flächen- und Bevölkerungsverhältnisse einzelner Kontinente an, so ergeben sich im Vergleich mit dem MPKB ganz andere Zahlen:
1. Amerika hat eine Fläche von rd. 42 Millionen km 2 und eine Einwohnerzahl (Ew) von (2004) 870 Millionen Menschen. 42.000.000 km 2 / 870.000.000 Ew = 0,0483 km 2/Ew = 48.275 m 2/Ew = 4,827 ha/Ew . 2. Afrika hat eine Fläche von 30 Millionen km 2 und eine Einwohnerzahl von 900 Millionen Menschen. 30.000.000 km 2 / 900.000.000 Ew = 0,0334 km 2/Ew = 33.333.334 m 2/Ew = 3,334 ha/Ew . 3. Asien hat eine Fläche von rd. 45,1 Millionen km 2 und eine Einwohnerzahl von rd. 3.894 Millionen Menschen. 45.100.000 km 2 / 3.894.000.000 Ew = 0,0116 km 2/Ew = 11.581,92 m 2/Ew = 1,158 ha/Ew . 4. Australien hat eine Fläche von 7.692 km 2 und eine Einwohnerzahl von rd. 20,1 Millionen Menschen. 7.692 km 2 / 20.100.000 Ew = 3,827 -4 km 2/Ew = 382,6866 m 2/Ew = 0,038 ha/Ew . 5. Europa hat eine Fläche von rd. 9.839 km 2 und eine Einwohnerzahl von (2003 und ohne Asiatische Teile) 705 Millionen Menschen. 9.839 km 2 / 705.000.000 Ew = 1,3956 -5 km 2/Ew = 13, 956 m 2/Ew = 1,3956 -3 ha/Ew .
Eine Anwendung dieser Formel auf einzelne Staaten ergibt wieder andere Zahlen. Genommen seien die Staaten Monaco, Mauritius, China, Grönland, Bangladesh, Frankreich und Deutschland:
1. Monaco hat eine Fläche von 1,95 km 2 und eine Einwohnerzahl von 33.100 Menschen. 1,95 km 2 / 33.100 Ew = 5,891 -5 km 2/Ew = 58,91 m 2/Ew = 5,891 -3 ha/Ew . 2. Mauritius hat eine Fläche von 2.040 km 2 und eine Einwohnerzahl von 1,27 Millionen Menschen. 2.040 km 2 / 1.270.000 Ew = 1,6060 -3 km 2/Ew = 1.606,3 m 2/Ew = 0,1606 ha/Ew . 3. China hat eine Fläche von 9,62 Millionen km 2 und eine Bevölkerung von rd. 1,3 Milliarden Menschen. 9.620.000 km 2 / 1.300.000.000 Ew = 7,4 -3 km 2/Ew = 7.400 m 2/Ew = 0,74 ha/Ew . 4. Grönland hat eine Fläche von 2,166 Millionen km 2 und eine Einwohnerzahl von (2003) rd. 56.700 Menschen. 2.166.000 km 2 / 56.700 Ew = 38,20 km 2/Ew = 38.201.058,2 m 2/Ew = 3.820,1058 ha/Ew . 5. Bangladesh hat eine Fläche von rd. 147.570 km 2 und eine Einwohnerzahl von rd. 133 Millionen Menschen. 147.570 km 2 / 133.000.000 Ew = 1,1096 -3 km 2/Ew = 1.109,5489 m 2/Ew = 0,11 ha/Ew . 6. Frankreich, aus dessen Geschichte ein politologisches Bild einer politologischen `Kuchenteilung´ als Gleichnis einer Staatenaufteilung überliefert zu sein scheint, hat eine Fläche von 543.965 km 2 und eine Einwohnerzahl von (2003) 59,64 Millionen Menschen. 543.965 km 2 / 59.640.000 Ew = 9,12 -3 km 2/Ew = 9.120,81 m 2/Ew = 0,912 ha/Ew . 7. Deutschland hat eine Fläche von 357.030 km 2 und eine Einwohnerzahl von (2003) 82,5 Millionen Menschen. 357.030 km 2 / 82.500.000 Ew = 4,3276 -3 km 2/Ew = 4.327 m 2/Ew = 0,4327 ha/Ew .
Im Vergleich zu diesen 6 Staaten ergeben sich z.B. aus den Daten von Belize und dem nicht selbständigen, zum Jemen gehörenden Afrikanischen Sokotra wieder gänzlich andere Zahlen:
1. Belize hat eine Fläche von 22.966 km 2 und eine Einwohnerzahl von (2004) rd. 273.000 Menschen. 22.966 km 2 / 237.000 Ew = 0,08413 km 2/Ew = 84.125 m 2/Ew = 8,4125 ha/Ew . 2. Sokotra hat eine Fläche von 3.626 km 2 und eine Einwohnerzahl von (1998) rd. oder exakt 80 Menschen. 3.626 km2 / 80 Ew = 45,325 km 2/Ew = 45.325.000 m 2/Ew = 4.532,5 ha/Ew .
Schon nahezu erstaunlich werden die ProKopfZahlen, wenn man ein Gebiet wie das des international nicht anerkannten Staates Westsahara nimmt:
Westsahara hat eine Fläche von 252.120 km 2 und eine Einwohnerzahl von (2005) 320.700 Menschen. 252.120 km 2 / 320.700 Ew = 0,786 km 2/Ew = 768.155,285 m 2/Ew = 78,62 ha/Ew .
Auf etwa 500 m2 kommt man, wenn z.B. den Staat Strüh einbezöge - aber das nur nebenbei.
In städtischen Relationen ergeben sich ähnliche Zahlenverhältnisse. Auf Datendarstellungen aus den Flächen- und Bevölkerungsangaben aus Kleinstädten und Dörfern wurde abgesehen. Aber schon die Zahlen aus einigen Hauptstädten geben einen Aufschluß über diese Verhältnisse. Als Beispiele seien nur die Städte New York, Peking, Moskau, Canberra, London, Paris und Berlin herbeigezogen. Auch diese Basisdaten entstammen der Brockhaus-Enzyklopädie. Eine Flächenangabe der Westsahara-Hauptstadt El-Aaiún fand sich in der Enzyklopädie leider nicht. Deswegen blieb es bei den o.g. 7 Hauptstädten:
1. New York hat eine Fläche von 800,2 km 2 und eine Einwohnerzahl von 8,086 Millionen Menschen. 800,2 km 2 / 8.086.000 Ew = 9,896 -5 km 2/Ew = 98,96 m 2/Ew = 9,896 -3 ha/Ew . 2. Peking hat eine Fläche von 16.800 km 2 und eine Einwohnerzahl von 14,56 Millionen Menschen. 16.800 km 2 / 14.560.000 Ew = 1,154 -3 km2/Ew = 1.153,85 m2/Ew =0,115 ha/Ew . 3. Moskau hat eine Fläche von rd. 1.081 km 2 und eine Einwohnerzahl von etwa 10,38 Millionen Menschen. 1.081 km 2 / 10.380.000 Ew = 1,0414 -4 km 2/Ew = 104,14 m 2/Ew = 0,10414 ha/Ew . 4. Canberra hat eine Fläche von 805,6 km 2 (Wikipedia) und eine Einwohnerzahl von (2009) rd. 351.868 Menschen. 805,6 km2 / 351.868 Ew = 2,2895 -3 km 2/Ew = 2.289,45 m 2/Ew = 0,22895 ha/Ew . 5. London hat eine Fläche von 1.573 km 2 und eine Einwohnerzahl von (2003) 7,39 Millionen Menschen. 1.573 km 2 / 7.390.000 Ew = 2,12856 -4 km 2/Ew = 212,856 m 2/Ew = 0,0213 ha/Ew . -334 6. Paris hat eine Fläche von 105 km 2 und eine Einwohnerzahl von (2003) 2,147 Millionen Menschen. 105 km2 / 2.147.000 Ew = 4,89 -5 km 2/Ew = 48,9 m 2/Ew = 0,00489 ha/Ew . 7. Berlin hat eine Fläche von 891,8 km 2 und eine Einwohnerzahl von (2004) 3,39 Millionen Menschen. 891,8 km 2 / 3.390.000 Ew = 2,63 -4 km 2/Ew = 263,07 m 2/Ew = 0,0263 ha/Ew .
Den Propfaktor mal unberücksichtigt lassend ließe sich allein bei den obigen ProKopfZahlen der städtischen Verhältnisse eine ProKopfZahlenspanne zwischen 48,9 m 2 in Paris und 1.153,85 m 2 in Peking feststellen. Aus diesen beiden Zahlenangaben erfölge z.B. ein ProKopfDurchschnitt von 601,375 m 2. Diese 601,375 m 2 wäre etwa das 43fache des ProKopfQuadratmeterdurchschnitts von gesamt Europa. Demgemäß aber nur der 0,0126te Teil vom Amerikanischen Quadratmeterdurchschnitt. Nähme man den Durchschnittsbetrag aus den Zahlenangaben aller 6 Städte des obigen Beispieles, so ergäbe sich eine ProKopfQuadratmeterzahl von 313,629 m 2.
Im Länderdurchschnitt scheint es ähnlich zu sein. Die Zahlenangaben in den oben aufgeführten Länderbeispielen schwanken zwischen 58,91 m 2 in Monaco und 9.120,81 m 2 in Frankreich bzw. 84.125 m 2 in einem Staat wie Belize. Der Durchschnitt aus den Zahlen von Monaco und Frankreich ergäbe einen ProKopfQuadratmeterdurchschnitt von 4.589,86 m 2. Der Durchschnitt aus den Zahlen von Monaco und Belize hinwiederrum betrüge rund 42.091 m 2. Dieser Durchschnitt wäre etwa 182,774 % des globalen Durchschnittes bzw. des menschenrechtlichen ProKopfEigentumes. Aus der Durchschnittsberechnung der hier aufgeführten Länder ergäbe sich eine Durchschnittszahl von 3.936,5403 m 2 - was immernoch weniger als ein Zehntel des MPKB’s wäre. Aber schon die Inbezugnahme des Afrikanischen Staates Belize ergäbe einen rechnerischen Durchschnitt von 15.392,034 m 2. Diese Durchschnittszahl scheint - wie auch das MPKB - verhältnismäßig groß zu sein. Jedenfalls dann, wenn man diese Zahl mit städtischen Flächengrößen üblicher Wohnungen vergliche.
Da man eine auf Durchschnittsangaben gründende Flächenaufteilung aber nicht ohne eine Beachtung soziologischer Faktoren zur Anwendung bringen sollte - man wäre dann z.B. Bei den ersten mesopotamischen Städtebildungen angelangt, bei denen die Grundstücke einfach nebeneinandergesetzt und straßenbauliche Maßnahmen außer Acht gelassen wurden -, käme nun ein Aspekt agglomerativer Verteilungsrechnungen hinzu. Unter der Einbeziehung einer soziologischen Komponente erscheinen die Zahlenangaben dann auch schon als etwas normalisiert. Zumindest nach städtisch-innerstädtischen Niederlassungsverhältnissen. Denn: In allen Zahlenangaben der hier aufgeführten Beispiele wurden Flüße, Seen, Bäche, Wälder udgl. schlichtweg mit in die Flächenangaben aufgenommen. Was in der siedlungsmathematischen Praxis zwar möglich wäre, aber hinsichtlich z.B. einer Trinkwasserversorgung oder einer Bauholzversorgung zu - zumindest regionalen - Problemen überleiten könnte. Es gäbe Personengruppen, die direkt an Flüßen, Seen, Bächen, Wäldern usw. siedeln, diese Flüße, Seen, Bäche, Wälder usw. als ihr mit ihrem Grundeigentum assoziiertes Eigentum betrachten und andere Personengruppen, andere Dörfer und Städte von der Wasser- und Holzversorgung abgrenzen würden. Derartige Probleme wurden bislang monetär geregelt. Mit einem Merkel (kleinstes Quantum an Aufmerksamkeits- und Erinnerungspotentialen) auf das globale Im- und Exportgewerbe inzwischen sogar international. Der 2. Term der dreitermigen Lebensraumrechnung scheint nun bereits angedeutet zu sein.
Da das technologisch-amonetarismische Verrechnungssystem bestehende Eigentumsverhältnisse zu berücksichtigen hätte, würden im soziologischen Term Reduktionen des MPKB zu erfolgen haben. Diese Flächenreduktionen wären im Sinne einer Dissipationsrechnung zu verstehen, über die die Ressourcenversorgung im Kontext eines verwaltungsmathematischen Ressourcenmanagements, -engineerings uner einer verwaltungsmathematischen Ressourcenadministration geregelt werden könnte. Somit wären im soziologischen Verrechnungsterm - dem eigentlichen Verrechnungsterm der allgemeinen Verrechnung - bestehende Grundeigentumsverhältnisse, Kulturstandsfaktoren, Industrialisierungs- bzw. Gewerbefaktoren und eben auch einfache Gemeingutgegebenheiten in die Dissipationsrechnung integriert. Mit einem Bedacht auf das
TAische §13StgbPhänomen wäre z.B. auch das Kriminalitätsaufkommen in diese Integration zu bringen: `"Was passiert, wenn ein Stadtviertel auf einmal eine höhere Kriminalitätsrate hat?" - "Zuerstmal fallen die Grundstückspreise"´ (Film Police Academy 6 - Widerstand zwecklos). Demgemäß würde das §13StgbPhänomen im Rahmen der TAisierung und somit im Rahmen der Verunmöglichung arbeits- und geldorientierter Kriminalität zu einer Wiederaufwertung der Grundstücksquasiwertangaben führen - was beispielsweise mit der Nutzung des Maximalpropfaktors zu einem wirtschaftskorrelierten Ausdruck gebracht sein könnte. Ein derartiges Szenarium würde wohl unter dem Stichwort Kulturstandsfaktoren im 2. Term der Lebensraum- und Reduktrechnung zur Berücksichtigung kommen. In diesem Sinne sollte hervorgehoben sein, daß ein Teil der 3TermRechnung auf den Ergebnissen der klugen und fleißigen Wirtschaftler zu beruhen scheint. Denn etwa so, wie das TAische Verrechnungssystem bestehende Eigentumsverhältnisse und allgemeine Kulturstandsfaktoren in der Verrechnung zu berücksichtigen hätte, so wäre der postmoderne Stand der Wirtschaftsentwicklung in der Verrechnungsinformatik zu berücksichtigen. Was letztlich auch hinsichtlich den Errungenschaften des Sozialgesetzbuches gälte, auf dessen Rechtlichkeit ein Teil der rechtlichen Grundlagen des Verrechnungssystems - insbesondere hinsichtlich dem marawelbsfunktkionellen Korrespondentialverhältnis aller 3 Verrechnungsterme - zu basieren schiene.
Die angedeuteten Schwierigkeiten einer bloßen geografischen Flächenaufteilung scheinen mit einer mathematischen Erscheinung einer Art Allmendialvernunft behebbar zu sein. In den Rahmen einer auf dem historischen Allmendengut beruhenden Vernunft würde dann aber auch eine Art von Erfordernis fallen, die gegenwärtigen Staatsbürgerschaftsverhältnisse hinsichtlich den Einbürgerungen irgendwelcher Ausländer zu überdenken. Insbesondere betreffs der Bodenrechnung. Eine Allmendenvernunft scheint sich bereits aus dem 1. Term der 3TermRechnung zu erzeigen. Allmende wäre etwa gleich die Erde einer menschenrechtverbundenen Menschheit - zu verstehen insbesondere dann, wenn man sich vergegenwärtigen würde, daß die Erde früher einmal von extraterrestrischen Menschen besiedelt und dann ein globaler Arbeiteraufstand inszeniert wurde, aus dem das retardismische Staatenbildungsszenarium der heute noch bekannten Erscheinung hervorging. Um eine Fehldeutung des Deutschen Wortes `Allmende´ zu vermeiden, sollte das Signifé des Wortes Allmende an dieser Stelle vieleicht erklärt sein:
Exkursialer Metakurs Allmende: Allmende die, -/-en, der Teil der Flur einer Gem., der sich im Gemeineigentum der Dorfgenossen (...) Befand, gewöhnlich Weide, Wald und Ödland, das von den Markgenossen zur Viehweide, Schweinemast, Holznutzung, Jagd und Fischerei genutzt wurde. In West- und Süd-Dtl. Umfasste die A. einen wesentl. Teil der Dorfgemarkung, in Ost-Dtl. hatte sie geringere Bedeutung. Die A.-Verfassung und die rechtl. Regelung der A.-Nutzung gehen z.T. bis ins 10. Jh zurück. Nutzungsberechtigt waren nur ansässige Bauern (Hufenbesitzer). Als A.-Regal bezeichnet man für das frühe und hohe MA. das Recht des Königs, Wälder, die nicht in Sondereigentum standen oder genossenschaftl. Besitz waren, als königl. Bannforste in Anspruch zu nehmen. Bald beanspruchten auch die Territorialfürsten ein A.-Regal für Holznutzung, Jagdrecht, Rodung u.a. Seit dem 18. Jh. begann die Auflösung der A. (...); doch haben sich Reste v.a. im alemann. Gebiet bis heute erhalten. Die A. bildeten früher eine wertvolle Einnahmequelle der Gemeinden und waren ein Mittel zur Unterstützung ärmerer Dorfbewohner. Im bayerisch-österr. Raum ist für A. der Ausdruck Gemeinde (schon im 11. Jh. in Urkunden >> gimeinida<<), in Westfalen und Niedersachsen Mark gebräuchlich. - In Österreich verfügte Kaiserin M ARIA THERESIA 1769 die Aufteilung der Gemeindeweiden und -wälder auf die Nutzungsberechtigten. - In der Schweiz findet man häufig A.-Genossenschaften, die als Realgemeinden von den Einwohner- und Bürgergemeinden unterschieden waren. ´ (Brockhaus-Enzyklopädie von 2005)
In Verbindung mit der Allmenden- bzw. Allmendialvernunft ließe sich z.B. das geschichtliche Kolonialwesen als eine Art rechtliche Grundlage der geografiefunktionellen Verteilungsmathematik des Verrechnungssystems auffassen. Insbesondere unter Inbezugnahme der globalen Im- und Exportstrukturen des internationalen Außenhandelsgefüges. Denn: Auch das - hinsichtlich einer nicht auf maschinelle Auslastungsgrade bezogenen Vollbeschäftigung automationsrational etwas absurde - Magische Viereck der Wirtschaftsgeometer scheint in einer bislang nicht optimalisierten Idealismik ein kulturstandsfaktorielles Ergebnis der global tätigen Politiker und Wirtschaftler zu sein. Der Titel Wirtschaftler wurde hier genutzt, obschon sich mit dem TA genaugenommen nicht mehr von Wirtschaftlern reden ließe. Zumindest der geldwirtschaftsorientierte Teil der Wirtschaftler scheint in wirtschaftsprinzipiologischer Aspektualität nicht mehr an der prinzipiologischen Vernunft der beiden Wirtschaftsprinzipien orientiert zu sein. Das Wörtchen Allmende bzw. Allmendialvernunft ließe sich nun aber nicht nur spezifisch auf den globalen Handel bezogen verstehen. Auch Worte und Begriffe wie Staatengemeinschaft, internationale Gemeinschaft, Rechtsgemeinschaft, Europäische Gemeinschaft udgl. ließen das Allmendensignifé im globalen Verrechnungssystem monetarismischer Abstammung als verständlich erscheinen. Auch dann, wenn eine weitergehende Entscheidung darüber sozuschreiben verdagatzt (vertagt) werden müsste, weil die globale Automation und einige der mit dieser assoziierlichen Politprobleme rassenkundlicher Nuancierung immernoch im Zuge der Abklärung zu stecken scheinen.
Ungeachtet der Tatsache, daß Durchschnittsberechnungen z.T. erforderlich sind und man länderspezifische Flächenquoten nutzen könnte, ließe sich erkennen, daß Duchschnittsangaben mit so manch einer Tücke belastet zu sein scheinen. Deswegen ließe sich auch bei der Errechnung des menschenrechtlichen und persönlichen Menschenrechtlichen ProKopfBodeneigentum das wirtschaftsprinzipiologische Maximalprinzip in der Bodenwirtschaft anwenden. Man bräuchte dann nur das globale Nutzflächenmaximum mit den jeweiligen Maximalerträgen dieser Nutzflächen in ein quotientales Verhältnis zu den aus diesen Maximalangaben hervorgehenden Maximalbevölkerungszahlen zu setzen. Der sich daraus ergebende ProKopfFlächenQuotient wäre dann das MPKB. Korrigiert mit dem Propfaktor ergäbe sich dannmehr das persönliche MPKB bzw. das pMPKB. Diese wirtschaftsprinzipiologialkonforme Bodenrechnung wäre letzten Endes zwar immernoch eine Durchschnittsrechnung. Aber eben eine Durchschnittsrechnung, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen z.B. hinsichtlich einer kalorimetrischen Verbrennungsmateriologie basierte. Woraus sich dann wiederrum auch eine Art Propfaktorenbegründung ableiten ließe, wenn man z.B. den Nährstoffbedarf unterschiedlich großer Leute gegeneinander in Verhältnis brächte und dieses Verhältnis wiederrum in Kulturlandflächenverhältnissen zum Ausdruck dinge.
Obschon sich mit einfachen Durchschnittsrechnungen einige Schwernisse im Sinne einer individualismischen Gewichtung der zum MPKB bzw. zum pMPKB führenden Hyperformel zu erzeigen scheinen, wurde der MPKB bzw. pMPKB-Durchschnitt im Folgenden beibehalten bzw. vorausgesetzt. Diese Beibehaltung erfolgte hauptsächlich aus Gründen der Einfachheit in Sachen einer Veranschaulichung des 3TermSystems. Die Erdpolregionen sind in dieser Rechnung enthalten. Bevölkerungspolitische Aspekte, die aufgrund eines Bevölkerungsanstieges zu einer Veränderung der ProKopfAngaben führen könnten, wurden nicht berücksichtigt. Das MPKB basiert somit auf einer einzelnen Boden- und Bevölkerungsstatistik jenseits einer bevölkerungsdynamischen Fließrechnung:
E / Wb = MPKB. (E = Erdboden; Wb = Weltbevölkerung; MPKB = Menschenrechtliches ProKopfBodeneigentum)
149.000.000 km 2 / 6.470.000.000 Menschen = 0,023029 km 2 MPKB = 23.029 m 2/Mensch = 2,3029 ha/pro Kopf.
Bevor es nun zum 2. Term der Lebensraumrechnung rübergeht, sei nocheinmal kurz erwähnt, worauf der 1. Term in rechtlicher Hinsicht beruhen könnte:
Ausgangspunkte der rechtlichen ErstTermBegründung scheinen wieder die automationismische Arbeits- und Geldesabsurdität also solche und in Verbindung mit den Menschenrechten zu sein. Die Arbeitsabsurdität wäre eine Art ErstTermBegründung, weil es in automativen Gesellschaftsverhältnissen keinerlei Möglichkeiten gesellschaftlich erforderlicher Erwerbstätigen bzw. - wie Herr Karl Marx formulierte - gesellschaftlich notwendiger Arbeitsprozesse geben könnte bzw. Zu geben bräuchte. Was jeder Leut mit der persönlichen lebenslänglichen Freizeit anfinge, wäre demgemäß egal, könnte im Fall einer kreativen Selbstbeschäftigung aber nicht in den Bereich der gesellschaftlich erforderlichen Tätigkeiten zu rechnen sein. Die Geldesabsurdität wäre zu erkennen, wenn jeder Mensch ein automationsbedungenes Einkommen aus Renten, Wertpapieren udgl hätte, das es erlaubte, alles Mögliche ad libitum zu kaufen, ohne dabei pleite zu werden. Dieser zustand ließe sich mit der AusDemVerkehrZiehung des Geldes zum Ausdruck bringen. Aus Gründen der Ordnung ließe sich ein Verwaltungssystem einführen, das eine ordnungsmäßige Marawelbnutzung und eine ordnungsmäßige persönliche Niederlassung zum Gegenstand hätte - verwaltungstechnologialrationale Geldwesensurrogation. Spätestens aus der Einführung eines das Geldwesen surrogierenden Verwaltungssystemes könnte sich dann in der monetär unterlegten (faschismischen) Rechteartikulation von Menschenrechten, Sozialpakten und Sozialchartas ein Menschenrecht auf Grundeigentum ergeben - ein Recht auf Grundeigentum, das in menschenrechtlicher Verständlichkeit sowohl Armen als auch Reichen, sowohl Besitzenden als auch Proletariern, sowohl Grundeigentümern als auch Grundeigentumsledigen unveräußerlich und somit verlustentbunden zustehen bzw. anzurechnen sein könnte. Das gälte auch bei einer politologisch angestrebten Verwirklichung des Zustandes der Geldesabsurdität im Sinne einer prezipatorischen Antizipation der Geldesabsurdität. Man bräuchte in den europäisch-internationalen Konvergenzprozessen nicht mit einer automationsirrationalen Beibehaltung automationsirrationaler Arbeits- und Erwerbsrechte zu arbeiten, sondern könnte dieses geldwesensentelismische Absurditätsfaktum im Vertrauen an die wissenschaftliche Fachmännischkeit der Geldwirtschaftler und Techniker in die Konvergenzprozesse integrieren und somit konvergenzpolitisch direkt anvisieren und in Erzielung bringen. Womit die automationsrationale Geldesabsurdität eine daseinsbegründende Faktorialität im Sinne einer motivationismischen Gesellschafts- und somit auch Konvergentialentelie wäre. Und das gälte auch in den geldähnlichen Verhältnissen z.B. von Bitcoins, mit deren Extension u.U. vom Goldstandart zu Gunsten von welt- und zentralbanklichen Energieeinlagen wie auch zu Gunsten eines Auswechselns der Goldtresore gegen Batterien abgegangen werden könnte. Insbesondere gälte diese Konvergenzbereicherung auch hinsichtlich den mit dem Ausbau der Entwicklungshilfe in den Entwicklungsländern etablierten Polizeisystemen, weil bei deren Errichtung eben die CrimeParalysis der arbeits- und geldorientierten Kriminalität nicht in Berücksichtigung gezogen sein würde - obschon eine Berücksichtigung nach dem Unterlassungsparagraf 13 des Strafgesetzbuches der Bundesrepublik Deutschland erfolgen müsste.
Sowohl zur Arbeits- als auch zur Geldesabsurdität könnten soziologische Sekundärfaktoren herbeigezogen werden. Denn: Mit der Verunmöglichung gesellschaftlich erforderlicher Arbeitsprozesse und mit der verwaltungsrationalismischen Verabsurdung des Geldwesens müsste ein verrechnungstechnisches Analogon arbeitsorientiert persönlichen Arrivierens assoziiert sein. Was sich rechnungsintegralismisch mit den sprachlichen Termen der `logischen Arbeit, der logischen Leistung und des logischen Verdienstes´ formulieren ließe. Mit den logischen Komponenten ergatologisch erreichbarer Ziele der Lebensarbeitszeit ließe sich ein durchschnittsorientiertes Maximalmoment in die 3TermRechnung bringen, das auf die verrechnungstechnische Berücksichtigung des monetären Ausdrucks des gesellschaftlich persönlichen Hervortuens tätiger Personen ausgerichtet sein könnte. I.d.R. scheint man nicht auf einem Lohn-, Gehalts-, Besoldungs- oder Einkommenslevel zu bleiben, wenn man in dem jeweiligen Beruf ein Leben lang tätig ist. Und genau das ist das, was mit der logischen Arbeit, der logischen Leistung und des logischen Verdienstes gemeint wäre. In calvinismischer Hinsicht ließe sich evtl. von einer logischen oder arttypischen Prädestinantionsanrechnung reden. Wenn man beispielsweise weiß, was man in welchem Beruf vergleichsweise so alles erreichen könnte, dann ließe sich daraus ein allgemeingültiger statistischer Maximaldurchschnitt schaffen. Dieser könnte in die Lebensraumrechnung einfließen und ggf. das pMPKB allgemeinheitshingestimmt standartisiert vergrößern. Jedenfalls dann, wenn die logische Arbeit, die logische Leistung und der logische Verdienst nicht bereits in den sozialrechtlichen Grundlagen der MPKB-Definierung zur Geltung gebracht sein würden. Eine Begründung für die Verallgemeinerung beruflicher Maximalleistungen ließe sich z.B. aus der Tatsache ziehen, daß der TA den historisch erarbeiteten Stand der Wirtschafts- und Gesetzesentwicklung gemäß den erzielten Wirtschafts- und Gesetzgebungserfolgen zu berücksichtigen hätte. Aus dieser Berücksichtigung ergäbe sich dann z.B. auch eine Zahlenangabe für die logische Arbeit, die logische Leistung und den logischen Verdienst der Wirtschaftler. Aber auch diese rechtelogischen Komponenten aus der Arbeits- und Geldesverabsurditierung würden bereits in den gedanklichen Übergang zum 2. Term der 3TermRechnung gehören.
Der 1. Term sei trotz allem Vorangegangenen kurz und schließlich
E / Wb = MPKB.
Was letztlich einer einfachen 3TermVeranschaulichung zutulich zu sein schiene. Und deswegen eine - zumindest einigermaßen - brauchbare Voraussetzung zum Verstehen des 2. Termes lieferte.
ab hier wird es inhaltlich etwas unquasiendüberarbeitet - an den Formationen des bisherigen Textes trägt der TAschreiberling keine Schuld. Die Formatierung des gesamten Textes ergab sich aus einer Kopierung eines LotusWordProDokumentes.
Der zweite und dritte Term befinden sich irgendwo weiter unten.
KPW-PARALYSE (alt: K-P-W-PARALYSE; neuer: KPWparalyse) Die KPWparalyse wäre derjenige Prozess im Monetarismus, der die Difflation tragen und zur Geldesabsurdität bringen könnte. Das KPW im Wort KPWparalyse bedeutet Kosten, Preise und Werte, und somit bedeutet das Wörtchen KPWparalyse eine Kosten-, Preise- und Werteentkräftung mit dem Ziel einer Kosten-, Preise- und Wertenullierung. Die Kosten-, Preis- und Wertenullierung, -entkräftung, -beseitigung, -abschaffung, also die KPWparalyse, würde die gesamte Preisstruktur des Marktes beziehungsweise sämtliche Preisstrukturen der Weltmärkte betreffen können, sodaß die sukzessive Senkung von Preisen über eine nur sehr schwer definierbare aber nicht unbedingt exaktierbare Zeitspanne hinweg zum Marawelb führen ließe, in dem es dann schlichtweg eben keine Preise mehr gäbe. Aus atechnologischer Sichtweise, bräuchte dann nur jeder Leut nach leutspezifischen Fähigkeiten zu arbeiten, damit das Gesellschaftssystem weiterhin arbeiten und zur Lebenserhaltung der Mensc
Hen genutzt werden könnte. Das Ergebnis einer atechnologisch orientierten KPWparalyse wäre eine Art Kommunismus, der vieleicht aus einem StarTreckFilm bekannt sein könnte, denn im Beginn eines Films sagt `Kapitän Kirk´ zu irgendwem, daß es bei ihnen auf der Erde kein Geld mehr gibt, während es aber noch den Beruf eines Raumschiffkommandeurs, den Beruf eines Maschineningenieurs, den eines wissenschaftlichen Offiziers, den eines Arztes udgl. zu geben scheint, denn diese Berufe kommen auf der `Enterprise´ eben noch vor. Die KPWparalyse als Prozess der Amone
TArisation scheint ein denkbar einfacher Vorgang zu sein, denn schließlich würde es sich bei der KPWparalyse lediglich um eine nominelle Senkung von Kosten, Preisen und Werten handeln, bis es letztlich für kein Wirtschaftsding mehr einen Preis zu geben bräuchte. Mit einer Paralyse von Werten, mit welcher die KPWparalyse beginnen müsste, sodaß die KPWparalyse auch WPK- oder WKPparalyse heißen könnte, würden die gesamtgesellschaftlichen Preis- und Kostenstrukturen in einer Weise tangiert werden, mit der sich die in diesen Strukturen verschachtelt zu haben scheinenden Werte-, Kosten- und Preisniveaus langsam oder schnell auf ein Nullpreisniveau hinabfahren lassen würden, um dadurch einen preis- und kostenentbundenen Markt zu schaffen, auf dem sich jeder `Werktätige´, jeder `Arbeiter´, jeder MenscH nach seinen und planerischen Bedürfnissen bedienen könnte. In diesem Sinn könnte auch die Engeldsche Forderung nach Abschaffung sämtlicher Werte zu verstehen sein, damit ein System wie der Kommunismus als ein beachtenswertes System in der Geschichte soziologischer Systeme erscheinen könnte. -334 Das Hinabfahren der Preisniveaus wäre als vereinbarter und mehr oder weniger ordnungsmäßiger Vorgang der AmoneTArisation hauptsächlich ein rein politisches Unterfangen, denn die KPWparalyse beziehungsweise die Werteparalyse, mit der die KPWnullierung beginnen würde, ließe sich nicht auif eine kostenkalkulatorische Einsparung, sondern auf eine vertragliche Vereinbarung zur Niederbewertung irgendwelcher Produktions- oder Arbeitsprozesse zurückführen, sodaß die Vereinbarung, Preise rein nach der Senkung von Werten zu senken, als die Ursache der späteren Kostenparalyse aufzufassen wäre. Nach dieser Wertesenkung ergäbe sich dann allerdings ein gewöhnlicher KPWparalysesukzess, denn die anfängliche Wertsenkung - beispielsweise die Senkung des Wertes für einen bestimmten Arbeitsvorgang - würde in die Kostenstrukturen der märktisch verbundenen Unternehmen gebracht werden, sodaß sich die KPWparalyse nunmehr wie ein auf die KPWnullierung gerichteter `Flächenbrand´, wie eine wirtschaftliche `Kettenreaktion´ oder wie ein auf die KPWnullierung gerichter Wertezerfallssukzess nach dem Halbwertzeitenschema der Physiker und Archäologen weitererzeigen lassen könnte. Die Vereinbarung einer Wertesnkung würde sich in einer Preissenkung erzeigen lassen können, welche wiederrum zu einer Kosteneinsparung bei den Abnehmern der mit diesen anparalysierten Werten belegten Wertgegenstände führen könnte. Usw.. Der gesamtgesellschaftliche Cashflow würde sich sich dann nach den Möglichkeiten der KPWparalyse ausrichten lassen, sodaß sich langsam ein gesamtgesellschaftliches Nullpreisgefüge zur Darstellung gebracht haben lassen könnte, mit welchem eine Art Marawelbfunktionalismus andeutbar wäre, welcher wiederrum zur Feststellung dingen ließe, daß es nun indertat kein Geld mehr zu geben scheinen würde. Doch eine eben kurz angedeutete KPWparalyse würde den Faktor Arbeitssurrogation noch nicht beinhalten müssen, denn eine politische Vereinbarung zur allgemeinen Wertenullierung könnte das Phänomen Arbeit weiterhin als ein Produktionsmittel vorsehen oder beibehalten lassen, sodaß die Produktionsfaktoren Technik und Technisierung nur nebensächlich zur Geltung gebracht zu werden bräuchte. Allerdings ließe sich von diesem Standpunkt bereits ein technologischer Amone
TArismus andeuten, der sich aus der technologisierenden Beibehaltung des Produktionsfaktors Arbeit ergäbe, wenn der Einsatz der menscHlichen Arbeitskraft zum Bau von arbeitssurrogierenden Maschinen erfolgen würde. Die technologisationsdennochliche Beibehaltung des Produktionsfaktors Arbeit - etwa im Sinn des besagten StarTreckFilms - würde dann die Festhaltung an sozialdarwinismischen Leistungsverhältnissen nach persönlichen Fähigkeiten, Vorlieben udgl. bedeuten, die eventuell nur der Überbrückung von Langeweile zutulich wäre beziehungsweise wären. Fraglich könnte lediglich die Art und Weise der Durchführung der KPWparalyse sein, weil es zwei Möglichkeiten gäbe: Möglichkeit 1 würde eine KPWparalyse ohne Stufen besonderer Verhältniskorrelationen wertbarer Tauschverhältnisse bedeuten, die KPWparalyse würde nach den Möglichkeiten der integrationischen, freien Preisgestaltung von Preisen für die KPWparalyse erfolgen, bis sich auch das letzte verpreiste Wertverhältnis
KPWnulliert vorfinden ließe. Dahin gehend würde die 2. Möglichkeit eine Stufenentwicklung bedeuten können, auf der zu besonderen Zeitpunkten allgemeine Verhältnisse der Preisgrundlagen auf ein neues Werteniveau des relativismischen Strabilitätsschemas gebracht oder genormt werden würden. Trotz dieses Stufenphänomens in der zeitlichen Intervallierung von ansonsten verschachtelten KPWparalysesukzessen der speziellen und allgemeinen Wertekorrelation und somit infolge der stufigen TAentwicklung wüsste sich der TA keiner von beiden Möglichkeiten fest verbunden, beziehungsweise benützte die Prinzipien beider Möglichkeiten für die entwicklungsprogrammatische Einteilung der zeitlichen TAentwicklung in eine drei beziehungsweise vierstufige Entwicklung, indem das Intervallierungsprinzip für die Haupteinteilung der TAentwicklung, nicht aber für die KPWparalyse der 2. TAstufe genommen sein würden. Die Aufstellung fester Wertekorrelationsschemata würde sich dann aus der Entwicklung der KPWparalyse ergeben, wenn die freie KPWparalyse imzuge der verschachelten Preisparalysen einen Ansatzpunkt für die Umnivellierung des allgemeinen Korrelationslevels böte. Das hieß, wenn alle Preise aller Wirtschaftssektoren ein neues allgemeines Wertekorrelationsverhältnis erbracht haben würden, von welchem keine Warengruppe ausgenommen wäre, ließe sich ein neues Verhältnisniveau aller Werte definieren, ohne daß auf die Preisbildung in betroffenen Unternehmen besonders eingewirkt werden müsste. Auf der 2. Entwicklungsstufe des TAs würde durch die
KPWparalytisch sukzessive Herausbildung eines neuen Werteniveaus das für eine entwicklungsbegleitende Überwachung des Difflationsprozesses erforderliche Datenmaterial erbringbar sein, während das staatliche Steuerwesen neues Datenmaterial für die zukunftigen Haushaltspläne der Regierung bekäme, um sich politrelevante Entwicklungsbilder über die integrationismische Entwicklung des für die staatliche Selbstversorgung aller Ministerialbereiche mitarbeitenden Fabrikswesen machen zu können. Das nachträgliche Registrieren neuer, sich aus der allgemeinen Preisentwicklung ergeben haben könnender Preisniveaus wäre ein für das Staatswesen charakterischer Vorgang, der der Wahrnehmung der staatlichen Aufsichtspflicht beigesellt werden könnte, sodaß die KPWparalyse als ein freiheitlicher, aber staatlich überwachter Vorgang der TAisierung aufgefasst werden könnte. Demzufolge läge die KPWparalyse in der Petraentwicklung. Die KPWparalyse ließe sich in der politischen Entwicklung technologischen Amone
TArismusses als eine preistheoretische Entwicklung technologisch realen AmoneTArismusses auffassen, denn mit der KPWparalyse käme ein neues Faktum preis-, kosten und wertepolitischer Zielsetzungen in den Bereich märktischen Ökonomoengineerismusses, und dieses preistheoetische Faktum würde sich in der Kostentheorie und in der Kostenkalkulation auswirken, bis die KPWparalytischen Preisbildungsmechanismen eine völlige Abschaffung von Kosten, Preisen und Werten erbracht haben würde, bevor dann auch das TAische Verrechnungssystem für Neuleistungen ein Ende auf der 4. Entwicklungsstufe der TAentwicklung haben würde, weil das fortschrittsträchtige Neuleistungsphänomen ausgebeutet wäre, sodaß die KPWparalyse mit der Beendigung des Neuleistungsphänomens ein nahezu parakmesches Ende erfahren würde, nachdem noch auf der 3. Entwicklungsstufe eine KPWparalyse in der Verrechnungsystematik für die Neuleistungshandhabung möglich gewesen wäre, die sich hauptsächlich bevölkerungsolitisch tangiert sähe, weil das Verrechnungssystem mit BodenFlächenWerten umginge, die sich in Abhängig von Bevölkerungsdichten und dergleichen befänden.
INTEGATIONISMISCHE KPW-PARALYSE Da Preise die Ausdrücke von in Geld gefassten Werten zu sein scheinen, könnte zwar behauptet werden, daß die Reihenfolge der mit den Anfangsbuchstaben dargestellten Wörter Kosten, Preise und Werte falsch sei, aber mit einem Blick auf den Integrationsbeginn seitens der Fabrik, von dem ab sich zunächst die Kosten von technologischen Produktions-, Arbeits- und Dienstleistungsvorgängen verringern würden, bevor sich diese Kostensenkungen dann auch in den Preisen der hergestellten Produkte, der verrichteten Arbeitsprozesse und der Dienstleistungen erzeigen könnten, um dann nach einer gewissen Zeitspanne vieleicht ein fester Bestandteil der Marawelbkultur zu werden und infolge der quasischen Inkulturation erbrachter oder beibehaltener Leistungen einen letzten Sukzess in der Werteparalyse zu vollziehen, durch den der inkulturationismische Werterelativismus schließlich auch eine Wertenullierung erbrächte, mit welcher eine reale Preislosigkeit im Marawelb vollständig gewährleistet werden könnte - was auch oder besonders mit Blick auf die `Ameisenstaatsprinzipien´ gälte, denn die Inkulturation und marawelbische Beibehaltung von Leistungen könnte mit dem Vertikalkartellsystem in eine Kongruenz gebracht werden, von dessen Standpunkt aus sich beispielsweise die Frage stellen ließe, warum es überhaupt so viele Autohersteller und nicht nur das Unternehmen des Automobilerfinders geben musste. Somit ließe sich in der Buchstabenanordnung des Begriffes KPWparalyse der kleine aber verhältnismäßig bedeutsame Unterschied zur Werteabschaffung nach Engels erblicken, denn die Paralyse von Kosten, Preisen und Werten ergäbe sich aus der Fordschen Automation, die infolge eines technologisch vergrößerten Absatzes eine verbraucherpreisfreundlichere Kostenverteilung der Produktionskosten ermöglicht zu haben schien, oder aus dem alten Genossenschaftsprinzip, welches über einen organisierten Auf- oder Einkauf von Waren infolge von Mengen- oder Großabnehmerrabatten zu niedrigeren Preisen führte. Hinzu käme beim Beginn der KPWparalyse hingegen noch das staatliche Moment einer hominizialismischen Transformation des Soziallismusbegriffes, über welche das Fabriksystem der VereintenNationen zum steuerabkömmlichen Eigentum der gesamten Mensc
Hheit werden könnte, sodaß sich nun nicht alle Produktionsmittel in gesellschaftlicher oder staatlicher Hand befänden, sondern lediglich ein Produktionswerk für die Herstellung von arbeitssurrogationismischen Produktiontechnologien beziehungsweise für alle Technologien als solche. Ausgehend von diesem kleinen Hinzukommnis würde die KPWparalyse einen kostenkalkulatorischen Hintergrund anstelle eines rein politvertraglichen Hintergrundes als Paralysebeginn haben können, denn obschon sich manigfache Vertragswerke hinter der Realisation der Fabrik befänden, so wäre es doch ein sich aus realen Kosten, Kostenverhältnissen und Kostenstrukturen ergebendes Konkretum des Rechnungswesens, aus wellchem sich die KPWparalyse realieren ließe. Die integrationismische KPWparalyse begönne nicht mit einer irgendwie vereinbarten Werteparalyse, sondern aus einer großindustriellen und politökonomischen Kosteneinsparung, welche sich in die Preise für Dinge aus der Fabrik übertragen ließe, sodaß nun der gewöhnliche KPWparalysesukzess in der Gesellschaft ablaufen könnte, bis sich schließlich sämtliche Werte kostenfaktoriell auf ein Nullkostenniveau gesenkt haben lassen würden, von dem ab schließlich der Marawelbfunktionalismus real sein könnte. Sobald die technologienintegratinismische KPWparalyse mit dem Betriebsbeginn der Fabrik gesellschaftsrelevant geworden sein würde, befände sich innerhalb der Gesellschaft eine neue Art des Preiswettbewerbes, denn die KPWparalyse wäre infolge des wirtschaftsrationalen Beginns kein Zwahng, der für alle Wirtschaftssubjekte der Weltwirtschaft aufgrund einer politischen Vereinbarung oder eines neuen Gesetzes kommunismusbeiherspielend real sein könnte oder real sein müsste, um die (Alp)Träume von Einheitlichkeit in der politischen Fixion eines neuen Zwahnges realisieren zu können, sondern ein wirtschatszweckrationaler Gegenstand der freien Marktwirtschaft mit einer wirtschaftszweckrationalen und wirtschaftsentelismisch genutzten Preisfreiheit, die den preislichen oder
KPWfaktoriellen Wettbewerb dannmehr in das märktische Konkretum eines von Relativ- und Irrelativauffassungen dominierten Wirtschaftsgeschehens gebracht haben würden, in deren Wettbewerb etwa das irrelativismischeOptimum einer Preisstabilität mit dem werterelativismischen Optimum einer Nullpreisstabilität als Abwägbarkeiten einer neuen Gesdellschaft gelten könnten. Die integrationismische KPWparalyse wäre ein sehr simpler Vorgang aus den Anstrengungen aller und zum Nutzen aller Weltbürger. Daß die gesellschaftsentelismisch angegangene KPWparalyse bestenfalls mit der Fabrikstätigkeit begiinnbar sein könnte, würde diesen soziokenosischen Umstand
TAisierungsrational hervorheben, untermauern, zur Geltung bringen udgl., ohne späterhin einem nichthominizialismischen Unternehmen Lob und Dank dafür sagen zu müssen, ohne einem `Großen oder Heiligen Ford´ (`Schöne Neue Welt´) huldigen oder einem christlichen Gott Gebet und Andacht schuldmütig zu halten. Der KPWparalyseprozess, der sich über mehere Sukzesse innerhalb des gesellschaftsentelismischen AmoneTArisationskontinuums hinziehen würde, scheint dermaßen einfach und verständlich zu sein, daß sich jeder weitere Erklärungsversuch erübrigen dürfte.
EXKURS:
Zeitlicher Werterelativismus, difflationärer Preisstabilitätsrelativismus, relativismische Invarianz der Verhältnisse
Zum Begriff des Relativismusses gibt das `Große Fremdwörterbuch´ der Brockhaus Enzyklopädie dar: `1. erkenntnistheoretische Lehre, nach der nur die Verhältnisse der Dinge zueinander, nicht diese selbst erkennbar sind´; `2. Anschauung, nach der jede Erkenntnis nur relativ (bedingt durch den Standpunkt des Erkennenden) richtig ist, nicht allgemein gültig (Philos.)´. Spätestens seit Albert Einstein scheint der Relativismus auch in Politik und Gesellschaft einbezogen worden zu sein, denn mit zunehmender Verbreitung der Einsteinschen Relativitätstheorie scheinen sich relativismische Anschauungen in die allgemeine Lebensbetrachtung der Mensc
Hen verwoben zu haben, sodaß dieses weltbildliche Paradigma einer modernen Wissenschaftstheorie eben auch in die Praxis der Politiker, der Soziologen, der Stammtischpolitiker und jüngerer Schüler Einzug halten konnte. Ungeachtet der Tatsache, daß sich ein politischer Relativismus nicht unbedingt als wünschenswert herausstellen ließe, scheint es doch rational zu sein, gewissen Verhältnismäßigkeiten und Belange des Relativismusses auch in den Kontext des TAs miteinzubeziehen, zumal der Difflationsprozess in den Sukzessen der KPWparalyse den zeitlichen Relativismus von wertestabilen Wertestrukturen als ein geldwirtschaftsrationales Artefakt der TAischen Marawelbsentwicklung zu Darstellung bringen ließe. Der Werterelativismus ließe sich in zweierlei Hinsicht auslegen. Einerseits ließen sich unterschiedliche werteverhältnisse für gleichartige Dinge währungsorientiert beziehen, denn - und das schien auch bei der Einführung des Euro interessant gewesen zu sein - unterschiedliche Länder könnten für gleichgeartete Dinge eben unterschiedliche Werte und somit unterschiedliche Preise ansetzen, sodaß nun wieder das monetarismische Konvergenzbestreben als ein allgemeiner Anpassungsvorgang zur Erzielung weitgehend einheitlicher Werteverhältnisse aufzufassen sein könnte. Andererseits ließe sich der Werterelativismus um den Faktor Zeit erweitern, denn in unterschiedlichen Zeiten der mensc
Hheitlichen Gesellschaftsgeschichte könnten Dinge gleicher Art und in gleichen Verhältnissen zuseinander mit verschiedenen Einzelwerten angesetzt werden, sodaß sich nunmehr die gesamte Wertestruktur auf einem neuen Wertestand befindlich erachten ließe. Dieser zeitliche Werterelativismus wäre der für den TA relevante Werterelativismus, denn sie sukzessive KPWparalyse würde auf diesem Relativismus aufbauen. Der
TAische Werterelativismus würde feste Verhältnisse für die werteorientierte Vergleichung verschiedener Dinge bedeuten, aber in Relation zum allgemeinen Werteäquivalent ließen sich diese Wertevehältnisse zu unterschiedlichen Zeiten mit unterschiedlichen Preisen zur Geltung bringen, ohne die konkreten Austauschverhältnisse mengenmäßig zu verändern. (Eine Schachtel Zigaretten wäre immer 4 Flaschen Bier wert, aber die Preise dieser Waren würden sich senken, sodaß mit einer Einheit der Größe Wert nunmehr größere Mengen dieser Dinge gekauft werden könnten. Da Wert im TAischen Kontext quasi ausschließlich eine wirtschaftswissenschaftliche Größe zur Waren vergleichenden Ermöglichung der Schaffung relativ freier Angebot- und Nachfragemöglichkeiten sein sollte - von einem Tausch könnte in Bezug auf das Geld nicht mehr einwandfrei gesprochen werden, weil der geldliche Tausch im Tausch von Geld gegen Waren, nicht im Tausch von Waren und Arbeit gegen Waren zu bestehen scheint, sodaß der Käufer einer Flasche Bier dem Bierhersteller lediglich das Geld, nicht aber den persönlichen Gegenwert des dem Bierkäufer Geld eingebracht hattenden Tauschgegenstandes zukommen zu lassen scheint [das Geldwesen als solches scheint als eine überaus primitive Erscheinung einer Verrechnungswirtschaft der Selbständigen {LandadelGeldadelRelation} aufgefasst und das Wirtschaftswachstum aus der monetär rmit bedungenen Verselbständigung ehemals `Freigelassener´, `Leibeigener´, `Höriger´ udgl. eben nur als der soziologische oder `pythagoräisch-einsteinsche´ Loskauf von Tätigen in Sachen Soziokenose erachtet werden zu können -, ließe sich der Werterelativismus in vergleichsmengenkonstanten Verhältnissen bis in unbeschreibbar kleine Nominalverhältnisse bringen, ohne an der Kaufkraft der nominal verkleinerten Werte etwas zu verändern [rechnerisch sind Beträge von 10hoch-96 Cent möglich, und mit Blick auf das monetarismische Wirtschaftswachstum oder mit Blick auf `massenkonsumtionismische´ Preisrelationierungsmöglichkeiten, ließe sich sogar der Preis für ein Automobil mit 10hoch-96 Cent rechnen, ohne daß sich dadurch an der Austauschrelation zu Goldbarren etwas zu ändern hätte, wenn diese bei 0,X x 10hoch-96 Cent einzupreisen wären; allerdings könnte bei derartigen Preisen bereits getrost von einer Geldesabsurdität gesprochen werden]). Die Stabilisierung von Verhältnissen in einem weltgesellschaftlichen Verhältnisgefüge fester Einzelrelationen wäre mit der magischen Wirtschaftsgeometrie und dort direkt mit dem Wunsch nach einer allgemeinen Preisstabilität verbindbar, und dieses sogar im relativismischen Sinn des Wortes Preisstabilität. Mit Blick auf den
TAischen Wertebegriff wäre eine relativismische Preisstabilität zwar unmöglich, denn die Preisstabilität würde sowohl am Nennpreis als auch am Verhältniswert einer Ware nichts zu ändern bestrebt sein lassen können, aber wenn ein Preis der allgemeine Ausdruck für einen Allgemeinwert eines kauf- und verkaufbaren Dinges wäre, so würde der Preis aufgrund der Fassung mit einem allgemeinen Werteäquivalent nichts anderes als eine werteallgemeinsheitsspezielle Allgemeinangabe zum verhältnistreuen Vergleich irgendwelcher Dinge sein, sodaß eine allgemeine Preisstabilität durchaus auch als eine allgemeine Verhältnisstabilität aufgefasst werden könnte, welche lediglich unter Zuhilfenahme eines allgemeinen Werteäquivalentes definitorisch nicht mit einer relativismischen Preisstabilität vereinbar sein könnte - aufgrund der Tauschhandelsphänomenologie des direkten Tausches befände sich ein allgemeines Werteäquivalent in der Preisbildung in einem ebenso hysteresischen Verhältnis zum Tausch wie sich eine Umrechnung von Energiequanta in Geld im zwischenbetrieblichen Kommunikationsgeschehen automationismischer Maschinen als prozedueller Mehraufwand darstellen würde. Preis wäre der allgemeine Ausdruck für Wert, angegeben in Einheiten des Wertes, und Wert wäre die verpreisbare Angabe der Relationierungsfähigkeit eines Wirtschaftsobjektes zu einem bestimmten Zeitpunkt der Wirtschaftsentwicklung, sodaß nun die Schaffung einer Preisstabilität nichts anderes als die Schaffung eines internationalen, festen Wertegefüges in Relation zur Geldmenge bedeuten würde. Da Wert und Preis keine identischen Größen, wohl aber mit einem Gegenstand in einer Weise verbunden zu sein scheinen, die von einer Abhängigkeitsrelation zwischen Wert und Preis künden ließe, ließen sich zwar keine Werte ohne Preise und keine Preise ohne Werte realisieren, aber das innere Verhältnis zwischen Wert und Preis ließe sich variabel gestalten, sodaß sich nun aus der Strukturierung fester Relationen zwischen sämtlichen Wertgegenständen aller Weltwirtschaftssubjekte eine und aus der Strukturierung von Preisen aus den Einheiten von Werten eine andere Ebene für die gesellschaftsweite Korrelation von Werten und Preisen ergäbe und sich von Wertegefügen, Verhältnisstrukturen, Wertestrukturen udgl. reden ließe, welche sich zu verschiedenen Zeiten mit verschiedenen Nennpreisgefügen, Preisstrukturen odgl., aber verhältnistreu belegen zu lassen scheinen. Aus Sicht der verhältnisgebundenen Verhältnistreue ververhältnister Vergleichsrelationen bestünde bereits unter der Beibehaltung fester Verhältnisse eine Preisstabilität, für eine relative Preisstabilität jedoch scheinen unterschiedliche Nennpreise zu unterschiedlichen Zeiten wider eine Preisstabilität zu sein, eben weil sich die Betragszahlen der ansonsten korrelierten Werte in Veränderung befindlich erzeigen würden. Andererseits könnte eine relativismische (Preis)Stabilitätsauffassung nicht ohne eine Nominaländerung der Zahlen für allgemeine Vergleiche erfolgen, denn ansonsten wäre es eine stabilitätismische Stabilitätsauffassung, bei der die Verhältnisse der Stabilität nicht wie konjunkturellen Preisschwankungen, sondern wie von den Verhältnissen abgelöste, feste Wertegefüge erscheinen würde. Und da der Relativismus verhältnisfixiert zu sein scheint, wäre eine relative Preisstabilität im Sinn des Werterelativismusses nur mit festverhältnisten Wertestrukturen unter der verhältnistreuen Transformation der somit relativen Werteangaben, die mit den Nominalpreisen identisch wären, möglich. Der Relativismus bezöge sich somit auf die gelmengenorientierte, monetarismische Einschätzung von Werterelationen, nicht aber auf die konkreten Verhältnisse innerhalb des Wertegefüges, sodaß die Normation dieser Einschätzung zu dem Preisphänomen überleiten würde - auch im Zeichen der Preisfreiheit, denn dort würde sich von einer deduktiven und individualismischen Norm sprechen lassen, die vieleicht im Sinn des Gradualismusses verständlich sein könnte - oder sodaß der Difflationsprozess der TAisierung imgrundegenommen nicht an den Werte- und Vergleichsrelationen irgendwelcher Dinge ansetzen, sondern sich auf die monetär ausgedrückten Einschätzungen der zum Beispiel über das Energiephänomen mit einer allgemeinen und unmittelbaren Vergleichsgröße korrelierbaren Verhältnisstruktruren konzentrieren würde, wo dann der zeitliche Werterelativismus wieder petrarelevant im Sinn einer Preis- und Wertebewußtseinstangierung erscheinen könnte. Der genaugenommige Widerspruch zwischen Preisstabilität und Werterelativität in den Verhältnissen des preistheoretischen Werterelativismusses würde die Nominal- oder Nennptreisvariabilität als eine Voraussetzung für die Gefügestabilität gesellschaftsweiter Werteverhältnisse haben, während die relativismische Preisstabilität nicht mit einem festbleibenden Nominalpreis, sondern mit festbleibenden Tauschwertrelationen gewährleistet werden könnte - was wiederrum in einer Weise näher mit dem Tauschmittelcharakter des Geldes verbunden wäre als eine nichtrelativismische Preisstabilität, die an die maschinenrationale Rationalheit der buchführungsorientierten und bilanziellen Verwendung von Energieeinheiten anstelle von Währungseinheiten erinnern könnte, zumal da Wert im TAischen Kontext eine monetarismische Größe für die Bestimmung von Preisen wäre, die sich induktiv aus dem historischen Tauschhandel entwickelt haben musste, sodaß sich der Werterelativismus lediglich auf die Variabilität der Preise und nicht auf die wissenschaftlich errechenbaren Verhältnisse tauschbarer Dinge beziehen ließe, denn etwas Allgemeines wie ein allgemeines Werteäquivalent abstraktiv zu schaffen, materiell im oder mit dem Gelde realisiert zu halten und für die Korrelation dieser beiden Phänomene wieder etwa für die praktikable Vereinigung vom Allgemeinen und Speziellen oder von Induktion und Deduktion wie Preis zu schaffen, könnte lediglich bedeuten, daß eine interventionismische Veränderung der Verhältnisse lediglich nach den Maßgaben der Entstehung, also nach den Maßgaben der Induktion durchgeführt werden sollte, sodaß nun wieder lediglich die Preise, nicht aber die einzelnen und allgemeinen Wertevergleichsverhältnisse in Veränderung zu ziehen wären; und das gälte eben besonders für die relativismische Preisstabilität im Werterelativismus der zeitlichen Korrelation von handelbaren Gegenständen zweiseitiger Willenserklärungen. Eine weniger monetarismusextreme Wertdefinition, die vieleicht in einer allgemeinen Vergleichbarkeit irgendwelcher Gegenstände bestünde, ohne nun auf ein allgemeines Werteäquivalent im Sinn des Monetarismusses angewiesen sein zu müssen (direkte und spezielle Relationen), würde die Verhältnisstabiltät als eine Wertestabilität dargeben, deren Stabilität eben in der Beibehaltung fester Vergleichs- oder Tauschverhältnisse läge, ohne dabei in Geld denken lassen zu müssen. Doch so vernünftig der soige Wertestabilitätsbegriff auch erscheinen möge, für den TAkontext käme dieses Wörtchen nur bedingt infrage, denn Wert gälte dem TA eben als die rein monetarismische Größe der Erfassung spezieller und allgemeiner Verhältnisse im Angebot- und Nachfragemechanismus des technologischen Prosduktionismusses, sodaß sich der Werterelativismus eben schon rein nach der
TAisch-monetarismischen Wertedefinition nur auf die Nominalpreise, nicht auf die speziellen Tauschrelationen beliebiger Tauschgegenstände beziehen könnte. Dessenungeachtet ließe sich der Wertbegriff und somit auch der verhältnismäßige Wertestabilitätsbegriff bis zum Beginn der 3. Entwicklungsstufe des TAs beibehalten, denn solange würden Geld und TAisches Verrechnungssystem im Wettbewerb der Zahlungs- und Rechnungssysteme und somit ein petrarelevantes Wertedenken und ein ebensolches Wertebewußtsein in den Köpfen der Wettbewerbssubjekte sein. Gäbe es dann kein Geld mehr, so gäbe es auch keine Werte mehr. Und folglich bestünde die Preisstabilität in einer Nullpreisstabilität, die einerseits auf dem Marawelb relal wäre, weil es an den Dingen des Begehrs keine Preisschilder und an den Kassen keine Erfordernisse für Bargeld, Scheck- und Zahlkarten mehr gäbe, andererseits mit dem Verrechnungssystem gewährleistet werden könnte. Der zeitliche Werterelativismus bezöge sich schließlich auch auf das Neuleistungsphänomen, mit welchem wiederrum die Werteproblematik aus der preistheoretischen Aufspaltung von Werten in Verhältnisgegenstand und Nominalpreisträger löstbar sein könnte. Das werte- und preismetaphysische `Das, was es ist, dies zu sein´ der Werte und Preise ließe sich mit Blick auf eine Neuleistung oder auf die Neuleistungsphänomenologie dahingehend lösen, daß sich behaupten ließe, ein verwertbares Ding wäre etwas, das als solches in keinem bestehenden Verhältnis der Wertekorrelation beziehungsweise des gesamtgesellschaftlichen Vergleichsverhältnisgefüges stünde - der Gesetzgeber scheint hier von `neu´ zu sprechen. Das, was in der KPWparalyse von den Preisen genommen werden würde, wäre das, was sich kostenfaktoriell aus den gesellschaftsbedungenen Kosten ziehen ließe, um das über zu behalten, was in die Kriterienkunde der Neuleistungsphänomenologie eben als werttragend erachtet werden könnte - und das wäre bei Dingen, die als Nachahmungen, Nachbauungen odgl. von bereits einmal patentiert gewesenen oder sonstwie rechtlich geschützten Dingen gelten könnten, nichts. Das Sonderbare im Werterelativismus wäre nun die relativismische Betrachtung dieses Nichtses aus der Sicht der KPWparalyse, denn dieses Nichts wäre das, durch was die KPWparalyse im produktionismischen Kontext ermöglicht werden könnte, sodaß nun wieder ein gesellschaftliches Leistungsbestandteil als real erscheinen könnte, welches im soziologischen Kontext als ein Gegenwert für den allgemeinen Marawelbfunktionismus und somit auch für die produktionismische Seite der Neuleistungsvermarawelbung aufgefasst werden könnte. Verbunden damit wäre ein Inkulturationsphänomen, welches von dem zeitlichen Verweil einer Leistung im Marawelb abhängig zu sein scheinen würde und im werteparalytischen Sinn auch mit der PetraEntwicklung verbunden wäre. Die werteparalytische Seite dieses Leistungsinkulturationsphänomens ließe sich mit der technologischen Einwöhnung und Verselbstverständlichung einer gewissen Entwicklungshöhe und der damit verbundenen konsumtionismischen Nutzung der Entwicklungsstandsgüter erklären, denn mit zunehmender Gewißheit über die wirtschaftliche Sicherstellung der Lebensversorgung könnte ein Konsumverhalten bemerkbar werden, welches sich eben aus der selbstverständlichen Nutzung der jeweiligen Dinge ergäbe. Dieses Verhalten würde die Nutzung von Lebensmitteln und Luxusgütern, von Verkehrsmitteln und Infrastrukturen als dermaßen selbstverständlich erscheinen lassen, daß die Nutzer dieser Dinge diesen Dingen keinerlei Werte mehr beimessen würden. Nichtswertigkeit wäre hier bewußtseinsrelevant und im Sinn der Soziokenose auch gesellschaftsentelismisch vom Bereich der Wirtschaft in den Bereich der PetraEntwicklung und somit von einem Bezugssystem in ein anderes transformiert - und das in einer Weise, die die Artikulation des Sicherheitsbedürfnisses vor einen `Rückfall in Barbarei´ verständlich erscheinen lassen könnte. Der Werterelativismus wäre auch oder besonders unter dem geldmengenverbundenen Wirtschaftswachstum veranschaulichbar, denn das monetarismusentelismische Wirtschaftswachstum würde den mit Geld ausgedrückten Werterelativismus in einem Wirtschaftswachstum im geldmengenvergrößerungskompensatorischen Hintergrund der Nominal- oder Nennpreissenkung von verhältnisgebundenen Gegenständen des wirtschaftlichen Miteinanders erbringen können, sodaß die Vergrößerung des Wirtschaftswachstums nicht mit der Vergrößerung der allgemeinen Geldmenge, sondern mit der difflatorischen Geldmengenkonstantiertung vor einem mit integrationismischen Preissenkungen in die Zukunft verlaufenden KPWparalyseprozess dargestellt werden würde, welcher die Preisstabilitätsproblematik in geldmengensublimesialer Weise und sogedortet mit einer relativismischen Geldmengendilatation nach dem Maximalprinzip der Makroökonomen über die Infinitesimalschwelle der verhältniskonstanten Nominalpreisnulierung ins technologische Geldesabsurditätum eines hightechnologischen Produktionismusses hinübertrüge. Jenseits dieses `Point of break even´ der
KPWparalytischen AmoneTArisation wäre die nichtrelativismische Gegenwärtigkeit der allgegenwärtigen und absoluten Gegenwart vieleicht befähigt, ein Leben zu ermöglichen, das die Normen der allgemeinen Lebenserwartung erfüllt und den Individuen dabei den zeitappertativen Anschein eines eintägigen Lebens gewährt - ohne nennenswerte Beachtung der Zeit, in vollster Vergnügsamkeit und wirtschaftlich abgesichert. Die Stabilisierung von speziellen und allgemeinen Verhältnissen der in Vergleiche genommenen Gegenstände des allgemeinen Wirtschaftens fände in der Absolutheit wertezuträglicher und verrechnungsrelevanter Verhältnisse eine in- und deduktinismische Einigkeit, mit der eine Nullpreisstabilität ins raumzeitliche Kontinuum des Marawelbes gebracht sein würde, die auf der 4. Entwicklungsstufe zum TA entweder von einem vollkommenen Neuleistungsrelativismus oder von einem extremen Leistungsegoismus im Sinn eines nahezu wieder staatsproduktsrelevanten Leistunmgsindividualismusses künden ließe. Ja, wenn wir in einem statischen Universum leben würden, so würde der gerade wieder angedeutete Difflationsprozess auch von der kosmologischen Warte aus ein rationaleres Geschehen sein als etwa ein Geldmengenproportinalisierungsgeschehen, welches den Relativismus zwar im Rahmen relativer Geldmengengrößen, jedoch ohne den geschilderten Werterelativismus und somit mit einer relativismischen Inkonsequenz in Sachen Allgemeingültigkeit präsentieren ließe. Und da eine Allgemeingültigkeit zumindest in politischen Verhältnissen als erforderlich erachtet werden könnte, um eine relativismische Blödheit nicht auch in die Zustandskontinua der Politik gebracht wissen zu müssen, könnte die relativismische Invarianz der beiherziehbaren Realität bis hinab oder hinauf auf das RaumZeitAbsolutivum der massischen Trägerschaft evolutiver Zustände gebracht werden, bevor daraus wieder ein gesellschaftliches Paradigma für eine neue, vieleicht rationalere Gesellschafts- und Weltauffassung werden würde, die die Statik entwicklungsbegrateter Errungenschaften des menscHheitlichen Seins hervorheben ließe, damit Standpunkte zugunsten eines freiheitlichen Lebensvollzuges verlassen und die Wertlosigkeit der Welt beim Verlassen der Erde dazu verleiten könnte, die Erde wie die Lindenbergsche Welt im Klo runter zu spülen - was wohl ein hochmonetarismischer Standpunkt wäre.
-334 DIE SI-BILANZ Die SiBilanz wäre ein amone
TArismisches Erfordernis zur Dokumention der Wirtschaftlichkeit eines Unternehmens. Von einer aktiv-passivischen Vermögensgegenüberstellung ließe sich infolge der AmoneTArisation nicht mehr sprechen, denn der TA würde nichts mehr mit geldlichen Werten, kapitaleinheiten udgl. zu tun haben. Nun erschiene aber eine Pflicht zur Buchführung und zur Aufstellung einer Bilanz, eines Jahresabschlusses, einer Gewinn- und Verlustverrechnung auch in den Verhältnissen des technologischen AmoneTArismusses als wichtig, denn einerseits müsste eine Bilanzierung für die solumareakapitalismische Eigenleistungsverrechnung erfolgen und andererseits müsste ein gesellschaftliches kontrollsystem für die Feststellung realer Güterknappheiten im interindustriellen Güterverschiebungsprozess ermöglicht sein, damit sich im Fall eines Kontrollerfordernisses die gesamtgesellschaftlichen Produktionsprozesse rechnerisch nachvollziehen ließen. Diese Buchführungs- und Bilanzierungspflicht könnte mit der SiBilanzierung zur Erfüllung gebracht werden. SiBilanzierung hieße eine Bilanzierung, die anstelle mit Geld mit SiEinheiten vorgenommen sein könnte, eben weil es kein Geld mehr gäbe. Si wäre die Kurzbezeichnung für das Einheitensystem der Physik und bedeutete soviel oder wenig wie System international. Die Sibilanzierung wäre eine wissenschaftshergeleitete Alternative zum monetarismischen Bilanzwesen, das sämtliche Betriebsgegenstände in Währungseinheiten aufgelistet zu haben scheint. Das Bilanzieren mit SiEinheiten könnte zwar etwas sonderbar, etwas umständlich oder gar etwas unsinnig erscheinen, aber irgendwie müsste ja buchgeführt und bilanziert werden, wenn das Geld nicht mehr real wäre. Die SiBilanz soll mit Hilfe der im HGB, §266 (Gliederung der Bilanz) verdeutlicht werden. Um die Sache nicht all zu komisch erscheinen zu lassen, sei nochmals in Erinnerung gebracht, daß es kein Geld, keine Preise, keine Kosten und keine Werte im monetarismischen Sinn dieser Wörter gäbe. Sämtliche Vermögensgegenstände (materielle als auch immaterielle) könnten also nicht mehr in Geld angegeben werden, sodaß hier eine Verbindung zur leistungsorientierten Lebensraumrechnung, die über die SiEinheiten Meter (Quadratmeter) und Kraft, Energie udgl. (von SiSystem abgeleitete Einheiten) mit der verrechnungstechnischen BodenFlächenWertzahl (BFWzahl) geknüpft sein könnte, bestünde. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und Lizenzen würden zur Verringerung des Anlagevermögens der die Lizenzen udgl. nutzenden Unternehmen führen, beziehungsweise eine völlige KPWnullierung aus dem Gebrauch dieser Vermögensgegenstände in Folge haben, während sich derartige Vermögensbestandteile auf den realen Eigenleistungswert des Lizenz-, Konzessions- oder Berechtigungsgebers dahingehend auswirken könnten, daß im 3. Term der Lebensraumrechnung eine leistungsgemäße Vergrößerung des persönlichen Reduktes erschiene - was bei einem aktiengesellschaftsabstämmigen Konzern zur Frage der boden- und flächenorientierten Verwendung oder Verteilung des gewinnorientierten Flächenzuwachses führen könnte, denn die rechtspersonellen Eigentumsverhältnisse eines solchen Unternehmens wären nicht mehr mit einer einzigen natürlichen Person identisch, während eigentlich nur noch die Rechtsperson des Unternehmens, also das Unternehmen als solches, für die rechnerische Zuschreibung des realen Eigenleistungswertes infrage käme. Geschäfts- oder Firmenwerte bräuchte es nur noch auf die Eigenleistung des gesellschaftlich tätigen Unternehmens geben, denn das Marawelb hätte für die Realisierung von Geschäften oder Firmen keine kostenfaktorielle Grundlage mehr. Geleistete Anzahlungen gäbe es lediglich bei der Verwendung von Zweit- und DritttermBodenFlächen, wenn diese in ein Unternehmen eingebracht sein würden, bevor der allgemeine Verrechnungsprozess zwischen Produktion und Nachfrage zum Eigentumsübergang der Produktionsfaktoren beigetragen haben würde. Hierbei wäre zu bemerken, daß die allgemeine Preislosigkeit im Marawelb nur für die integrationismische Hinwendung von Boden und Flächen verrechnungstechnische Eigentumsverhältnisse zu erbringen bräuchte, denn Maschinen gäbe es ja kostenlos. Anzahlungen bräuchte es nach monetarismischen Maßansätzen nicht mehr zu geben. Wohldem ließe sich ein Firmenwert auch in Energieeinheiten ausdrücken. 0 Sachanlagen (technische Anlagen, betriebs- und Geschäftsausstattung, Anlagen im Bau etc.) könnten in Energie (Watt, Kilowatt) bilanziert werden, die von den Herstellern für den Bau verwendet werden musste, sodaß der industrielle Energieverbrauch als ein Indikator für die gesellschaftliche Produktivität aufzufassen wäre, der direkt mit der Auslastung der Produktionsmaschinerie in Verbindung stünde. Energieangaben hätten ein ähnliches Darstellungsvermögen für quasische Allgemeinwerte wie das allgemeine Werteäquivalent Geld. Und eine gewisse Anonymität könnte auch durch Energiezahlen gewahrt bleiben, sodaß ein fremder Leser einer Bilanz nicht unbedingt auf den 1. Blick zu wissen bräuchte, welcher Art Tische benutzt, welche Art von Maschinen verwendet oder welche Autos genutzt werden würden. Da auch Energie im Marawelbfunktionalismus kostenlos wäre, wären derartige angaben keine Angaben von Werten, sondern lediglich buchhalterische Größen zur Dokumention der grundlegenden Produktionsverhältnisse, ausgedrückt in der Menge der eingesetzten Energie - weswegen sich getrost sagen ließe, daß das Anlagevermögen völlig wert(e)los wäre. Und da nur noch Maschinen arbeiten würden, könnte sogar von einer technologischen Rationalisierung des Bilanzwesens die Schreibe sein, weil die Umrechnung in Geld wegfiele. Finanzanlage gäbe es nicht mehr. Lediglich im Sinn des 3. Terms der Lebensraumrechnung wären Unternehmensbeteiligungen denkbar. Das Umlaufvermögen könnte ebenfalls in Energie angegeben werden. Die für die Herstellung und Nutzung von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, für die Herstellung und Lagerung unfertiger Erzeugnisse, fertiger Erzeugnisse udgl. verwendete Energie wäre ein weitgehend ausreichendes Maß für die Quasiwertung des Umlaufvermögens. Der Faktor Zeit im Alterungsprozess von Vorräten wäre lediglich für allgemeine Nachfrageverhältnis relevant, wenn es an den Ersatz eingelagerter Vorräte infolge der Überalterung gehen müsste. Man könnte so weit gehen, zu sagen, daß Forderungen, Wertpapiere Schecks, Kassenbestände, Bankguthaben udgl. nicht mehr real wären. Jedenfalls was die monetarismische Sichtweise dieser Vermögensgegenstände beträfe, denn Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bräuchte es ebensowenig zu geben wie Forderungen gegen verbundene Unternehmen, Anteile an anderen Unternehmen udgl.. eine kassenbestandsorientierte Liquiditätspräferenz könnte es nicht mehr geben. Aber im Sinn einer Bilanzierung von Sigeeinheiteten offenen Posten aus zur Zeit der Bilanzierung noch nicht zur Erfüllung gebrachten Bestellungen an Zulieferern, die in monetarismischen Belangen nur unter Vorauszahlung als Forderungen kontierbar wären, ließen sich auch Forderungen noch als real erzeigen Rechnungsabgrenzungsposten könnten völlig entfallen. Für die Passivseite der SiBilanz gälte genau dasselbe. Das monetäre Eigenkapital (gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklagen, Gewinn- und Verlustvortrag, Jahresüberschuß) gäbe es nicht mehr beziehungsweise lediglich für die Verrechnung im 3. Term der Lebensraumrechnung und proforma aus den abgeschriebenen, amortisierten und getilgten Wertebilanzierungen des historischen Kapitals. Die rechtlichen Verhältnisse aus den Gegenständen sämtlicher Eigenleistungen (Patente udgl.) sowie die bereits ins Unternehmenseigentum übergegangen Anlagegüter hätten den Stellenwert des Eigenkapitals, allerdings ohne in Geld ausgedrückt zu sein, sodaß der reale Eigenleistungswert eines Produktes in der Relation zum 3. Term der Lebensraumrechnung und in Relation zum soziokontinuitätischen Verrechnungsgeschehen erschiene. Nicht in Boden und Flächen umgesetzte Reduktzuwächse eines Unternehmens beziehungsweise einer juristischen Person, die überall wo es ginge geltend gemacht werden könnten, könnten auch dazu gezählt werden. Für Kapital gäbe es im Marawelbfunktionalismus eben kaum einen Bedarf, denn die Bilanzierung eines Unternehmens hätte nur noch einen statistischen Grund, der sich aus der mikro- und makroökonomischen Kontrolle des amone
TAeren Wirtschaftens ergäbe (Kontrollen in Sachen Güterknappheit, bilanzjährliche Aufstellung abgeschlossener und offener Geschäftsvorfälle udgl.) Ein Gewinn- oder Verlustvortrag ergäbe sich aus der mengenmäßigen Absatzkalkulation in Relation zum Verrechnungsgeschehen im 3. Term der Lebensraumrechnung, hätte aber nur für die integrationismisch-amoneTAere Amortisation und somit für die produktionsorientierte Zeit der Nutzung des Anlagevermögens eine Bedeutung, da darin der absatzorientierte Eigenleistungswert für die Beurteilung des Gesamtleistungswertes einer Neuleistung zum Tragen käme. Eine geldliche Bedeutung hätte aber ein solcher Vortrag nicht mehr, denn einerseits gäbe es ja kein Geld mehr und andererseits gäbe es für Produktionsmittel keinerlei Kosten, die anrechnungsbefähigt wären. Deswegen ließe sich der Begriff einer amoneTArismischen Amortisation nur bis zum Beginn der 3. Entwicklungsstufe des TAs aufrechterhalten, denn auch die Produzenten von Neuleistungen auf der 3. Entwicklungsstufe hätten für ihre Produktionsmittel keine Aufwendungen mehr, sodaß lediglich der funktionelle Eigenleistungswert eine Dritttermrelevanz zu haben bräuchte - genaugenommen ließe sich auch auf der 3. Entwicklungsstufe nicht mehr von einer KPWparalyse sprechen, weil der Marawelbfunktionalismus real wäre. Rückstellungen könnten völlig entfallen beziehungsweise würden sich in der Erscheinung von `Patentschätzen´ erzeigen, für die das Marawelb nach der Einschätzung des Unternehmens noch nicht reif genug zu sein schiene. Verbindlichkeiten gäbe es nicht mehr. Lediglich in Bezug auf Falschlieferungen udgl. könnten wirtschaftliche Schwierigkeiten auftreten, die mit Verbindlichkeits- oder Forderungscharakteren belegt werden könnten. Doch gäbe es keine monetären Möglichkeiten, diese Fehler forderungs- oder verbindlichkeitsorientiert auszugleichen. Verrechnungstechnische Möglichkeiten, die etwa infolge einer rechnerischen Inprozedualisation von belegbaren Fehlleistungen dritttermrelevant erscheinen könnten, um die gewinn- und verlustorientierten Geschäftsvorfälle zum rechnerischen Ausgleich mit BodenFlächenEinheiten zu bringen, könnte es demgemäß zwar geben, aber der monetäre Hintergrund wäre eben nicht mehr da. Auch für die Passivseite gälte, daß es Rechnungsabgrenzungsposten nicht mehr zu geben bräuchte, weil es eben kein Geld mehr gäbe. Der einzige Gegenstand für die Passivierung von amone
TArismischen `Vermögenswerten´ wären Grundstücke, Flächen udgl., denn alles andere gäbe es kostenentbunden. Genaugenommen wären auch Grundstücke udgl. kostenfrei, aber das integrationismische Verrechnungsverfahren für den Eigentumsübergang hingewendeter Produktionsflächen würde ein kostenähnliches Verhältnis zwischen den aktiven und passiven Komponenten dieses Anlagegutes ersehen lassen, weil Boden und Flächen eben erst mit der Erreichung des absatzorientiert vorveranschlagten Unternehmenszieles in das Eigentum der Produzenten übergehen würden. Im Fall eines amoneTArismischen Konkurses könnte die Produktionsstätte abgerissen werden und das BodenFlächenEigentum würde an den ursprünglichen Eigentümer zurückfallen. Das gälte nicht nur für eine staatliche BodenFlächenIntegration, sondern auch für eine private BodenFlächenHinwendung, die im konventionellen Verrechnungsverfahren zwischen der gesellschaftlichen Erscheinung des Eigenleistungswertes, also der effektiven Umsatzgröße, und dem jeweiligen BodenFlächenWert abgehandelt werden könnte. Maschinen, Betriebsausstattung udgl. wären ohne Werte und ad libitum von jedem Weltleut nutzbar, ohne Kosten zu verursachen. Der Konzeptualismus für eine staatliche BodenFlächenHinwendung wäre von daher hauptsächlich für größere Unternehmskonzepte relevant und die Dritttermrelevanz von produzierten Eigen- oder Neuleistungen ergäbe sich rein aus der realen Nachfrage. Inwieweit sich überhaupt noch von einer bilanziellen Gegenüberstellung von Aktiva und Passiva reden ließe, wäre letztlich auch mit der Gewinn- und Verlustrechnung beantwortbar. Diese ließe sich auch mit SiEinheiten angehen und wäre die bilanzielle Verbindung mit dem 3. Term der Lebensraumrechnung beziehungsweise mit dem soziokontinuitätischen Verrechnungsprozess im 2. Term der Lebensraumrechnung, denn in der Gewinn- und Verlustrechnung käme der Vergleich zwischen dem Eigenleistungswert in dessen soziologischer Dimension und dem BodenFlächenEigentum aus der dritttermigen Verrechnungsprozedur zur Geltung, bevor die allgemeinen BodenFlächenVerhältnisse aus der gesellschaftsweiten Anwendung des 3. Terms zu neuen BFWzahlen in veränderten Agglomerationsverhältnissen führen könnten. Es ließe sich behaupten, daß das gesamte Marawelbskausalat auf der Verbindung zwischen der GuVrechnung und der Reduktrechnung zu gründen schiene, weil der dritttermige Verrechnungsprozess die allgemeine Preislosigkeit des
KPWnullierten Marawelbes ermöglichen könnte. Das hominizialismische Fabrikswesen würde sämtliche Selbstkosten abgeschafft haben, sodaß sich für die GuVrechnung hauptsächlich das Verhältnis zwischen der kalkulierten und der realen Umsatzgröße als wichtig erwiese. Auch das produktionsorientierte Verhältnis zwischen Besitz und Eigentum an den hingewendeten Böden und Flächen ließe sich in der rein absatzorientierten GuVrechnung ausdifferenzieren, denn obschon Maschinen, Werkshallenbau udgl. kostenfrei wären, sodaß sich fast von einer bilanziellen Wertlosigkeit des auf Böden und Flächen aufbauenden Anlagevermögens reden ließe, wären Boden und Flächen erst mit der Erfüllung eines vorveranschlagten oder kalkulierten Produktionszieles das rechtmäßige Eigentum eines Produzentens. Dabei bestünde zwar die Gefahr, daß die Konsumenten mit ihrem Konsum bestimmen könnten, ob ein Produzent aufgrund des Umsatzes das BodenFlächenEigentum seines Werkes amoneTArismisch und umsatzorientiert `amortisiert´ bekommt oder nicht. Aber das könnte auch unter den monetarismischen Bedingungen der Fall sein. Der Unterschied bestände lediglich in der Konkursbeurteilung, denn der Produzent würde keine Schulden haben, die er begleichen müsste. Auch Boden und Flächen wären genaugenommen trotz des Hinwendungscharakters ohne Preise. Das erinnert zwar etwas an Planwirtschaft, wäre aber keine. Für die GuVrechnung wären weder das Gesamtkostenverfahren noch das Umsatzkostenverfahren hinlänglich relevant, eben weil es keine Kosten mehr gäbe. Umsatzerlöse gäbe es nur der umgesetzten Menge nach, aber nicht mehr nach Preisen. Bestandsänderungen an fertigen und unfertigen Erzeugnissen würden auch nur der Menge nach und in Verbindung mit Energiezahlen bedeutsam. Sonstige betriebliche Erträge könnte es lediglich aus unternehmerischen BodenFlächenHinwendungen geben, die an andere Produzenten oder verbundene Unternehmen gegeben sein würden. Materialaufwendungen und Personalaufwendungen gäbe es nicht mehr. Abschreibungen hätten keine geldliche Bedeutung mehr, obschon sich die Werteparalyse in der KPWparalyse neuer Eigenleistungen (Patentzeiten udgl.) auf den abschreibungsähnlichen Innovationsschwund realer Neuleistungen richten könnte, mit dem eine Neuleistung im Inkulturationsgeschehen ihrer selbst zu kämpfen hätte oder auf den sich die Werteparalyse ganz allgemein stützen könnte (- daß hierbei die
KPWparalytismische Werteparalyse an der funktionalismischen Steigerung der fortschritts- und wohlstandsgebundenen Bedeutung inkulturierter Leistungen nichts zu ändern hätte, ergäbe sich schon aus dem allgemeinen Setzungsgeschehen im zur Begründung der Fabrik herbeiziehbaren Wertebewußtsein der MenscHheit, denn die Sicherung des arbeitssurrogativen Standes der technologischen Entwicklung beziehungsweise der technologischen Entwicklung an sich, wäre ein Ausdruck dieses Setzungsgeschehens, durch den die allgemeine Wert(e)losigkeit der technologischen Entwicklung den kulturell wohl höchsten Wert der technologischen Entwicklung darstellen könnte; das gliche etwa der wissenschaftlichen Verunnötigung und Abschaffung der Medizin, wenn dieses Abschaffungsgeschehen als das wissenschaftliche Ziel der in der Medizin verbundenen Wissenschaften aufzufassen wäre). Erträge aus Beteiligungen könnte es lediglich im Rahmen unternehmerischer BodenFlächenHinwendungen geben, die im 3. Term der Lebensraumrechnung relevantieren könnten. Zinsen gäbe es nicht mehr, Aufwendungen gäbe es nicht mehr, Steuern gäbe es nicht mehr und Jahresüberschüsse beziehungsweise Jahresfehlbeträge gäbe es auch nicht mehr. Lediglich ein Fehl im SollIstVergleich des mengenmäßigen Umsatzes könnte zur zeitlichen Verzögerung des Eigentumübergangs hingewendeter Böden und Flächen führen - was sich allerdings nur unmittelbar im Integrationismus bemerkbar mäche, denn wäre ein bestimmtes BodenFlächenEigentum ersteinmal im Eigentum eines Unternehmens, so bräuchte sich dieses Unternehmen nur noch gegen eine Verdrängung vom Marawelb zu sorgen, während kleinere Schwankungen im Umsatz keinerlei Sorgen gegen Verschuldungen udgl. in Folge zu haben bräuchten. Ein Jahresüberschuß wäre quasi real, wenn der reale Umsatz den kalkulierten Umsatz überträfe. Gewinn und Verlust wären reine Umsatzgrößen, die sich aus den Verhältnissen von Angebot und Nachfrage und jenseits der bekannten KostenPreisRelationen ergäben. Das Verrechnungsgeschehen könnte deswegen als ein gelungener Witz auf die Realität des Monetarismusses zum Lächeln anheimeln, denn solange man es nicht mit realen Güterknappheiten zu tun hätte, wäre das Verrechnungsgeschehen im oder für den 3. Term der Lebensraumrechnung eben nur konsumorientiert. Für den Eigentumsübergang hingewendeter Böden und Flächen und die Vergrößerung des natur- und rechtspersonigen Reduktes - beides wäre das amone
TArismische Äquivalent der unternehmerischen Gewinnschwellen in den solumareakapitalismischen Verhältnissen des hominizialismisch gestützten Gesellschaftswesens - wären tatsächlich nur umsatzorientierte Mengenverhältnisse bedeutsam, sodaß sich deswegen sagen ließe, daß der `Wert´ einer verrechnungsbezogenen BodenFlächenHinwendung konkret nur einer Gesamtabsatzmenge von x Stück, x Kilogramm, x Metern, x Quadratmetern, x Kubikmetern oder x Mol gemäß erschiene. Die für den Eigentumsübergang von Boden und Flächen absatzorientiert erforderlichen Mengenverhältnisse ergäben sich aus der funktionswertorientierten konkreten Eigenleistungswertbestimmung einer solchen Leistung. Die amoneTArismische GuV-Rechnung würde die Eigenleistungswerte in den für den Eigentumsübergang erforderlichen Mengenverhältnissen des Absatzes nur zu einer Darstellung bringen, die im monetarismischen Industrialismus mit dem finanzbuchhalterischen Vergleich zwischen Aufwendungen und Erträgen verglichen werden könnte. Die integrationismische und solumareakapitalismische GuVrechnung würde die SiEinheiten in der Bilanzierung der amone
TArismischen Vermögensgegenstände in einer von der monetären Buchhaltung ziemlich befremdlich erscheinen Weise nutzen lassen, denn die gesamte Buchhaltung eines Unternehmens, angefangen bei der Buchung einzelner Geschäftsvorfälle bis hin zu den Abschlußarbeiten für den Jahresabschluß, würde nur in Mengen und SiEinheiten vollziehbar zu sein brauchen. Das gälte auch für die jahresumsatzorientierte Gewinnaufschlüsselung zum `werteorientierten´ Zahlenvergleich mit BFWzahlen - der Begriff der Wert(e)orientiertheit ließe sich hier als ein Brückenbegriff zwischen Monetarismus und AmoneTArismus `werten´. Aber es könnte bereits ersichtlich sein, daß sich die gesamte Unternehmensbilanzierung sehr erleichtern würde, weil viele Positionen entfallen würden. Außerdem böte die SiBilanzierung die technologische Möglichkeit einer fehlerverringerten automativen Unternehmensbuchhaltung, deren Zahlenmaterial direkt von Maschine zu Maschine gegeben werden könnte, also von Produktionsmaschine zu Buchhaltungsmaschine innerhalb eines Unternehmens und zwischen den auftragsbearbeitenden Maschinen auftragsgebundender Unternehmen. Wenn es dann hieße, daß der Bau einer Fabrikhalle X Kilowatt `wert´ wäre, weil X Kilowatt an Strom für den Bau verwendet werden mussten, dann ließe sich diese bilanztaugliche Angabe vieleicht genauso anschaulich verstehen wie ein in Geld in Ausgedrückter Wert. Der Unterschied zum Geld bestünde nur darin, daß es kaum Sitte sein würde, Dinge gegen Kilowatt einzutauschen beziehungsweise in der Tatsache, daß die in Bilanzen aufgeführten Einheiten der monetarismischen Werteäquivalenz mit den gleichen Einheiten auch real in den Kassen- und Kontenbeständen der Unternehmen zu finden sein könnten, während man kaum Batterien in den Kassenbeständen halten würde - was vieleicht ein sciencefictionärer Alptraum sein könnte, wenn es an die Überbrückung realer Energieknappheiten ginge.
MENSChENRECHTLICHES LEBENSRAUMEIGENTUM Irgendwo in der Menschenrechterklärung steht zwar ein Artikel, der kundtut, es sei untersagt, gegen die Artikel der Menschenrechte an sich oder zulasten einer minori- oder majoritätischen Menschengruppe anzugehen, aber eine automationsermöglichte Fortentwicklung der Menschenrechte im Sinn des Rationalisationismusses ist kein Gegenangehen, sondern eine Passung rechtlicher Realitäten an den allgemeinen Stand der Entwicklung bzw. an den allgemeinen Stand des Fortschritts bzw. der fortschrittskorrelierten Vernunft. Hinsichtlich einer solchen Vernunft ließen sich Rechte auf Arbeit udgl., die zumindest in den menschenrechtkorrelieren Sozialchartas in nahezu neodarwinismischmischer Arbeitsvollkommenheit automationsirrational dargeboten werden, nicht mehr behaupten, weil in einem automatisierten Gesellschaftswesen keinerei Bedarf für gesellschaftsnotwendige resp. gesellschaftsbedungene Arbeit sein könnte. Eine Beibehaltung derartiger Rechte wäre ein Beweis politologischen Beharrungsschwachsinns, mit dem eine Arbeitssurrogation hinsichtlich demokratischer oder rechteherrschaftlicher Arbeitsprozesse der Regierenden erforderlich zu sein hätte. Ein Menschenrecht auf Lebensraum bietet diesem Irrationalitätsverhältnis eine fortschrittsorientierte Problemlösung. Nimmt man sich das
TAische Dreieck (grafisches Trigonat zwischen A = den konsumierenden Menschen, B = der automatisierten Weltindustrie und C = dem Marawelb) vor, könnte verständlich sein, daß es in diesem Gesellschaftsverhältnis keinerlei sozialpolitsche Probleme hinsicht der Sozialgesetzbücher zu geben bräuchte - die Sozialgesetzbücher wären ebnso überholt, unerforderlich und realitätsabsurd wie etwa monetarismische Steuergesetze. Die soziale Absicherung aller MenscHen wäre somit gesellschaftsautomativ gewährleistet, Rechte auf Arbeit könnten der Vergangenheit überantwortet und alle mit den Rechten auf Arbeit verbundenen Rechte mit einem menschenechtlichen Recht auf persönlichen Lebensraum in weitgehend frei wählbaren Gesellschafts- und Staatsverhältnissen ersetzt werden.
GESELLSCHAFTLICH-STAATLICHE TA-KONSTITUENTEN UND KONSTITUENTENDEDUKTIONEN - Das, womit der TA erschiene, so zu sein, wie der wäre
DIE FABRIK: EIN INTERNATIONALES PRODUKTIONSZENTRUM (DER VN) Von der Fabrik würden Selbstlosigkeit und Gemeinnützigkeit in sonderbarer Weise vereint werden, wenn das Produktionszentrum als ein Werk der Mensc
Hheit für die MenscHheit definiert sein würde, da einer der Fabrikszwecke auf das Erzielen selbstamortisationsrelevanter Vorteile im Rahmen einer global-technologischen Werte- und Preisparalyse abginge - die Fabrik wäre, wie alle anderen Unternehmen auch, im freien Wettbewerb -, während diese Zwecksetzung zur zweckrationalen Lebenserleichterung unter Technologiengewähr seitens der Eigentümer dieses Werkes - welche die MenscHheit wäre - überleitäte. Unabhängig von subjektiven Neigungen, Gefallen udgl., ließe die Fabrik, mit deren humanologischen Selbstzwecksgemeinnützigkeit in der TArealisation, das UNstaatliche Politsystem einer globalen Konvergenz der einzelstaatlichen Gesellschaftsstrukturen als notwendig erforderlich erscheinen, da die Tendenzen zum TA, ebenso wie die Erzeugnisse der Fabrik, dem Internationalismus Richtung VNstaatenbund verbunden wären, um die wertenationalismische Einheit bzw. Einigkeit aus dem Gebrauch eines allgemeinen Werteäquivalentes im Monetarismus nicht aus den Augen zu verlieren. Subjektive Neigungen, Gefallen, Abneigungen udgl. wären zwar politisch relevant, bedängen Kompromisse und ließen Einzel- und Massenerzeugnisse der Fabrik ganz im Rahmen einer national-internationalen Pnoduktemorphologie gestalten, eine gesetzmäßige Gewißheit im Nachhinein, auch die einer undschütterlichen Überzeugung, stimmte demgemäß aber auf die technologische Komponente in der Einigkeits- und Einheitsbildung, in der das autokephale System der Mensc
Hheit diejenige soziologische Bedeutung erlangte, mit der die Automation, etwa aus der Metaphysik der Mechanik, Grundsätze für eine weitgehendst autonome Produktionssphäre (die Fabrik) gewinnen könnte, bevor das humanologische Leistungsmaximum im Erfahrungsbeneich eines jeden Weltleuts wahrnehmbar wäre - was zwar noch einige Jahre dauern könnte, an der Tatsache der Integrationstätigkeit aber wenig zu ändern scheint, weil mit der Arbeitssurrogation durch Technologien eben eine neue Art von staatlicher Verantwortung in das Miteinander der Nationen käme, die sich auf die Sicherung und den Erhalt der Technologien im industriell-gewerblichen Lebenserhaltungsprozesses der Weltbevölkerung und deren Wirtschaft stützen müsste. Spästens hier sollte einem klar sein, daß es sich um eine weltweite Arbeitsabschaffung nach den Möglichkeiten der Technisierung handeln würde. In keinem Unternehmen der Welt würde auch nur ein einziger MenscH zu arbeiten brauchen. Alle Tätigkeiten, die vor der Technisierung noch als Verdienst- und Erwerbsquelle nutzbar gewesen waren, würden von Maschinen verricht werden. Im Rahmen der Kybernetik auch die geistigen und intellektualismischen Tätigkeiten, die Entscheidungs- und Führungstätigkeiten, die schöpferischen Entwicklungstätigkeiten und auch die Tätigkeiten in der Kunst. Die gesamte Arbeitssphäre der weltgesellschaftlichen Welt wäre automatisiert. Die sich über alle Unternehmen der Welt erstreckende Weltproduktionssphäre würde weitestgehendst selbständig arbeiten, einerseits für die MenscHheit und andererseits für sich selbst - worin nun wieder die KPWparalyse eine Begründung finden könnte, wenn der `pythagoräische Einstein´ petrarelevant werden würde. Das hieße, daß die Maschinen arbeiten und die MenscHen ihr leben genießen würden. Der terminatorische Alptraum einer `Rebellion der Maschinen´ dürfte nichtsdestwenigertrotz ein verzärteltes Träumerlein aus Petras schwarzer Seite bleiben, solange denkende Machinen nicht jenseits einer Sicherheitsalgorithmik diejenigen Polittendenzen für sich in Anspruch nähmen, mit denen sich so manch ein Politsystem Geltung errungen zu haben schien. Schließlich gälte auch in einer rein technologischen Staatsorganisation der funktionelle Begriff der politischen Ökonomie oder Politökponomie, zu welchem adam Smith schrieb: `Die politische Ökonomie, als ein Gebiet der Wissenschaft eines Staatsmannes und Gesetzgebers betrachtet, hat zwei verschiedene Ziele: Sie hat erstens dem Volke reichliches Einkommen und Unterhalt zu verschaffen und, richtiger, dasselbe zu befähigen, sich selbst ein solches Einkommen oder solchen Unterhalt zu verschaffen, zweitens aber hat sie dem Staat oder dem Gemeinwesen ein Einkommen zuzufühen, das zur Bestreitung der öffentlichen Dienste hinreicht. Sie hat den Zweck, sowohl das Volk als das Staatsoberhaupt zu bereichern.´ Die Selbstzwecksgemeinnützigkeit der Fabrik (von der Mensc
Hheit, für die MenscHheit) im Verhältnis zu den diese Selbstzwecksgemeinnützigkeit tragenden Vereinten Nationen und zum gesicherten, vollkommenen TA, wäre Zweck und Mittel, den politischen Integrationsprofit aus der Fabrikstätigkeit wirtschafts- und politrealismisch mit dem zu verbinden, was es heißt, MenscH zu sein. Die Fabrik wäre ein industrialismischer Ausdruck für den Weltfrieden, für Freiheit, Wohlstand usw. - und das weitestgehend unabhängig von der Frage, ob das internationale Produktionssystem auch auf rein privatwirtschaftlicher Basis, quasi als eine internationale Korporation der Weltunternehmen, der Weltindustrie oder der WeltProduktionssphäre funktionieren könnte, denn das täte es. Das genossenschaftliche EinerFürAlle-AlleFürEinen hieße hier petraverbrähmt AlleFürAllesAusEinem-AllesAusEinemFürAlle, denn auch die fabrikliche Selbstzwecksgemeinnützigkeit würde - so oder so - auf der Demokratie gründen. Diese wäre weltweit als Anthropokratie zu verstehen, sodaß das internationale Produktionszentrum `Fabrik´ als ein anthropokratisches Werk, dessen Werg eben die Abschaffung der beiden symbiontischen Zwahngsrationalitäten Arbeit und Geld wäre, in Erscheinung träte. Da es die beiden symbiontischen Zwahngsrationalitäten Arbeit und Geld waren, die den TA als ein internationales Gesellschaftssystem erscheinen lassen müsste, wäre nun auch die Anthropokratie logisch mit der Arbeitssurrogation verbunden, denn eine organisatorische Einheit in der internationalen Integrationskooperation und in der damit verbundenen Harmonisierung der globalen polit- oder Gesetzessysteme wäre auch so oder so erforderlich. Als eine solche erschiene dann ein Weltrat oder Weltparlament, sodaß der Einfachheit halber wieder auf das Organisationensystem der Vereinten Nationen zurückgegriffen wird und ein Weltrat oder Weltparlament aus, in, mit oder gleich der Generalversammlung erschienen. Irgendwo in diesem Büchlein befindet sich ein sehr, sehr grober Entwurf der Fabrik, der einen gewissen Überblick über Größe, Betätigungsbereiche und ökonomische Zusammenhänge vermitteln könnte, wenn von einigen Disproportionalitäten oder von dem Fehlen einer abfallwirtschaftszugehörigen Recyclinganlage abgesehen sein würde. Nach diesem Entwurf wäre die Fabrik ein Produktionszentrum, dessen Grobriß eine Fläche von rund 1350 Quadratkilometern dargibt. Die Fabrik würde Bauteile für sämtliche Technologien produzieren, würde sämtliche Maschinen und Geräte des allgemeinen Standes der Technik serienmäßig oder auf Wunsch bauen, würde Maschinen als Einzelaufträge von Privatpersonen fertigen, sowie Stoffe, Substanzen und Lösungen chemischer Alltäglichkeiten herstellen. Die Fabrik, die in den ScienceFictionGeschichten über die negativen Seiten des TAs mit RySher - einem Anagramm für Sherry - benannt und in einem Prevention Network aufgegangen ist, weil das Fabriksystem zu einem internationalen Produktionswerkenetz ausgebaut gedacht wurde, würde, ebenso wie über die Produktionsanlagen für die physikalische und chemieische Technik und über ein internationales Forschungszentrum, über internationale Übersee-, Flug- und Weltraumhäfen, über ein KinderJugendAbenteuerFerienDorf und über eine Bildungseinrichtung mit Schule und Universität verfügen können. Damit wäre die Fabrik etwas mehr denn bloß ein weitestgehendst automatisiertes Produktionszentrum. Die Fabrik wäre ein Produktions-, Bildungs-, Forschungs- und Urlaubszentrum für die gesamte Mensc
Hheit. Der Gedanke für das KinderJugendAbenteuerFerienDorf entstammte der Kinderdorfsphänomenismik nach Karl-Heinz Böhm und Unicef. Hauptbetätigungsfeld wäre dennoch das Produzieren - das Produzieren für die integrationalismisch-
KPWparalytische Technisierung aller Produktions- und Arbeitsbereiche der gesellschaftlichen Welt. Um dieses Hauptbetätigungfeld systematisch international zur funktionierenden Integrationstätigkeit für die KPWparalyse bringen zu können, könnte zunächst ein internationaler Harmonisierungsausschuß ins politische Leben der Vereinten Nationen gerufen werden, bevor mit der Fabrik ein internationaler Kooperationsrat erforderlich werden könnte. Der Harmonisierungsausschuß könnte dabei als ein ständiger Auschuß zur kooperationsbegleitend-einzelstaatlichen Rechtspassung aller Paktstaaten an integrationsnotwendige Normen des internationalen Rechts gelten, während dem Kooperationsrat die wirtschaftliche und politökonomische Zusammenarbeit aller Paktstaaten beigegeben wäre. Eine begründende Verbindung beider Einrichtungen wäre die Tatsache, daß nicht jeder Paktstaat jede verabschiedete Norm einschränkungs- oder veränderungslos für dessen nationalen Hoheitsbereich übernehmen würde. Resolutive Vorbehalte könnten sogar von Staaten erhoben werden, deren Rechtssystem nicht über ausformulierte Gesetzparagrafierungen verfügt, die dafür aber vieleicht einen gewissen Stolz auf eine national-völkische Identität jenseits der Technologien wahren wollen. Daß die Fabrik beispielhaft mit dem UNsystem verbunden wurde, ließe sich auch von dem Entwicklungshilfecharakter der integrativ tätigen Fabrik ableiten. Eine jede Nation wäre im Sinn der integrationismischen Arbeitssurrogation eine Nation für den Ansatz einer technologisierenden Entwicklungshilfe, deren Grundgedanken schlicht auf die Erfordernisse der Technologisation in einer fortgeschrittenen Zeit übertragen sein würden. Demzufolge wären auch die Industrienationen Entwicklungsländer der Integration, wenn auch nur Entwicklungsländer im Sinn der Harmonisierung von Integrationsrichtlinien aus dem Bereich politischer Kooperationen. Nur wäre jetzt der Hauptzweck der VN - die Sicherung des Weltfriedens - unmittelbar mit der Entwicklungshilfetätigkeit der VN verbunden, sodaß sich schon fast von einem UNstaatssystem schreiben ließe, dessen Verfassung kurz im politischen Anhang dargestellt ist. Konkret nach dem Grobriß der Fabrik, wäre der Produktionsbereich der Fabrik in 8 Teilbereiche zergliedert. Würde das Forschungszentrum zum Produktionsbereich gerechnet werden, so wäre der Produktionsbereich in 9 Teilbereiche zergliedert. Alle Sektoren würden haupt- und nebenbetrieblich für die Technik und für die Technologien arbeiten. Imgrundegenommen also schlicht für die Technik #DekleTA-SciFiGeschichte-PhaseII#. Der Bereich für die physikalischen Technologien würde - genaugenommen - alle Produktionsbereiche außer dem der chemischen Technik umfassen. Im engeren Sinn würde der Bereich der physikalischen Technik - hier veranschlagt mit etwa 18 Quadratkilometern - die Teilbereiche Elektrotechnik, Elektronik, Optotechnik, Elektromechanik, Feinmechanik, Mechatronik, Steuerungs- und Regeltechnik, Frequenz- oder Wellentechnologien bedeuten. Auch noch den Bereich für die physikalische Chemie - womit dann auch eine Verbindung zum Bereich der chemischen Technik bestünde, weil etwa keine Gaschromatografen ohne die erforderlichen Betriebsstoffe angeboten werden sollten. Ganz grob geschrieben, würde in diesem Bereich also alles produziert werden, mit dem das Innere von Maschinen, Geräte udgl. gebaut werden könnte. Gehäuse, Teile für Industrieroboter und Schalter, für die selbst der Aufwand der Kleinschmiede oder der Aufwand des Kleingußwerkes zu groß wäre, ließen dann die Produktionsbreite schließlich vervollständigen. Im Bereich der chemischen Industrie würden - veranschlagt auf einer Fläche von etwa 20 Quadratkilometern - Laborwerkzeuge, Laborgeräte, Laborgefäße und Laborchemikalien hergestellt werden. Also alles, das in Laboratorien oder chemischen Betriebsstellen erforderlich wäre, um etwa Laborroboter aus dem Bereich der physikalischen Technik fachmännisch dort arbeiten zu lassen, wo ansonsten der Chemiker sein Arbeitsverhältnis gehabt haben würde. Im Gegensatz zur `physikalischen´ Technik. Auch hier wären die Produkte größenabhängig, wenn es um eine Zuhilfenahme der Schmiede und des Gußwerkes ginge. Verbunden mit dem Bereich Anlagenbau ließen sich dann sogar privatwirtschaftliche Großkonzepte für chemische Industrieanlagen auftragsgebunden realisieren, die quasi baufertig lieferbar und roboterisch montierbar sein könnten. Der Bereich Kleinschmiede- und Kleingußwerk wäre für die Herstellung von Formteilen jedweder Art zuständig, die eine bestimmte Größe nicht überträfen. Schmiedbar oder gießbar wären hier alle Materialien, die für den gesamten Bereich der Technik erforderlich sein könnten. Also angefangen bei Eisenlamellen für Außenheizungen von bestimmten Geräten irgendwelcher Wasserkraftwerke, über Motorblöcke für LKW, bis hin zu Kügelchen für irgendwelche Kugellager. Polymerguß, Glasguß, Metallguß udgl. wäre hier für die anderen Fabriksbereiche und für isolierte Teilchenaufträge aus der Privatwirtschaft und aus Privathaushalten ad libitum nutzbar. Im Bereich Transportmittel- und Baugeräteherstellung könnten Fahrzeuge und Bauarbeitsmaschinen jedweder Art produzierbar sein. Hierbei könnte - sollten nicht auch inzwischen Straßen und Autobahnen privatiert sein - der Staat für die Erhaltung der Infrastruktur unmittelbar selbstgemeinnützig tätig sein. Was alles in diesem Bereich produziert werden könnte, ließe sich mit einem Blick auf das Verkehrs- und HochTiefbauWesen erzeigen. Von Fahrrädern bis zu kleineren Familienshuttls. Von zusammenklappbaren Kränen als PKWAnhänger, über Bagger, bis hin zu Schnecken für den Bergbau. Auch völlig automatierierte Baustellensysteme wären denkbar. Die Angebotspalette wäre demnach verhältnismäßig groß. Allein schon für Serienprodukte. Der Bereich Großschmiede und Großgußwerk könnte für die Schwerindustrie tätig sein. Hier ließen sich sowohl Gleise, Rollketten, Stahlträger für den Hochbau und Schiffswände schmieden, als auch Bohrinseln, private Kleininseln für eine jede Familie udgl.. Im Bereich `Schienenverkehrsmittel´ könnten Schienenfahrzeuge produziert werden, mit den wohl hauptsächlich für gesellschaftliche Infrastrukruren geschaffen und erhalten werden würden - auch für die Transportwege zwischen den einzelnen Teilbereichen der Fabrik. Um das bestehende Schienennetz der Erde besser nutzen zu können, wären sowohl kombinierte SchienenLuftFahrzeuge als auch private Schienfahrzeuge für den Innerstädtischen- und Zwischenstadtverkehr denkbar, für die aber gegenwärtig - ebenso wie für die Raumfahrtsindustrie - jedwede Kostenlage einen fortschrittshysteresischen Riegel vor die Realisationsmöglichkeiten zu schieben scheint. Der Bereich `Flugzeug- und Raumschiffwerft´ wäre dann für die Produktion von Flugzeugen, Raumschiffen, konventionellen Shuttls und Raumstationen da. Ob hier Projekte wie die `Enterprise´ oder `Galaktika´ realisiert werden könnten, wäre eine Frage, die in besonderer Weise mit Phänomenen wie Nationalprestige und Kooperationsbereitschaft verbunden erschiene. Aber ausgehend von dem Entwicklungshilfecharakter der Fabriksfunktionalismik ließe sich auch hier vieleicht die Selbstzwecksgemeinnützigkeit einbringen, denn das Phänomen Raumfahrt war bereits ein vorstellungsrelevantes Kulturgut geworden, längst bevor die technologischen Zusammenhänge erkannt werden konnten. Daß der Bereich des Luft- und Raumverkehrs ein zukunftsträchtiger bereich zu sein scheint, dürfte quasi selbstverständlich sein. Das begänne bereits bei kleineren Privatflugzeugen, mit denen sowohl der Straßen- als auch der Schienenverkehr entlastet werden würde, und endete bei Raumstationen und Raumschiffen, die sowohl serienmäßig als auch nach individuellen Aufträgen gebaut werden könnten. Im Bereich `Schiffswerft´ könnten schließlich sämtliche motorbetriebene Wasser- und Unterwasserfahrzeuge gebaut werden. Angefangen bei kleinen Yachten, über Binnenschiffe, bis zu Tankern und Luxuslinern, wie dem `Traumschiff´. Das einzige, das für den Schiffsbetrieb nicht in der Fabrik entstehen würde, wäre der Champagner für die Schiffstaufe. In Ausnahmefällen ließe sich dann wohl auch ein Unterseebot mit einem fahrradgleichen Tretantrieb bauen, in den aber vermutlich bereits nach kurzer Zeit zumindest ein Motor eingebaut werden würde, wie den auch Fahrräder haben können. `Einszweidrei, im Sauseschritt läuft die Zeit; wir laufen mit´ (W. Busch). Eine Einheit fänden die verschiedenen Produktionsbereiche dann in deren produktionismischen Funktionalitäten. Das Ineinandergreifen aller Betriebsbereiche der Fabrik, für das der Begriff des Apikalismusses geschaffen wurde, würde diese fabrikliche Einheit etwa derart konstituieren, daß sich diese funktionalismische Einheit als eine der konzeptuellen Grundlagen für den Bau der Fabrik erkennen ließe. Daß dahingehend der Anlagenbau, also der Bau von komplexen Produktionsbereichen aus den einer Sicherheitsprüfung unterzogenen Unternehmenskonzepten, die von Privatpersonen an die Fabrik oder an eine Konzeptbehörde gereicht worden sein müssten, solange es sich nicht von vornherein um ein gefahrenentbundenes Unternehmen handeln sollte, als eine planerische Einheit derjenigen fabriklichen Produktionsbereiche erschiene, die die Produktion und Auslieferung von integrationismischen Hinwendungsgütern übertragen bekommen hätten, könnte fast zu der Auffassung tendieren lassen, daß der Anlagenbau als eine fabrikliche Dienst- oder Serviceleistung in Betracht kommen könnte, mit der die funktionalismische Einheit der Fabrik eine bestenfalls automationsfunktionelle Großschnittstelle für die Interaktion mit den Kunden haben würde. Ein Montageservice würde diese organisatorische Einheit dann für die Unternehmer real zur Geltung bringen können, denn eine ganze Produktionsanlage ließe sich nach einem unternehmensholismischen Gesamtkonzept nicht als Ganzes oder fertig gebaut liefern. Nur wäre der Anlagenbau eine kombinatorische Einheit der Fabrik, für die mal diese, mal jene Produktionsbereiche relevantieren würden. Also mehr eine begriffliche Einheit als eine reale Einheit, für die sich vom produktionismischen und wirtschaftlichen Standpunkt sagen ließe, daß der Anlagenbau eine nahezügliche Selbstverständlichkeit in der gewährungstechnischen Auslieferung der Integrationsgüter sein müsste, um die Gewährungstätigkeit umfassend wahrnehmen und zur Ausführung bringen zu können. Wissenschaftlich vereint wären die Produktionsbereiche in dem Forschungs- und Entwicklungszentrum. Wissenschaftler aus der ganzen Welt könnten hier ein Betätigungsfeld haben, wenn nicht auch dieser Bereich bereits vollständig technologisiert sein würde. Das müsste nicht unbedingt heißen, daß in diesem Bereich ausschließlich eine Wissenschaftselite tätig sein müsste, denn auch für die Nachwuchsförderung könnte das Forschungszentrum eine hervorragende Institution sein. Dazu vieleicht nicht nur für diejenigen, die in der Fabrik ihr Studium absolviert hätten. Auch der Begriff `Kooperation´ wäre auf die Beziehungen zur `Privatwirtschaft´ ausdehnbar, sodaß hier etwa auch Wissenschaftler aus den Forschungsabteilungen irgendwelcher Privatunternehmen temporäre wissenschaftliche Dotation bekommen könnten, da mit der Selbstzwecksgemeinnützigkeit der Fabrik beziehungsweise trotz der privatwirtschaftsgleichen Wettbewerbstbedingungen der im freien Wettbewerb märktisch tätigen Fabrik eine freie Zurverfügungstellung der Forschungsergebnisse aus dem Forschungszentrum verbunden sein müsste, um dem internationalen Integrationsauftrag der Fabrik gerecht werden zu können. Eine weitere Vereinigung sämtlicher Produktionsbereiche könnte mit der Wahl des Produktions- oder Fertigungssystems geschaffen werden. Für alle Bereiche eine Art Bündelungsprodukt zu definieren oder zu finden, um das gesamte Produktionssystem als ein Koppelproduktionssystem betrachten zu können, könnte schwer sein, denn nicht alle Dinge wären in mehreren Produktionsstufen baubar, von denen ab sich andere Produkte entwickeln und bauen ließen. Dennoch ließe sich eine konkrete Einheit Einheit definieren, die alle bekannten Technologien in sich verbinden würde. Diese Einheit wäre etwa die Raumfahrtstechnologie oder gar die Besiedlungstechnologien der Nutzbarmachung des Monds oder fremder Planeten. Für diese reale Einheit wäre der Begriff der bloßen Koppelproduktion aber nicht ganz richtig, eben weil es sich nicht um ein einzelnes Produkt sondern um die Verbindung sämtlicher Technologien handeln würde. Mit sämtlichen Bereichsverbindungen in der Fabrik käme eine Art automationismische Arbeitsteilung in das Produktionsgeschehen der Fabrik, für die das Wörtchen `Apikalismus´ vieleicht zutreffender sein könnte als der Begriff der Koppelproduktion. In einer arbeitsteiligen Gesellschaft arbeiten teilweise mehrere verschiedene Unternehmen für ein Endprodukt. Dieses System auf das Produktionssystem der Fabrik übertragen und den Begriff der Koppelproduktion mit einbeziehend, könnte eine Namensalternative für das Produktionssystem der Fabrik etwa kuppelproduktionismischer - das `Kuppel´ mit u und nicht mit o ist kein Schreibfehler - Apikalismus lauten. Damit soll schlicht angedeutet sein, daß sich das gesamte Produktionsgeschehen der Fabrik real und zweckrational unter einer Kuppel verkoppelt oder verkuppelt vorfände, sodaß dieses automativ arbeitende Werkssystem quasi als Verkörperung einer Abstraktion vom gesamten Produktionssystem der Gesellschaft definiert werden könnte. Der technologische Produktionismus, der mit bestenfalls realtimeprozessuellen Arbeitsvorgängen schon recht nahe an einer zumindest `augenblicksrelativismischen´ Gleichzeitigkeit von Auftragsannahme und Auftragsausführung läge, würde mit dem kuppelproduktionismischen Apikalismus als fabriksgesamtheitliches Produktionssystem eine (inter)funktionalismische Basisfunktionalität haben, die sowohl die unternehmerische als auch die verfahrensmäßige Einheit der Fabrik hervorragend zur Darstellung bringen könnte. Schließlich könnte mit der Wahl der Architektur und mit der Namensgebung für einzelne Produktionsbereiche eine geschichtswurzlige Einheit geschaffen werden. Beispielsweise mit der Wahl archäologischer Architekturformen und archäologischer Namen. So könnte das, was bei Pablo Piccasso als Röntgenmalerei auftrat, in einem architektonischen Entwurf angewendet werden, mit dem eine Art Synthese archäologischer Stile in dem produktionismischen Fabriksorganismus konzeptioniert werden würde. Wären etwa der indische Harappa Stil irgendwelcher Getreidespeicher mit dem ägyptischen Sakkarastil des vermutlichen Grabes der Königin Merneiz, und dem des Grabes König Djosers verbunden, ließe die Anordnung der HaraKaraProduktionsgebäude der Bereiche `physikalische Technik´ und `Chemietechnik´ vieleicht den Grundriß des ObeidTempels in Tepe Gawran am Tigris erkennen lassen. In gleicher Weise ließe sich etwa das Schul- und Universitätszentrum, in Verbindung mit dem Wohnbereich und dem Forschungszentrum, nach dem Konzept des ägyptischen Pyramidenfeldes von Abusir konstruieren, sodaß der Gesamtplan der Fabrik einen architektonischen Querschnitt durch die zeitäquivalent in Stilformen und -synthesen quasigeschichtete Geschichte der arbeitsteiligen Gesellschaft der vorantiken Zeit darstellen könnte. Die wohl Abstrakteste Darstellung des Fabrikplanes fände sich dann demgemäß auf einem Kalksteintäfelchen aus der Bibliothek von Kish am Euphrat, das die älteste Darstellung einer Bilderschrift eingeritzt trägt und heute im Ashmolean Museum in Oxford zu besichtigen wäre. Daß dann etwa der Verwaltungsbereich stiltreu nach einem Heiligtum im zentralanatolischen Yazilikaya, das `nicht all zu weit´ von dem Ort der 1. lydischen Münzprägungen entfernt lag, benannt werden könnte, wäre wieder eine Frage der jeweiligen Perspektive, aus der sich das Wesen der Fabrik erspähen ließe. Die Wahl, Architektur und Namen archäologische Gräber und Heiligtümer für das Konzept der Fabrik zu verwenden, könnte zwar zur Auffassung beitragen, daß die Fabrik als solche ein einziges Grabmal wäre, doch könnte getrost behauptet werden, daß diese Auffassung richtig sei, denn mit der Technisierung würde das internationale Arbeiterwesen und das internationale Arbeitertum zu Grabe getragen werden. Ein religiöser Gläubiger würde hier jetzt vieleicht sagen: ad maiorem dei gloriam. Doch bis es soweit wäre, könnte ein Liedle der NeuenDeutschenWelle gespielt werden: `Jetzt wird wieder in die Hände gespuckt, wir steigern das Bruttosozialprodukt´ - jenseits einer Hurraischen Normung, denn die Fabrik stünde mit deren Produktionsmöglichkeiten auch im Zeichen eines produktionismischen Individualismusses.
POLITRELEVANTE UNTERNEHMENSZIELSETZUNG 1: KPW-PARALYTISCHE INTEGRATION Integration als Synonym für die Technisierung ohne eine Preisparalyse wäre nicht unbedingt ein Grund, eine Fabrik zu bauen, mit der sich alle Technologien herstellen ließen, da dieses im Bereich der Weltindustrie ohnehin zu geschehen scheint. Eine Gesellschaft, die alle Arbeitsprozesse durch Maschinen ersetzt hätte, könnte hier zwar Sicherheitsmaßnahmen geltend machen, da ja das Wohl der Gesellschaftsgemeinschaft in einer Weise mit der Technik verbunden wäre, die teilweise durchaus mit einem technosoziologischen Existentialismus in Verbindung gebracht werden könnte, denn viele Arbeiten scheinen bereits in der gegenwärtigen Zeit lediglich mit der Technik möglich zu sein. Käme hier der Pythagoräische Einstein hinzu, mit dem der Weg zwischen einem technologischen Monetarismus und dem Technologischen Amone
TArismus KPWparalytisch beschritten werden würde, käme hier eben die Begründung für die Fabrik hinzu, die in diesem TA verhältnismäßig langweilig und unfachmnännisch abgehandelt wurde. Denn eine Gesellschaft, die sowohl die Arbeit als auch das Geld abgeschaft haben würde, würde hier in zweifacher Weise eine zwahngsrationale Notwendigkeit erblicken, um die Kontinuität derer Sicherheit auch in die Unabhängigkeit von der Privatwirtschaft zu bringen - Alpameisenstaatliche Kriegstendenzen, die durch eine Verdrängung der Gewaltbereitschaft bereits gegenwärtig in die ästetizismischen Formschöpfungen einiger Produkte eingegangen zu sein scheinen. Für den Beginn, den Prozess und das kontinuitätische Ziel sowohl der Peisparalyse als auch der Integration, stünde dann, in Verbindung mit den Sicherheitsanliegen des Staates, der Begriff der Gewährung, der, mit der Fabrik als aktives Zentrum der Technisierung, über demokratische Rechtspostulate hinausginge. Die
KPWparalytische Integration, also zunächst die Paralyse von Kosten, dann die Paralyse von Preisen, darauf die Paralyse von Werten - zeitlich zusammengenommen: KPWparalyse -, wäre damit eine politrelevante Tätigkeit der Fabrik, für die die Organisation der Fabrik während der Entwicklungszeit des Marawelbes in der Hauptsache aktiv werden könnte. Der Begriff der KPWparalyse baut auf der Sichtweise der Integration auf. KPW
paralytische Integration könnte bedeuten, daß die Technologisation in einer Weise gefördert werden würde, die eine langsame Kostennullierung in Folge hätte. Die in der Fabrik hersgetellten Produkte würden zu reinen Selbstkostenpreisen auf den Markt gebracht. Dort könnten diese KPWprodukte regulär erworben, weiterverarbeitet und für das Produzieren anderer Produkte verwendet werden. Ein Direktvertriebssystem ohne gewerbliche Zwischenhändler würde die Fabrikspreise ohne fremdunternehmerische Gewinnssätze auszeichnen lassen, sodaß sich die fabrikliche KPWparalyse gleichsam mit der technologizismischen Arbeitsabsurdität im Sinn einer technologischen Unterdrückung technologisch wertloser NichtNeuleistungstätigkeiten erwiese, für die die internationalen Infrastrukturen die gegenwartszeitsorientiert (ad 2007, 13.30 h) wohl besten Darbietungsmöglichkeiten zu bieten scheinen. Durch die fabriksinitiierte integrationsstartliche KPWparalyse würden die Selbstkosten dieser die Fabrikprodukte kaufenden Unternehmer und Haushalte gesenkt werden, sodaß dann entweder eine Preisparalyse oder eine Gewinnsteigerung einträte. Je weiter dieser Integrationsprozess in Raum und Zeit der Gesellschaft fortschritte, desto niedriger werden die Selbstkosten werden, beziehungsweise desto größer würde das Einkommen der Revenueisten werden, weil stetig Preise entstünden, die in einer arbeitsteiligen Gesellschaft sukzessiv gen Nullpreis endieren würden. Bei den Revenueisten allerdings eher dadurch, daß eine gewisse Vorstufe der Geldesabsurdität einträte, über die die KPWparalyse als relativiert erschiene. Obschon das als Betrug gelten könnte, wenn die Werteparalyse hinzugenommen werden würde. Dadurch, daß auch die Fabrik Roh- und Fertigungsstoffe vom Markt kaufen müsste, würden sich auch die Selbstkosten der Fabrik reduzieren, wenn diese Stoffe von Unternehmen bezogen werden würden, die mit KPWprodukten der Fabrik und/oder mit KPWprodukten von Unternehmen gegründet worden sein würden, die KPWprodukte der Fabrik weiterverarbeitet hätten. (Würde ein Bergbauunternehmen, das Eisen und andere Produktionsmetalle abbauen würde, Roheisen mit in der Fabrik hergestelltem Bergbaugerät herstellen, oder würde ein kleinerer Undnehmer Computerwatches herstellen und dafür Halbleiter aus der Fabrikserie verwenden, so würde dadurch eine Kostenparalyse erfolgen, die solange lediglich in der allgemeinen Wirtschaft wirksam wäre, bis auch die Fabrik diese Produkte erwerben würde, um diese dererseits
KPWparalytisch weiterzuverarbeiten - was wohl teilweise patenrechtliche Gründe hätte, solange die Patentzeiten nicht abgelaufen wären und die oder ähnliche Produkte nicht als Einzelaufträge privater Haushalte quasi nachgebaut werden können. Ähnlich wäre es mit Aufträgen von Nichtunternehmer, die sich irgendwelche Geräte oder Erfindungen in der Fabrik produzieren lassen könnten, um dadurch eine KPWparalyse direkt als Endverbraucher zu nutzen. Auch könnte sich ein Nichtunternehmer seine Erfindungen in der Fabrik bauen lassen, um diese dann auf dem Markt zu anzubieten. Hinzu käme eine KPWparalytische Integration in medizinischen Einrichtungen, durch die sowohl die dortigen Kosten als auch die mit diesewn Kosten verbundenen Versichungen KPWparalysieren würden - der Begriff der Paralyse entstammte diesem Bereich -, sodaß hier bereits das Verrechnungswesen bei der Arbeitsstellensurrogation erkenbar werden könnte. So würden sich sämtliche Preise langsam aber stet nach unten schrauben lassen. Eben solange, bis die Selbstkosten nulliert sein würden. Die Preisstabilität wäre dann solange noch eine Angelegenheit einer funktionalismischen Eigenwertbestimmung jenseits der Selbstkostenproblematik, bis es irgendwann keine Neuleistungen mehr gäbe. Solange wäre die Preisstabilität auf einem festen Nullkostenniveau, was die Produktionskosten beträfe. Mit der Definition von Entwicklungen aus dem allgemeinen Stand der Technik oder der Entwicklung würde hier eine Eigenwertullierung erfolgen, wenn es sich bei den zu produzierenden Gütern um Dinge handeln täte, die sich aus diesem Stand ergeben haben würden.) Kpwparalytische Integration hieße also eine selbstkostenrationale Technisierung aller Arbeitsprozesse, deren Selbstkostenrationalität in einer Preisbildungstheorie ausgedrückt erschiene, die die Entstehung von Produktionskosten mit aktiven Maßnahmen zur Selbstkostennullierung als irrational betrachten ließe. Noch einfacher formuliert wäre eine preisparalytische Integration das Einbringen von Technologien oder Technologienbestandteilen in sämtliche Arbeits- und Produktionsprozesse, die an der Entstehung von Kosten ursächlich beteiligt wären. amit könnte ab einem bestimmten Entwicklungsstand der Integration vom Begriff betrieblicher Kostenstellen abgesehen werden, die für die bisdannige Kosten- und Preiskalkulation erforderlich gewesen sein würden, um eben die Selbstkosten auf die Preise für den Kunden zu verteilen; um den Cashflow für zukünftige Vorhaben richtig beurteilen zu können; um Vergleichsziffern für Betriebsvergleiche zu errechnen und eben um die KPWparalyse kostenstrukturell einschätzen zu können. Das gälte für die herkömmlichen Unternehmen genauso wie für die Fabrik, deren betriebliche Kostenstruktur hauptsächlich über Betriebsstellen verteilt wäre, die weder Löhne noch Lohnnebenkosten hätten, sondern schlicht kapitalintensiv wären. Da die Kapitalintensivität mit der KPWparalyse rückgängig wäre, während die Kapitalintensivität in eine
KPWparalytische Technologienintensivität übergehen würde, würden sich bereits hier so manche Bilanzbegriffe in Veränderung betrachten lassen. Anlagevermögen, Maschinenpark, Geschäftsausstattung, Eigenkapital, Forderungen und Verbindlichkeiten beziehungsweise Fremdkapital würden irgendwann rein formale Größen für die Geschäftsleitung ein, soaß sich das Petrabewußtsein bis in die Bilanzierungsrichtlinien einer ordnungsmäßigen Buchhaltung bemerkbar mäche, denn mit dem Wegfall sämtlicher Kosten und Kostenstrukturen bräuchten idealtypischer Weise kaum noch Grundlagen für eine umfangreiche Buchführung bestehen. Das Anlagevermögen wäre KPWparalytisch niedriger, Fremdkosten würden entfallen, Forderungen paralysiert usw.. Die Buchführung wäre dann kein Instrument zur bilanziellen Gegenüberstellung von aktiven und passiven Vermögenswerten, sondern eine Gegenüberstellung von Zahlen zu Angabe der Produktivität oder zur Gegenüberstellung von werteentbundenen Mengenzahlen zur statistischen Erfassung der Gegenstände einstiger Bilanzen. Eine
KPWparalytische Integration wäre aber auch ein gesellschaftliches Phänomen, für das es imzuge der technologischen Arbeitsstellensurrogation ein Verrechnungssystem geben müsste, um das Entfallen von Verdienst- und Einkommensmöglichkeiten auszugleichen. Dieses würde mit den drei Termen der Lebensraumrechnung umzugehen haben, die sich auf die Herausbildung von menscHenrechtlichem Boden- und Flächeneigentum bezögen. Eine integrationismische Technisierung müsste in einer Weise gegenüber den Lebenshaltungs- und allgemeinen Kosten zur Bedürfnisbefriedigung ausgeglichen werden, mit der die Verdienst- und Einkommensverunmöglichung dennoch einen Lebensstandard oder eine Lebensqualität aufrecht erhielte, wie diese unter den Bedingungen mehr oder weniger geregelter Arbeitsverhältnisse möglich wären. Deswegen hieße eine politrelevante Integration von Maschinen und Geräten, die zur Arbeitsverrichtung KPWparalytisch herangezogen werden könnten, auf der Seite der gesellschaftlichen Zwahngsrationalitäten im Konsum fremder Produkte eine Surrogationskompensation der Geldbeschaffung, die in den Zuständen monetärer Verhältnisse eben mit geldeinbringen Tätigkeiten erfolgen konnte. Dieser Kompensationsmechanismus der technologischen Arbeitssurrogation wäre ein Verrechnungssystem, das ersterseits auf der KPWparalytischen Integration, zweiterseits auf den drei Lebensraumtermen und dritterseits mit einer Technologisationssteuer politrelevantieren würde, die allerdings nicht unbedingt als eine zusätzliche Last der Steuerzahlerzahler in Erscheinung treten müsste, da sich die Technologisationssteuer imzuge der Arbeitssurrogation und der KPWparalyse aus den bisherigen Steuern zusammensetzen ließe - womit die Technologisationssteuer eher eine Steuer dem Namen nach wäre, für die ein scholastischer Nominalismus gelten könnte, der diese Steuer zwar namentlich in Erwähnung brächte, der diese Steuer aber durch deren Entstehen aus anderen Steueren konkret nicht als real erscheinen ließe, eben weil mit der keine neue Steuerbürde in das Abgabengefüge bisheriger Steuern käme. Daß man dennoch einfacherweise einen maximal zehnjährigen ProErdenbürgerkopfEuro absteuern könnte, der in den Entwicklungsländern in die Schuldenmechanismen der Entwicklungshilfe eingehen könnte - wie auch die steuernominalismische Technologisationssteuer -, wäre die Angelegenheit des mit der Weltbankgruppe kooperierenden Harmonisierungsausschusses und des ebenfalls in diese innere Kooperation einbezogenen Kooperationsrates und stünde auf einem anderen Blatt. Mit diesem Beiwerk der preisparalytischen Integration erschiene die Integration als verrechnungstechnisch hoch komplexe Finanzierungsprozedur der TArealisation und wäre die TArealisation ein in etwa kalkulierbares Programm für die vollständige Automation aller Produktionsprozesse in den Gesellschaften dieser Erde - `in etwa´ hieße dabei, daß eine gezielte KPWparalyse nicht als eine politfixierte Erscheinung mit politpsychologischen TApsychosen aufgefasst werden sollte, die sich aus einem Realisatzionsstress bei der Näherung konkret-entwicklungszeitlicher Vorgaben ergeben könnten. Dagegen würden sich zwar viele Stimmen erheben, weil mit jeder politischen Zielsetzung die Gefahren unkalkulierter Phänomene zu erscheinen scheinen (realisationsprograsmmatischer Stress). Käme die Tatsache hinzu, daß gesetzliche Regelungen für die
KPWparalytische Integration erforderlich wären, sodaß sich die preisfreiheitliche Marktwirtschaft angegriffen vorkommen würde, so bekämen diese Phänomene ein Zugewicht, das entweder auf lange Diskussionen, auf generelle Verneinungen oder auf Petras schwarze Seite stoßen würde. Integration und Lebensraumterme könnten über eine Verrechnung miteinander verbunden werden, die sich im 3. Term darbieten würde, der für leistungs- beziehungsweise neuleistungsbedingte Vergrößerungen des soziologischen Lebensraumes da wäre. Dieser 3. Term könte auch als letzte Verbindung zum Monetarismus aufgefasst werden, einerseits, weil mit dem 3. Term Boden und Flächen noch als Werteäquivalent gelten, andererseits, weil mit dem 3. Term kreditähnliche Integrationsmittelhinwendungen an sich verselbständigen wollende Personen verbunden wären. Die preisparalytische Inegration im Fall einer verrechnungstechnischen Verselbständigung beziehungsweise Unternehmensgründung könnte mit einer
KPWparalytischen Hinwendung von Produktionsflächen, von Baugerät, Produktionsmaschinen, Geschäftsausstattungen udgl. erfolgen, die sich nach den Einschätzungen aus einer für diese integrationismische Mittelhinwendung erforderlichen Konzeptprüfung zu amortisieren hätte, um in das Eigentum der Produzenten übergehen zu können. Die Verrechnung würde hier eine Amortisationsprozedur sein, die sich konkret aus der Integration ergeben haben würde. Eine derartige Integration würde im Entwicklungswege der AmoneTArisation solange erforderlich sein, bis die KPWparalyse entweder zur gesellschaftlichen Selbskostennullierung oder zur vollständigen KPWparalyse geschritten sein würde. Wären keine Kosten für irgendwelche Produktionsprozesse erforderlich, so könnte sich eine Amortisationsrechnung im Verrechnungsweg des Eigentumsüberganges oder in der Beanspruchung es 3. Lebensraumtermes logischerweise erübrigen. Bei der
KPWparalytischen Nutzung des 3. Lebensraumterms würde die KPWparalytische Integration prinzipiell genauso erfolgen, wie bei der sukzessiven Preissenkung durch die Integration KPWparalytischer Produkte, die nicht über den Verrechnungsweg in die preisparalytische Integrationsgeometrie der Gesellschaft gelangt sein würden. (Die Fabrik könnte einen Auftrag für eine Großdestillationsanlage bekommen, für die die für die die Fabrik die Technik herzustellen hätte. Der Destillateuer würde ein vollständiges Anlagenkonzept bei der Verrechnungsbehörde oder in der Konzeptprüfstelle der Fabriksverwaltung eingereicht und eine Realisationsgenehmigung bekommen haben, mit der er ein Stück Boden und eben die Genehmigung für den Anlagenbau bekommen haben würde. Da in der Fabrik auch Baumaschinen produziert werden würden, könnte die Fabrik einen von der Behörde oder von dem Destillateuer beauftragten Baumaterialhersteller anklicken und den Bau der Destillitationsanlage quasi als eine zur Lieferung gehörende Serviceleistung vornehmen Diese Serviceleistung würde ihm nicht sonderlich angerechnet werden müssen, wohl aber die Destillationsanlagentechnologien, für die der Destillateur einen dinglichen Integrationskredit bekommen hätte, der eben in der Hinwendung der Technologien bestünde. Von der Konzeptprüfung würde eine vieleicht zehnjährige Aschreibungszeit für eine lineare Abschreibungsmethode angegeben worden sein, während eine veranshlagte Amortisationszteit auf vielleich 2 Jahre angesetzt worden sein würde. Der Destillateur hätte nun keinerlei Stress mit Kredittilgungen, denn sämtliche Anlagenbestandteile würden im Fall einer Falschkalkulation lediglich wieder entfernt, recyclt oder einem anderen Destillateur übergeben werden können, zumal ja auch die Konzeptprüfung ein Ja zur Realisation gegeben haben müsste, da das Werk ansonsten nicht hätte realisiert werden können. Die allgemeine Preisparalyse hätte bereits ein Preisniveau ermöglicht, mit dem die Anlage umgerechnet vieleicht eine Million Euro wert wäre, während etwa 15 Jahre früher noch ein Anlagenpreis von vieleicht 5 Millionen Euro bestanden hätte. So würde der Destillateur zwei Jahre lang destillieren, und da die Amortisationszeitvorgabe stimmte, würde nach zwei Jahren Boden und Anlage in sein Eigentum übergegangen sein. Dieser Eigentumsübergang wäre gleich der individualismischen Lebensraumerweiterung durch die Nutzung des 3., leistungsverbundenen Terms der Lebensraumrechnung. Aber sowohl der 1. als auch der 2. Term der Lebensraumechnung würden in keinerlei Weise tangiert werden, denn der 1. wäre für alle MenscHen körperproportional gleich, während der 2. schlicht eine Ausgleichsrechnung für die Nutzung des menscHenrechtes auf Niederlassungsfreiheit sein würde und sich aus den Vor- und Nachteilen der unterschiedlichsten Siedlungsverhältnisse ergäbe. Der Destillateuer jedenfals würde nun weiter destillieren und destillieren und einen Destillationstod in einer seiner Destillen gefunden haben. Ob das die seine Destillate nutzenden Konsumenten wüssten, die sich die vergangen Jahre über im Marawelb preislose Destillate beschaffen konnten, weil die Integration, die Verrechnung und die beides mitbegründende Technologisationssteuer dieses ermöglicht haben würden, bliebe dahingestellt.) In den gesellschaftlichen Bereichen der Medizintechnik, der Rehatechnik und der Altentechnik könnte die preisparalytische Integration - verbunden mit der technologiensteuerlichen Verrechnung - zur Abschaffung der Sozialgesetzgebung beziehungsweise zur Abschaffung der monetären Grundlagen für eine solche Gesetzgebung arbeiten. Hier wäre auch Petra im Spiele, denn eine derartige Integration wäre ohne gesetzliche Begleitmaßnahmen zur Anwendung der Verrechnung in den Bereichen der privaten und gesetzlichen Kranken- und Altersversicherung nicht möglich. Die
KPWparalytische Integration würde hier zusammen mit Maßnahmen der Arbeitssurrogation verrechnungsrelevantieren, denn die KPWparalyse bezöge sich auch auf die Verdienst- und Einkommensniveaus der Gesellschaft, die für die Versicherunssätze eine gewisse Rolle inne zu haben scheinen, da die Bemessungsgrundlagen für Versicherungspauschalen davon abzuhängen scheinen. Für die technologisationismische Aufgabe der Arbeitssurrogation würde eine preisparalytische Integration Lohn-, Gehalts- und Einkommensverringerungen bedeuten, da mit weniger Arbeit nicht mehr, bestenfalls noch gleichbleibend viel Geld verdient werden könnte. Diese Tatsache scheint zwar auch relativ zu sein, denn bevor viele Unternehmen imzuge der Technisierung weniger Geld an einzelne Beschäftigte bezahlen und die allgemeine Arbeitszeiten schrittweise gen null tendieren ließen, würden vermutlich Entlassungen erfolgen, die sich aus Verbindungen von funktionell verbindbaren Kostenstellen ergäben. So hätten einige keine, andere verhältnismäßig gleich viel Arbeit wie vor den Kostenstellenzusammenlegungen. Auf diesem Verhalt scheinen Rationalisierungsschutzgesetze mit aufzubauen, da bereits gegenwärtig viele Unternehmen vollautomatisiert arbeiten könnten, während die aus der Technologisation stammenden Arbeitslosen in ihren Wohngegenden als finanziell und sozial völlig entwurzelt erscheinen würden. Für derartige Probleme aber könnte das allgemeine Verrechnungssystem mit der Lebensraumrechnung und dem mensc
Henrechtlichen Boden- und Flächeneigentum Lösungsmöglichkeiten schaffen. Wenn auch teils recht sonderbar anmutende, denn bereits ein MenscHenrecht auf Boden und Flächen zum Wohnen, Leben, Selbstbeschäftigen udgl., erscheint gegenwärtig als nahezu völlig absurd. Verbände sich die
KPWparalytische Integration gesellschaftsumfassend zu einem stufenweise geregelten Prozess der Arbeits- und Geldesabschaffung, so könnten Integration und Verrechnung ineinander greifen, ohne auf nennenswerte Realisationsprobleme zu stoßen, denn was an einem Teil genommen sein würde, würde einem anderen Teile relativierend zugefügt werden können. (Während sich etwa die Arbeitszeiten und die Beschäftigtenzahlen verringern würden, könnten der menscHenechtliche Lebensraumanspruch realisiert, das allgemeine Preisniveau gesenkt, die Versicherungsbeiträge nulltpreistendenziell verkleinert und die Technologisationssteuer zur weiteren Finanzierung der TAisierung herangezogen werden, sodaß sich schließlich auf beiden Seiten der TAisierungsbilanz saldenlose Zahlen befänden) Die
KPWparalytische Integration wäre also tatsächlich etwas mehr als bloß ein fabriklicher Verkauf von Produkten, die zu Selbstkostenpreisen abgegeben werden würden, um philosophische Eigentumsfragen in Bezug auf das Marawelb aufzuwerfen. Das Marawelb jedenfalls, wäre das Wirtschaftsergebnis der KPWparalytischen Integration. Das Marawelb wäre eine gesellschaftliche Institution für die Abgabe und Annahme von Produkten, die sich in Verbindung mit der KPWparalyse, der Verrechnung und der Steuer ergeben haben könnte, noch bevor sich sämtliche Produktionsbereiche der die Wirtschaft bildenden Unternehmen automationstechnologisch völlig selbständig zu tragen vermögen würden. Im vollendeten Zustand wäre das Marawelb eine selbständig funktionierende Institution der automatisierten Unternehmen der Gesellschaft, durch die die Preisfreiheit bzw. der technologische AmoneTArismus eben selbständig funktionieren würde. Auf der Seite der Produzenten wären die Maschinen am Arbeiten, bevor deren Produkte in das Marawelb gebracht werden würden. Konsumenten könnten dorthin gehen, sich irgendwelche Dinge holen oder ohne sich dorthin zu begeben irgendwelche Dinge bestellen. Die KPWparalytische Integration, samt Verrechnung oder Lebensraumrechnung, hätten das ermöglicht. Damit erschiene die unmittelbare, die verrechnungs- und die steuermittelbare KPWparalyse quasi als Finanzierungsinstrument der AmoneTArisation, mit dem gleichbedeutend kaufäquivalente Eigentumsverhältnisse aus der Entwicklung zwischen Markt und Marawelb geregelt sein würden (`Pythagoräischer Einstein´). KPWparalyse und Marawelb fänden auch für die Tätigkeit einer kleinen Medienstube in der Fabrik eine verrechnungsrelevante Erscheinung, die wieder mit dem allgemeinen Stande der Technik korreliert erschiene. Wenn es etwa in der deutschen Übersetzung des Buches `Chemie der Elemente´ von den Herren Greenwood und Earnshaw heißt, `man sollte jedoch immer im Gedächnis behalten, daß es nicht korrekt ist, bekannte chemische Phänomene aus theoretischen Modellen herzuleiten´, dann gälte das auch für die Herstellung chemischer Produkte, die sich bekannterweise auf diese Phänomene bezögen. Hinzu käme die Tatsache, daß mit der Übernahme von wissenschaftsgeschichtlichen Fakten eine Art bildungsorienter RaumZeitDilatation verbunden erschiene, die sich durch das Entfallen langwieriger Versuchsreihen ergäbe, sodaß hier die Integration von Bildungsgut für den Bau des Wissenschaftssystes mit der KPWparalyse verrechnungsrelevantieren könnte. Wiederrum damit wäre das Petrabewußein verbunden, wenn etwa das Thema Verantwortungsbewußtsein angesprochen werden würde. Das Herzstück der Integration, des Marawelbs und der diese ursprünglich ermöglichenden Fabrik aber wäre keine politische Tätigkeit, keine gesellschaftlich übereingekommene Zweckrationalität in der ansonsten lediglich zum Wohlstand tendierenden freien Gesellschaft, sondern das Produzieren der Produkte, mit denen die KPWparalyse eingeleitet werden könnte. Auch das Verrechnungssystem würde nicht allein in den inneren Bereich der Inegration und der Fabrik gehören, da die instutionelle Schaffung einer international tätigen Verrechnungsbehörde eher eine zweckrationale Notwendig für die Harmonisierungstendenzen in der wirtschaftlich-internationalen Kooperation zur TAisierung wäre.
EXKURS:
Der integrationismische Hinwendungsbegriff Wendungen gibt es viele: Beiwendungen, Zuwendungen, Abwendungen, Verwendungen, Entwendungen, Vorwendungen. Mit all diesen Wendungen hätte das Wörtchen Hinwendung lediglich eine personenorientierte und gesetzesverbundene Dimension eines Fürzweckes gemeinsam, der einer konkretisierten Aufgabe oder eines konkretisierten Zweckes zutulich wäre, um diesen Zweck und diese Aufgabe nach den rationellsten Möglichkeiten erreichen zu können. In Verbindung mit dem Integrationsbegriff wäre eine Hinwendung das verrechnungstechnische ZurVerfügungStellen von Boden, Flächen, Gebäuden und Maschinen, die von einem Produzent bei der Verrechnungs- und Integrationsbehörde oder direkt bei der Fabrik beantragt werden könnten, um sich die zur Produktion seiner Leistung erforderlichen Produktionsfaktoren auf der Basis des Verrechnungssystems geben zu lassen. Eine integrationismische Hinwendung wäre eine Art kapitalismischer Schritt aus dem Hominizialwesen der Fabrik und somit eine amone
TArismische Alternative zu banklichen Krediten oder sonstwie aufzunehmender Gelder, während die integrationismische Hinwendung auf der 3. Entwicklungsstufe hauptsächlich der Verrechnung von Neuleistungen dienlich wäre, damit ein Produzent einer Neuleistung einen solumareakapitalismischen Vorteil aus der ansonsten kostenfreien Herstellung und Vermarawelbung seines Produktes oder seiner Produkte haben könnte. Verbunden mit integrationismischen Hinwendungen wären eine Konzeptprüfung, eine Bedarfsveranschlagung, Um- und Absatzprognosen und im Fall der Erteilung einer Hinwendungsgenehmigung schließlich das hinwenderische ZurVerfügungStellen der von dem Produzenten beantragten Produktionsmittel. Im Rahmen des Verrechnungsgeschehens würde das Eigentum an den hingewendeten Mitteln an den Produzent übergehen, wenn Angbot und Nachfrage dies ermöglichen könnten. Die rein
TAische Hinwendung könnte der Integration genaugenommen erst ab der 2. Entwicklungsstufe zutulich sein, denn auf der 1. Stufe würden Fabrik und Behördensystem ja erst errichtet werden. Ab der 2. Entwicklungsstufe stünde die inegrationismische Hinwendung als mit dem konventionellen Kreditwesen in Wettbewerb stehend aufgefasst werden, sodaß es die freie Entscheidung eines künftigen Unternehmers wäre, ob er sich zum Aufbau seines Undnehmens Geld zum Erwerb seiner Produktionsmittel aufnähme oder ob er die amoneTArismische Variante der behördlich geregelten Hinwendung seiner Produktionsmittel beantrüge. Obwohl das Verrechnungssystem auf er 2. Stufe in KPWparalytischer Weise auch noch mit Geld prozeduieren müsste, wäre der Aufwand für eine integrationismische Mittelhinwendung im Gegensatz zu banklichen Kreditvergaben geringer als bei einer Geldzwischenbringung in den Prozess der Unternehmensrealisation, denn während ein Unternehmer bei einer Bank ein konzeptprüfungsähnliches Krediprüfungsverfahren hinnähme, dann das Geld bekäme und mit diesem bei anderen Unternehmern all das kaufen würde, was die Gründung seines Unternehmens von ihm verlangen täte, würde der Schritt des geldlichen Zahlungsverkehrs enfallen, wenn der Unternehmer direkt von der Konzeptprüfung zur Hinwendungsannahme in die Fabrik schritte. Überdies bestünde bereits auf der 2. Stufe der Vorteil, daß sich ein Unternehmer mit seinem jungen Unternehmen nicht verschulden würde, denn dann, wenn er auf eine zu geringe Nachfrage träfe und sein Unternehmensziel verfehlen würde, bräuchten Behörde und Fabrik die hingewendeten Produktionsfaktoren lediglich wieder zurück zu nehmen, während all das, was bei den Banken an Wagnissen und Risiken im Zinssatz berechnet werden würde, auf der Wagnisseite der Konzeprüfungsbehörde läge und vom Gut oder Fehl der Konzeptprüfung künden ließe - das Unternehmerrisiko würde dadurch zwar verringert werden, aber die tatsächliche Zahl von Hinwendungen wäre wohl dem Konzeptbehördenrisiko angeglichen, sodaß über den Weg der integrationismischen Hinwendung, beziehungsweise über den Konzeptprüfungsfunktionismus bereits eine Art Selektionsmechanismus mit der Tenden zur Neuleistungsphänomenologie ersichtlich sein könnte, wegen dem sich viele Unternehmer vieleicht garnichterst für eine integrationismische Hinwendung entschlössen. Ab der 3. Entwicklungsstufe gäbe es den Wettbewerb zwischen monetarismischen Zahlungssystemen und amone
TArismischem Verrechnungssystem nicht mehr. Sämtliche Transaktionen liefen verrechnungstechnisch ab. Da auf der 3. Entwicklungsstufe bereits alle produzierbaren Maschinen kostenfrei im Marawelb zu bekommen wären, ließe sich die inegrationismische Hinwendung auf den Schwerpunkt der Boden- und Flächenhinwendungen gewichten. Bekäme ein Produzent den für sein Unternehmen erforderten Boden und die erforderten Flächen in einem Haus, so wäre die Ausgestaltung sämtlicher Betriebsstellen nur noch ein geringfügiges Nebenwerk bei der Unternehmensgründung oder bei seiner Unternehmensvergrößerung, denn Böden und Flächen wären die einzigen Produktionsfaktoren, die sich der technologischen Arbeitssurrogation sowie der allgemeinen Technisierung entzögen, während das übrige Anlage- und Betriebsvermögen quasi mit 0 angesetzt werden könnten - der Marawelbfunktionismus könnte konsequenterweise nicht mehr mit Geld funktionieren, sodaß die integrationismische Hinwendung als Ursache und Wirkung der technologischen Geldabschaffung auffassbar wäre, während es genau diese Kausalität wäre, die den Beginn der KPWparalyse mit dem Beginn der Fabrikstätigkeit gleichgeschaltet und den Anfang der 2. Stufe seitens der Fabrik eingeleitet haben würde. Die rechtlichen Verhältnisse bei der Hinwendung wären denkbar simpel. Hinwendungen würden ins Eigentum der Produzenten übergehen, mit dem Eigentumsübergang zum Produzenten hätte der Produzent alle Rechte, die sich mit den gewöhnlichen Eigentumsrechten des HGB ergäben, während der 3. Term der Lebensraumrechnung auch die Eigentumsrechte aus BGBverhältnissen berücksichtigen ließe, wenn es an die InBodenUmrechnung der unternehmerischen Revenue ginge, die der Unternehmer quasi im Gleichschritt zu dem Eigentumsübergang der an ihn hingewendeten Mittel prozedurieren lassen könnte, um sich in solumareakapitalismischer Fachmännischkeit seine private Lebensraumvergrößerung `abzustecken´. Wohlgemerkt hätte der Unternehmer auch die Pflichten des HGB, denn zum Beispiel ließe sich das Verrechnungssystem zum Eigentumsübergang nicht ohne eine Buchführungspflicht, nicht ohne eine Offenlegungspflicht für Jahresabschlüsse udgl. durchführen. Auch die diesen Pflichten zugrunde liegenden Vorschriften für die verschiedenen Kaufmannsformen (Soll-, Kann-, Muß- und Kaufmann kraft Eintragung) nach dem Handelsstand müssten wohl bei der Hinwendung in gegenwartsähnlicher Weise Anwendung finden - auch auf der 3. Entwicklungsstufe, wenn sämtliche Unternehmen dieser Erde quasi nur noch wie in einem großen Unternehmensnetzwerk bedarfsadlibidual miteinander vernetzbar wären. Während etwa die Eigenkapitalfrage bei einer Hinwendung auf der 3. Stufe kaum mehr relevant wäre, weil es eben kein Geld mehr gäbe, würde die Eigenkapitalproblematik bei Hinwendungen auf der 2. Stufe noch eine nicht gänzlich ungewichtige Rolle spielen können, etwa weil ein bei einer Hinwendung vorhandenes Eigen- oder Anfangskapital das Risiko der Konzeptprüfungsbehörde wie auch die Zeiten für den Eigentumsübergang der hingewendeten Produktionsmittel verringern könnte, wenn dieses Kapital bei der Hinwendung in Anrechnung gebracht sein sollte. Änderungen des HGB träten im Rahmen der Technisierung auch hinwendungskorreliert ein. Bilanzrichtliniengesetze, die derzeit (2006) noch Abschlußprüfer vorsähen, könnten auch beim sukzessiven Eigentumsübergang hingewendeter Produktionsmittel entfallen, während allgemein die Vorschiften für Handelsbücher nach und nach auf SiBilanzen umgeschrieben werden könnten, mit denen das gesamte Gesellschaftssystem ab dem Beginn der 3. Stufe konfrontiert wäre. Inwiefern sich eine vollautomatisierte oder hochauf kybernetisierte Geschäftsführung eines bestehenen Undnehmens auf Hinwendungen einlassen könnte, wäre ein Problem, das in ähnlicher Problemkonstellation aus einem volltechnologisierten Handelsgeschäftesystem (automatisierte Kommissionierer, Speditionen, Lagerstätten und Frachtunternehmen) hervorlugen könnte. Und hierbei - wie überhaupt im Fall einer Hinwendung an ein bestehendens Unternehmen, das die Hinwendung vieleicht aus rein
KPWparalytischen Erwägungen heraus nutzen wollen würde - scheinen die rechtlichen Rahmenbedingungen ein wenig vertrakter zu sein, weil konkrete Einsichten in Geschäftsführungsabläufe technologisch zu fehlen scheinen, wenn selbst der Unternehmer eines Unternehmens kaum noch persönlich in seinem Unternehmen tätig zu sein bräuchte. Aber das schiene eben nur so, denn tatsächlich wäre es so, daß eine vollcomputerisierte Interaktion zwischen Unternehmen, Behörden und Fabrik ohne menscHliche Tätigkeiten und somit quasi wie bei mit einem über einer Hardware installiertem Betriebssystem miteinander verbundenen Computerprogrammen erfolgen könnte, sodaß etwa die Wirtschaftsinformatik ein nicht unwesendlicher Bestandteil der den Hinwendungen zugrunde liegenen Konzeptprüfungen wäre. Daß sich hierbei der Begriffsbestandteil `Integration´ bei der integrationismischen Hinwendung in den Vordergrund zu schieben schiene, könnte zwar erklären, warum der Begriff `integrationismische Hinwendung´ anstelle von einer bloßen `Hinwendung´ gewählt wurde, müsste aber nicht unbedingt erklären, daß eine Wirtschaftsinformatik im Sinn der integrationismischen Hinwendung durchaus die Quelle einer Gesetzesinformatik sein könnte, mit welcher sich die erforderlichen Rechtsverhältnisse in der Umarbeitung der infragekommenden Gesetze darstellen ließen. Aber von dieser Warte aus gesehen, ließe sich die Formulierung wagen, daß die integrationismische Hinwendung durchaus nicht nur als ein Wirtschaftsinsrumentarium zur KPWparalytischen AmoneTArisation, sondern durchaus als ein politisches Geschehen zur TArealisation aufgefasst werden könnte - die politelevante Unternehmenszielsetzung der Fabrik läge hier offen begründet zu Tage, und das in einer Weise, die die Gewährungsfunktionalität der Fabrik, bzw. das Gewährungswirtschaftssystem der letzten Entwicklungstufe voraberahnen lassen könnte. Die integrationismische Hinwendung stünde mit vielen, ja, eigentlich mit allen Teilorganisationen der VN harmonisch, sodaß das politische Geschehen der Hinwendungen schon rein prinzipiell ein Geschehen im Sinn VN wäre - was sich aus dem Hinwendungscharakter der Entwicklungsförderung ergäbe.
POLITRELEVANTE UNTERNEHMENSZIELSETZUNG 2: INTEGRATIONISMISCHE SICHERUNG VON HÖCHSTQUALITÄT(S)STANDARDS Eine weitere Zielsetzung, die noch unterhalb des Gewährungsniveaus liegen würde, wäre die technologische Absicherung von Qualitätsstandards. Gerade in den Verhältnissen der Technisierung gäbe es viele Möglichkeiten, sich mit Nichtneuleistungen in der Gesellschaft zu betätigen, für die es nach technologisch-produktionismischen Maßstäben keine Werte mehr zu geben bräuchte. Das Nachahmen von Leistungen oder der Nachbau von Produkten, die seit meheren Generationen auf dem Markt wären, wäre besonders in den technologischen Verhältnissen eine monetarismisch zwahngsrationale Möglichkeit, sich das allgemeine Werteäquivalent zu verschaffen. Die Vergangenheit könnte dieses erzeigen, und die Qualitätseinbußen, die durch die preisstabilitätsorientierte Alternative der Produktion von minder qualitäsierten Produkten zu geringeren Preisen eine zwahngsrationalismische Marktgängigkeit erheischen würden, würden das Vergangenheitsfehl der geldzentralismischen Güterproduktion zur Devaluarisierung der Vergangenheit beitragen lassen, denn sich aus monetarismischen Gründen mit der Herstellung materieller Produkte und Dienstleistungen zu befassen, obschon diese rein technologisch oder eben seit vielen Generationen schon rein technologisch herstellbar wären, würde lediglich eine Verzweiflungserscheinung des Monetarismusses sein. Aus diesem Grunde wäre es zwar auch vorteilhaft, wenn die Fabrik von den Erstunternehmen sämtlicher Technologiesektoren geschaffen werden würde, aber die gegenwärteige (Jahr 2004) Entwicklung der Technologiesektoren könnte die Fabrik mit allen deren Aufgaben durchaus rechtfertigen. Die Absicherung technologischer (Höchst)Standards wäre besonders für den international gesamtheitlichen Prozess der automationstechnologischen Produktion sämtlich über die KPWparalyse in Güter verwandelbaren Waren wichtig, damit nicht auch die amone
TArismischen Verhältnisse zur preisrealismischen Schindluderrei an technologischen Produkten verleiten könnten, markenproduktskompensatorische Abschwächungen der einzelnen Funktions- oder Gebrauchswerte technologischer Produkte zu erbringen. Wäre die gesamte produktive Welt des Kleingewerbes und der Industrie vollautomatisiert, so wären Qualitätsstandards, die nicht untergangen sein sollten oder nicht untergangen zu sein bräuchten, eine Verbindlichkeit der die Fabrik schaffenden MenscHen gegen sich selbst. Dazu eine Verbindlichkeit, die sich durchaus mit internationalen Industrienormen einer Internationalen Standardisierungsorganisation verträglich vorfinden könnte und im computergestützten oder automatisierten Qualitätsmanagement der Fabrik eine selbstverständliche Beachtung erhielte Monetarismische Beweggründe für große Qualitätsschwankungen bräuchte es nicht mehr zu geben beziehungsweise könnten der Vergangenheit überantwortet werden, eben weil der Kostenfaktor der KPWparalyse weichen könnte. Daß für Produkte, die vieleicht nur einmal benutzt werden würden andere Qualitätsmaßstäbe heranziehbar wären, könnte außer Zweifel stehen, aber das kostenfaktorielle Isoquantum varierbarer Qualitätsunterschiede könnte zugunsten technologischer Höchststandards als paralysierbar erachtet werden. Auch ein irrationales Wirtschaftswachstum, das mit der monetarismischen Zwahngsrationalität
KPWorientierter Qualitätsvariationen gedeihen könnte, wenn es an eine integrationismisch geförderte aber unter monetarismischen Bedingungen arbeitende Vergrößerung der Verselbständigungspotentiale in der gewerblich-industriellen Welt ginge, könnte mit hochnormierten Qualitätsstandards eingeschränkt werden, sodaß man sich vor dem Geld oder wegen dem Gelde nicht zum Narren vor den altbewährten Marken oder gar vor den persönlichen Zielsetzungen machen müsste, nur um produzieren, wettbeweben und Geld verdienen zu können. Es könnte aber sein, daß die Absicherung von Hochqualitätsstandards hilft, potentielle Güterknappheiten durch die qualitätsorientierte Verhinderung von wirtschaftsirrationalen Unternehmensgründungen zu unterbinden, denn eine wirtschaftsirrationale Ressourcenausbeutung, die über die Gründung vieler Wirtschaftsunternehmen und dadurch vergrößerter Mengen an Produktionsabfällen udgl. eher wahrscheinlich erschiene als in einem Monopolistensystem, wäre durch die Absicherung von Hochqualitätsstandards vermutlich weniger ausgeprägt als ohne derartige Standards, wenn es nicht durch den selektiven Wegfall von geringqualitätisierten Produkten lediglich zu einem Verschiebeprozess innerhalb eines AngebotNachfrageVerhältnisses kommen würde, der weder eine positive noch eine negative Wirkung auf die Mengenverhältnisse des Angebotes hätte. Eine technologisations- und amone
TArisationsorientierte Qualitätspragmatik würde sich zudem auf einen mit der TAisierung verbundenen und politrelevanten Bewußtseinswandel auswirken, der über den Harmonisierungsausschuß wünschenswerter Weise antiisolationismisch für das technologische Freiheitsbewußtsein in der automatisierten Welt beihilflich erscheinen könnte, um eine technologische Freiheit mit einem technologischen Wohlstand zu verbinden, der weniger Kraft für das Abwägen von geldzwahngsrationalen Werten als vielmehr mehr Kraft für die fachlich vernünftige Ausgestaltung technologischer Produkte dechetieren würde - was besonders dann sehr prägnant sein könnte, wenn sich die Fabrik auf privatwirtschaftlichem Wege nach der `Ameisenstaatsexkursion´ gründen würde, denn dann wären Renommee und Qualität aus dem traditionellen Bestehen der Unternehmen qualitätshöchstnormierende Verbundselbständigkeiten für die allgemeine Sättigung des von diesen Unternehmen geschaffenen und zu befriedigenden Marktes.
POLITRELEVANTE UNTERNEHMENSZIELSETZUNG 3: INTEGRATIONISMISCHE GEWÄHRUNG Die integrationismische Gewährung währe diejenige Tätigkeit der Fabrik, die den Staat in einer technologisationssichernden Art und Weise bei der Integration bleiben lassen müsste, denn währen alle Arbeitsstellen, alle Produktionsprozesse dieser Erde technologisiert, so bestände eine Pflicht der Gemeinheit, das gesellschaftliche Wohl der Mensc
Hheit in den Verhältnisen der Technik dadurch zu sichern, daß eine Gewährung der technologischen Arbeits- oder Produktionsprozesse durch eine Nach- oder Weiterversorgungsabsicherung der Automation jederzeit und eben KPWparalytisch kostennulliert erfolgen könnte, sodaß mit der Gewährung aller technischen Abläufe eine Gewährung der diese Gewährung ermöglichenden Mittel verbunden sein müsste, die sich zwar auf rechtliche Gesetze stützen könnten, die sich allerdings nicht auf bloße Gesetze beschränken - auch die Definition von Machtmißbrauch in der Kartellgesetzgebung ließe diese Schlußfolgerung zu -, sondern in einer realen Produktion dieser Mittel bestehen sollte, eben da es um das Weltgemeinwohl aller MenscHen, nicht nur um das bestimmter Gruppen oder `Ameisenstaaten´ ginge. Die Gewährung währe neben der KPWparalyse der eigentliche politische Auftrag der Fabrik. Mit diesem Auftrag könnte eine vollständige Wettbewerbsfreiheit nach unten und nach oben verwirklicht werden, ohne daß wieder Kartellgesetze an der Wirtschaftsfreiheit Einschränkungen machen müssten. Gegen Markenmißbrauch udgl. könnte auch die Fabrik nichts machen, aber reguläre Maßnahmen privater Unternehmenspolitiken könnten frei werden. Das gälte in der Hauptsache für Großunternehmenszusammenschlüsse nach dem 2. Ameisenstaatsprinzip aus der Gesetzgebung gegen Marktbeherrschende Fusionen einzelsektorieller Großunternehmen. Aber auch für Verbindungen nach dem 1. Ameisenstaatsprinzip, mit dem sich Großunternehmen über mehrere Wirtschaftssektoren marktbeherrschen ausdehnen könnten, als für Unternehmensfusionen von Unternehmen, wie dem `Thornschen´ Unternehmen, das `von Sojasprosen bis hin zu Waffen´ alles in dessem Angebot vertreten haben könnte und nur noch einer Gesetzesprivatisierung bedürfte, um etwa Autobahnabschnitte zwischen den einzelnen Unternehmensmitgliedern in den Hoheitsbereich des Konzerns zu bringen udgl.. Die Fabrik wäre dabei ein Gegengewicht in Opposition zu der wachsenden Wirtschaftsmacht dieser Großunternehmen. Solange keine patentrechtlichen Produktionsvorbehalte gemacht werden könnten, wäre nichts gegen eine derartige Opposition einzuwenden. Ansonten wären diesbezügliche Gesetze eine Farce der Gesetzesbegründung. Selbst dann oder gerade wenn es sich um Aktiengesellschaften handeln würde. Eine reine Aufsichtspflicht des Gesetze machenden Staates würde bei einem gezielten Unterfangen, wie das vom TA vertretenden, nicht ausreichen, eben weil mit der Abschaffung von Arbeit und Geld das kontinuitätische Wohl aller von der Wirtschaft abhängigen Mensc
Hen dieser Erde abhinge. Die Gewährung würde dieser Tatsache dadurch rechnungtragen, daß die Gefahren gezielten Machtmißbrauches irgendwelcher Kartelle von der Fabrik in einer Weise eingeschränkt wären, die den Machtmißbrauch dulden ließe, weil das Gegengewicht zu diesem Machtmißbrauches mit der Produktionstätigkeit der Fabrik gegeben wäre. (Sollten etwa preisliche Bestimmungen der Kartelle zu weit gehen, so ließe sich auf die Fabrik zugreifen, die mit deren Tätigkeiten sowohl zur KPWparalyse als auch zur gleichzeiten Qualitätsoptimierung beitrüge, die Unabhängigkeit von diesen Unternehmen zu wahren. Bei der rein gedanklichen Dimension des TAs wäre es durchaus vertretbar, die demokratisch begründete Aufsichtspflicht des Staates, beziehungsweise der Staaten, mit der aktiven Teilhabe aller in der VN verbundenen Nationen am WeltProduktionsgeschehen zu verbinden. Das müsste nicht als Kampfmaßnahme gegen Kartelle udgl. aufgefasst werden, denn auch diese Unternehmen könnten in finanzieller oder aufträglicher Weise mit der Fabrik - auch KPWparalytisch - kooperieren (`Pythagoräischer Einstein´). Der Gewährungsbegriff könnte auch als dingliche Ermöglichung von produktionismischen Einzelinteressen aufgefasst werden, die in etwa mit der Existenzgründerphänomenologie konformiert erschiene(n). (Während sich irgendwelche Großunternehmen mit irgendwelchen Fusionen befassen würden, könnten - unabhängig von diesen - Jungunternehmer ihre natürliche Person in der Rechtsperson ihres Unternehmens zur Entfaltung im zum Marawelb tendierenden Marktwirtschaftsgeschehen bringen. Hier könnte auch das Verrechnungssystem mit der Gewährung konjugiert werden, um en 3. Term der Lebensraumrechnung zur Anwendung zu bringen. Eine diesbezügliche Peisfreiheit bestünde in der Eigenleistungsbewertung parallel zur Selbstkostenparalyse weiterhin.) Gewährung wäre also das, was sich einerseits mit einer demokratisch unterwalteten Gesetzesproklamation und anderseits mit der tatsächlichen Erfüllung dieser Proklamationen verbände. Eine gewährungstechnisch harmonisierte Kooperation in der produzierenden Sphäre der Weltindustrie, des Weltgewerbes und nationaler Produktionsbereiche könnte zudem als ein von den Paktstaaten sowohl geförderter als auch gesicherter Wettbewerb gelten, da sowohl mit der Harmonisierung als auch mit der Kooperation die beiden Seiten aktiver Reglements und aktiver Betätigungen in der Produktion von Technologien realisiert erschienen. Gewährung wäre damit ein Synonym der Wirtschaftsfreiheit und der Freiheit auf dieser Erde im Allgemeinen. Hinzu käme die KPWparalyse, sodaß Gewährung im nahezu vollendeten TAweg eine kosten- und preisentbundene Kontinuität der Technologiennutzung bedeuten würde. In Verbindung mit den finanziellen Grundlagen sowohl der Fabrik als auch derer Tätigkeit, erschiene mit der Gewährung ein Ansatzpunkt für die Preisentbundenheit sämtlicher Produkte im vollendeten Marawelb, der mit Eigentumsansprüchen aus der Produktion von
KPWparalytischen Produkten infolge der Selbstkostennullierung und der Verrechnung im 3. Term der Reduktrechnung geschnitten sein würde. (Während die von den Technologien arbeitssurrogierten Konsumenten für die Urherstellung, die Weiterverarbeitung oder für Produktion im Allgemeinen gearbeitet, gesteuert udgl. hätten, würde der 3. Term für die Eigenleistungsbegleichung da sein, denn Boden und Flächen wären als Immobilien im Marawelb nicht verrechnungsfrei abgebbar oder nehmbar - obschon das möglich wäre. Boden, über den in der Regel Großgrundbesitzer, Gemeinden oder der Staat das Verfügungsrecht haben, wäre das letzte, mit Neuleistungen `kaufbare´ Gut. Alles andere wäre kostenfrei zu haben, wenn alle Unternehmen gleichziehen würden. Gesetzliche Regelungen zur KPWparalyse wären hinwiederum Einschränkungen der Wirtschaftsfreiheit, sodaß sich der dann vollständig befreite Wettbewerb zur Behauptung der KPWparalytischen Tendenzen zu behaupten hätte. Der - wohl eher abstrakte - Ort für diese Kostenlosigkeit wäre eben das gewährungstechnisch am Funktionieren zu erhaltende Marawelb. Gewährung hieße somit, daß man sich selbstkostenentledigungstendenziell selbst produktiv betätigen könnte oder nicht. Der Konsum von Produkten aus dem Marawelb wäre in jeder Weise gesichert. Wohlstand wäre eine gewährungstechnische Funktion der Existenzängste und -sorgen vernichtenden Integration von Maschinen und Technologien in das produzierende System der Weltwirtschaft. Aus rechtsdemokratischer Sicht ließe sich etwas Gewähren, über das das System tatsächlich Verfügen könnte, ohne dafür die Gewalt einer der Wirtschaft wohl teilweise ausgelieferten Demokratie in einer rechtsgewaltlichen Weise proklamatorisch in Anspruch nehmen zu müssen.
-334EXKURS: Der Gewährungsbegriff Erlauben, ermöglichen, sichern - das sind die wichtigsten Bedeutungsteile des Gewährungsbegriffs. Die Gewährung basiert auf der autmatisierten Weltindustrie, auf der vollsändigen Surrogation aller Arbeitsprozesse und ist in dem marawelbsfunktionellen Trigonat zwischen der automatisierten Weltarbeitssphäre, dem Marawelb und der Mensc
Hheit zu verstehen. Da der TA prinzipiell ohne eine herrschaftspolitische Ausrichtung capriviert, ist das System der Gewährungswirtschaft als ein Wettwerbssystem im prinzipiologischen Nebeneiner der bestehenden Wirtschaftssysteme aufzufassen. Das teilweise scheinvoll miteinander verschachtelt zu seiende Systemgefüge zwischen Marktwirtschaft und Planwirtschaft wird mit dem Faktor Gewährungswirtschaft erweitert. Die Wirtschaftsauffassungen der klassischen Ökonomie spielen bei der Enwicklung zur Gewährunswirtschaft eine entwicklungsbedungene Rolle - man könnte von einer ontogenisierenden Phylogenese der Wirtschaftsrationalität sprechen, weil das Gewährungssystem die Stadien der anderen Wirtschaftsauffassungen durchliefe, um das sein zu können, was die Gewährung zu sein scheinen würde: eine hominzialismisch initiierte Wirtschaftsordnung automations- und freiheitsrationalen Lebens -, würden von der Gewährungswirtschaft aber phänomenologisch auf den funktionellen Level aspektualitätsanalytischer Soziobetriebssystematiken gesetzt, mit denen der automationismische Seiensbackground Gesellschaft zu verdeutlchen wäre. Im Kontext der Wirtschaftstheorien hieße Gewährung konkret ein recourcenrationales Leben nach persönlichen Bedürfnissen, deren Erfüllungsgrundlage verrechnungstechnisch im Marwelb besteht. Auf den Einzelfall eines Weltleuts bezogen bedeutäte der Gewährungsbegriff, daß sich ein jeder Weltleut und eine jede Weltleutin mit all dem eindecken könnte, das ihm oder ihr zum persönlichen Lebensvollzug, wie somit auch zur Ausübung privatimer Selbstbeschäftigungen nützlich ist. Das heißt z.B., daß sich ein Autoliebhaber auf seinen 1.- oder 2.TermBoden ein Autofabrikchen aus dem Angebot der Fabrik bauen könnte, um sich Autos nach den eigenen Vorstellungen zu bauen - wobei es besonders nach der Neuleistungsauffassung einerlei wäre, ob diese Autos später vermarawelbt werden oder nicht, den prizipiell sind Autos, wenn vom Unternehmen oder von den Unternehmen des Autoerfinders abgesehen sein würde, neuleisungswert(e)los und somit nichteinmalmehr 3.termrelevant. Der Geährungsbegriff wäre in diesem Beispiel auf das Fabrikchen oder die vollausgestatte Werkstatt bezogen. Daraus ergibt sich für den Gewährungsbegriff eine 4. Teilbedeutung, die sich auf eine Duldung
CBRirrationaler Selbstbeschfätigungsmöglichkeiten bezöge, aber im Aspekt der Raumahrtstechnologien ganz sinnvoll sein könnte. Daß sich diese Irrationalitätsduldung auch im verrechnungstechnischen Gnadenwerk einer weniger extremen Neuleistungsauffassung fände, wenn etwa Dinge patentwert werden würden, die nach älteren Patentrechtauffassungen nicht patentwert gewesen wären, wäre dem Fortschritt der Zeit behinschreibbar. Auch für den Gewährungsbegriff gälte das Sprichwort, mag getan werden, was zu tun gewollt oder gemocht sein würde, solange dieses Tun nicht gegen die bestehenden Gesetze verstößt.
POLITRELEVANTE UNTERNEHMENSZIELSETZUNG 4: DER URSPRÜNGLICHE VN-AUFTRAG (HOMINIZIALISMISCH-inter- NATIONALE WAFFENINDUSTRIE ZUR INTERNATIONALEN SICHER- RUNG DES WELTFRIEDENS)
Waffentechnologien scheinen in den Technologiesektor genauso zu gehören wie Tomographen oder die Computertechnologie in diesen Sektor zu rechnen wären. Fraglich wäre nur, ob es zur Aufgabenwahrung der Weltfriedensicherung ratsam erscheinen könnte, in einem internationalen Produktionszentrum, welches sich die Absicherung der gobalen Technisierung zu einer Zielsetzung genommen haben würde, Waffensysteme zu produzieren, mit der die VN - oder vieleicht ein aus der VNorganisation entwachsener Weltstaat - mit eigenen Mitteln zur Erfüllung dieser obersten VNpflicht schreiten könnte. Es könnte fraglich sein, weil auch das Truppenwesen der VN aus Truppen der Pakstaaten zu bestehen und somit über kein
VNeigenes Militär zu verfügen scheint. Abgesehen von der Fragwürdigkeit eines globalen Weltstaates, ließe sich diese Fragwürdigkeit mit dem essenzialismischen Fabrikphänomen als solchem verbinden, denn warum sollte eine Organisation wie die Vereinten Nationen beginnen, mit einem internationalen Produktionszentrum in den Techniksektor der Weltindustrie zu preschen, Arbeit und Geld abzuschaffen helfen und dafür die gesamten Produktionsmöglichkeiten eines solchen Produktionszentrums nutzen, um die Wahrung der organisatorischen Aufgaben und Pflichten mit Mitteln anzustreben, die diese Organisation vorher vom Markt angeboten bekommen zu haben schien?! Im Rahmen des TAs ließen sich zuförderst profane Kostengründe in den Vordergrund stellen, denn wenn etwa die Entwicklung eines Kampflugzeuges in eine Kostenhöhe von 30 oder 40 Milliarden hochschießt, so könnten durchaus lukrative Möglichkeiten für die weitere Entwicklung ersonnen werden, wenn die VNorganisation zur kooperativen Fortentwicklung der Technik in eigenem Name und auf eigene Rechnung in den Prozess der TAisierung eindringe - bevor ein Produktionszentrum wie die Fabrik auf rein privatwirtschaftlicher Basis gegründet sein, und für dessen Undnehmenspolitik sich die VN irgendwann schlichtweg bereiterklären würde, dieses Unternehmen in den Organismus der UNO zu inkorporieren, um dann auf quasi staatlicher Ebene fortzuführen, was auf privatwirtschaftlicher Basis entstanden war. Zu der Kostenproblematik kämen politische Gründe, die sich schlichtweg mit einer Gegenfrage andeuten ließen, denn wenn die Entwicklung der Technik schon so teuer und wenn die Weltpolitik schon so beflissen in der Schaffung und Absicherung einer internationalen Friedensordnung zu sein scheint, warum sollten dann rein privatwirtschaftliche Unternehmen für die Erfüllung dieser hohen Aufgaben herangezogen werden? Und vieleicht sogar noch Unternehmen, die einerseits die VN, andererseits einzelstaatliche Nachfrager beliefern würden, sodaß in diesem engen Sinn ein grundsätzliches Feindschaftsverhältnis zwischen politischen und wirtschaftlichen Handlungen erkennbar wäre, solange diese reinen Privatunternehmen nicht im Sinn des `Ameisenstaatsprinzips´ einzelsektorielle Kartelle zur politadäquaten Wahrnehmung der weltpolitischen Aufgaben und Pflichten schüfen, durch welche sich das Staatswesenkristalisat freier juristischer und natürlicher Personen in ebenso beflissener Art und Weise um die weltpolitischen Sachen kümmern könnte, wie es eine in Eigenverantwortung und mit Marktzugang produzierende und forschende VNorganisation könnte, ohne dabei die anderen Möglichkeiten der TAisation aus den Augen verlieren zu müssen, während etwa die TAisierung ansonsten so gut wie ausschließlich über eine entweder einer kontinuitätischen Geldpersistenz oder einer denkbaren Geldesabsurdität zugeführte Aktienstreuung möglich erschiene, deren Sekundärität ohne die Entwicklungshilfe der VN einen Zeitraum verbrauchen würde, in welchem wieder und wieder von hysteresischen Geldeffekten die Rede sein müsste, weil nicht nur die Technik, sondern auch die mit der Technik verbundenen Realisations- und Nutzungsdimensionen fortentwickelt werden würden - was sich beispielsweise an großen Raumschiffen und Raumstationen ersehen lassen könnte, wie auch an über ganze Ozeane baubaren Brückensystemen oder auch nur an komplexen Baustellensystemen (Arrimeur Noosphere) oder einem Urknallgenerator, der die Kraft einiger Gigatonnen TNT in sich vereint haben würde. Gleichsam ließe sich die essentialismische Frage nach dem Warum eines einheitlichen Weltstaates stellen, wenn die Zerwürfnisse zwischen den Staaten auch mit festen Souveränitätsbereichen einzelstaatlicher Hoheiten geregelt werden könnten. Doch bei dieser Frage wäre auch bereits die kontextuelle Grenze des TAs erreicht, denn der TA beträfe die Abschaffung von Arbeit und Geld, nicht die politische Frage nach dem Wieso und Warum eines Weltstaates, der sich aufgrund der TAisationsbestrebungen nahezu von selbst aus dem TA entwickeln könnte, sodaß die weltstaatstendenzielle Politik nur als ein gesellschafts- oder wirtschaftspolitisches Nebenprodukt der TAisierung begreifbar zu sein bräuchte - etwa derweislich, wie sich die technologische Amone
TArisation auf internationaler Ebene entwickeln müsste, weil der Monetarismus, wie auch das Arbeitsphänomen, ein globales System zu sein scheint. Würden die gesellschaftliche und die staatliche Entwicklung mit einem Konvergentionismus angegangen, der in ähnlicher Weise aus der Wertekonvergenz bei der Einführung des Euro bekannt sein könnte, so ließe sich die Frage des fabriklichen Essentialismus kurzweg mit einer Antwort begegnen, die ein konvergentionismisches Synergat zwischen der Aufgabenwahrnehmung der VN und den `Ameisenstaatsprinzipien´ thematisieren ließe, welches für den TAkontext aufgegriffen und für die Fabriksthematik beibehalten wurde, denn wenn eine friedliche Welt ohne Arbeit und Geld ein Ziel sowohl der Politik als auch der Wirtschaft und der Industrie wäre, so würden sowohl die VNinitiative des Fabrikbauens als auch das freie Privatwirtschaftsgeschehen irgendwann einen gemeinsamen Punkt angesteuert haben, bei dem sich internationale Friedenssicherungen, Privatisierungen und eine Weltstaatschaffung in einer Weise arrangieren lassen könnten, die die TAtendenzen in quasi politfachmännischer Nuancierung als realisabel erachten ließen, sodaß sich mit dem Bau und mit der Tätigkeit der Fabrik dieses gemeinsame Ziel eben im Vorherein, bewußt, politgestützt und technologisationssicher angesteuert vorfände. Gäbe es zum Beispiel keine Kriege mehr, in denen sich Waffensysteme erproben ließen, während friedliche Waffenanwendungen (Kriegsparks, Sylvester, Sternspengungen udgl.) nicht möglich und wissenschaftliche Waffenentwicklungen nicht lukrativ wären, so wäre es sowohl im Sinn der VN als auch im Sinn der Privatindustrie, eine synergetische Problemlösung zu finden bzw. Anzustreben, bei der lediglich die negativen Hystereseffekte aus Wirtschaft und Politik, nicht aber die wissenschafts- und technologienfortschrittlichen positiven Entwicklungsaffektualitäten auf der Strecke blieben. Und eine dieser Lösungen wäre eben die Fabrik mit einer fabriklichen Waffenproduktion, die in entwicklungstechnischen, forschungsorientierten Kooperationen mit der reinen Privatindustrie arbeiten könnte, um schließlich alle vernünftigen Zielsetzungen, Aufgaben und Pflichten in bestenfalls menscHheitsverträglicher Weise zu erreichen oder zu bewerkstelligen. Und wenn schon alle Nationen in einer Generalversammlung vertreten sind, so bräuchte es nicht einzuleuchten, warum nicht eine jede dieser Nationen nicht am gemeinsamen Fortschritt beteiligt sein sollte - ob nun ausschließlich finanzierungssteuermittelbar; ob mit der ZurVerfügungStellung irgendwelcher Technologien- oder Waffenlizenzen, die in die Weiterentwicklung oder bloß in die Produktion gebracht werden könnten; ob nun mit Forscher- oder Wissenschaftlergruppen, die in der Fabrik für die Allgemeinheit forschen oder wissenschafteln könnten; oder ob mit der Begeisterung wissenschaftlichen Nachwuchswuchses, für den das Schul- und Universitätswesen der Fabrik eine nahezu einmalige Chanze böte, um sich nahezu elitär schulen zu lassen; wäre dabei völlig egal, Hauptsache wäre nur, daß eine internationale Kooperationsbereitschaft bestünde, gefördert und ein für alle mal in den Kontinuitätenfundus der Geschichte manovriert werden könnte. Was nun konkret den VNauftrag der Weltfriedenssicherung und diesen wiederrum in Korrelation zum technologischen Fortschritt in der Technologienentwicklung beträfe, so ließe sich für die verdeutlichende Bejahung der Frage nach einer VN’schen Waffenproduktion der Begriff des DualUseProducts einbringen - ein DualUseProduct soll ein Produkt sein, welches sowohl für militärische als auch für zivile Zwecke benutzt werden könnte. Die Kontextuierung dieses DualUseProductBegriffes wäre nunwieder nicht nur auf einzelne Produkte der Fabrik anzuwenden, denn das gesamte Fabriksystem ließe sich im Rahmen der TAisierung und bei der Aufgabenerfüllung der VN als ein DualUseCentre auffassen, das sowohl militärischen (Friedenssicherung) als auch zivilen (Integration, KPWparalyse) Zwecken gereichlich wäre. In welcher Weise die Zukunft an der Gewichtung einer der beiden Dualaspekte beteiligt sein könnte, um aus dem Produktionszentrum entweder ein rein militärisches oder ein rein ziviles Produktionszenrum werden zu lassen, hinge hinwiederrum weniger mit dem Technologisationsphänomen als vielmehr mit der politischen Fachmännischkeit in Sachen politengineerismischer Politentelie zusammen, denn ohne eine international konsensuierte Harmonie im pflichtbewussten Umgang mit der Fabrik ließen sich auch noch so elegante Kooperationen kaum mit einer welt- oder
VNpolitischen Fachmänischkeit verbinden, welche für die weitere Fortentwicklung hochbrisanter Technologien durchaus als ein politzwahngsrationales Moment in der Schaffung einer `schönen neuen Welt´ gewertet werden könnte. Es läge also an der Petraentwicklung, deren manigfachen Seiten eher auf ein ziviles Produktionszentrum zu steuern ließen, als auf ein Bastionswerk #TA negativ# für ein wie auch immer geartetes Militärregime einer wie auch immer gearteten Herrschaftsform oder schlichtweg einer militärisch gesicherten Weltdemokratie vor dem Erreichen eines MenscHenrechtssystems, welches eben keinerlei Herrschaftserscheinung mehr zu haben bräuchte. Daß sich ein DualUseSystem samt des gesamten Fabrikwesens imzuge einer rechtlichen Vereinigung aller Nationen auch als ein internationales, das arbeitssurrogierte Militärwesen abgelöst hättendes Polizeibastionszentrum im Sinn eines internationalen BGS odgl. verstehen lassen könnte, könnte zwar einerseits aus der Errichtung eines internationalen Gerichtshofes geschlußfolgert werden - etwa im Sinn der Gewährleistungspflicht zur vereinbarten Einhaltung und Überwachung internationaler Rechtsnormen -, ließe sich andererseits infolge einer Abschaffung monetärer Kriminalität anzweifeln, obläge aber auch der technologisch realen Entwicklung des technologischen AmoneTArismusses. S chaden könnte ein derartiges Produktionszentrum jedenfalls nicht; und besonders dann nicht, wenn die Weltraumtechnologien einen neuen Ereignishorizont für die Technologiennutzung böten.
Exkurs : Antiprivationismus Etwa seit der Schaffung des Europäischen Binnenmarktes oder der Planung einer EUeinheitlichen Währung scheint sich die Tendenz zur Privatisierung von staatlichen, halbstaatlichen und mitstaatlichen Unternehmen in den Vordergrund politischer Entwicklungen geschoben zu haben. Einst aus Steuergeldern finanziert oder mitfinanziert, vollständig oder Anteilshalber in staatlicher Hand verblieben und nach der staatlichen ProKopfVerschuldung von rund X DM pro Kopf der BRD in private Unternehmen überführt, scheint die Tendenz zum Dezentralismus ins Wirtschaftsleben abgesetzt worden zu sein, sodaß sich die Auffassung erkennen ließe, das politische Gebilde Staat solle nichts mit dem Geld zu tun haben - Staatsschulden im Zeichen einer etwas irrationalen Geldwirtschaftsauffassung könnten als ein Anzeichen für eine nicht gänzlich ernstnehmbare Geldhoheit zu stehen. Die Entwicklung in Richtung eines reinen Rechtsstaates ließe sich ebenso erkennen, wie die Möglichkeit zur Bildung privater Unternehmensstaaten oder eines ökonomischen Fusionsgebildes aus Vertikal- und Horizontalkartellen nach dem `Ameisenstaatsprinzip´. Damit wäre die politische Entwicklung nahezu wieder bei ihren Anfängen angelangt und die Möglichkeit für ein überwachbares und konditionierbares ArrowKlassentum angebahnt, für welches sich beispielsweise filmwissenschaftliche, religiöse oder chemische Machenschaften zur gezielten Veränderung des mensc
Hlichen Aussehens denken ließen. Nahezu hieße, daß schließlich der Schritt zur vollständigen Abschaffung des konventionellen Politwesens getan werden müsste, indem etwa das Wahlenszenarium durch den Erwerb von Aktien odgl. Abgelöst werden würde. Sollte aufgrund der Kapitalstreuung der verschiedensten Banken oder einer quasischen Fusion dieser Banken eine Beteiligung aller MenscHen an allen Unternehmen zustande kommen, so wäre immernoch ein Markenproblem vorhanden, welches rechtliche Bindungen zu dieser Art Staat und dieser Arten von Staat vorzuweisen haben könnte. Für Leute, die sich ihre eigenen Produkte nach ihren eigenen Vorstellungen bauen wollen würden, bestünde eine Produktionsfreiheit im System eines globalen Fusionismusses nur mit Zu- und Abgeständnissen zu den unter Marken geschützen Gegenständen und von den persönlichen Entwürfen eigener Dinge, sodaß die Möglichkeit bestünde, daß rechtliche Gegebenheiten gegen die Realisation pesönlicher Dinge stünden und somit kontraproduktiv würken. Würde man den Privationismus nach der Realisation der Fabrik auch diese anwenden, so bliebe man monetarismischen Irrlichlierrerrein verhaftet, die nach der Etablierung des Marawelbsystems eh ohne jede Bedeutung wären. Nähme man z.B. den monetarismischen Konvergentionismus für die politökonomischen Grundlagen der Fabrik, und diese Grundlagen in Relation zu den `Ameisenstaatsprinzipien´, so böte sich wirtschaftsapikal eventuell das Bild einer Markengesellschaft, die sich aus oder mit den eigenen Mitteln eine selbständige, markenunhäbhängige Produktionssphäre für markenungebundene Individualprodukte geschaffen haben würde. Im Gegensatz zu demsgemäßkompensatorischen Gesetzesveränderungen, die man vieleicht mit einer Strafrechtsreform anstelle des Fabrikbauens vergleichen könnte, würden sämtliche Wirtschafts- und Industriesubjekte zur Realisation eines allgemeinen Produktionszentrums schreiten, welches jenseits des rechtlichen Markenszenariums ausschließ der Produktion von Kundenentwürfen dienen und somit als eine Art produktionismischen Dienstleistungsunternehmens definierbar wäre - von allen natürlichen und rechtlichen Personen gleichermaßen nutzbar. Der Gewährungsbegriff wäre hier im konvergentionismischen Sinn mit einer Antiprivatisierung konfrontiert, die den Gewährungsbegriff auf die Produktionsfreiheit eines markenorientiert als staatenlos geltendes Produktionszentrums ausgedehnt haben würde - generellitätssinngemäß mit einer amoneTAer funktionierenden staatlichen Infrastruktur vergleichbar, die eben da und nutzbar wäre, ohne daß ein Zwahng zur Nutzung bestünde. Diese Art der antiprivationismischen Gewährung ließe sich am marawelbischen Wettbewerbsbeispiel `Post´ verdeutlichen, die auf der 1. TAentwicklungsstufe schon garkeine Gebühren für ihre Dienstleistungen mehr zu verlangen bräuchte, während die anderen Postleistungsanbieter irgendwelcher Gründe halber oder zur demonstrativen Loslösung der den hominizialismischen `Billigkeiten´ postmodernitätsperzeptiver Kulturstandsselbstverständlichkeiten eben noch einen - KPWparalysierbaren - Tribut für ihre Dienstleistungen verlangen würden. Der antiprivationismische Gewährungsbegriff im Marwelbsystem ließe sich somit in ein graues Vokabular grauer Eminenzsysteme setzen, die im historischen Entwicklungsprozeß auf dem soziokenosischen `Pfad des Pythagoräischen Einsteins´ endlich einmal die abschließende Reife zur Vollendung des politischen Erdgeschehens zeitigen sollten.
DIE ORGANISATION DER FABRIK Am 24. Oktober 1945 entstanden mit der Ratifizierung der `Charta der Vereinten Nationen´ die Vereinten Nationen. Die hier benutze Abkürzung VN darf nicht mit der Abkürzung VVN verwechselt werden, die für die `Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes´ stand und auch nach dem 2. Weltkrieg geschaffen wurde. `Das System der Vereinten Nationen (VN-System/VN-Organisation) umfasst die Organisation der Vereinten Nationen mit ihren Haupt- und Spezialorganen, 17 Sonderorganisationen sowie die Welthandelsorganisation (WTO) und die internationale Atomenergie-Organisation (IAEO)... . Ziele der VN sind die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit; Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen auf der Grundlage der Achtung von Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der Völker; internationale Zusammenarbeit zur Lösung internationaler Probleme wirtschaftlicher, sozialer, kultureller und humanitärer Art und Förderung der Achtung der Mensc
Henrechte und der Grundfreiheiten´ (H-A Schraepler/dtv 5641). Es ist bestrebt, `ein Mittelpunkt zu sein, in dem die Bemühungen der Nationen zur Verwirklichung dieser gemeinsamen Ziele aufeinander abgestimmt werden´(Art.1/Punkt 4 der Charta). Organe der VN sind: Die Generalversammlung; der Sicherheitsrat; der Wirtschafts- und Sozialrat; der Treuhandrat; der Internationale Gerichtshof; das Sekretariat. `Die Organisation genießt im Hoheitsgebiet jedes Mitglieds die Rechts- und Geschäftsfähigkeit, die zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben und zur Verwirklichung ihrer Ziele erforderlich ist (Art.104 CdVN), Änderungen dieser Charta treten für alle Mitglieder der Vereinten Nationen in Kraft, wenn sie mit Zweidrittelmehrheit der Mitglieder der Generalversammlung angenommen und von zwei Dritteln der Mitglieder der Vereinten Nationen einschließlich aller ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates nach Maßgabe ihres Verfassungsrechtes ratifiziert worden sind´ (Art.1 08 CdVN). .... `Bei der Erforschung und Nutzung des Weltraums einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper üben die Vertragsstaaten ihre Tätigkeit in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht einschließlich der Charta der Vereinten Nationen im Interesse der Erhaltung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit sowie der Förderung internationaler Zusammenarbeit und Verständigung aus´ (Art. 3 Grundsatzvertrag zur Regelung der Tätigkeiten von Staaten bei der Erforschung und Nutzung des Weltraums einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper). `Für jede Ermächtigung, Zwangs- und Pflichtarbeit in Anspruch zu nehmen,´ wäre `die oberste Zivilbehörde des betreffenden Gebietes verantwortlich (Art. 8 Zwangs- und Pflichtarbeitsübereinkommen), wenn sämtliche Energiequellen und Ressourcen unserer Erde, des Mondes, der Sonne und anderer Allkörper zur Aufrechterhaltung der Automation verbraucht sein sollten - ein Fall, der genaugenommen niemals real werden könnte, zumal das Universum, mit all den potentiellen Energiequellen in Gestalt von Planeten, Sonnen udgl., als unbegrenzt gedacht ist; ScienceFiction läßt grüßen. Die Zwangs- und Pflichtarbeit wäre im Gefahrenbereichskontext des TAs als Erscheinung einer atechnologischen Zwahngsrationalität in der technologischen Kontinuität gegenwärtigen Seins verwortbar, und die erwähnte Zivilbehörde mit der Behörde für Integration und Verrechnung annähernd identisch. Aber eine derartige Zwangs- und Pflichtarbeit könnte, quasi als letzter Alptraum nach der TAisierung, so gut wie niemals Wirklichkeit werden. Trotzdem sollte die wohl schlimmste Gefahr des TAs kurz mit erwähnt werden.
1. DIE ÄUSSERE ORGANISATION: KOOPERATIONSRAT UND STÄNDIGER AUSSCHUSS (HARMONISIERUNGSAUSSCHUSS) `Die verschiedenen durch zwischenstaatliche Übereinkünfte errichteten Sonderorganisationen, die auf den Gebieten der Wirtschaft, des Sozialwesens, der Kultur, der Erziehung, der Gesundheit und auf verwandten Gebieten weitreichende, in ihren maßgebenden Urkunden umschriebene internationale Aufgaben zu erfüllen haben, werden gemäß Art.63 mit den Vereinten Nationen in Beziehung gebracht. Diese mit den Vereinten Nationen in Beziehung gebrachten Organisationen sind .. als "Sonderorganisationen" bezeichnet´(Art.57-Charta d. Vereinten Nationen). .. `Für die Wahrnehmung der .. Aufgaben der Organisation sind die Generalversammlung und unter ihrer Autorität der Wirtschafts- und Sozialrat verantwortlich; .. ´(Art.60-ebenda). Da sich die Fabrik von Anfang an als Organisation der Vereinten Nationen schaffen ließe und da der Aufbau der Vereinten Nationen weitläufig bekannt sein dürfte, sei nur auf die beiden Einrichtungen `Kooperationsrat´ und `Harmonisierungsausschuß´ eingegangen, die über die unternehmerische und wirtschaftspolitische Fabrikstätigkeit sowie über eine internationale Integrationsbehörde mit den gesellschaftlichen Entwicklungsprozessen sämtlicher Paktstaaten harmonisch korrelieret sein könnten, um die Internationalität von Arbeit und Geld in eine organisatorisch begleitete oder organisatorisch durchführbare Internationalität der Abschaffung von Arbeit und Geld zu bugsieren. Die Fabrik, als ein internationales Produktionszentrum zur Technisierung und Gewährung der Automationskontinuitiät in den Gesellschaften der einzelnen Nationen, könnte als eine Sonderorganisation der VN aufgefasst werden, deren organisationismische und politische Funktionalität von den beiden Einrichtungen `Kooperationsrat´ und`Harmonisierungsausschuß´ wahrgenommen werden könnte. Während der Kooperationsrat der Fabrik nichts anderes als die Geschäftsführung der Fabrik wäre, wäre der Harmonisierungsausschuß schlicht ein politisches Instrument, um die Beschlüsse der Generalversammlung in Übereinstimmung mit nationalen Recht- und Gesetzessystemen bringen zu können. (Während der Harmonisierungsausschuß Möglichkeiten für die möglichst international einheitliche Durchführung der Integration und die Bestimmungen für die internationale Errichtung einer Verrechnungsbehörde ausarbeiten könnte, würde der Kooperationsrat Vorschläge und Entscheidungen ausarbeiten, die die Wahl der dafür erforderlichen Technologien beträfe, um dann einerseits zur Vorschlagsunterbreitung an die Generalversammlung zu gehen und andererseits zur Entscheidungsrealisation die Fabriksverwaltung für einen Produktionsauftrag anzuklicken. Ein anderes Beispiel für die Tätigkeiten des Harmonisierungsausschuses wären etwa Flughöhenbestimmungsregelungen für den internationalen Postflugverkehr des Fabrikversandes, während der Kooperationsrat vieleicht Entscheidungen für farbige Versandverpackungen träfe, mit denen Lieferungen an verschiedene Staaten gekennzeichnet werden könnten, um den Versand übersichtlicher zu gestalten. Desweiteren könnten vom Harmonisierungsausschuß Bestimmungen für internationale technische Normen getroffen werden [-`Sollten in Fortentwicklung der Technik ausnahmsweise Baustoffe, Bauteile und Bauarten angewendet werden, die noch nicht allgemein gebräuchlich oder bewährt sind, ist hierfür eine allgemeine Zulassung für neue Baustoffe, Bauteile und Bauarten und eine Zustimmung eim (Schreibfehler) Einzelfall erforderlich. ... Der Begriff "Allgemein anerkannte Regeln der Technik" kann nicht eindeutig definiert werden und ist flüssig. ... Zu diesen "Regeln" zählen im Bereich der DB außer den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen vor allem die Bautechnischen Regelwerke (DS) der DB und die von ihr eingesetzten Technischen Bestimmungen wie DIN-Normen, Merkblätter und Richtlinien sowie die zugehörigen Zusatzbestimmumgen und für den Oberbaudienst die vom BZA München herausgegebenen Regelzeichnungen´ (Oberbauvorschrift für Regelspurbahnen/DB)-], während der Kooperationsrat für die Realisierung dieser Normen räteln, Entscheidungen für die Gestaltung von Serienprodukten, für die Art und Weise denkbarer Dienstleistungen, die mit der Produktion und Auslieferung verbunden sein könnten, für die Vergabe
KPWparalytischer Großaufträge einzelner Regierungen oder für Publikationen der bilanziellen Vermögensverhältnisse und Schuldenstands aus der Finanzierung der Fabrik träfe. Im Rahmen der vereinten Nationen würde sich die Kooperation auch auf die anderen Sonderorganisationen der VN erstrecken. So könnte in Sachen Post der Weltpostverein einbezogen werden, während für die finanziellen Angelegenheiten eine Abteilung der Weltbankgruppe angesprochen sein könnte, um die Schuldenverhältnisse zu regeln. Beziehungen zur UNIDO und zum GATTvertrag ergäben sich ohnehin quasi automatisch. [Vielleicht sollte hier erwähnt werden, daß der TAschreiberling weder in einer Beziehung zu den Vereinten Nationen steht noch überhaupt eine konkrete Vorstellung von der Arbeitsweise der UNO hat. Daraus erfolgt die Kürze der Darstellung, denn man sollte eigentlich nur über Sachen sprechen oder Schreiben, die sich dem eigenen Erfahrungsbereich nicht entzogen wüssten.] Ein weiteres Beispiel für die Tätigkeit beider Einrichtungen könnte die Waffenherstellung für die Sicherung des Weltfriedens sein. `Waffen für den Frieden´ aus Produktionsstätten potentieller Feinde, ließen sich zwar mit dem Anliegen der Schaffung und Erhaltung demokratisch-anthropokratischer Verhältnisse verbinden, wenn die VN Truppen oder Waffen aus dem demokratischen Staate eines zwischenstaatlichen Feindwschaftsverhältnisses bezöge - lägen zwei Staaten im Kriege und würde eine Truppe eines unbeteiligten Staates in diesen Krieg einbezogen werden, der über keine eigene Waffenherstellung, sondern nur über Waffen, die von einem der kriegführenden Staaten hergestellt und verkauft worden wären, so läge eine gewisse Absurdität in diesem Sicherungsprozeß, etwa da hier eine waffentechnische Konsiration aus dem Bereich der Wirtschaft vorliegen könnte, in der die Waffen eines der Waffenproduktionsländer gegen die Bürger dieses Staates gewendet sein würden - den Feind mit seinen eigenen Waffen schlagen, welch Ironie auf die Rationalität der Wirtschaft! Selbst dann, wenn der waffenproduzierende Staat schon weit über den Entwicklungsstand der von den Waffenherstellern verkauften Waffen hinaus wäre. Aber dennoch scheint eine derartige Handhabung der Regelung einer kriegstechnischen Mittelversorgung als nicht kompatibel mit dem Neutralitätsgedanken der internationalen Friedenssicherung zu sein, und da diese sich generell auf die Lebenserhaltung jenseits politischer Herschaftsspielchen der MenscHheit erstrecken sollte - auch die MenscHenrechte haben das Ziel einer Herrschaftslosigkeit, wenn auch mehr oder weniger rationalerweise mit der Demokratie verbunden -, könnte das eben auch bedeuten, daß eine Waffenproduktion der VN diesem Anliegen am nächsten dadurch entgegen käme, in einer internationalen Kooperation zur entwicklungskooperativen Waffenherstellung zu schreiten. Damit wäre der Weltsicherheitsrat ebenso in den Kooperationsrahmen des Kooperationsrates wie auch, mit den daraus erfolglichen internationalen Regelungen, in den Harmonisierungsrahmen des Harmonisierungsausschusses, einbezogen, wenn auch nur in beratender Funktion.) Der hauptamtlich tätige Kooperationsrat, der nach der UNcharta von der Generalversammlung eingesetzt werden müsste, könnte in regelmäßigen Abständen aus den Reihen irgendwelcher Parteien und aus den Kreisen brauchbarer Geschäftsführer privatwirtschaftlicher Vorstände gewählt oder berufen werden. Ebenso wäre es möglich, den Kooperationsrat aus den Kreisen der Studiumsabsolventen der Fabriksuniversität zu rekrutieren. Aus den Kreisen derer also, die quasi von der Pike auf mit der Fabrikorganisation und dem Fabriksfunktionalismus vertraut wären. Für einen rein computerisierten Kooperationsrat erschiene die Zeit wohl als nicht reif genug. Als einzelstaatliche Peripherie der beiden Institutionen `Kooperationsrat´ und `Harmonisierungsausschuß´ könnten einzelstaatliche Einrichtungen treten, die für die geregelte Aus- und Durchführung der kooperationsharmonismischen Aufgaben arbeiten würden. In aller Regel würden sich dertige Einrichtungen auf die Ebene der Staatsverwaltung beschränken, denn es würde sich bei den einzelstaatlichen Einrichtungen nicht um der Fabrik ausgelagerte Organisationsstrukturen oder gar um Ablegerwerke der Fabrik handeln, solange für einzelstaatliche Produktionswerke kein wirklicher Bedarf bestünde. Diese peripheren Einrichtungen hätten schlicht eine Kopplungsfunktion, mit der Verwaltungsaufgaben zwischen der VN und den Paktstaaten aufeinander abgestimmt werden würden. So, wie sich die Kooperationsharmonien hauptsächlich auf den Verwaltungsapparat bescheiden ließen, so wären die Hauptaufgabenbereiche für die gegenseitige Anpassung wohl der Integrationsbereich und die Verrechnungstätigkeiten für die Durchführung der Herausbildung mensc
Henrechtlicher Boden- und Flächeneigentumsverhältnisse. In Staaten, die einen bestehenden Verwaltungsapparat habern, könnte eine solche Behörde für die Aufgabe der Harmonisierung in die bestehende Verwaltungsstruktur eingebettet werden, während eine Verrechnungsbehörde in Staaten, die erst langsam gen Industrie- oder Technologiennation (eine Nation, die zwar aus kulturellen Gründen auf eine Industrialisierung, hingegen nicht auf eine Technisierung des kulturellen Alltages verzichten würde) zu tendieren scheinen, von Anfang an in den Behördencorpus einbezogen werden könnte. Diese Behörde würde der Hoheit eines jeden Staates untertänig bleiben, ebenso wie das die Harmonisierung begründend Recht, individualismische Abänderungen von allgemeinen Verträgen vorzunehmen (e.g. England, der Europäische Binnenmarkt oder der Euro). Wenn auch der ganze TA nicht gerade sehr einfach durchzubringen wäre - was bereits beim menscHenrechtlichen Boden- und Flächeneigentum begänne, für das es in vielen Staaten sicherlich teils unumgehbare Hindernisse geben könnte -, so wäre die Harmonisierungs- und Verrechnungsbehörde doch ein wesentlicher Schritt zur Vereinfachung der TArealisation, da mit der Behörde eine Bündelung sämtlicher Aufgaben für eine ordnungsmäßige TArealisation erfölge. Eine Bündelung, die das Prozedieren der drei Lebensraumterme mit den Mechanismen der verrechnungstechnischen Integration als einen teilweise wohl hoch komplexen Verwaltungsakt erscheinen lassen könnte. Über die Integration wäre die Harmonisierungseinrichtung mit den Haushalten jeder Staates verbunden, da mit der Integration zur KPWparalyse geschritten sein würde, die sowohl mit den Kassen als auch mit dem Bewußtsein der Haushaltungen dahingehend verbunden erschiene, als beides durch den politischen Akt der TAisierung affiziert werden würde. Für die Kassen der Haushalte hieße die Integration, die als quasi im Wettbewerb mit Banken und mit der allgemeinen Industrie stehend aufgefasst werden könnte - was eine Frage des `Pythagoräischen Einsteins´ wäre -, weniger Geld mit mehr Gegenwerten, während das Petrabewußtsein über die Werteparalyse in den Entwicklungsbereich soziologischer Ideologien einbezogen sein würde, als deren Manifestation die Behörde aufgefasst werden könnte, wenn es an eine Begründungskausalität ginge, mit der auch das Verständnis von Staat und Gesetz ausgelegt werden könnte - etwa Behörde als Begriff für einen zusammenhängenden funktionellen Rechts- und Gesetzeskomplex, auf den verläßlich zugegriffen werden könnte, um den Gegenstand dieses Komplexes in der Organisationsholismik des staatlichen Organismusses zu einer Anwendung zu bringen, die mit einer Art esoterischer Rechts- und Gesetzesexegetik umschrieben werden könnte, um dann wieder bei dem zu landen, was in der Realität eben als Behörde aufzufassen wäre. Harmonisierungsausschuß und Kooperationsrat wären die zwei wesentlichen Elemente der Fabrik, die gleichsam wohl auch eine neue Ebene für diplomatische Beziehungen eröffnen würden. Das funktionelle Ineinandergreifen dieser synergismischen TAisierungsfaktoren würden dann zum Begriff der Gewährung hinstimmen können, der einerseits aus einem demokratisch gesicherten Rechtspostulat, andererseits aus der integrativen Produktionstätigkeit der Fabrik bestände. `Gewährung´ würde damit technologisch etwa das bedeuten, was mit dem Begriff der Praktischen Vernunft aus einem Kategorischen Imperativ Rechtsgelehrsamkeit, Handwerk und Anthropokratie verbände, um daraus eine Einheit für das Gesamtwohl zu fabrizieren, die über das produktionismische Fabrikswesen lediglich eine Erweiterung des gegenwärtigen Staatsbegriffes implizieren täte, die auf einer technologischen Perspektive aus der extrapolierten Betrachtung gegenwärtiger Gesellschaftsverhältnisse bauen könnte, um damit einen technologischen Produktionismus zu fördern, der eben in der Automation allen Arbeitsgeschehens staatlich relevantieren würde, weil das Gesamtwohl in sukzessiv-reziproker Weise mit diesem Produktionismus verbunden erschiene - quasi im zeitlichen Pendelverkehr der KPWparalyse. Während also der Harmonisierungsausschuß für die rechtsvertraglichen Seiten der Kooperation ausschüsseln würde, würde der Kooperationsrat mehr zur Realisation der kooperationismischen Ausschusselei arbeiten. Die daraus synergismisch entstehende Kooperationsharmonie wäre dann wieder für ein harmonisches Leben in Staat und Gesellschaft, das den Staatsbegriff quasi auf die letzthöhige Stufe eines UNverbundenen Weltstaates auslegen würde, der in einem harmonischen Mit- oder Beieinander parteiisierender Herrschafts-, Ohnherrschafts-, Führungs- und Ohnführungssysteme eben diejenige VNverbundenheit bekäme, wegen der der TA diese Organisation als Anknüpfungsgegenstand der TAisierung genommen hatte. `Friede, Freude, Eierkuchen´ und ein gelindes `Falleri dudödel di, diri diri dudel jö´.
2. DIE INNERE ORGANISATION: DIE FABRIK Verantwortlich für die innere Organisation wäre der Kooperationsrat. Der Kooperationsrat wäre die Geschäftsleitung der Fabrik und somit gleichsam eine Schnittstelle zwischen der inneren und der äußeren Organisation. Der Kooperationsrat wäre weitgehend selbständig, wäre aber sowohl der Generalversammlung der VN als auch dem Harmonisierungsausschuß weisungsergeben, sodaß der Kooperationsbegriff hier direkt mit der integrationsorientierten, wirtschafts- und industriepolitischen Seite des vom Generalsekretär der VN für die Tätigkeiten der Generalversammlung vermittelten Völkerverständigungsprozesses verbunden erscheinen könnte - was einen geschäftsführerischen Ausdruck in der internationalen Zusammensetzung des Kooperationsrates haben könnte, durch den oder die das der Mensc
Hheit überantwortete hominizialismische Fabrikswesen auch von der geschäftsführenden Seite der Fabriksorganisation wirtschaftszweckrational und integrationspolitisch den einzelnen Staaten untergeben erschiene, die durch die Delegierung von Kooperationsmitgliedern direkt an den Unternehmensentscheidungen beiteiligt sein würden - woraus sich eine diplomatische Immunität für die Kooperationsmitglieder ergeben könnte. Oberstes Betätigungsfeld des Kooperationsrates wären wohl die geschäftsführungsorientierten Tätigkeiten für die Realisierung, Ermöglichung, Einheitung, Sicherung udgl. völkerrechtlicher Übereinkommen, wie etwa Kooperationstätigkeiten zur Realisation des Ausbaus der internationalen Weltraumforschung, des Meeresbodens, Umweltschutz udgl.. Diesem Geschäftsführungsrat direkt untergeordnet wäre die Fabriksverwaltung, die zum Kooperationsrat, der Verrechnungsbehörde, den Kunden und den einzelnen Fabrikbereichen säße, stünde oder läge, wie der Kooperationsrat zum Harmonisierungsausschuß oder zu den nach der Schuldentilgung mensc
Hheitlichen Eigentumsverhältnissen stünde. Die Verwaltung wäre somit das nach Innen ausführende Organ des Kooperationsrates. Nach den Vorgaben des Rates, dessen Interaktion mit dem Harmonisierungsausschuß die für die Verwaltung erforderlichen Richtlinien, Bestimmungen udgl. erbracht haben würde, würden Kooperationsrat und Verwaltung für einen harmonischen Fabriksbetrieb arbeiten. In der Verwaltung würden sämtliche Bereiche eine organisatorische Zentrale haben, die, nach dem afferenzsynthesischen Muster organisationsneuronaler Netzwerke und efferenzfunktioneller Verwaltungsdirektiven, zur organisatorischen Steuerung der gesamten Fabrik tätig sein müsste, um sämtlichen Angelegenheiten der Fabrik und deren Peripherie rechnungtragen zu können. Damit hätte die Verwaltung eine nahezu herkömmliche Verwaltungsfunktionalismik, die bestenfalls rein programmatisch, gemäßigtenfalls kybernetisch und blödestenfalls mit menschlichen Arbeitskräften arbeiten würde. Der Charakter einer reinen Computerzentrale für die innere Harmonie aus den Entscheidungskreisen des Kooperationsrates könnte hier durchschimmern. Ein kybernetisches Manko wären Fälle, die besondere Entscheidungen bedürften, um eine rein computerisierte Verwaltung verantwortungsbeständig fungieren lassen zu können, ohne für jede Angelegenheit den Kooperationsrat ins Spiel bringen zu müssen. Hätte der Kooperationsrat ersteinmal die für Rohstofflieferungsverträge erforderlichen Bestimmungen zur vertraglichen Bindung an bestimmte Urproduzenten getroffen, so könnte die Fabrik nahezu vollständig automatisiert funktionieren. Daß vermutlich dennoch menschliche Arbeits- und Angestelltenkräfte für die Rechtsabteilung, für die Finanzbuchhaltung, für den Ein- und Verkauf und für die Personalbuchhaltung angestellt werden würden, läge an dem Manko unberechenbarer Vorfälle. Daß eine gesonderte Steuerungszentrale für die Koordinierung der Produktionsbereiche und für eine Auslastungskontrolle der Produktionsmaschinen an den Verwaltungsapparat gebunden sein könnte, durch die der Verwaltungsbereich auf den Einsatz der Produktionsmittel ausgedehnt werden könnte, hinge in einer Weise mit den Möglichkeiten der Technisierung zusammen, die eben mit der Automation und dem Verzicht auf menschliche oder nichtmaschinelle Arbeitskräfte aufträte. Als hauptbetriebliche Produktionsbereiche gälten die Fabriksbereiche für die physikalische und chemieische Technik, ein Schmiedebereich, Sektoren für Baumaschinen, Land-, Schienen und Wasserfahrzeuge, eine Raumschiffswerft und ein Forschungszentrum #DekleTA-`Phase2´#. Inwiefern sich nun alle Produktionsbereiche Zentral verwalten und steuern ließen, wäre ein Ausdruck eines ambivalenten Sicherheitsbewußtseins, dessen eine Seite gegen und dessen andere für einen Zentralismus im Gesamtgeschehen der Fabrik argumentieren ließe. Einfachheitshalber wäre eine zentrale Steuerung denkbar, die derenseits dem industrialengineerismischen Perfektionismus rechnungtragen könnte. Liefe alles Perfekt, dann wären auch die fabriksgeschichtlichen Rechenschaftsprozesse reine Formalakte des kontinuitätisch technologischen Produktionismusses und produktionismischen Technologismusses. Vertrauen in die Technik hieße jedenfalls auch hier eine Wegwendung von betriebstechnologisch nahezu selbstverständlichen Geschehnissen in der Fabriksholismik. Bei den Bereichen Flug- und Weltraumhafen könnte die Sache ähnlich, wenn auch mäßiger gewichtig erscheinen, denn wäre die Technik ersteinmal auf dem Entwicklunglevel, daß etwa ein Weltraumhafen verkehrsrelevant erschiene, so ließe sich davon ausgehen, daß auch die zum geregelten Ablauf erforderlichen Betriebstechnologien produzierbar und einwandfrei wären. Eben solch ein Verhältnis ergäbe die Verwaltungs- und Steuerungsproblematik bei den Maschinenparks für die sicherlich mitunter erforderlichen Wartungsmaschinen, denn allem Perfektionismus nichtsdestowenigertrötzlich, könnten Vorfälle auftreten, die eben Wartungs- oder Transporthilfsmaschinen im Zwischenbereichsverkehr der Fabrik bräuchten, um behoben werden zu können. Neben der reinen Betriebsverwaltung würde sich die Fabrikverwaltung mit den Bildungs- und Gästebereichen zu befassen haben, die allerdings nicht zum regulären Fabriksbetrieb zu zählen sein könnten, da diese Bereiche für die Integration, für die KPWparalyse und für die Technologiengewährung nicht in erster Linie erforderlich wären. Aber zuammengenommen ergäbe sich daraus die Fabrikverwaltung, da diese Nebenbereiche dem Kulturauftrag der Fabrik nachkämen, für den es hieße, die Technologisation in allen Lebensbereichen und das Petrabewußtsein für eine technologisch amone
TArismische Gesellschaft bereits mit den kindlichen Verstandesmodi vertraut zu machen. Ebenso bei den Gästen, die vieleicht einen Urlaub in der Fabrik machen würden, um eine Art Leben kennen zu lernen, das zum größten Teil nichteinmal von Filmen vermittelt werden könnte, ohne in Streiterein, Neiderein oder Depressionen mit oder von der Realität geraten zu sein. Abtauchen hieße es hier. Abtauchen in die Welt der Fabrik. Ob es aber möglich sein würde, alle Bereiche automatisiert funktionieren zu lassen und diese somit unter eine zentrale Verwaltung stellen zu können, ergäben die jeweiligen Technologien- und Wissenschaftshorizonte in Verbindung mit den Verantwortungshorizonten und -tauglichkeiten der Nebenbereiche. Schulbereiche, Hotelanlagen und Zoo ohne menschliche Fachkräfte, ohne Lehrer, ohne Zimmermädchen und Köche und ohne Tierärzte nebenbetrieblich und fachlich einwandfrei funktionierren zu lassen, scheint zwar bereits gegenwärtig möglich, scheint aber - auch gegenwärtig - auf heftige Widerstände zu stoßen, eben da das Petrabewußtsein derartige Zustände nicht als gesellschaftlich approbiert aufzufassen deucht. Aber für derartige Probleme wäre schließlich der Kooperationrat da, dessen Ratsmitglieder über die nötige Bildung, das nötige Wissen und die nötigen Verantwortungsresultierenden verfügen würden, um die Gesamtverantwortung für die Fabrik tragen zu können. Daß sich die Herren Kooperationsratsmitglieder in Amtszeiten von 4, 5 oder 8 Jahren mit der geschäftsführerischen Verwaltungsorganisation zu beschäftien hätten, wäre wieder eine Angelegenheit der internationalen Koopertion, da ein internationales Produktionszentrum internationale Geschäftsführer haben müsste, um der Unternehmenskultur treu verhaftet bleiben zu können. Und daß diese Herren - etwa nach deutschem Recht - während ihrer Amtszeit nicht mehr als vier oder fünf Vorstands- und Aufsichtsratsämter gleichzeitig haben dürften, ergäbe sich wiederrum aus der Teilhabe an der zur Marawelbstwirtschaft tendierenden
KPWparalytischen Marktwirtschaft, denn für ein Unternehmen, wie die Fabrik es darstellen würde, für das also ein KPWparalytisch-selbstkostenparalysierender freiheitlicher Wettbewerb in der Wildbahn der freien Wirtschaft maßgeblich wäre, müssten auch dieselben Gesetze gelten, der die `Privatwirtwschaft´ unterworfen wären. Die äußere Seite der Fabrik, also der Harmonisierungsausschuß, sähe demgemäß selbstverständlich anders aus, denn die Harmonisierung liefe auf eine Zusammenarbeit mit der gewaltengeteilten Kraft der demokratischen Herrschaftssysteme hinaus, ohne die sowohl eine Integration, als auch eine KPWparalyse und eine Technologiengewährung nicht realisierbar sein würden. Als solche unterläge auch eine Beobachtung der integrationismischen KPWparalyse dem Kooperationsrat, da diese das neben der Verrechnung hauptsächliche TAisierungsgeschehen wäre und somit eo ipso im Verantwortungsbereich der Geschäftsleitung zu liegen hätte. Um die Integration nicht nur mit eigenen Statistiken oder mit eigenem Zahlenmaterial begleiten zu können, träfe hier das Zahlenmaterial aus der Fabriksbilanz mit dem Zahlenmaterial staatlicher Statistiken, Zentralbankbilanzen und den Sozialprodukten sämtlicher Nationen zu einer Beachtung zusammen, durch die der Integrationserfolg schließlich jährlich im Geschäftsbericht dokumentiert werden könnte - zumal die Kostenkalkulation der Fabrik und die Schuldentilgung aus der Finanzierung der Fabrik auf diesen Materialen aufzubauen oder mit diesen Materialien in Verbindung zu stehen scheinen würden. Mit einer Gegenüberstellung von ProKopfEinkommen, Beschäftigungszahlen und nationalen Produktionsleistungen zu Marktpreisen wäre bereits ein kleiner Bereich des Aufgabengebietes der Geschäftsleitung angerissen, der die auf eine computerzentralengestützte Fabriksteuerung begrifflich ausgedehnte Fabriksverwaltung nur direktiv tangieren würde. Aber was hieße schon `direktiv´ in einem Werke, in dem wünschenswerterweise nur Maschinen, Roboter udgl. arbeiten würden? Der Kooperationsrat wäre damit etwas mehr als bloß eine die Geschäfte führende NachAußenVertretung der Fabrik. Wenn er das in der Hauptsache auch wäre. Aber bereits bei der Fabriksplanung obläge dem Kooperationsrat alles für den Bau Erforderliche. Die Wahl der Produktionstechnologien, die Wahl der Architektur, die Wahl der Gestaltungsmöglichkeiten usw.. Jedenfalls dann, wenn diese Wahl nicht über einen internationalen TED von den Financiers der Fabrik vollzogen werden würde. Da die Financiers der Fabrik im besten Fall gleich der Mensc
Hheit zu setzen wären, so dürften für bestimmte Entscheidungen einzuberufene Versammlungen im Stile von Aktionärsversammlungen recht schwer fallen. Selbst dann, wenn diese über Parteien erfölgen. -334
EIN DENKBARES PRODUKTIONSSYSTEM UND FABRIKLICHE SYSTEMINDUKTION: KOPPELPRODUKTIONISMISCHER APIKALISMUS (APIKALISMISCHER KOPPELPRODUKTIONISMUS) Am Schluß eines Bandes vom Marx’schen Kapital befindet sich der Begriff `Politökonomie´, der hier für die Begriffsfelderweiterung der Politischen Entwicklung Technologisch Realen Amone
TArismusses (PETRA) bezüglich einer fabriksvermittelten politökonomischen Entwicklung technologisch realen AmoneTArismusses (PETRA) aufgegriffen wird, um eine begriffliche Verbindung zwischen dem Harmonisierungsausschuß und dem Kooperationsrat herzustellen, die eben in der Fabrikstätig bestünde. Das Herz und Zentrum dieser Tätigkeit und der politökonomischen Petra wäre äußerlicherseits die Fabrik samt Fabriksperipherie in Staat und Gesellschaft, innwendigerseits das Produktionssystem, mit dem die Fabrik als internationales Produktionszentrum arbeiten würde. Als Herz dieser Entwicklung hätte die Fabrik mit den auf- und absteigenden Kräftepaaren aus einer systematischen Darstellung des Nationalsozialismusses (Petroschek usä.) zu tun. Innwendige Kräftepaare, die aus einer actio-reactio des MenscHlichAllzumenscHlichen entstehen könnten, könnten durchaus für einen technologischen Internationalismus relevant werden, wenn es um Formen, Gestalten, Funktionen von und für die seriellen Produktangebote der Fabrik ginge, die sich mit dem Besten aller Rassen konfrontiert versehen ließen, während Leute wie der bismarckzeitliche Herr Bakunin Blicke auf die Schnittstellen derartiger Kräfterelationen wenden würden, um Zeitzeugenschaft mit dem heilsamen Blick eines Systemanalytikers heilskonstruktiv oder heilsdestruktivismisch zu verbinden. Der Begriff des Apikalismusses könnte als aus einer Synthese innerer aber veräußerbarer Kräftepaare in Verbindung mit einer Wertetheorie aus dem Marxschen Kapital entstanden betrachtet werden. Ebenso das Produktionssystem der Fabrik, das für einen universen Technologismus arbeiten würde. Der Apikalismus, als bloßer Begriff, könnte sozuschreiben als ein Resultat einer intellektualismischen Integration gelten, die über Bücher vermittelt wurde, mit denen die physiologischen Grundlagen dieser Kräftepaare in Abstraktion und Vorstellung in Erscheinung traten, um damit gleichzeitig von einer geistesphänomenologischen Überzeugungsbildung künden lassen zu können. Das stimmt auch damit überein, daß die Fabrik derzeit ein bloßes Hirngespinst zu sein scheint, für dessen Behandlung zumindest dechetierte Kognitionspotentiale erforderlich zu sein scheinen. Der Apikalismus der Fabrik beruht gedanklich auf den Assoziationspotentialen, mit denen Erkenntnisse aus allen Bereichen des Lebens, der Wissenschaft, der Gesellschaft und des Staates synergieren, sodaß diese Potentiale als eine physiologische Grundlage oder Voraussetzung von Arbeit, Leistung, Entwicklung und Fortschritt betrachtet werden könnten, ohne die sich - im tieferen Sinn dieses Potentialbegriffes - auch der Körper nicht willentlich steuern ließe. Da mit diesen Potentialen quasi Herzsprungimpulse zur gezielten Analyse realer Gegenstände erzeugt und gesteuert werden können, könnten diese Potentiale als produktive Voraussetzungen zur Schaffung geeigneter Analysemethoden für die quasi neurokybernetoid-physiologische Systemsteuerung der Körperfunktionalismik aufgefasst werden. Abstrahiert in die Verhältnisse von Technik und Technologie entstünde damit ein Produktionswerk, das für sämtliche Tätigkeiten technologische Möglichkeiten zur Arbeitssurrogation produzieren würde. Der natürliche Lebenserhaltungsprozess wäre hierdurch mit dem Lebenserhaltungsprozess einer technologisierten Gesellschaft vergleichbar, die sehr sorgsam mit der vollständigen Automation aller das Gesellschaftsleben darstellenden Arbeitsprozesse umzugehen hätte - ein Argument für die Fabrik. Daß sich das Wort Kapitalismus mit dem Wort Apikalismus - `apex´ = Spitze, Gipfel - verbinden könnte, um in Gleichung an den Begriff der `Spitzentechnologien´ eine produktionismische Aufgabe für die Technisierung definieren zu lassen, ergäbe sich dann wiederrum aus einer gesellschaftsentelismischen Betrachtung der Wirtschaft, deren Definition etwa als Zweckrationales Handeln zur Beseitigung der Güterknappheit erscheint. Diese gewinnorientierte, antisozialismische Verbindung könnte bis hin zum Solumareakapitalismus in der Neuleistungsphänomenologie ausgelegt werden. In Konjunktion mit der Politik, die als zweckrationales Handeln zur Organisation und Sicherung eines Staatswesens definiert wird, ergäbe sich die wirtschaftspolitische Aufgabe der Fabrik, die als das `DasWasEinProduktionszentumIst,EinProduktionszentrumZuSein´, ein mit einer beliebigen soziologischen Zweckrationalität handlungskausal analogisiertes Funktionengefüge zur aktiven Zweckerfüllung petrarelevanten Handelns darstellen würde. In diesem Zusammenhang wären auch der Koppelproduktionismus und der Apikalismus verbunden - wenn auch über eine gewuise Modifikation des konventionellen Begriffs der Koppelproduktion, der apikalismische Kuppelproduktionismus würde sich über den gesamten Technologiensektor erstrecken, während die Produzenten von Neuleistungen im gesamtgesellschaftlichen Kontext die ereignishorizontären Spitzen in der produktionismischen Gratwanderung kapitalismischer Gesellschaftsentwicklungen wären. Doch sollte das Wort Kapitalismus im gesellschaftsideologischen Kontext des koppelproduktionismischen Apikalismusses nicht zu der Annahme verleiten, daß es sich bei der Fabrik, in Verbindung mit der fabriklichen Größe, mit der fabriklichen Nutzung allgemeiner oder fremder Vermögenswerte und mit dem gesamttechnologiensektoriellen Produktionssystem, als welches der produktionstheoretische Apikalismus in der Fabrik aufgefasst sein könnte, um das industrialismische Haupt der produzierenden Weltwirtschaft handeln würde, denn die Fabrik wäre genaugenommen eher das genaue Gegenteil, also der Hintern der industriellen Welt, auf den sich die technologisierte Gesellschaft getrost setzen könnte, bevor vorm Tisch der Monetaristen aufgestanden werden könnte, um das metaphysische Wesen der Mensc
Hheit arbeits- und geldwissenschaftlich frei sein zu lassen. Während sich der Apikalismus einerseits in der zur Spitze einer gegenwartsepochalen, geschichtskontinuitätischen Automation und andererseits in einer technologisationsentelismischen Technologisationszieltendenz erzeigen würde, wäre der Koppel- oder Kuppelproduktionismus mit einer als am zweckrationalsten erscheinenden Produktionsartundweise verbunden, die additiven Modularstrukturen im inneren und äußeren Aufbau aller Technologien zeugen ließe, denn eines scheinen alle Technologien gemeinsam zu haben: Maschinen und Technologien bestehen aus produzierbaren Gegenständen, die von einer gesamttechnologischen Verbundenheit der gesellschaftsweit gesteuten Maschinismik zeugen könnten, wenn vieleicht auch nur über die Faktoren Wirtschaftswachstum und Arbeitssurrogation. Lediglich der Begriff `Technik´ scheint als Archilexem von einem gemeinsamen Nenner zu zeugen - was sich allein schon aus dem Plural des Wortes Technologie ableiten ließe. Dieser Begriff scheint in bemäkelbarer Weise mit den Arbeits- und Leistungsformeln der Physik verbunden zu sein, sodaß eine Zweckrationalität in der Herstellung von die Technik konstituierenden Gegenständen auf den Einsatz von Maschinen für die Produktion deuten ließe, da Zweckrationalität im Kontext der Fabrik auf eine Zuammenbringung der beiden Prinzipien des Wirtschaftens hinausliefe - was vieleicht etwas daneben klingt, aber was den Produktionismus der Fabrik im Sinn eines geistesphänomenologischen Industrialexpressionismusses beziehungsweise als einen expressiven Industrialismus erscheinen lassen könnte, dessen Ausdrücke für das gewährungstechnische Wohl der Menschheit dem Stellenwert der Fabrik in der internationalen Welt produzierender Unternehmen durchaus gerecht werden könnte. Wenn die Fabrik von daher die für sämtliche Technologien erforderlichen Gegenstände herstellen, die Einzelbereiche der Produktion in grob umrissen-technologiensektorielle Unterbereiche einteilen und diese Unterbereiche wieder in eine funktionelle Einheit bringen würde, so könnte damit bereits der ko(u)ppelproduktionismische Fabriksapikalismus als verwirklicht erscheinen. (Die Produktion von Bauteilen im Allgemeinen würde grob in die Unterbereiche von Elektrotechnik, Elektronik, Feinmechanik, Mechatronik udgl., beziehungsweise in die Unterbereiche von Gegnständen für die organische, anorganische, technische Labor- und Anlagenchemie udgl unterteilt, ohne damit eine Interaktion aller Produktionsbereiche zu unterbinden. Käme in den beiden Grundbereichen der physikalischen Technik und der chemischen Technik jeweils ein - vieleicht teilweie abstrakt über die Unterbereiche verteilter - kleiner Montagebereich für Unterbereichs- und Zwischenbereichsprodukte hinzu - wie der etwa in der Raumschiffswerf eo ipso gegeben wäre, da sich in der Regel nicht nur die leeren Korpusse der Raumschiffe herstellen lassen sollten; was vieleicht für frei zusammenstellbare Bausätze, die von den Kunden montiert werden würden, einigermaßen relavant sein könnte -, so könnte mit diesen Montagebereichen eine funktionelle Einheit definiert werden, mit der der Begriff der Technologienintegration in gesellschaftsapikalismischer Weise gefasst sein würde, während der Begriff des Kuppelproduktionismusses über die Interaktion sämtlicher Unterbereiche angerissen sein könnte, da mit der Produktion technologiensektorieller Bauteile auch Bauteile anfielen, die als selbständige Produkte entweder vermarawelbt oder eben in andere Unterbereiche gebracht werden könnten - von der roboterisch entfernbaren Tierscheiße im Zoobereich, die für biologische Energie- und Düngemittel anfallenderweise verwendet werden könnte, ganz zu schweigen.) Durch die produktionismische Tätigkeit der Fabrik würde die Integration von Bauteilen und Technologien im gesellschaftlichen Bereich zu einer petrarelevanten Wertemetamorphose zur KPWparalyse übergehen, die petraholismisch das Marawelb vollständig zu Geltung bringen könnte, da mit der Integration von Gegenständen allgemeiner Entwicklungsstands der arbeitssurrogativen Technologien eine technosoziologische Selbstverständlichkeit in der Technologiennutzung aufkäme, die den fabriklich produktionismischen Apikalismus mit dem gesellschaftsentelismischen Apikalismus in der Realisation der technologischen Amone
TArisation verbände (Kooperation und Rechtharmonisierung). Die Politrelevanz des TAs hätte hierin eine industrialismische Wurzel, mit der die Harmonisierungstendenzen in und zwischen den einzelstaatlichen Rechtssystemen zwar als eine Art Unternehmenspolitische Maßnahme der Fabrik aufgefasst werden könnte, doch mit Blick auf die Notwendigkeiten in der gesellschaftspolitischen Handhabung der arbeitssurrogativ amoneTArisierenden Tendenzentfaltung mit einer zunehmenden Automation aller Tätigkeitsbereiche, könnte diese `Unternehmenspolitik´ als ein zwahngsrationales Zweckrationalikum zur sukzessiven Entbindung von gesellschaftlich-staatlichen Zwahngsrationalitäten aufgefasst werden, da mit der integrationismischen KPWparalysepolitik des `Unternehmens´ Fabrik - als deren Unternehmer quasi die gesamte MenscHheit (in der Person der Vereinten Nationen) sowohl zur Realisation als auch zur Verantwortung und zur Rechenschaft gegenüber der gemeinen Entwicklung und den kommenden Generationen herangezogen werden könnte - eben die Abschaffung von Arbeit und Geld verbunden wäre, mit der gleichzeitig ein Instrument zur Kompensation geldpolitischer und sozialpolitischer Maßnahmen erforderlich wäre, mit dem die realitätslogische `renovatio societatis´ apikal einwandfrei politkonvergieren könnte, ohne auf nennenswerte Vorbehalte bezüglich Eigentumsverhältnissen, Altersversorgung und Krankenversichung stoßen zu müssen - abermals nicht die Rede sei von Unfall- und Sachversicherungen, die KPWparalytisch im Wege der integrationismischen Verrechnung paralysierbar wären, sodaß hierfür versicherungsaufsichtsrechtliche Maßnahmen zu Kooperationsharmonisierung möglich sein könnten. Apikalismus in der Peripherie der Fabriksorganisation könnten von den politischen Tenzen zur Anthropokratie dargestellt werden, deren Spitze hier eine Art UNstaat wäre, für den die Tätigkeit der Fabrik ein technologienwirtschaftliches Fundament der Einheit oder zumindest der Einigkeit sein könnte. Daß hiermit die Anthropokratie nicht unbedingt zu einer starren Staatsform erhoben sein müsste, läge an der Parteilichkeit unterschiedlicher Herrschafts-, Ohnherrschafts-, Führungs- und Ohnführungssysteme im Miteinander auf dieser Erde und- später vermutlich - auf anderen Planeten und Monden. Petra wäre hier sowohl die politische Entwicklung technologisch realen Apikalismusses als auch die politische Entwicklung technologisch realer Anthropokratie. (Anthropokratie hieße dabei also, daß wenn jemand gerne einen König, eine Gewaltenteilung oder gar keine politische Institution zur Regelung politischer Verhältnisse haben wollen würde, er das getrost könnte. Es gäbe viele Länder, die umrissene Bezirke herrschaftsparteilicher Hoheitsgebiete aufgefasst werden könnten.) Daß es in dieser Entwicklung `technologisch-real´ hieße, läge an der quasi technologienindustriellen Abstammung und Festigung der Anthropokratie, da sich die
KPWparalytische Entwicklung der Integration überall dort verbreiten könnte, wo es gälte, Geld für irgendwelche Tauschvorgänge nutzbar haben zu müssen. Das wäre logischerweise die gesamte Welt. Sollten bereits Mondflächen verkauft beziehungsweise anwartschaftlich reserviert sein, so auch der Mond. Die Problematik einer weltpolitischen Einheit, die bezüglich der Weltfriedenssicherung auch mit der Waffenproduktion in der Fabrik angesprochen sein könnte, könnte schließlich zur Neudefinition des Staatsbegriffes dahingehend weitergeführt werden, als daß es in einem einheitlichen Weltstaate keine fremdstaatlichen Feinde geben könnte, sodaß hierdurch im Wesentlichen auch der Militärbegriff zu fordern sei. Lediglich für die Möglichkeit oder Gefahr eines erneuten Zerfalls dieser Einheit würde eine Notwendigkeit für das Bestehen des Militärs da sein. Ansonsten bräuchte es kein Militär zu geben. Die `Helden in ihren blutigen Uniformen, Helden, zum Töten geboren´, die in einer `world full of hate´ oftmals als `dead heros´ which `come home in boxes´ zu Rum und Ehre gelangen konnten, wären nicht mehr mit dem blutigen Kriegswerk einzelstaatlicher Verteidigungs- und Angriffsmaßnahmen staatlich zu binden, eben weil es keine Außenpolitik geben könnte - das gälte auch für das magische Viereck und dessen gleichgewichteten Außenhandelsoptimums. Ein ´Ameisenstaatliches´ Pivatmilitär sollte demzufolge aber keine Alternative sein. Doch solange es anthropokratische Herrschaftssystemparteien mit festen Gebieten gäbe, die zwar der Anthropokratie verhaftet, nicht aber unbedingt auf ein generell friedliches Miteinander aus sein müssten, erschiene diese Einstaatswelt utopisch oder rein fictionär. Der fabriklich-produktionismische Apikalismus wäre in dessen Totalität ein holismisches Phänomen aus den peripheren Entwicklungsmöglichkeiten der Technologienintegration, die teils angestrebt, teils notwendig, teils ideologischer und teils realismischer Realität wären, sodaß der Apikalismus als eine zweckrationale Bündelung politischer Interessen gelten könnte, die sich hauptsächlich mit der Technologisation zu harmonisieren hätten - logisch auf dem TA aufbauend. Gleichsam wäre der fabrikliche Apikalismus, wie auch die Fabrik als Funktionsträgerin des Apikalismusphänomens im weltgesellschaftlichen Produktionismus, eine funktionalismische Erscheinung, durch deren Kausalität (Ursache: Selbstbetrachtung des eigenen, kreativen Denkens; Wirkung: Eine Darstellung des erkannten Geschehens in der Form eines Produktionswerkes oder in Erscheinung des produktionismischen Methodensystems Apikalismus) beziehungsweise infolge deren Expressionsgehaltes der TAschreiberling der sozialismischen Forderung nach Verstaatlichung der Produktionsmittel in einer Weise zur Erfüllung gebracht hätte, die sich auf seine persönlichen Produktionsmittel Kreativität und Logik beziehen ließe und etwa mit der Kybernetisierung des Denkens verglichen werden könnte, durch die wiederrum der alte Norbert Wiener zur Sozialisierung des `Steuermann- oder Führerdenkens´ geschritten zu sein schien. Diese Sichtweise ließe sowohl die Fabrik als auch den Apikalismus als ein Kunstwerk erscheinen, das sich dem Industrialismus expressionismisch zugewendet finden ließe. (Weiter sollte die Sozialisierung aber nicht gehen, denn Körper, Geist und Seele des TAschreiberlings gehören ihm selbst - das sozialismische Köpfen, wie das etwa die Zinswucherrer nach Hitlers 25PunktePlan erfahren sollten, sollte auf ihn auch nicht angewendet werden, denn er hat seinen Kopf sehr gern!) Die gleiche Sichtweise ließe sich auf die rassentypologische Definition des Apikalismusses im Rahmen der VereintenNationen beziehen, denn die vereinten Nationen ließen sich gleichsam als eine funktionalismische Verbindung im hominizialismischen Phyloproduktionismus des rassentypophilosophisch interpretierten Apikalismusses erkennen.
DIE BEHÖRDE FÜR FLÄCHEN, TECHNISIERUNG (AUTOMATION) UND VERRECHNUNG - auch:
INTEGRATIONSBEHÖRDE / KONZEPTBEHÖRDE / VERRECHNUNGSBEHÖRDE / AUTOMATIONSBEHÖRDE Die Behörde für Flächen, Technisierung und Verrechnung, die hier im TA auch als Integrationsbehörde, Verrechnungsbehörde oder kurz als Behörde bezeichnet werden könnte, wäre eine einzelstaatliche Einrichtungen zur Entwicklung der
VNharmonischen Werteparalyse technologienpolitischer Arbeitsgegenstände zentralisierende und somit eine Einrichtung zur flächenorientierten Leistungsentfaltung neben oder aus dem preisentbundenen Marawelb. So jedenfalls könnte die einzelstaatliche Behörde aufgefasst werden, wenn das Ziel der KPWparalyse erreicht worden sein würde. Auch dann oder gerade dann, wenn Neuleistungen nicht mehr entwickelt, erfunden udgl. werden können. Die 1. Stufe der TAentwicklung würde von Bauzeiten geprägt sein, denn auf der 1. Stufe würde sowohl der Bau der Fabrik als auch der Bau der Behörde erfolgen. Die Einrichtung der Behörde würde vermutlich schneller erfolgen als der Bau der Fabrik, denn entweder ließen sich bestehende Behördengebäude nutzen oder es müssten neue Amtsgebäude errichtet werden, deren Größen kaum mit der Größe der Fabrik vergleichbar sein könnten, sodaß das internationale Behördensystem der Integration infolge der Verteilung vieler kleiner Ämter eben schneller realisiert wäre als die komplexe Fabrik. Deswegen könnte die Integrationsbehörde wohl bereits auf der 1. Entwicklungsstufe zum TA ein amtliches Ausführungsorgan der TAisierungsdurchführung sein, das über den Harmonisierungsausschuß und über den Kooperationsrat mit der Fabriksorganisation verbunden wäre. Die Behörde würde den Zentralgewalten oder Hoheiten aller Paktstaaten unterstehen, solange keine Treuhandverwaltung für einen Staat angesetzt sein würde. Der Aufgabenbereich der Behörde würde sich auf die verwaltungstechnische Lebensraumrechnung und auf die Integration zur Technisierung und KPWparalyse erstrecken. Dadurch würde die Behörde eine bidirektionale Schnittstelle für die Verwaltung der TAisierung darstellen, die einerseits eben mit dem Fabriksorganismus, andererseits mit dem Volke eines Staates verbunden erschiene, um die Durchführung der TAisierung nach den demokratischen Rahmenbedingungen für die verwaltungstechnischen Notwendigkeiten in der Durchführung der TAisierung ordnungsgemäß bewerkstelligen zu können. Die Aufsichtspflicht des Staates wäre hierin gleichfalls angesprochen, denn die Behördentätigkeit würde die internationale Kooperation für die Integration nach den Möglichkeiten eines Amtes begleiten. (Wenn sich vor Augen geholt oder ins Ohr geführt werden würde, was geisteskranke Mensc
Hen bereits unter monetarismisch eingeschränk-verhaltenmodifizierenden Bedingungen anstellen oder verbockmisten können, dann wäre etwa die Konzeptprüfung für die Hinwendung von Technologien und Boden eine Notwendigkeit, um ein störungsfreies Leben gewährleisten zu können, ohne die von der Behörde für Inneres vieleicht integrationsabstämmige Verhaltensauffälligkeiten registriert werden könnten, mit denen eine Erklärung, die Individualpsychologie des Herrn Adler sei eigentlich eine Sozialpsychologie mit einer soziologischen Kausalismik, verdeutlichbar wäre, etwa wenn ein petrarelevant-ästhetizismischer Sensualismus für nationale Morphologien politökonomischer Produkte nur Gewaltreaktionen affektuieren würde oder gerontologische Suizidgefahren aus einer gesellschaftsbedungenen Anpassungsunfähigkeit gegen den allgemeinen Fortschritt rechtsgesetzter Erfahrungen entständlich wären.) Die Behörde würde sich um die Realisierung der quasi menscHenrechtlichen Eigentumsverhältnisse kümmern, für die Konzeptangelegenheiten zuständig und eine allgemeine Anlaufstelle für Fragen in Sachen Technisierung sein. Die Begriffe Verrechnung und Technisierung beziehen sich auf das Verhältnis zwischen Produktivität, Automation und Lebensraumredukt, aus dem sich die spezifische Behördentätigkeit ergäbe, ohne die Möglichkeit auszuschließen, die Behörde kurz als Integrationsbehörde benennen zu können, da die Integration die flächenrechnungsprozedural allgemeine Verrechnung als Mittel und die allgemeine Automation als zweckrationales Ziel betrachten ließe. Mit diesem Bezug wäre aber auch die Hauptaufgabe der Behörde im Sinn der Verrechnung im Besonderen angedeutet, denn der 1. und 2. Term der Lebensraumrechnung bedürften zwar einer kontinuierlichen Führung einer Statistik, mit der die BFWverhältnisse zur Berechnung des 2. Terms in größeren Zeitabständen an die dann inzwischen entändlich gewordenen, realen Verhältnisse gepasst werden könnten, doch wären auch diese Verhältnisse produktivitätshauptsächlich ein Ergebnis des 3. Terms der Lebensraumrechnung, sodaß gesagt werden könnte, daß das Hauptaugenmerk der Behörde auf den 3. Term der Lebensraumechnung, beziehungsweise auf das gesellschaftliche Verhältnis der Integration gerichtet wäre. Damit wäre die Hinwendung von Poduktionsmitteln, also die Hinwendung von Boden und Flächen, von Maschinen und Maschinenbauteilen derjenige Aufgabenbereich, der der Behörde unterstellt sein würde. Dieses Betätigungsfeld würde in Zusammenarbeit mit anderen Behörden oder Ämtern erfolgen, so etwa mit der Baubehörde, der Umweltbehörde, der Finanzbehörde und dem Bundesrechnungshof, sodaß auch die Integrationsbehörde als ein behördlicher Mittelpunkt eines amtlich gefassten Politinteresses auzufassen sein könnte. In Verbindung mit der allgemeinen Technisierung, ließe sich die Integrationsbehörde auch als ein Korrelationsfunktionat zur geregelten Durchführung technologien- und amone
TArisationsrationaler Entwicklungstendenzen der Gesellschaft bezeichnen, das infolge eines eigenen Behördengegenstandes oder eines eigenen Sachbereiches überhaupt erst zu einer Behörde werden könnte. Dieser Sachbereich wäre eben die Integration mit der Konzeptprüfung für Hinwendungen im größeren Stile, während die allgemeine Technisierung zum Aufsichtsgegenstand der Behörde werden würde, um zu verhindern, daß das Gesellschaftswesen fortschrittlich in ein unkontrolliertes Chaos verfiele, denn die Technologisiergung scheint neben den Möglichkeiten zur Arbeitssurrogation viele Gefahren für soziologische Unbilden, unhaltbare Zustände und Risiken mit sich zu bringen. Hinwendungen im größeren Stile hieße eine Integration von Produktionsmitteln, die für den Bau kleiner oder großer Gewerbestätten oder Industrieanlagen erforderlich wären und eben mit Boden und größeren Flächen verbunden wäre - vom Begriff eines sozialen Gewebe- oder Industriebaus soll hier abgesehen werden, weil die Hingewendeten Güter in das Privateigentum der Integraten übergehen würden, nachdem die Integration ihren Zweck erfüllt hätte, sodaß hier wieder das hominizialismische Fabrikswesen zu solumareakapitalismischen Eigentumsverhältnissen führen würde. Die Konzeptprüfung wiederrum wäre die eigentliche Schnittstelle zwischen der Behörde und den Bürgern, denn diese wäre für die Hinwendung mitverantwortlich, während die Handhabung der 1. beiden Terme der Lebensraumrechnung genaugenommen nur einmal zum Kontakt mit dem Volke hervorgenommen werden müsste, nämlich dann, wenn der mensc
Henrechtliche Lebensraumanspruch rechtswirksam und die soziologische Lebensraumreduktion im 2. Term erfolglich gewesen sein würde. Dieses Hervornehmen der Lebensraumrechnung würde zwar erst in einem fortgeschritteneren Stadium der TAentwicklung möglich sein, aber es würde sich dem Informationsauftrag der Behörde verbinden lassen, der bereits von Anfang an Informationsmaterial für die Integration und die KPWparalyse zugänglich bieten lassen sollte, etwa Merkblätter zur Integration und KPWparalyse, Richtvorgaben für die buchalterischen Sachzusammenhänge zwischen Integration und KPWparalyse, und Infomaterial zur nominalismischen Technisierungssteuer. Für größere Hinwendungen, die mit einer mehr oder weniger großen Bodenintensität abzuwickeln wären, würde die Konzeptprüfung wohl mit der Flurbehörde oder dem Bauamt korrespondieren müssen, um die jeweils derzeitigen Möglichkeiten der Integration realisationsnah beurteilen zu können, während die Verrechnung mit der Finanzbehörde zusammenarbeiten müsste, da die
KPWparalytische Integration und die KPWparalytische AmoneTArisation langsam zur Verunmöglichung sämtlicher Steuern führen würde, aber auch weil sich die Integration auf die Technologien für das Behördensystem bezöge, sodaß hier wieder die Finanzverwaltung für die haushaltsrechtliche Behördenausstattung gefordert sein würde - wenn auch in der Tendenz zur KPWparalyse, die von staatlicher Seite aus wiederrum zur Verunsinnigung der Steuern und somit zur Absorbation oder zur Verabsurdung des Finanzwesens durch die Verrechnungsbehörde führen würde. Das könnte bedeuten, daß die Behörde für Flächen, Technisierung und Verrechnung langsam andere Behörden absorbieren würde. So etwa das Finanzamt, das sich mit zunehmender Technisierung vollständig in das Verrechnungswesen der Verrechnungsbehörde eingliedern ließe - die internationale gesetzes- oder Rechtspfropfung zwischen internationalem und nationalem Recht würde sich hierbei quasi in einer Behördenpfropfung erzeigen, bei der ein verhältnismäßig neuer Rechts- oder Behördengegenstand als ein selbständiges Sachgebiet auf den bestehenden Behördenkorpus gesetzt sein würde, um dort ein fester Bestandteil des Behördenapparates zu werden, mit dem quasi der herkömmliche Behördenstamm mit einem neuen Stammaufsatz verbunden erschiene, der die fortschrittlichen Wachstumserscheinungen für das eigene Weiterbestehen im Gesamtverbund des Stammes in sich aufnehmen und zur Krone tragen täte. Doch läge hierbei die Eingliederung teilweise in der Programmatik der TAisierung, nicht unbedingt in der Verfassung der Behörde, die als staatliche Institution für ein wohliges und harmonisches Funktionieren der staatlichen Belange des Gesellschafts- und Gemeinschaftswesens erschiene, bis auch diese Behörde in einem gegenwartsgeschichtlichen Setzstellegungsprozess des allgemeinen Bewußtseins soweit realitätsverwoben erschiene, daß deren Funktionieren quasi als ein gesellschaftlicher Automatismus in der Rechtskultürlichkeit eines geordneten oder ordentlichen Staatswesens aufzufassen wäre. Vergleichbar wäre die TAisierungsprozessuelle Übernahme von technisierungsbedingten Modifikationen allgemeiner Behördentätigkeiten mit dem Planstellenfunktionalismisch nach §47-BHO, nachdem etwaige Baumaßnahmen (im Bereich der BRD) vieleicht nach §54 der Bundeshaushaltsordnung, der Baumaßnahmen, größere Beschaffungen und größere Entwicklungsvorhaben beträfe, abgewickelt worden sein würden. Auf der 1. Entwicklungsstufe gälte es, eine Ordnungsmäßigkeit vorzubereiten, mit der die Behördenaktivität auf der 2. Entwicklungsstufe fehlerlos vollzogen werden könnte. Diese Vorbereitung liefe parallel zum Bau der Fabrik, und solange, bis die Integrationstätigkeit der Fabrik beginnen würde. Sodann wäre die 2. Stufe der TAentwicklung beschritten und der Hauptvorgang der Arbeits- und Geldesdabschaffung würde zur Konstituierung des Marawelbs überleiten. Die KPWparalyse könnte auf der 1. Entwicklungsstufe wohl lediglich über Subventionen und privatunternehmerische Aktivitäten begonnen werden, eben weil die Fabrik noch in der Bau- und die Verrechnungsbehörde noch in der Konstituierungsphase wäre. Steuerliche Begünstigungen für Projekte mit der Tendenz zur KPWparalyse wären national und international auch denkbar. Und hier könnte wieder gepfropft werden, denn die Behörde für Flächen, Technisierung und Verrechnung könnte von Anfang an in einer internationalen Behördenassoziation mit dem Ständigen Ausschuß für die rechtlich-gesetzlichen Angelegenheiten der Fabriksperipherie errichtet werden. In einen jedem Land könnte eine landeshoheitliche Behörde für Flächen, Technisierung und Verrechnung errichtet werden, deren Amtstätigkeiten mit Ratschlägen, Empfehlungen udgl. seitens des Harmonisierungsausschusses begleitet werden könnten, um auf ein einheitliches Verrechnungssystem und auf das internationale Marawelb gemeinschaftlich zusteuern zu können. Im Gegensatz zu der Behördenerrichtung in den Industrienationen wäre die Errichtung einer integrationsbehörde in den Entwicklungsländern denkbar einfach, da dort weniger auf die bestehende Sozialstruktur eingegangen werden müsste. Die Behörde könnte dort deren Tätigkeiten quasi von Grund auf beginnen, so etwa bei der Lebensraumrechnung, Die Technisierung könnte dort von Anfang an in der Einbringung rein automativ arbeitender Unternehmen erfolgen, da auf die Arbeitslosigkeit nicht in einer Weise eingegangen werden müsste, die in einem sozialen Ausgleich für die Arbeitssurrogation bestünde. In Verbindung mit der Entwicklungshilfe der Weltbankgruppe könnte dann die
KPWparalytische Integration in den Entwicklungsländern langsam zum Niveau der Übergangsländer konvergieren, die Industrialisierung fördern und das Marawelb mitkonstituieren. Wenn sich dort dann die Technisierungssteuer als eine Realsteuer darstellen würde, bräuchte nur noch technisierungs- und KPWparalyserational Technologisiert zu werden, um auch in den Entwicklungsländern zur AmoneTArisation übergehen zu können. Die gewöhnliche Verdienstarbeit, die für fremde Unternehmen gegen Entlohung verrichtet zu werden scheint, bräuchte dort garnicht erst eingeführt zu werden, wenn die Automation auch in den kleinsten Betrieben konsequent durchgeführt werden würde - was genaugenommen auch mit Geld der Fall sein könnte, wenn die KPWparalyse erst einen nullwertnahen Entwicklungsstand erreicht haben würde, nur würde das eine schon fast unsinnige Beharrung im derzeitigen Zustand des entwicklungshilfeprobablen Monetarismusses bedeuten, die wohl sowohl die Entwicklungsländer selbst als auch die Industrienationen nicht unbedingt zu mögen hätten. Der Aufbau automatisierter Betriebe würde in etwa mit der Existenzgründerphänomenologie aus dem Wiedervereinigungsprozess Deutschlands vergleichbar sein, denn sowohl im Wiedervereinigungsprozess Deutschlands als auch im Konvergenzprozess zwischen Entwicklungsländern und Industrieländer scheinen unterschiedliche Produktivitäten in Verhältnisse gesetzt werden zu müssen, die für die konvergentionismische Nachobenpassung der Sozialprodukte erforderlich erscheinen, nur daß im Verhältnis zwischen Industrie- und Entwicklungsländer ein größeres Wohlstands- oder Entwicklungsgefälle ersichtlich wäre, mit dem wieder der Kooperationsrat konfrontiert sein würde, wenn es für die wirtschaftliche Tätigkeit der Fabrik um die Ausarbeitung von etwaigen Sonderkonditionen für die Entwicklungsländer ginge. Diese Sonderkonditionen wiederrum könnten behördenrelevant werden, wenn es an die Verrechnung von Integrationshinwendungen ginge, die vieleicht andere Preisverhältnisse für die KPWkalkulation in die Amortisationsrechnung der 2. Stufe bringen könnten. Inwiefern bereits auf der 1. Entwicklungsstufe Entwicklungshilfemaßnahmen für die
KPWparalytische Integration und Automation beziehungsweise zur internationalen Vorbereitung des Marawelbes angesetzt werden könnten, müsste sich wohl aus der inneren Kooperation der UNsonderorganisationen ergeben, die von der Errichtung der Behörde und von dem Bauen der Fabrik tangiert werden würden. (So etwa die Weltbankgruppe mit IBRD, IDA, IFC und MIGA, dann die Organisation für industrielle Entwicklung, die UNESCO und - da es auch in den Entwicklungsländern um die Arbeitssurrogation beziehungsweise um eine Vonvornhereinunterbindung atechnischer Arbeitsprozesse ginge - die internationale Arbeitsorganisation, ILA. Über die Verrechnung könnte der internationale Währungsfonds einbezogen sein usw..) Wenn die Behörde für Flächen, Technisierung und Verrechnung von daher nahezu als ein UNbehördensystem bezeichnet werden würde, läge man mit dieser Bezeichnung nicht gänzlich falsch, denn der Harmonisierungsausschuß würde zu versuchen haben, eine einheitliche Struktur in die Entwicklung der TAisierung zu bringen - was von der Planungsphase bis hin zum Abschluß der 1. Entwicklungsstufe geschehen würde.
BEHÖRDENFORMALISMUS: KONZEPTUALISMUS, KONZEPTPRÜFUNG LEISTUNGSBEWERTUNG, GRADUALISMUS, Der Konzeptualismus wäre eine verwaltungskundliche Erscheinung eines Leistungsholismusses, dessen Totalität zwischen der Entwicklung eines Produktes, der unternehmerischen Ausarbeitung sämtlicher Realisationsbetrieblichkeiten und der koamortisativen Cashflowermittlung angesetzt sein könnte, um in diesem raumzeitlichen Interaktionsfeld die
KPWparalytische Integration voranzutreiben. Da sich der Konzeptualismus, mit der realisationszweckrational-dinglichen Hinwendung KPWparalytischer Technologien und KPWparalytischen Bodens beziehungsweise KPWparalytischer Produktionsflächen, als produktionismisches Pendent zu den staatlichen Fördergeldern für bestimmte Unternehmen ergeben haben könnte, wäre der Konzeptualismus auch von daher eine produktionsratiologische Erscheinung für die gesellschaftsengineerismische Durchführung der KPWparalyse aus VNstaatlichen Harmonisierungsbemühungen, die auf eine apikalkonvergentionismische Gratwanderung in der weltwirtschaftskooperativen Wohlstandssicherung hinausliefen - eine Erscheinung, die wohl hauptsächlich für Leuts da wäre, die entweder kein Geld oder aber politische Konformisse zur KPWparalytischen Integration haben würden. Ausgehend vom scholastischen Konzeptualismusbegriff ließe sich der Konzeptualismus als ein verrechnungstechnisches Medium zur Herausbildung einer juristischen Person definieren, da mit einem Unternehmenskonzept nicht bloß der Firmengegenstand als Firma namentlich in Erscheinung, sondern auch das Wesen dieses `selbständigen Denkgebildes´ in eine Unabhängig von der natürlichen Person des Konzeptanten träte, sodaß die Konzeptualisierung, mit der rechtskräftigen Herausbildung eines weitestgehendst neuen Rechtsgegenstandes für das Patentecht, wiederrum mit dem Neuleistungsbegriff allgemeinständlich konform ginge - was sich auch auf den Begriff einer marawelbswirtschaftlich betrachteten Konzept-, Concept- oder Konzeptualkunst beziehen ließe, welcher sich wiederrum mit einer neuleistungsorientierten oder neuleistungsexpressionismischen IndustialArt im Sinn des museumsbregiffs `Kunst und Gewerbe´ arrangiert vorfinden lassen könnte. Dieser Konzeptualismusbegriff ließe sich gar soweit ausdehnen, daß auch der Nominalismusbegriff eine außersteuerliche Anwendung bekäme, weil Konzepte irrationaler Leistungen oder Konzepte für wertlose Leistungen außerhalb des bloßen Konzeptes nichts Reales haben täten - damit wäre dann auch eine neuleistungsorientiert-arbeitssurrogationismische Verbindung mit der Kausalismik der Technisierungssteuer da, mit der die
KPWparalytische Integration als soziologisch finanziert arbeiten könnte, um schließlich auch Werte als bloße Größen subjektiver Gedanken wirtschaftsirrationalismisch darzustellen beziehungsweise um Werte wirtschaftsrealismisch zu negieren. Etwas weniger philosophisch ausgedrückt, erschiene der Konzeptualismus schlicht als eine behördenerforderliche Voraussetzung für die amone
TAere Integration von KPWparalytischen Produktionsgütern, die eben in der Hinwendung von Produkten aus der Fabrik - oder unternehmenspolitisch vergleichbarer Unternehmen - bestünde. Konzeptualisieren hieße, eine patentbehörden- beziehungsweise eine integrationsbehördentaugliche Darstellung des zu produzierenden Dinges oder eine Darstellung der Produktionstechnologien in Verbindung mit einer sämtliche Bilanzierungsposten für eine betriebliche Realisation des zu produzierenden Gutes abhandelnden Unternehmensdarstellung vorzunehmen, um ein möglichst exaktes Anfangsbild der zu bedenkenden Betriebsstellen, beziehungsweise um von einer `Konzeptbehörde´ eine Hinwendungsgenehmigung für eine minimal- oder maximalprinzipliche Integration bekommen zu können. Das Konzeptualisieren wäre also die Voraussetzung für eine Konzeptprüfung, die eben als behördliches Pendant der banklichen Kreditwürdigkeitsprüfungen gelten könnte, wenn es an eine behördliche Hinwendung von Boden und Flächen ginge. Inwiefern ein privater Grundeigentümer oder ein privatwirtschaftliches Unternehmen für eine private BodenFlächenHinwendung ein nahezu allesumfassendes Unternehmenskonzept für die Abwägung und Wirtschaftlichkeitserwägungen einer BodenFlächenHinwendung verlangen würde, könnte sowohl eine gesetzlich geregelte als auch eine wirtschaftsfreiheitliche Sache sein. Ein behördliches Meldeverfahren für eine Amtlichmachung sowohl der Hinwendung als auch des Unternehmens müsste aber wohl auch dann akzeptiert werden, wenn es sich bei der privaten BFHinwendung nicht um ein Unternehmen für Gefahrenstoffe, Gefahrentechnologien udgl. handeln würde. Der Konzeptualismus, der neben den Fachkenntnissen für das zu produzierende Gut auch die betriebs- und volkswirtschaftlichen Zusammenhänge für die Realisation abverlangen würde, wäre als Voraussetzung einer größeren Integrationshinwendung gleichbedeutend die Voraussetzung für eine weitestgehend exakte Leistungsbewertung, die für die Amortisationsrechnung zum Eigentumsübergang der integrationismisch hingewendeten Mittel und somit für die dritttermige Gleichung [EW] = [FZ] maß- oder zumindest mitmaßgeblich wäre. [FZ] wäre der Flächenzuwachs, den ein Produzent für die Vergrößerung seines Reduktes bekäme. Für die Leistungsbewertung, nach den Vorgaben aus den bei den Konzeptstellen eingereichten Konzepten, könnten beide Faktoren der Eigenwertbestimmung angesetzt werden, die in der Gleichung [FW] = [EW] zur neuleistungsorientierten Betrachtung kämen. Der Eigenleistungswert wäre eine direkte Verbindung zum 3. Term der Lebensraumrechnung. Das hieße einerseits die Vergrößerung des Basisreduktes für Wohnboden und -flächen, andererseits die amortisationsstete Hinzurechnung der Produktionsflächen auf das gesamtpersönliche Redukt des Produzentens. Amortisationstet im regulären Sinn des Wortes `Amortisation´ wäre der Eigentumsübergang hingewendeten Bodens nur bis zum Beginn der 3. Entwicklungsstufe, denn von da an wäre die amone
TAere Amortisation, also der rein absatzfaktorielle Eigentumsübergang einer BodenFlächenHinwendung, angesetzt. (Ein privater BodenFlächenHinwender gibt Produktionsboden für ein Unternehmen. Das Unternehmen wird kostenfrei gebaut. Der produzierte Eigenleistungswert, der jetzt mit dem Funktionswert des produzierten Dinges identisch sein soll, ist in Abhängigkeit vom Umsatz für die Verrechnung mit dem BFHinwender maßgeblich. Die BFHinwendung hätte unter monetarismischen Bedingungen den Wert A, der Eigenleistungswert des produzierten Dinges betrüge unter den selben Bedingungen C, sodaß A/C den Mindestabsatz für den Eigentumsübergang der BFHinwendung dargeben könnte. Über die SiBuchhaltung ließe sich der Absatz umsatzmäßig registrieren, kontrollieren udgl.. Die Verrechnung zwischen dem BFHinwender und dem Produzent erfölge nun - wie auch bei einer behördlichen Hinwendung zwischen Staat und Produzent - über den 3. Term der Lebensraumrechnung. Die dritttermige `Brücke´ vom Monetarismus zum Amone
TArismus könnte nun als etwas erwitztbegebbar erscheinen: Die für den Eigentumsübergang erfoderliche Absatzmenge müsste größenmäßig mit der BFWzahl korreliert werden und der BFHinwender könnte sich anstelle des Produzentens, der ja in einem verrechnungstechnischen Schuldschaftsverhältnis zum BFHinwender stünde, den in BFWzahlen korrelierten `Gegenwert´ seines hingewendeten Bodens geben lassen und sich damit ein amtliches Anrecht auf ein dieser Absatzmenge gemäßes BodenFlächenEigentum seines Reduktes geben lassen. Das klingt etwas umständlich, weil der Werteausdruck in Geld nicht vorhanden wäre, doch dieser Umstand ließe sich schlimmstenfalls dadurch beseitigen, daß man die Bezeichnung einer ehemaligen Leitwährung als eine mathematische Korrelationsgröße zwischen BodenFlächenWertzahlen und den jeweiligen Absatzmengen zugerechneten Energiemengen beibelassen würde - was zwar wiederrum von der Brückenfunktion des 3. Terms der Lebensraumrechnung zeugen würde, aber rein maschinentechnisch einen Umrechnungsschritt, eben den von Energie in eine Verrechnungseinheit, mehr beanspruchen würde; und das gälte auch für die Umrechnung von Bodenwerten in eine monetäroide Verrechnungseinheit, denn der Preis käme durch den Mechanismus der Erstellung einer BFWzahl, die sich aus der Auflistung sämtlicher Nutzungsmöglichkeiten in Abhängigkeit von der Lage erstellen ließe, zustande, sodaß nun die weitergehende Umrechnung in eine monetäre oder monetäroide Größe einen zusätzlichen Rechnungsschritt bedeuten würde. Die sibilanzielle Korrelation zwischen Energie und BFWzahlen scheint zwar etwas sciencefictionär zu sein, aber den Rechensystemen der EDV würde ein Umrechnungsschritt weniger zufallen, sodaß diese Korrelation wieder als wirtschaftlich gelten könnte. Es dürften nur keine Systemfehler in den eingesetzten Rechensystemen vorhanden sein.) Die einfachste Methode einer Leistungsberechnung wäre wohl die der zeit- und kräftemäßigen Einsparungserrechnung in Relation zur gesellschaftlichen Inkulturation des betreffenden Produktes, wsvhwd. [FW] x [KN] = [EW] wäre, wobei [KN] = [AF] wäre und sowiel wie kartesische Nutzung bedeutete, die sich aus einer horizontalen Produktverbreitung, einer vertikalen Nutzungshäufigkeit und der Dimension der Zeitweiligkeit auf dem Markt beziehungsweise im Marawelb zusammensetzen ließe. Käme nun noch das preisparalytische Massenproduktionsprinzip in Erscheinung eines Korrekturfaktors [SF] = Serienfaktor hinzu, so würde sich der [EW] = [KN] x [SF] ergeben, wobei [KN] x [SF] immernoch gleich [AF] wäre, sodaß [KN] x [SF] wieder [FZ] ergäbe. Dazu könnte ein Inkulturationsfaktor [IF] genommen werden, mit dem feste Funktionswerte einer gewohnheitsbedungenen Werteparalyse unterzogen werden würden, nachdem diese Produkte feste, bleibende Bestandteile eines sich apikal normalisierenden Wohlstandes geworden wären, sodaß gelten würde [KN] x [SF] x [IK] = [EEW]. [EEW] wäre der effektive Eigenleistungswert, beziehungsweise derjenige Leistungswert, mit dem sich unter monetarismischen Bedingungen Boden und Wohnflächen erworben haben ließen, also der unternehmerische Gewinn, beziehungsweise das, was oberhalb der reinen Selbstkostenamortisation den auf eine bestimmte Seriengröße oder auf einen dauerhaften Konsumzeitraum bezogenen Stückpreis verrechnunsrelevant mäche - ausgedrückt in einer monetarismusverbundenen Werteeinheit. (Ein Topfproduzent erfand einen Kochtopf, der ohne Deckel nichts überkochen läßt. Die Entwicklungszeit betrug 6 Jahre, die Entwicklungskosten [EK] 120.000 Währungseinheiten, der Funktionswert des Topfes beträgt bei einer Nutzungshäufigkeit von 1.000 mal ~ 255 Währungseinheiten, die sich hauptsächlich aus den Kosten für die Einsparung der Herdreinigung ergeben haben, die aber nicht im Preis angerechnet werden, damit es sich um ein lukratives Produkt handeln kann [FWQ]. Dann wollte er den Topf in Serie (S) produzieren und baute sich eine Topfmacherei, die 240.000 Währungseinheiten gekostet hat. Insgesamt hat er nun 360.000 Währungseinheiten, die er wieder rein bekommen muß, beziehungsweise die sich amortisieren müssen. Was den Neuleistungswert beträfe, gäbe es un drei Werte: Leistungswert [L], Realleistungswert [RL], Effektivleistungswert [EL]. [L] wäre = [FW] + [EK] = 255 + 120.000 = 120.255 Währungseinheiten; [RL] = [FW] x [AF] = [FW] x [KN] x [(120.000/[S])+(240.000/[S])]=Y; [EL] = [EEW] = [RL] x [IK]. Y wurde nicht ausgerechnet; [IK] ergäbe sich erst im Verlauf der kulturellen Beibehaltung dieses Topfes und in Verbindung mit der KPWparalyse. Die Bezeichnung [Absatzfaktor] wurde infolge einer Fremdleistungsproblematik gewählt, die sich aus dem Bestehen von gesellschaftlichen Kosten-, Leistungs- und Produktionsparametern ergäbe, zu denen auch [FWQ] gehören könnte, wenn etwa ein umgreifendes PreisLeistungsVerhältnis auf der Verbraucherseite in einen gesamtgesellschaftlichen Kontext der Bestimmung von [EEW] gebracht werden würde usw..) Doch schließlich würde sämtliche Rechnerrei auf die undetailierte Gleichung [EW] = [FW] x [A] hinauslaufen, wobei [A] schlicht der umsatzgestückelte Absatz eines Produktes wäre. [EW] = [FZ] wäre die im 3. Term der Lebensraumrechnung für den reduktischen Flächenzuwachs maßgebliche Korrelation. [FW] x [A] x [FF] ergäbe einen Neuleistungswert, der im gesellschaftlichen Maßstab entwicklungsträchtig erschiene, wobei [FF] ein Fortschrittsfaktor wäre, der sich durchaus mit [AF] koppeln ließe. Unterhalb eines Neuleistungsniveaus wäre [FW] im Rahmen der konventionellen Nutzung zwar weiterhin da - wenn auch nicht mehr als ein monetarismischer Wert im Sinn von Wert -, doch wäre [EW] = 0. Dazu käme die
KPWparalytische Selbstkostenparalyse bei der Entwicklung, bei der Produktion und beim Vertrieb, sodaß schließlich wieder der Marawelbfunktionalismus mit der KPWnullierung real erscheinen könnte. Bei dieser Eigenleistungswertbestimmung wäre [EEW] beziehungsweise [EW] der einzige Faktor, der einer vollständigen KPWparalyse entgegenstünde, sodaß [IK] quasi als eine werteparalytische Notlösung für die mit einer KPparalyse verbundene Werteparalyse gelten könnte. Eine Notlösung wäre [IK], da eben die nicht gesellschaftliche Seite einer Selbskostenparalyse eine Eigenwertparalyse der Produkte anderer Produzenten bedeuten würde, sodaß ohne [IK] schließlich auch keine KPWnullierung ohne Vereinbarungen auf die Werteparalyse möglich sein könnte. Mit der allemeinen Technisierung wäre aber eine technologische Werteparalyse verbunden, die mit der Zielsetzung der Technisierung verbunden erschiene, sodaß die Werteparalyse mit [IK] eben ein Wesensmerkmal der Technisierung dadurch sein könnte, daß aus der Arbeitssurrogation eine Werteveränderung in der Funktionswertbestimmung erschiene. (Würde LaReT das vollautomatisierte Baustellensystem `ArNo´ [Arimateuer Noosphere] bauen, dann wäre in der Zeit t1 der Funktionswert gleich dem Wert, der sich aus dem Arbeitswert von vor der Arbeitssurrogation ergeben haben würde - also quasi gleich der Summe aller Löhne, Gehälter, Gerätekosten und Kostenanteile von an verschiedenen Betriebsstellen genutzten Geräten -. In der Zeit t2 wäre dieser Funktionswert aber nicht mehr da, da eben ArNo arbeiten würde. Mit dem Einsatz von ArNo würden sich die Funktionswerte auf die Betriebskosten ArNos reduzieren, während die Produktionskosten für ArNo auf diverse Baustellen verteilt sein würden. In t2 wäre der Funktionswert für die Eigenleistungsbestimmung also etwas kleiner als zur Zeit t1, wenn sich aus der Produktionskostenverteilung und den Arbeitskräfteeinsparungen ein geringerer Wert für die - monetarismische - Funktionswertbestimmung ArNos ergeben sollte. Damit wäre dann ein neuer Funktionswert gegeben, der wiederrum der allemeinen KPWparalyse anheimfallen könnte, sodaß sich mit einer weiteren Paralysezyklik, die in t3 gesellschaftsweit ablaufen würde, der Funktionswert in t4 wieder ein etwas kleinerer Wert wäre als in t2. Inwiefern nun - der verrechnungstechnisch - [EEW] bei der Herstellung ArNos mit den Formeln `Kraft mal Weg´ und `Kraft mal Weg durch Zeit´ in Verbindung gebracht werden könnte, um die Selbstkosten um den Faktor des persönlichen Arbeitseinsatzes zu korrigieren, wäre eine Sache des Gradualismusses, solange nicht auch hier schlicht Standardwerte aus konventionellen Lohn- und Gehaltsverhältnissen mit der Zeit multiplizierbar sein könnten.) Lohn- und Gehaltsverhältnisse, deren Standardisierung gegenwärtig in irgendwelchen Tarifverträgen udgl. erfolgt zu sein scheint, kämen auch für die
KPWparalytische Preistheorie bezüglich Neu- und Eigenleistungen infrage, wenn es darum gehen sollte, den Arbeitseinsatz für die Produktion von Neuleistungen in nicht rein automativen Verhältnisen zu bestimmen und in die Konstellation zwischen Funktionswert und Entwicklungs-, Leistungswert und Preis zu bringen. Daß dieser Leistungserstellungsaufwand nicht unbedingt in [EW] eingehen müsste, könnte der Technisierung entnommen werden, da mit der Technisierung von Arbeitsprozessen veränderte Bewertungsvoraussetzungen für diese Arbeitsprozesse feststellbar sein könnten, und wäre ein KPWparalytisches Phänomen für die Handhabung des verrechnungstechnischen Eigentumüberganges der hingewendeten Technologien, sodaß auf der einen Seite ein leistungsorientierter Reduktzuwachs in Verbindung mit dem Funktionswert, auf der anderen Seite der amortisative Eigentumsübergang der Produktionsmittel in Verbindung mit den Selbstkosten stünde. Der Absatzfaktor [AF] würde den - in `Verrechnungseinheiten´ ausgedrückten - Leistungserstellungsaufwand KPWkalkulatorisch in die Verhältnisse zwischen Neuleistungsentwicklung, -produktion, -umsatz und absatzrelativismischen Fortschritt bringen, sodaß [FW] x [AF] immernoch = [EW] beziehungsweise [REW] wäre. [EW] wäre und bliebe ein reiner Funktionswert, der von der Vermarktung affiziert werden würde, ohne damit direkt auf den Funktionswert einwirken zu können, sodaß auch der gesamtpersonliche Reduktzuwachs - zumindest nominalismisch - in zwei Flächenzuwachskategorien unterteilt werden könnte, die beiden Eigenleistungswertfaktoren zuordbar wären - was zumindest das Verständnis der Verrechnung zu erleichtern scheint. [FZ] wäre damit das Äquivalent des auf der gesellschaftlichen Seite auf [FW] aufbauenden Neuleistungswertes, während die gesamte Kostenproblematik des Herstellers rein auf Betriebsverhältnissen aufbaute, die diesem zwar das Eigentum, dieses aber in Unabhängigkeit vom leistungsorientierten Reduktzuwachs ließe, nachdem die Amortisationsrechnung ersteinmal abgeschlossen sein würde. Der Begriff es leistungsorientierten Reduktes wäre hauptsächlich als derjenige Teil von [FZ] zu verstehen, der als verrechnungstechnischer Gegenwert für die konkrete Eigenleistung stünde und damit von dem reinen Betriebsvermögen dahingehend abgerechnet werden könnte, als daß dieser Leistungswert dem naturpersönlichen Unternehmer auf sein arbeitssoziologisches Basisredukt umgerechnet werden würde. (Wäre die KPWparalyse in einem fortgeschritteneren Zustand oder wäre das Marawelb bereits funktionell, so könnte der Unternehmer - gäbe es keine Unternehmen, die sich der KPWparalyse entzogen haben würden - eh nichts anderes mit seinem Gegenwert anfangen, weil alle anderen Produkte nullwerttendenziell oder eben bereits ohne Preis zu bekommen wären. Die Aufspaltung des Flächenzuwachses in einen privaten und betrieblichen Flächen- oder Dritttermzuwachs hinge auch mit der Differention zwischen Eigenleistung und Fremdleistungen zusammen. Mathematisch ließen sich die ausgeklügelsten Differentionsmöglichkeiten bieten, für deren Handhabung dann wieder nur ein Computerprogramm hinzuhalten hätte. Es ließe sich auch davon ausgehen, das das physikalische Atomos zwar gegen eine Kostennullierung, hingegen nicht gegen eine EigenleistungsFremdleistungsDifferenzierung wäre. Aber dafür wäre ja schließlich die [Si]Buchführung da.) Für die Leistungsbewertung können hingegen noch Faktoren herangezogen werden, die den Umständen bei der Leistungerstellung oder körperlich-geistigen Ungleichhheiten zuzuschreiben wären. Hierfür stünde der Gradualismusbegriff, da Leistungswerte nach dem Ausmaß der Leistungerstellungsbeeinflussung in der inneren und äußeren Bewertung der Leistung quasi graduelle Unterschiede haben könnten, die sich begrifflich mit dem Auslastungsgradbegriff für Amortisations- oder Kapazitätsproblematiken maschineller Produktonsstätten vergleichen ließen, da es hier wie dort um den bewertbaren Einsatz von Arbeits- und Leistungsvermögen ginge. Eine gradualismische Leistungsbewertung hieße einen Vergleich zwischen der Leistung und dem die Leistung erstellt habenden Leistungsvermögen anzustellen, sodaß sich aus diesem Vergleich Faktor ergäbe, mit dem der Leistungswert bedingungshalber korrigiert werden könnte. In der Regel dürfe dieser Faktor gleich 1 sein, denn es käme bei em vergleich nicht um eine Bewertung willkürlicher Schwankunen des Leistungsvermögens an, sondern um sichtliche Disproportionalitäten zwischen Mensc
H und Leistung. Sollte dieser Faktor nicht gleich 1 sein, so würde dieser Quotient in die Verrechnung zum Eigentumsübergang gebracht werden, sodaß etwa eine zwangsläufige Verlängerung der Zeit der Leistungserstellung eine kürze Zeit für die - späterhin amoneTAere - Amortisation bedeuten könnte - was noch zur Zeit der KPWparalyse in einer Verbindung von SGB und Abschreibungsrichtlinien erfolgen könnte, wenn der 3. Term der Lebensraumrechnung tatsächlich in Frage kommen sollte. Für den 2. Term hätte der Gradualismus schon keinerlei Relevanz. Für den 1. auch nicht. Konzeptualismus und Leistungsbewertung wären die Mittel für die Verrechnung im 3. Term der Lebensraumrechnung, mit der der Amone
TArismus bereits während der Anfangsphase auf der 1. Entwicklungsstufe der TAentwicklung angegangen werden könnte, wenn es darum ginge, die Integration um das Instrument der Verrechnung neben der auf monetärer Basis verlaufenden KPWparalyse zu nutzen. Konzeptualismus und Leistungsbewertung, die sowohl für die Prüfung für eine integrationismische Mittelhinwendung als auch für die im Verrechnungswege geschehensermöglichende Schuldentilgung erforderlich wären, könnte die staatliche Subventionsideologie um einen fabriksgestützten Geschehensmechanismus oder um eine Verrechnungsprogrammatik für eine integrationismische Technologisation bereichern, der oder die den gesamtgesellschaftlichen Entwicklungsprozess fortschrittlich tangieren würde - die Berührung wäre im 2. Term der Rechnung ausgedrückt, etwa wenn es an die Gemeinbodenwerte beeinflussende Flächenplanung für neue Siedlungsprozesse, für Baulandbestimmungen oder Flurbereinigungsvorhaben ginge. Konzeptualismus und Leistungbewertung gäbe es bereits im Rahmen von Subventionsprogrammen und Kreditvergaben, sodaß die auf beiden Faktoren aufbauende Verrechnung bereits in der Anfangsphase als eine integrationismische Alternative für Jungunternehmer und für solche, die es zu werden beabsichtigen würden, aufgefasst werden könnte. Dieser Verrechnungsformalismus wäre zwar hauptsächlich für größere Integrationstätigkeiten bedeutsam, also dann, wenn es um die Hinwendung von Boden oder sonstigen Flächen in Zusammenhang mit Maschinenhinwendungen udgl. ginge, wenn es also um die integrationismisch-verrechnungsmäßige Ermöglichung von ganzen Unternehmen ginge. Damit wären sowohl kleinere Gewerbebetriebe als auch größere Industrieanlagen gemeint. Das hieße wiederrum nicht, daß die integrationismische Verrechnung beziehungsweise die Leistungsbewertung nur für Unternehmerische Tätigkeiten da wäre. Eine Leistungsbewertung könnte auch erfolgen, wenn es nur um die Herstellung eines Produktes ginge, für dessen Herstellung ansonsten weder Geld noch Bankkredite da wären oder das nur als Unikum bestehen, vermarktet oder vermarawelbt werden soll. Sollte keine besondere Mittelhinwendung zur Integration erfolgen, sollte also bloß irgendein Produkt in einer Serie udgl. hergestellt werden, um dann
KPWparalytisch vermarawelbt zu werden, so bräuchten auch weder der Konzeptualismus noch eine Leistungsbewertung zu erfolgen. Damit aber keine Staftat im Sinn irgendwelcher Patentgesetze geschehen könnte, sollte mit der Abgabe eines Produktionsauftrages eine patentrechtliche Prüfung erfolgen, die ansonsten als Bestandteil der Konzeptprüfung erfolgen würde. Die Konzeptprüfung wäre derjenige Vorgang, in dem der Konzeptualismus auf Sinn und Zweck dessen Bestehens stieße oder in dem der Konzeptualismus auf die Wirklichkeit des TAs stieße. Denn die Verrechnung wäre in erster Linie für die Marawelbfunktionalismik in den Verhältnissen rein automativer Produktionsprozesse in allen Produktionsbereichen der Gesellschaft dieser Erde. Also für Neuleistungen, die, oberhalb eines technischen Wirtschaftswachstums, zur Kontinuität des Fortschritts solange aufkämen, bis das Maximalleistungsprinzip in Bezug auf die Gegenstände der Leistungsschöpfungen oder in Bezug auf die Leistungsmöglichkeiten zur Erfüllung des Leistungsmaximums von Mensc
Hheit und Maschinenheit gekommen sein würde. In rein amone
TArismischen Verhältnissen wären der Konzeptualismus und die Leistungsbewertung eine bodenpolitische Notwendigkeit für die konkrete Erfassung eines Neuleistungswertes, beziehungsweise für die realwertige Umrechnung in Boden und Flächen des 3. Terms der Lebensraumrechnung. Auch für das Marawelb gälten die Gesetze von Angebot und Nachfrage, aber eben ohne Tauschmittel beziehungsweise ohne Geld. Der Realwert wäre hier - genau wie zur Zeit der KPWparalyse - [REW] = [FW] x [AF]. Jetzt könnte zwar behauptet werden, daß eine Neuleistung hauptsächlich durch [EEW] gekennzeichnet wäre, da mit [REW] auch konventionelle Produkte eine Bewertung finden könnten. Doch bereits um aus [EW] [REW] und aus diesem dann [EEW] werden zu lassen, verginge eine längere Verrechnungszeit, die im Monetarismus eben als Amortisationszeit verrechnungsrelevantieren würde, sodaß sich [EEW] erst während der `Inkulturationszeit´ des Produktes ergeben könnte. Eben aus der realen Nachfrage oder den realen Gesellschaftswirkungen auf diese neue Leistung. (So etwa bei der Computertechnologie, die vieleicht bei der Computerentwicklung noch ungeahnte Markterfolge gekonnt haben könnte.) Die Leistungsbewertung in der Konzeptprüfung würde nach monetarismischem Stile ablaufen. Einschätzungen der Marktgängigkeit, Einschätzung der Absatzmöglichkeiten, Einschätzungen des zu erwartenden Umsatzes, Einschätzungen von Kapazitätsveränderungen udgl. wären in Übereinstimmung mit dem errechneten Produktionsmittelbedarf gebracht und die Integration könnte beginnen. Da Maschinen und dergleichen bereits kostenlos wären, bezöge sich die Verrechnung quasi nur noch auf Boden. Auch Produktionsflächen wären kostenfrei zu haben - solange es welche gäbe -, und dadurch würde diese dritttermige Verrechnung die Lebensraumrechnung im Besonderen sein. Die für die Leistungsbewertung infrage kommenden Funktionswerte der Neuleistung würden dann aus [REW] den Flächenzuwachs machen lassen, während sich die in der Konzeptprüfung für die Integrationstätigkeit vorgelegten Um- und Absatzzahlen mit der Realität zumindest in Deckung bringen sollten. Da die Konzeptprüfung nun auch eine Art Rationalitätsprüfung für Neuleistungen oder Leistungen wäre, mit der eben bodenpolitische Notwendigkeiten verbunden ein könnten, sollen sich Konkurse und Bankrotts in der Regel nicht ergeben können. Wenn aber doch, so wäre die in den Konzeptprüfungen unterschwellig miterscheinende Mitverantwortung für die Unternehmensaufgbe wieder eine - wenn auch gnadentümlicher - Grund für den Nichtverfall des neuleistungsorientierten Basisreduktzuwachses. Sollte sich trotz der Konzeptprüfung eine Unternehmensaufgabe ergeben, so wären damit keinerlei Unannehmlichkeiten für den Unternehmer verbunden, denn Kosten wären ein Fakum der Vergangenheit. Der Flächenzuwachs [FZ] könnte sich infolge eines - wenn auch konkurstendenziellen - temporären [REW] bleibend oder dauerhaft mit dem arbeitssoziologischen Basisredukt verbinden - und man könnte gar soweit gehen und auch die Weitergabe dieses Flächenzuwachses verbieten. Die Redukte der 1. beiden Terme wären jedenfalls nicht weitergebbar. Beim 3. sollte es genauso sein, könnte aber in Zweifel gezogen werden, weil hier die Wirtschaftsfreiheit in Bezug auf eine freiheitliche Gewinnverwendung verwirklicht erschiene. Außerdem könnte dieser 3. Term zum erfolgsorientierten Flächentausch bei nichtsstaatlichen Bodeneigentümern und -besitzern angesetzt werden, sodaß sich der Monetarismus hier eben eine Brücke zum TA offen gelassen haben würde.
DAS MARAWELB
Das Marawelb wäre das wert(e)lose Ergebnis der technologisch (-) amone
TArismischen Entwicklung des technologisch von Preisen befreiten Marktes. `Markt ist in der Wirtschaftswissenschaft eine abstrakte Zusammenfassung für Angebots- und Nachfragebeziehungen, wobei die Preisbildung für bestimmte Güter und Dienstleistungen erfolgt. Richtet sich das Zusammentreffen von Käufer und Verkäufer nach bestimmten Regeln, so spricht man vom organisierten Markt, z.B. an der Börse. Der gesamte Leistungsaustausch im Innland wird als Binnenmarkt bezeichnet. Der sich vollziehende Leistungstausch zwischen den einzelnen Staaten ist der Weltmarkt. Das Aufeinandertreffen von Angebot und Nachfrage nach Arbeitskräften wird als Arbeitsmarkt bezeichnet, das Aufeinandertreffen für langfristige Kredite und Beteiligungen als Kapitalmarkt. Daneben gibt es viele Teilmärkte für einzelne Güter, z.B. Getreidemarkt, Viehmarkt, Antiquitätenmarkt usw.´ (W.Rittershof/Das Lexikon - Wirtschaft-Arbeit-Umwelt). An diese Definition könnte das Wörtchen `Marawelb´ direkt anknüpfen, denn das gesamte Marawelb wäre nichts anderes, als ein vom Geld entbundener Markt, der für Leistungen beziehungsweise für Neuleistungen ein marktexternes Verrechnungssystem hätte und ansonsten ohne einen geldesvermittelten Tausch auskäme, weil die
KPWparalytische Integration zusammen mit dem (Neu)Leistungsverrechnungssystem zur Difflation des Geldes übergeleitet haben würde. Hinzu käme der industrielle Hintergrund einer vollständigen Automation aller Arbeitsplätze, sodaß das Marawelb zwar weiterhin ein Ort wäre, wo Angebot und Nachfrage aufeinanderstießen, hingegen aber ein Ort, wo Angebot und Nachfrage nicht mehr geldesvermittelt aneinander geraten würden. Maschinen würden produzieren, die MenscHen würden sich nehmen, was sie haben wollen würden, und das Marawelb wäre der Ort, wo dieses Nehmen erfolgen könnte. Das Wort `Marawelb´ bedeutet soviel wie `hin gehen (nach einem Anbieter), aussuchen, nehmen, weg gehen´. Aber nun die Struktur des Wortes Marawelb exakt zu erklären, dürfte etwas schwer fallen, denn das Wörtchen Marawelb ist in erster Linie eine Eigenkreation des TAschreiberlings. Der Bezug auf das griechische Wörtchen maraino, das soviel wie `auslöschen, vernichten, erlöschen, verwelken, allmählich verschwinden, zugrunde gehen´ bedeutet und sich leistungsentelismisch auf das Leistungsmaximum von Mensc
H und Maschine konzentriert, könnte nur als zufällig gewertet werden. Das gilt auch für ähnlichkeiten zu Wörtern wie Marasmus (Schwachwerden, Abnehmen der Lebenskraft), Marathrum (Fenchel), Maravedi (Einsiedler, Asketen), Maravilla (Wunder) und Mar, Mara, Marat, Marathon. In Verbindung mit dem Gattungsmaximum an Leistung und Leistungsfähigkeit würde das Wort `Marawelb´ sowohl das aktive als auch das passive Sein dieser leistungstheoretisch-leistungsmisosophischen Endzeit andeuten können, da mit jedweder produktiven Tätigkeit ein kleines Stück näher an das Leistungsmaximum von Mensc
Hheit und Maschinenschaft gerückt sein würde. Dadurch würde Marawelb keineswegs das `Ende der Welt´, das Ende des Lebens der MenscHheit udgl. bedeuten, sondern nur, daß die MenscHheitsentwicklung abgeschlossen wäre - was getrost in der Wirklichkeitsform geschrieben hätte werden können, denn die körperlich-geistige Entwicklung war bereits mit den 1. MenscHen der Vorzeit abgeschlossen, die Entwicklung der Technik scheint hingegen erst in der Gegenwart ihr prinzipielles Ende gefunden zu haben. Das Marawelb als wirtschatsrationale Erscheinung des Marktes im Zustand des TAs wäre - wie auch der Markt in einer Erscheinung als Weltmarkt - eine abstrakte Einheit sämtlicher Orte, an denen Leistungen beziehungsweie Produke ohne Tauschmittel zu bekommen wären. Ganz genau genommen wäre das Marawelb erst dann vollkommen, wenn es als Ort des Leistungs- oder Warenangebotes einer rein automativen Produktionssphäre gelten könnte, für den es hieße, daß die Maschinen produzieren, liefern udgl. und die Mensc
Hen konsumieren udgl. würden. Dieser vollkommene Marawelbszustand würde den technologisch wohl höchst entwickelten Industrie- und Gewerbestand bedeuten, der realisierbar sein könnte. Das müsste nicht unbedingt heißen, daß dieser technologisch höchst entwickelte Gesellschaftszustand auch das menscHlicherseits Beste wäre, denn viele MenscHen sähen in der Abschaffung von Handwerk, Arbeit udgl. weniger etwas positives als vielmehr etwas Arges. Hände sind zum Greifen da. Zum Arbeiten udgl.. Und diese `Delg’sche´ Auffassung könnten viele Leute hegen. Aber für sich könnte ein jeder tun oder lassen, was er tun oder lassen wollen würde. Geld würde ein rein gesellschaftliches Instrument zum Warentausch gewesen sein, das es nun infolge der Technisierung nicht mehr zu geben bräuchte, weil eben alle Produktionsprozesse von Maschinen verrichtet werden und damit weder Kosten noch Preise oder Werte bestehen würden. Der `Pythagoräische Einstein´, mit dem quasi der Weg vom Markt zum Marawelb beschritten sein würde, wäre dabei eben der Weg zwischen einem marktwirtschftlich-technologischen Monetarismus und dem marawelbwirtschaftlich-technologischen AmoneTArismus, auf dem es hieße, diese technologische Tatsache zu verstehen. Das Petrabewußtsein aus der politischen Entwicklung technologisch realen AmoneTArismusses wäre diesbezüglich der motivationismische Antrieb zum Beschreiten dieses Weges, denn die Frage nach der Wirklichkeitsbezogenheit des TAs wäre quasi eine Kopplungsfunktion von wahrgenommenen Tendenzen der Politrealität der Gegenwart. Ob sich nun in der Antriebskausalität zwischen TM und TA beziehungsweise für den Weg des `Pythagoräischen Einsteins´ ein Zusammenhang sehen´ ließe, um die monetarismische Freiheit mit der amoneTArismischen Freiheit zumindest vergleichen zu können, wäre ein gesellschftsholismischer Gegenstand für die menscHheitsrealitätismische Lebensauffassung eines jeden einzelnen Leuts auf dieser Erde. Das Marawelb wäre der Ort, wo Angebot und Nachfrage zum Ausdruck kämen, sodaß das Marawelb als eine Funktion der
KPWparalytischen Integration und der allgemeinen Leistungsverrechnung bezeichnet werden könnte, da die Nachfrage für ein Produkt wesentlich mit der Amortisationsrechnung bei der integrationismischen Hinwendung von Boden, Flächen und Maschinen verbunden erschiene. Die für die integrationismische Mittelzuwendung rechnerisch vorgelegte Nachfrage würde im Marawelb zum buchführerischen Ausgleich der für die Produktion hingewendeten Mittel und der mit diesen Mitteln produzierten Produktmenge gelangen. Da die Verrechnung für die kreditähnliche Integrationsmittelhinwendung im entwickelteren TA keine Kostenrechnung sondern eine reine Um- und Absatzrechnung wäre, die unternehmerischerseits mit einer amortisationsrelevant-rechnerischen AfA verbunden wäre, die wiederrum über den Absatzfaktor mit umsatzbezogenen Amortisationszeit in Verbindung stünde, erschiene auch die Amortisationsrechnung nicht als eine Rechnung im Sinn einer Gegenüberstellung von Augaben und Einnahmen, sondern als Rechnung im Sinn einer Gegenüberstellung von afaorientierten Auslastungsgraden und Umsatzzahlen bzw. Absatzmengen. Die Amortisationszeit wäre damit schlechtestenfalls gleich der Zeit für die Absetzung für Abnutzung. So gesehen wäre das Marawelb etwas mehr, als bloß ein geldfreier Markt, auf dem sich alle Vertriebssysteme der Unternehmen dieser Erde zur Erzielung negativ saldierbarer Absätze zu begegnen scheinden (scheinden = scheinen wür den) und der als feste Intitution der produzierenden Maschinenwelt schlicht eine internationale Angebotsspäre automatisierter Unternehmen darställte. Obschon das Marawelb trotz dieses kleinen Mehrs genau diese Funktionalismik darstellen würde. Konkret würde das Marawelb im Bestehen von Anbieterläden,
KPWentbundenen Märkten, Versanden udgl. bestehen, sodaß der einzige sichbare Unterschied zu den Märkten der Marktwirtschaft das Fehlen von Preisschildern udgl. wäre. Inwiefern hier die KPWparalyse zu sukzessiven Verniedrigungen der Preise und somit zu einer stufenweisen Nullierung der auf den Preisschildern aufgeführten Zahlen beitragen würde, wäre eine Sache der preisfreiheitlichen Preisgestaltung in der Entwicklungszeit des Marawelbs. Das Marawelb würde in der Anpfangsphase rein abstrakt mit der integrationismischen Verrechnung und KPWparalyse erscheinen, bis sich die Manifestation des Marawelbes langsam aus der
KPWparalytisch-difflationismischen Entwicklung der Marktes erzeigen würde. Es könnte anfangs zwei Arten von Preisen geben: Die konventionellen Preise und die KPWparalytischen Preise. Es könnten Preisbildungsrichtlinien für die KPWparalyse geschaffen werden. Usw.. Es wäre integrationismisch sogar möglich, anstelle der KPWparalyse eine Gewinnsteigerung mit den integrationismischen Preisen KPWparalytischer Unternehmen dadurch zu erzielen, daß diese KPWprodukte zwar für die eigene Produktion genutzt, hingegen nicht als solche in die Preiskalkulation eingebracht werden würden, denn die KPWparalyseprodukte müssten nicht unbedingt als solche gekennzeichnet werden oder gesetzlicherweise für eine weiterschreitende Paralyse Verwendung finden. Etwaige Preisbildungsrichtlinien wären eben schlicht Richtlinien, die man beachten könnte oder nicht. Nur bei der Amortisationsrechnung und bei der Abschreibung müssten die richtigen Preise angesetzt werden, denn ansonsten könnte es jurismische Schwierigkeiten geben. Wenn das Marawelb aber ersteinmal vollständig aus dem Markt beziehungsweise aus den marktwirtschaftlichen Verhältnissen hervorgegangen sein würde, wären kosten- und preiskalkulatorische Betrachtungsweisen des Marawelbfunktionalismusses kaum noch für irgendwelche Rechnungen relevant. Entweder gäbe es noch Neuleistungen, dann wären
SIbilanzielle Rechnungen im Sinn einer Kosten- und Preiskalkulation im 3. Term der Lebenraumrechnung zu beachten, oder es gäbe keine Neuleistungen mehr, dann könnte der gesamte Kosten- und Preisholismus als geschichtsphänomenologisch abgeschrieben, amortisiert, abgehakt und anachronisiert gelten, sodaß die PreisKostenPhänomenismik im Bewußtseinswandel in der Petraentwicklung relevantieren würde.
EXKURS:
Hominizialismus
Ausgehend vom KasparHauserTheorem, das als eine entwicklungsprozessuelle Kausaldarstellung des Marawelbfunktionalismus im Sinn integrationismisch oder
KPWparalysismisch entstandener Eigentumsverhältnisse, die sich auf die amoneTArismische Bedürfnisbefriedigung beziehen könnten, erachtet werden könnte, ließe sich der Hominizialismus als eine ohnherschaftliche Gesellschaftstheorie, die sowohl den Kapitalismus als auch den Sozialismus und einen energatologischen Liberalismus als ideologisches Fundament vorweisen könnte. Zugestandenerweise auch den Kommunismus, einen soziologischen Individualismus oder gar den Monetarismus. Auf Letzterem würde das allgemeine Verrechnungssystem aufbauen, damit sich die Erbringer von Neuleistungen einen bodenorientierten Individualnutzen nach den quasi solumareakapitalismischen Eigentumsverhältnissen aus dem 3. Term der Lebensraumrechnung zulegen könnten, der im soziokontinuitätischen Verrechnungsgeschehen einen Ansatzpunkt haben würde. Mit dem Begriff des soziokontinuitätischen Verrechnungsgeschehens soll die Lebensraumrechnung im mehr oder weniger geschichtlichen Kontext gemeint sein, wenn bevölkerungspolitische Erfordernisse eine Art Fließrechnung für die Größenveränderung des menscHenrechtlich-soziologischen BodenFlächenEigentums eines jeden MenscHs erforderlich machen sollte. Kluge Leute könnten hierbei meinen, daß es ganz sinnvoll sein könnte, wenigstens für den Erwerb von Boden und irgendwelchen Raumflächen in irgendwelchen Gebäuden am Gelde zu bleiben, damit die Verrechnung im 3. Term der Lebensraumrechnung mit weniger Schwierigkeiten beim Erwerb von Boden und Flächen aus dem Besitz- oder Eigentumsstand irgendwelcher Großgrundbesitzer udgl. verbunden erschiene - und damit könnten sie vieleicht sogar recht haben, weil dadurch die private Vergabe von Boden gegen Geld, das mehr oder weniger ausschließlich zum Erwerb anderen Bodens verwendet werden könnte, wenn es keine keine privatunternehmerischen Vorbehaltsgüter für Neuleistungserbringer gäbe, deren gesellschaftliche Präsenz die 2. Stufe der TAentwicklung zeitlich in eine schwer oder überhauptnicht kalkulierbare Länge ziehen würde, komplikationsloser oder freiheitlicher erscheinen würde -. Daß es genau dieser Sachverhalt wäre, der den 3. Term der Lebensraumrechnung als eine Brückenfunktionalismik aus dem Monetarismus erscheinen lassen würde, würde demgemäß dann nur auf die monetarismischen Verrechnungsmöglichkeiten amoneTArismischer Veränderung schließen lassen, sodaß hierbei die Möglichkeiten bargeldloser Flächentauschs und bargeldloser, bodenorientierter Beteiligungsverbriefungen zwischen den privaten BodenFlächenAnbietern und den Neuleistungsproduzenten erwähnt werden könnten - das menscHenrechtliche BodenFlächenEigentum wäre nicht tauschbar, für eine soziologische Modifikation dieses menscHenrechtlichen BodenFlächenEigentums könnte dasselbe gelten (, wohlwissend, daß bereits ein menscHenrechtliches BodenFlächenEigentum als eine Veräußerung eines ungeschriebenen MenscHenrechtes aufgefasst werden könnte), aber für den 3. Term der Lebensraumrechnung böte sich diese Möglichkeit, wenn auch nur über eine vergleichende Anwendung von internationalen Bodenvergleichszahlen, die mit den konkreten Werten der konkreten Eigenleistung in eine Relation gebracht werden könnten, wenn die sich aus der Sibilanzierung ergebenden Gewinn- und Verlustverhältnisse bei der `amoneTArismischen Amortisation´ der integrationismisch oder rein marawelbisch in die Neuleistungsproduktion einbezogenen Produktionsmittel behördlich oder buchprüferisch beglaubigte BodenFlächenBezugspapiere und -Rechte erbrächten, die für eine Art dritttermorientierten BodenFlächenTausch nutzbar sein könnten. (Ein Neuleistungsproduzent, der von einem nichtbehördlichen Anbieter Produktionsboden bekommen würde, um sich einen Betrieb aufzubauen beziehungsweise maschinell aufbauen zu lassen, bräuchte nur genügend hohe Um- und Absatzzahlen zu haben, um eine BFWrelevanz [Boden- und Flächenwerterelevanz] für die potentielle Vergrößerung seines Reduktes zu erlangen. Derjenige Teil des rechnerischen Ertrages seiner produktionismischen Tätigkeit, der dem Wert der privaten Hinwendung des Produktionsbodens gleich wäre, würde in Form einer beglaubigten oder behördlich abgestempelten Werturkunde [BodenFlächenBezugsurkunde, BodenFlächenBezugsrechte] an den Bodenhinwender fallen, der Rest könnte in der herkömmlichen Art und Weise vom Produzenten selbst genutzt werden.) Im soziokontinuitätischen Verhältnis der marawelbschen KPWparalyse, besonders im technologischen Blickwinkel der Werteparalyse, ergäbe sich für das Neuleistungsphänomen eine gesellschaftsabstämmige `phänomenologische Reduktion´ (ein Begriff aus der Individualpsychologie Adlers) von Werteverhältnissen, die besonders bei der Inbezugnahme kybernetischer Entwicklungsprozesse eine arbeitssurrogative Verringerung des Produktpreises ergäbe, sodaß es eine für die Verrechnung vorrangige Aufgabe wäre, den konkreten Eigenleistungswert eines Produktes zu bestimmen oder zu fassen. (Nobert Wiener hat 1947 die Kybernetik entworfen, und heute, mehr als 50 Jahre später, scheinen die Physiker zwar immernoch keine vollständig selbständig denken könnenden Maschinen geschaffen zu haben, aber imzuge der 50jährigen Inkulturation dieses Technologiesektors müsste sogar der frühere Neuleistungswert einer denkenden Maschine als verringert erscheinen, wenn über den gesellschaftlichen Funktionswertefunktionalismus und in Relation zum monetarismischen Wirtschaftswachstum nicht gleichzeitig rein monetarismische Umwertungen von mit Bildungsgütern verbundenen Leistungsstandards verbunden wären, die sich etwa auch aus der entwicklungshysteresischen Rationalisierungsschutzmechanismik der sozialen Belange bei der Technisierung zu ergeben scheinen.) Der soziokontinuitätische Verrechnungsmechanismus wäre aber expemplarisch für den für die entwicklungszeitliche Betrachtung der integrationisch-
KPWparalytischen Kausalfunktionalismik der arbeitenden Fabrik, mit der das Marawelb geschaffen werden könnte, sodaß sich auf der 3. Stufe der TAentwicklung getrost das Marawelb als hominizialismische Angebotssphäre der gesamten Weltwirtschaft nutzen ließe. Ungeachtet der verrechnungstechnischen Hintergründe der Neuleistungsphänomenologie, denn für die wäre das allgemeine Verrechnungssystem eine marawelbsentgrenzte Verrechnungsfunktionalismik, die eben das Marawelb mit amoneTArismischen Preislosigkeit ermöglichen könnte, sodaß der Güterkonsum durchaus als eine soziologische Fortsetzung der in einen konsumtionismischen Lebenserhalt übergegangenen Stammesentwicklung der MenscHheit nutzbar sein könnte. Das SichImMarawelbBedienen wäre eine soziologische Selbstverständlichkeit eines jeden Weltleuts, die vieleicht als eine soziologische Variation derjenigen Selbstverständlichkeit erachtet werden könnte, mit der sich Adam und Eva im Garten Eden bedient oder mit der sich die 1. Jäger und Sammler der Hominidenlinie beim Sammeln und Jagen befleißt haben könnten. Von einem etwas mißglückten Gleichnis eines marawelbischen Konsums nach der Ladendiebstahlsphänomenologie, soll infolge der Inkongruenz der gesetzlichen Grundlagenverhältnisse zwischen einem SichImMarawelbBedienen und einem ungesetzlich-amoneTAeren SichInGeschäftenBedienen abgesehen sein (, obschon ein gerade den Kerker verlassen habender KasparHauser vieleicht in Unwissenheit der monetarismischen Geschäftsgepflogenheiten das SichGeldlosBedienen als eine verzeihbare Handlung seines natürlichen Begehtriebes vollziehen könnte, wenn er nicht aufgrund der jahrelangen Einkerkerung überaus furchtsam sein würde) - dieses geschäftsnutzungsphänomenologische Beschaffungsinkongruenzium soll nicht als eine Aufforderung zum Ladendiebstahl oder als ein bewußtseinsorientierter Anreiz zum amoneTAeren Holen von geschäftsgebundenen Dingen der persönlichen Bedürfnisbefriedigung, die sich in der Gegenwart des Jahres 2004 ohne Bezahlung im Eigentum anderer Leute zu befinden scheinen, verstanden werden. Das Marawelb wäre für die gesellschaftliche Seite des Hominizialismusses als amone
TArisationshominizialismisches Ziel des in einer entwicklungsfunktionalismischen Tradition zum Sozialismus stehenden Hominizialisationsgeschehens aufzufassen. Sozialismus heißt: `1. (ohne Plural) (nach Karl Marx die dem Kommunismus´, nach dem TAschreiberling die der Technokratie `vorausgehende) Entwicklungsstufe, die auf gesellschaftlichen oder staatlichen Besitz der Produktionsmittel´, `eine gerechte Verteilung der Güter an alle Mitglieder der Gemeinschaft´ und somit auf einen Schutz der MenscHen gegen eine Ausbeutung seitens den MenscHen `hinzielt . 2. (Plural selten) politische Richtung, Bewegung, die den gesellschaftlichen Besitz der Produktionsmittel und die Kontrolle der Warenproduktion und -verteilung verficht´ (Brockhaus-Großes Fremdwörterbuch). Demgemäß erscheint ein/e SozialistIn als AnhängerIn, VerfechterIn des Sozialismusses bzw. als MitgliedIn einer sozialismischen Partei. Das Wörtchen sozial hat dessen Wurzel im lateinischen Wörtchen socialis und bedeutet soviel wie `gesellschaftlich, gesellig´ beziehungsweise 1. `die menscHliche Gesellschaft, Gemeinschaft betreffend; das (geregelte) Zusammenleben der MenscHen in Staat und Gesellschaft betreffend´; 2. `das Allgemeinwohl betreffend, die Allgemeinheit nutzend`; 3. `auf das Wohl der Allgemeinheit bedacht; gemeinnützig, menscHlich, wohltätig, hilfsbereit´ - dazu soziale Marktwirtschaft: `Leitbild einer anzustrebenden Wirtschaftsordnung, die eine Marktwirtschaft mit staatlichen Maßnahmen verbindet, um sozial nicht vertretbare Folgen einer freien Marktwirtschaft zu verhindern oder wenigstens abzumildern´ -; 4. `die gesellschaftliche Stellung betreffend´; 5. gesellig leben (von Tieren, besonders von Staaten bildenden Insekten)´. Über den 5. Punkt wäre in Verbindung mit dem Feminin Sozia (Beifahrerin auf einem Motorrad oder -roller) eine parasitoelle Verbindung zum altgriechischen Nebensitzertum der Beisitzer an öffentlichen Tafeln herstellbar - was infolge verschiedener Sozialfaktoren, besonders die des Monetarismusses und der Gesetzgebung, nicht unbedingt als negativ gewertet sein müsste oder weswegen bei der Herausbildung des Arbeitswesens aus dem Wesen des MenscHseins auf dieser Erde (`Gesellschaftsvertrag´), im arbeitsreligiösen Kontext des `Pythagoräischen Einsteins´ von einer Sozialkenosis die Schreibe sein könnte, die in Sachen Arbeit und Freiheit einen soziologischen Verzicht auf die Ausübung rein menscHlicher Interessen und Veranlagungen erbracht zu haben scheint, obschon sich im Hominidenevolutionismus, als sozialpragmatischer Synergismus von MenscH- und Knechtsein, von einer liberalismustendenziellen und wissensbezogen-technischen `Auffüllung´ des arbeitsgebundenen MenscHseins reden ließe, die zwischen `Entleerung´ des MenscHsein und der `Auffüllung´ des Arbeitenden Leuts wie ein religionsfunktioneller Kommunismialgleichgewichte und Vereinheitlichungen anstrebender Prozess in der technologischen Arbeitssurrogation zu erscheinen scheint (Exegeten würden hierbei die Offenbarung heranziehen, während ein `WirÜberUnsSozialmonetarist´ von einer zinsorientierten Verbesserung des wirtschaftswachstumsbezogenen und technologienbasierten allgemeinen Lebensstandards sprechen könnte, dessen Ziel eben eine menscHliche Freiheit wäre; selbstverständlich auch die seines eigenen Lebensstandards und kirchensteuerlich auch der der Gläubigen). Der Hominizialismus - das Wort entstammt einer Verbindung zwischen dem Genitiv vom lateinischen Wort homo (Mensc
H) und dem Wortpartikel -zialismus des Wortes Sozialismus - stünde zwar nicht für ein gesellschaftlich-staatliches Eigentum aller Produktionsmittel, denn der Sozialismusbegriff würde über die Arbeitssurrogation und die AmoneTArisation eine Art Fouriertransformation des Wortes Sozialismus erfahren, die zum marawelbs- und gewährungspolitischen Begriff eines menscHheitlichen Eigentums der zum Bauen der zum Erzielen und Erhalten der technologisch amoneTArismischen Arbeitssurrogation erforderlichen Produktionstechnologien begriffssystemtransformatisch hinüberleiten oder diagraduziieren würde. In der produktionismischen Realität der industriellen Weltgesellschaft wäre das menscHheitliche Eigentum an den Produktionsmitteln der für die Technisierung erforderlichen Maschinen, Apparate, Geräte, Anlagen udgl. dadurch gegeben, daß sich die MenscHheit - hier im Kontext des TAs vertreten durch die VereintenNationen - ein internationales Produktionszentrum - die Fabrik - errichten würden, das für die Herstellung aller Maschinen, Anlagen udgl. arbeiten könnte, um damit den Marawelbfunktionalismus aktiv, produktionismisch, integrationismisch und KPWparalytisch zu realisieren und in eine technologische Kontinuität des arbeitssurrogativen Maschinis- und Technologismusses zu bringen, in der das hominizialismische Fabrikswesen die Zeiten überdauern könnte. Die steuerinternationalismische Finanzierung dieses Produktionssystem, die sich verrechnungstechnisch über die gesamte Bauzeit des Werkes und darüber hinaus vieleicht auch noch auf die Anfänge der 2. Entwicklungsstufe des TAs erstrecken ließe, würde eine finazielle Beteiligung aller Mensc
Hen ermöglichen, durch die das hominizialismische Eigentum monetarismisch geschaffen sein würde - von den sich subjektiv aus der internationalen Kooperation zum Bau dieses Werkes ergebenden hominizialismischen Eigentumsverhältnissen, soll garnicht die Schreibe sein. Die industrielle und quasi politökonomische Nutzung dieses Produktionszentrums würde die KPWparalyse einleiten und durchbringen können, sodaß die jedmenscHliche Beteiligung am Bau der Fabrik für die finanzmonetarismische Untermauerung des Marawelbfunktionalismusses wirken könnte, während die integrationismische Nutzung seitens der Kunden die industrialismische Seite der Marawelbs erbrächte. Über den allgemeinen Verrechnungsmechanismus der Integration und somit über die
SiBuProgrammtechnisch verrichtbare Verrechnungssystematik in der Lebensraumrechnung würde sich zwar das hominizialismisches Marawelb, das für sämtliche Produkte aufgrund der steuerlichen Fabrikfinanzierung, der integrationismischen KPWparalyse und der allgemeinen Verrechnung preisfreie Produkte für den allgemeinen und individuellen Bedarf anbieten könnte, erzeigen, aber infolge der allgemeinen Verrechnung würde sich aus der Integrationstätigkeit der Fabrik kein Gesellschafts- beziehungsweise kein Staatseigentum der in der Fabrik produzierten Maschinen, Geräte, Bauteile udgl. ergeben. Das soziokontinuitätische Verrechnungsgeschehen in KPWparalyse und Lebensraumrechnung würde quasi nur ein hominizialismisches Surrogat des Monetarismusses sein, welches über die KPWparalyse zwar ein Privateigentum an den solumareakapitalismischen Produktionsmittel erbrächte, aber welches das gesamte Warenspektrum der Weltmärkte technologisch quasi als sozionaturalismisches Güterspektrum auffassen ließe, sodaß sowohl das steuerliche Finanzierungsphänomen für das hominizialismische Fabrikswesen als auch die integrationismische Tätigkeit samt KPWparalyse und Verrechnung als ein zusammenhängender Zahlungsvorgang für die Realität des Marawelbes betrachtet werden könnte, bevor der dritttermige Verrechnungsprozess nur noch für Neuleistungen (nach einer vieleicht extremen Neuleistungsdefinition in der Patentgesetzgebung) da zu sein bräuchte, eben weil nahezu alles rein technologisch wäre. Daß der soziokontinuitätische Verrechnungsaspekt eines rein auf die Verrechnung übertragenen Monetarismusses infolge der KPWparalyse oder infolge des Übergangs zu einem reinen Sibilanzwesen, mit dem der Waren und Gütertausch eher als eine wirtschaftszweckrationale und hominizialismisch aktivierte Waren- und Güterverschiebung zwischen den produzierenden Unternehmen erscheinbar wäre, während der Marawelbfunktionalismus eine völlige Preislosigkeit im Sinn einer
KPWparalysismischen Nullwertdoktrien und somit eine wert(e)lose Gesellschaft erbrächte oder erbracht haben würde, nun aber nicht als eine Kontinuitätsfunktion des wertemedialen Tausches (Ein-, Hin-, Her-, Weg- und Abtausches) aufzufassen sein bräuchte, ließe sich aus einer technologischen Werteparalyse in Verbindung mit der Produktion mit Nichtleistungen ersehen, denn diese hätten für den Produzenten keinen Eigenleistungswert mehr, und da die Produktionsmittel für derartige Nichtneuleistungen preisfrei im Marawelb zu haben wären, bestünden eben auch keine Selbstkosten für eine rein kostenrealismische Wertgebung. Auf die aus der KPWparalyse hervorgegangen Möglichkeiten eines werteentbundenen Güterverschubes zwischen Produzenten bzw. zwischen Produzenten und Marawelb würde dann nur noch das konventionelle, aber KPWnullierte Verhalten aus Angebot und Nachfrage wirken, während von einem Zahlungsverkehr nichts mehr real zu sein bräuchte - was allerdings in Abrede gestellt werden könnte, wenn es sich bei den Produzenten von Nichtneuleistungen um diejenigen Unternehmen handeln würde, die diese Nichtneuleistungen frühermals als Neuleistungen auf den Markt gebracht hatten, sodaß eines der `Ameisenstaatsprinzipien´ relevantationsfähig sein könnte. Das aus dem 3. Term der Lebensraumrechnung hervorgegangene BodenFlächenEigentum, das sich sowohl auf die Produktionsstätte als auch auf den Eigenleistungswert eines vermarawelbten Produktes, ausgedrückt im drittermigen Zuwachs des Reduktes, bezöge, würde zwar unterschiedliche Eigentumsverhältnisse im jeweils persönlichen Lebensraum erbringen, wenn einige Leute lediglich ihr mensc
Henrechtlich-soziologisches Redukt und andere dazu eben ihren eigenleistungsorientierten Reduktzuwachs haben würden, aber der hominizialismische beziehungsweise der TAische Marawelbfunktionalismus samt Verrechnungssystem würde sämtliche Kriterien eines leistungsrationalismischen Kapitalismusses, der eben in Erscheinung des Solumareakapitalismusses erschiene, und des Sozialismusses erfüllen, sodaß die huminizialismische Entwicklung des technologischen AmoneTArismusses als eine liberalismische, nach allen Seiten offene Entwicklung aufgefasst werden könnte. Der TA stünde somit in der Tradition des Individualismusses, hätte aber über den Hominizialismus eine Verbindung zum Gruppenindividualismus und somit auch zur singulis natura humanorum beziehungsweise zum MenscHheitsindividualismus der jetztzeitsmenscHigen Hominiden - was sich bereits auf der 2. Stufe der TAentwicklung als überaus kreativ oder als sehr produktiv erzeigen könnte, und das besonders dann, wenn sich das allgemeine Verrechnungswesen im KPWparalytischen Wettbewerb mit dem konventionellen System der freien Marktwirtschaft befände. Hominizialismus würde also nicht die konkrete Verstaatlich- beziehungsweise Vermensc
Hheitung der Produktionsmittel bedeuten, sondern würde den sozialismischen Eigentumsanspruch in das fabrikliche Gewährungssystem transformiert haben, während der Marawelbfunktionalismus und das menscHenrechtlich-soziologische und somit das hominizialismische BodenFlächenEigentum eines jeden MenscHs zur amoneTArisationshominizialismisch orientierten Neudefinition des Eigentumbegriffes von Produkten aus dem automationsrealisierten Marawelb leiten könnte - Eigentum wäre im hominizialismischen Gesellschaftswesen nicht mehr mit Kapital, Haushaltsgeldern, Finanzmitteln, Geld, Goldbarren (Weltbankeinlagen) udgl. verbunden. Nur bliebe der Hominizialismus real auf die Fabrik, auf die steuersoziologischen Ermöglichungsgrundlagen des menscHenrechtlichen BodenFlächenEigentums, wie auch auf den Marawelbfunktionismus beschränkt, denn es entstünde zwar ein preisfreies Marawelb, aber das hominizialismische Fabrikswesen würde mit der Integration, mit der KPWparalyse, mit dem Marawelbfunktionalismus und mit dem menscHenrechtlichen BodenFlächenEigentum Privateigentum schaffen können, das sich sowohl auf die Produktionsmittel als auch auf eine solumareakapitalismischen Vergrößerung des menscHenrechtlich-soziologischen Lebensraumes eines jeden Produzentens udgl. bezöge. Mit zunehmender Systemreife würde der Hominizialismus mit dem Marawelbsystem Eigentumsverhältnisse herausbilden, die als Privatisierungen der von dem integrationismisch und KPWparalytisch tätigen Fabrikswesen und der von aus oder mit der KPWparalytischen Integration hervorgegangenen Unternehmen stammenden Produktionsmittel betrachtbar sein könnten, die aber imzuge der kostennullierten KPWparalyse allerdings nicht mehr mit Geld abwickelbar, sondern rein rechtlich realisierbar wären, weil die KPWparalyse eben kostenfreie Produktionsmittel vermarawelbisiert hätte. Das hieße, daß trotz des preisfreien Marawelbfunktionalismusses ein staatlich gesichertes Recht auf Eigentum gewährleistet sein würde, welches einem nicht genommen werden dürfte, ohne rechtliche Konsequenzen zu erbringen. Zu sagen, daß ein Produzent seine Produktionsmittel ja nicht bezahlt haben würde, wäre dann keine Begründung für ein gesetzlich anerkennbares Eigentumsdelikt.
GESELLSCHAFTLICHE Kategorialklischees im Zustand des technologischen AmonetarismusseS - TA unD ...
... ARBEIT
Mit Bezug auf die Formel Kraft x Weg, wäre Arbeit - im soziologischen Zusammenhang und vor der Definition technologischer Leistung - ein eigenleistungsloses Fremdleistungserfüllen zur gesellschaftsorientierten Erhaltung sowohl des eigen biologischen Lebens als auch zur Erhaltung des wohlstandsinkulturierten Lebens auf einem gesellschaftlichen Entwicklungsniveau, das es infolge der Technisierung nicht mehr geben könnte. (Ein Fabrikarbeiter setzt seine Arbeitskraft zur Bewältigung des Herstellungsprozesses ein; mit der Produktschöpfung hat er nichts zu tun; würde er schnell arbeiten, arbeitete er schnell, würde aber nur bedingt etwas leisten - besonders dann nicht, wenn Maschinen seine schnelle Arbeit schneller und besser verrichten könnten und der Fabrikant automatisieren könnte, wenn die gesellschaftlichen Grundlagen der Sozialpolitik nicht wären; für die Technisierung wäre die Arbeitslosigkeit dieses Arbeiters eine größere Leistung, das Heer der Arbeitslosen ein Ansatzpunkt für eine Einführung von Lebensraumredukt, Technologienintegration, KPWparalyse und Verrechnung und der Ansatzpunkt der TAisierung ein Anfang zum Ende des gesellschaftlichen Arbeitertums, des Gewerkschaftswesens, der Arbeits-, Sozial- und Steuergesetzgebung sowie des monetär ausgerichteten Haushaltsrechts der Staaten). Die arbeitsmittelbare Lebenserhaltung könnte im technologischen Verständnis nicht mehr als Arbeit gelten, weil es keine gesellschaftlichen Arbeitsprozesse gäbe, mit denen die die Maschinen geschaffen habenden Mensc
Hen Geld verdienen könnten oder arbeitsvertraglich umzugehen hätten. Die biologische Lebenserhaltung in der vom Herzen angepumpten Arbeit würde auch nicht vom technologischen Arbeitsverständnis tangiert sein, da die Selbstverständlichkeit hinter dieser Tätigkeit lebensbedungen wäre und damit quasi zum natürlichen Fremdleistungsbereich des eigenen Lebens gehörte. Noch auf den 1. beiden Entwicklungsstufen des TAs wäre Arbeit gleich Erwerbstätigkeit zur
KPWorientierten Erhaltung des eigenen und soziologischen Lebens, für das Karl Marx zudem den Begriff der gesellschaftlich notwendigen Arbeit formuliert und die persönliche Arbeit als kommunismische Pflicht zur Erhaltung des Gemeinwesens umfunktioniert oder umdefiniert hatte. Aber schon auf der 3. Entwicklungsstufe gäbe es keine Arbeit mehr, weil sämtliche Arbeitsprozesse technologisch substituiert sein würde. Das (MenscHen)Recht auf Arbeit könnte nicht gewährt werden, es bestünde keine soziale Pflicht zur Arbeit und die internationale Absicherung sozialer Sicherheit wäre technologisch mit dem Marawelbfunktionalismus gewährleistet. Alle Arbeit wäre ebenso paralysiert wie Kosten, Preise und Werte - wobei auf der 3. Stufe noch eine neuleistungsorientierte Einschränkung der Werteparalyse als real erschiene, denn Neuleistungen gäbe es noch, und die wären dritttermrelevant. Arbeit wäre das Mittel, mit dem der `Pythagoräische Einstein´ die Befreiung des Mensc
Hseins vom Arbeitersein als realisierbar erachten ließe, denn die allgemeine Surrogation allgemeiner Arbeitsprozesse wäre lediglich durch die Selbstaufopferung der Arbeit, durch den entwicklungstechnisch realisierbaren und selbstzwecksgemeinützigkeitorientierten Selbstmord des Arbeitswesens möglich - die menscHliche Intelligenz, die die Technisierung geschaffen hatte, könnte somit als Waffe gegen die arbeitsverschuldete Verknechtung des menscHlichen Wesens aufgefasst werden, sodaß nunwiederrum die künstliche Intelligenz, die viele MenscHen scheinbar dringend in ihren Computern haben sollten, ein kybernetisches Faktum zur vollständigen Werteparalyse in der entwicklungstechnischen Erfindung von Neuleistungen sein könnte. Je schneller die Technisierung erfolgen würde, desto höher wäre der areitsorientierte Leistungsgrad nach der Formel KraftxWeg/Zeit, sodaß das gesamte Arbeitsaufkommen der TAischen Vergangenheit als einziger Leistungsprozess der sich vom Arbeitsphänomen selber entledigenden MenscHheit erschiene. Arbeit wäre ein rein historisches Faktum, das es im Zustand des TAs nicht mehr geben könnte, eben weil die Technisierung keinen Bedarf für menscHliche Arbeitskräfte haben würde. Die Definierung einer reduktrelevanten Lebens(arbeits)leistung aus dem soziologischen Sachverhalt der arbeitssurrogierten Erwerbstätigkeiten und die Selbstbeseitigung des Arbeitswesens als technologisch-soziotechnologischer Suizid am wirtschaftsrelevanten Zwahngswesen der Mensc
Hheit, das aus der Arbeitsteilung mitentständlich gewesen zu sein schien, ließen auch das gesellschaftliche Arbeitsleben in der Spanne einer allgemeinen Lebenserwartung und eben in Verbindung zum wirtschaftsrationalitätenerfüllenden Freitod der Erwerbstätigen höherleistig erscheinen, je schneller das Ableben - also die TAisierung samt Herausbildung einer logischen Arbeitskomponente für den 2. Term der TAischen Lebensraumrechnung - vollzogen werden würde. Doch da mit der Beseitigung des Arbeits- und Erwerbstätigenwesens lediglich eine neue Phänomenologie in der Art und Weise der soziologischen Lebenserhaltung in Folge käme, die im soziologischen Werdungsprozess der Gesellschaft mit einem gesellschaftsentelismischen Werdungs- und Lebenszweckunbewußtsein verbunden erscheinen könnte, wenn man sich des `Pythagoräischen Einsteins´ nicht bewußt sein würde, ließe sich der Lebensleistungsbegriff wiederrum ideokritisch einschränken, weil mit einigen Momenten des persönlich-soziologischen Unbewußtseins der gesellschaftliche Leistungsumfang nicht voll abgesteckt werden könnte - was aber vieleicht einigen Leuten bedeutsam sein könnte, weil der hauptsächliche Nutzen in der TAentwicklung erst mit der Herausbildung des Marawelbs voll real sein könnte. Aber da es im TA überhaupt keine Arbeit gäbe, gäbe es auch diese politische Betrachtung der Arbeit nicht mehr. Eine Arbeit im gewöhnlichen oder soziologischen Sinn des Wortes gäbe es eben nur in der logischen Arbeitskomponente des 2. Terms der Lebensraumrechnung, in der der gesellschaftsgeschichtliche Tatbestand der Arbeit einen verrechnungstechnischen Nachklang haben würde. der soziokontinuitätische Verrechnungsprozess im hominizialismischen Wesen der Marawelbsherausbildung würde auf dererlei Verhalst gründen. Der definierte Zeitraum des gesellschaftlichen Arbeitsphänomens oder des Faktors Arbeit wäre - auch technologisch - gleich dem Entwicklungszeitraum des `Weisen Mensc
Hs´ bzw. der sapienten MenscHheit, deren roboterischen Entwicklungsschatz Kapitaltechnologien bilden, die gegenwärtig wenig mit dem technologischen Leistungsvermögen anfangen zu können scheinen, weil der Genius der MenscHheit - wie zufällig oder erkenntnistheoretisch - mit dem Arbeitsvermögen der MenscHheit verbunden zu sein scheint, für das sowohl eine technologische Unreife als auch die Kapitalhintergründe der technologischen Entwicklung einen Hysteresefaktor bilden, der auch von den Konvergenzbestrebungen der Monetaristen als nur schwer zu bereinigen erscheint. Da es die Arbeit nicht mehr geben würde, wäre die Arbeit ein rein geschichtliches Phänomen, welches für die MenscHheit keinerlei Bedeutung mehr hätte. Mit Bezug auf den definierten Zeitraum des geschichtlichen Arbeitsphänomens ließe sich der TA im entwickelten Zustand als ein sozialproduktsähnliches Ergebnis der historischen Arbeit auffassen, für das der TA quasi die Summe aller arbeitssurrogations- und KPWnullierungstendenziellen Leistungen dieses geschichtlichen Zeitraumes wäre. (Dem werten `Hyperion´[Hölderlin] bräuchte nicht mehr so zu sein, als würfe man ihn in ein Grab oder als schlüge man den Sargdeckel über ihm zu, mahnte man ihn an sein Vaterland, denn nun läge nicht er sondern das historische Unbilde und Fährnis einer atechnologisch-arbeitsteiligen Gesellschaft beziehungsweise die vorTAische Gesellschaft als solches im Grabe.) Arbeit wäre weiterhin Bestandteil von Leistungen‚ wäre die kräftezährende Komponente von Leistung bzw. der Leistungsproduktion, deren vollständige Automation die Leistungskomponente Arbeit als unzeitgemäß, als verunnötigte mensc
Hliche Tätigkeit und Zeitvergeudung erscheinen ließe. Arbeit wäre also quasi bewußtseinslosigkeitsfähige Tätigkeit und könnte definitorisch aus der Arbeitsformel der Physik abgeleitet werden - was für die technologische Arbeitsbetrachtung von einigmäßlicher Bedeutung wäre, wenn es um rechnerische Differenzierungen von Arbeit und Leistung ginge, da diese teilweise der Absteckung von Eigentums- und Besitzverhältnissen voraus ginge. Eine freiwillige Produktionstätigkeit von Dingen, die nicht als Neuleistungen gelten könnten, wäre ohne Wert, aber vieleicht mit einem atavismischen Bewußtsein begabt, welches in Handarbeiten udgl. höhere Wertzeugungsprozesse erblicken würde als in der perfektionismischen Robotertätigkeit. Auf freiwillige, private Beschäftigungen ließe sich der Arbeitsbegriff genauergenommen nicht mehr übertragen - zumal auch im privaten Bereich Maschinen für sämtliche Tätigkeiten da sein könnten. Lediglich dann, wenn Arbeit im physikalismischen Verhältnis der erdischen Physik oder gar der Kosmologie betrachtet werden würde, ließe sich der Arbeitsbegriff enzyklopädisch generellisiert auch in allen anderen Lebensbereichen von MenscH und Maschine übertragen. Aber das wäre ein wenig zu philosophisch. Arbeit, als die Kräftezehrende Komponente der Leistungserstellung, wäre nur für irgendwelche Berechnungen von Neuleistungswerten erforderlich und bliebe vollständig den Technologien überlassen, die die Kräftezehrrung auf den Verschleiß und auf den Energieverbrauch bezogen übertragen bekommen haben würden, sodaß eine sibilanzielle Darstellung eines allgemeinen Leistungsaufkommens direkt mit den SiEinheiten verbunden sein könnte, ohne die Arbeit einer Umrechnung in Geld einschieben zu müssen.
FEHLEN 2 BIS 3 ZEILEN
haben und Mittel zu besitzen, ein eventuell erlangtes Leistungsbewußtsein aus der Arbeits- in die Leistungssphäre zu übertragen - was bei einer Kybernetisierung technologischer Produktionstätigkeiten auffallen könnte, und das nicht nur dann, wenn Maschinen sich selber erkennen würden, um etwa zu einer `Rebellion der Maschinen´ zu tendieren. Arbeit könnte somit als ein Lebensparadoxon bezeichnet werden, mit dem Kraft als verausgabt erschiene, um Kraft bekommen oder erhalten zu können - fast ebenso paradox wie die witzige Erscheinung in der Geldesabsurdität, in der man Geldverdienen muß, um Geld verdienen zu können (ein Schreiberling will schreiben, um Geld zu verdienen, muß aber erst etwas Anderes tun, um sich Geld für einen Stift und einen Block Papier kaufen zu können, obschon ihm die lehrwissenschaftlichen Voraussetzungen (vom Staat) quasi von Kindes Beinen an vorgegeben, mitgegeben oder gesellschaftszwahngsrational auferlegt wurden). Irgendwo in den Beziehungen oder Differenzierungen zwischen Arbeit und Leistung scheint auch ein Gesetzgeber einen urheber- oder patentrechtlichen Unterschied zwischen den beiden Technisierungsfaktoren zu erkennen, welcher exemplarisch für den Eigenleistungsbegriff stehen könnte, wenn er aus dem Begriffsbereich technologischen Leistungsbewußtseins für sich genommen oder - wie selbstverständlich - mit dem mensc
Hlichen (Un)Ehrbewußtsein verbunden werden würde. Der Leistungsbegriff würde sich an diesen Unterschied lehnen, denn wenn eine Leistung nur als Leistung gälte, die nicht bloß rein zufällig entstanden sein dürfte, sondern vieleicht auf einer Assoziationen verarbeitenden Intelligenz gründen sollte, die mit zunehmender Entwicklung mehr und mehr mit Vor-, Fremd- und Fremdvorleistungen in Verbindung gebracht werden könnte, dann gälte die weiterentwickelte Produktion seiner selbst, ohne Zuhilfenahme von Mitteln, die mit fremdleistungskorrelierbaren Rechtssverhältnissen verbunden werden könnten, als eine der wenigen Leistungsprozesse, die sich von dem soziologischen Arbeitsbegriff getrennt wissen würden (Kunst udgl.) - auch dann, wenn sich derartige Leistungen nicht unbedingt als Neuleistungen herausnehmen ließen oder wenn sich derartige Leistungen quasi aus dem allgemeinen Stand der biologisch-religiösen MenscHheitsentwicklung ergeben hätten. Technologische beziehungsweise technologisch-amone
TArismische Arbeit wäre eine Leistungsarbeit höherer Ordnung auf dem technologisch gesetzten Niveau maschineller Arbeitsprozesse. Neues Erdenken, neues Entwickeln, während die Technologien für die Ausführung Energie transformieren würden, wäre zwar petrarelevant, würde sich aber in der Regel aus dem anerkannten Stande der Technik ergeben. Käme nichts Neues heraus, wären das Erdenken, das Entwickeln und das Produzieren neuleistungslos, weil es bereits - sozuschreiben per Knopfdruck - von den Maschinen produzierbar sein würde. Wertlosigkeit bestünde dabei in jedem Fall, denn es gäbe ja kein Geld mehr. Arbeit würde von Leistung gesondert bewertet werden müssen, denn mit der KPWnullierung und mit der Integration würden lediglich Neuleistungen werteträchtig sein können, während die technologisierte Arbeit - andere gäbe es ja nicht mehr - ohne Werte verrichtet werden würde. Die gesamte KPWparalyse würde auf der Tatsache bauen, daß Arbeit wertlos sein würde, weil kein Mensc
H mehr mit dieser Gesellschaftserscheinung zu schaffen hätte, während die Maschinen zur selbständigen Produktion derer selbst übergehen und eine weltwirtschaftlich ohnmenscHlich arbeitende Produktionssphäre schaffen könnten, die mit Geld ebenso wenig zu tun hätte wie der MenscH mit der gesellschaftlichen Arbeit in dieser Produktionssphäre. Während Arbeit eine Nullwertbewertung fände, die auf der Technisierung gründen würde, wäre die Leistungsbewertung direkt mit den Entwicklungs-, Funktions- und Eigenleistungswerten dieser Neuleistungen verbunden, sodaß die Leistungsbewertung irgendwo in den 3 Termen der Lebenraumrechnung prozeduzieren könnte, um die Entwicklungs-, Funktions- und Eigenleistungswerte unmittelbar mit einer Bodenwertzahl des 2. und 3. Terms der Lebensraumrechnung zu verbinden. Sowohl für die Eigen- beziehungsweise Neuleistungsbewertung als auch für eine internationale Bodenwertzahl, in der Faktoren wie Bodenschatzreichtum, Bebaubarkeit und Lage zum Ausdruck kommen könnten, könnte von den monetarismischen Werteverhältnissen ausgegangen werden, denn infolge des jahrhundertelangen Wirtschaftens mit den beiden Faktoren Arbeit und Boden bestünden diejenigen Werterelationen, durch die sich Leistung und Boden im 2. und 3. Term der Lebensraumrechnung korrelieren ließen (tarifvertragliche Stundenlöhne, Kosten für die handwerklerische Verrichtung eines Hammerschlages, einer Zahnfüllung oder des Tippens eines Zeitungsartikels könnten Beispiele für kostenverursachende Einzeltätigkeiten sein, während irgendwelche Bewertungsgesetze und Immobilienwerte für die Erstellung einer BodenFlächenWertzahl herangezogen werden könnten). Die technologisierte und
KPWnullierte Arbeit wäre das gesellschaftliche Potential für eine technologische Wirtschaftsform, die dem MenscH die wohl größtmögliche Freiheit auf der Erde einräumen oder gewähren- beziehungsweise gewährleisten könnte, während Leistung vor allem als Quelle des allgemeinen Fortschritts Betrachtung und somit eine Verrechnungsrelevanz fände, die die Fortschrittsrelevanz von Leistungen über das Verrechnungssystem direkt mit dem Marawelb in Verbindung brächte. Die Gewährungspolitik oder Gewährungstätigkeit aus dem Erhalt der Fabrik zur Erhaltung sowohl des technologischen Gesellschaftssystems als auch der technologischen Freiheit auf der Erde, ergäbe sich zu einem Teil aus eben dieser wertlosigkeitsstabilitätischen Arbeitsbetrachtung, mit der zusammen auch Leistungsvorgänge ein denkbares Ende angenehm anschauen lassen könnten und mit der der Petrarismus, also die politische Entwicklung technologisch realen Amone
TArismusses, zum politischen Gegenstand werden würde. Denn wenn Maschinen alle Arbeitsvorgänge übernehmen würden, so würde die zunehmende Werteparalyse in den arbeitswissenschaftlichen Begrifflichkeiten von Arbeit zur Arbeitsverneinung bzw. zur technologienrationen Arbeitsauffassung tendieren lassen. Da mit der Technisierung sowohl die Abschaffung von Arbeit als auch die Abschaffung des Geldes verbunden wäre, wäre die Gewährungspolitik oder die von der Privatwirtschaft losgelöst-integrationismische Gewährungstätigkeit zur Absicherung der technologischen Verhältnisse eine Pflicht der Verantwortungsträger plebiszitärer Entscheidungen, also eine Pflicht aller MenscHen in der Gemeinsamkeit der Vereinten Nationen. Da wäre dann tatsächlich jede Meinung willkommen (die DTA-AP und die AP ließen grüßen), wenn auch nicht - Petras Schwarze Seite könnte hier, mit einen Blick in Presse, Fernsehen und Film und von gewissen Kreisen ausgehend, gefährlich werden - unbedingt ausschlaggebend, denn die realstaatliche Fabriksangelegenheit wäre die Angelegenheit der gesamten Welt. Wenn von Gewährungspolitik der Fabrik die Schreibe war, so deckt sich der Gewährungsbegriff mit dem des Depotgesetzes aus dem Bankenrecht (§10), sodaß das Produktions- und Arbeitssystem des internationalen Produktionswerkes Aquivalentvergaben von nicht weiter ermöglichten Leistungsmöglichkeiten und -prozessen bedeuten würde, die im normalen Güterverbrauch länden oder landäten - womit die Gewährungstätigkeit der quasi mensc
Henstaatlichen Fabrik, zur vermittelnden Tätigkeit zwischen Leistung und Arbeit gehören würde, so etwa im entwicklungsorientierten Generationenkonflikt im Sinn der zweittermigen Anrechnung eines Faktors logischer Arbeit, logischer Leistung und logischen Verdienstes (ALVfaktors). Die Fabrik wäre damit die Sicherungseinrichtung technologischen Wechselns bzw. Tauschens von Arbeitsverzicht bzw. arbeitssoziologischen Arbeitsleistungen, Steuern und Integrationsleistungen gegen marawelbische Güter im allgemeinen Wirtschaftsbereich und gegen Nutzungsrechte, das Produktionszentrum nutzen zu können. Im Gedenken an das rein historische Bestehen von Arbeit und Leistung innerhalb der beständlich gewesenen Berufsbilder des gesellschaftlichen Arbeitslebens, ließe sich eine verrechnungstechnische Arbeitsleistung definieren, die quasi als ein standardisierter Normwert für die zweittermige Geltendmachung der technologischen Verdienstverunmöglichung aufgefasst werden könnte beziehungsweise die als eine verrechnungstechnische Abfindung für den Verlust gesellschaftlicher Verdienstmöglichkeiten begriffen werden könnte. Das Wörtchen `Arbeitsleistung´ soll darin zum Ausdruck bringen, daß auch Arbeit, also eine lebenslange Tätigkeit zum Gelderwerb, eine in sich oder berufsständisch vorhandene Leistung im Sinn des `Pythagoräischen Einsteins´ implizit haben könnte, durch die nicht nur die Familie des arbeitenden Leuts, sondern auch der Technisierungsprozess in der Gesellschaft durchgebracht worden sein würde - was hinwiederum nichts an der technologischen Wertlosigkeit von Arbeit ändern würde, denn wenn Maschinen besser, schneller, preiswerter arbeiten täten, wären für Arbeit weder ein Bedarf noch ein Ansatzpunkt für einen geldlichen Gegenwert vorhanden. Die `Arbeitsleistung´ für den 2. beziehungsweise für den soziologischen Term der Lebensraumrechnung, wäre im Sinn einer logischen Arbeit, einer logischen Leistung und eines logischen Verdienstes zu verstehen, die sich unter den Bedingungen des Monetarismusses in der Regel aus den einmal aufgegriffenen Berufen ergeben haben würden, mit den vorgelegten Amtslaufbahnen im Behördenwesen vergleichen und für Kreditwürdigkeiten, Bausparverträge udgl. geldgeschichtsbeispielhaft heranziehen ließen. Jetzt nur eben zwischenberuflich standardisiert, genormt, gemittelt oder sonstwie auf einen Nenner gebracht. Freie Tätigkeit, jenseits des Arbeitsbegriffes - Arbeit gälte, trotz der Wortspielerei mit der Arbeitsformel aus der Physik, lediglich als gesellschaftliches Mittel, Geld verdienen zu können -, wäre weiterhin und frei nach Belieben ebenso möglich wie wertlos. Emotional eingestellte Leute könnten in der freiwilligen Tätigkeit, die lediglich arbeitscharaktär aber sine Neuleistungen wäre, einen Ansatz finden, die freiwillige Betätigung verrechnungsrelevant im Sinn des 3. Terms der Lebensraumrechnung zu machen, wsvhwd. das Geldesabsurditätum in das Verrechnungssystem übertragen werden würde, welches sich rechenprozedural mit der Beibehaltung von Werten zu befassen hätte, die es aufgrund der Technisierung eben nicht mehr geben könnte, weil jedweder Arbeitsprozess beziehungsweise jeder Bestandteil von Arbeit in der mechanizismischen Arbeitssurrogation zur Repräsentation gekommen sein würde. Staatsproduktstaugliche Gemeinschaftlichkeitsarbeit, auch technologisch verrichtbare, verlöre ihren reinen Arbeitscharakter spätestens durch bewußtseinskulturelle Manipulationen der technologisch-selbstverständlichen oder gesellschaftlichen Tätigkeiten, wodurch ein gruppentheoretisches Gemeinschaftswesen aus, in oder für das bestände, dwas (das/was) es es schiene, dieses zu sein. Gemeinschaftsarbeit wäre freiwillig, sodaß Arbeit Wille nicht mehr als Anpassungszwahngswirkung zur Voraussetzung hätte - das gälte auch für eine Politik, die vieleicht von einem kybernetischen Flipler (Denkapparat) übernommen und ausgeführt werden könnte. Eine Zurschaustellung mehr oder weniger freiheitsrationaler Entscheidungsfolgen in Sachen irgendwelcher Gruppenbeschäftigungsphänomene ließe eine bedungen-gesellschaftliche Gegenwart in Verbindung zum mensc
Hlichen Wesen zeigen und die potentielle Höherwertigkeit des Staats- gegenüber dem Sozialprodukt solange erkennlich werden, bis die 3. Entwicklungsstufe des TAs beendet sein würde - was sich vieleicht im Verhältnis zwischen nominalen Geldwert und der Kaufkraft des Geldes, beziehungsweise im Verhältnis zwischen einer sozialproduktskorrelierten Geldmenge, einem staatsproduktskorrelierten Geldwert (oder umgekehrt) und der Geldschöpfung darstellen ließe, wobei ein Teil der Differenz unter monetarismischen Verhältnissen als Inflation bezeichnet werden könnte, wenn etwa kapital- und technologienhysteresische Preisbildungsfaktoren aus dem allgemeinen Arbeitsgeschehen zur Teuerung beitrügen. (Würden jenseits einer hundertprozentigen Auslastung Entwicklungspotentiale zur rein geistigen Weiterentwicklung irgendwelcher Arbeitsgegenstände beiwirken, die nicht mehr erfasst sein würden oder noch nicht erfassbar sein könnten, so würden die nicht unbedingt in die Preisbildung einfließen können. Das Staatsprodukt wäre dann höher, aber die so bedungene Differenz zwischen dem gesamtgesellschaftlichen Kapital und den sich der Geldschöpfung entziehenden Leistungsfaktoren wäre nicht in dem Unterschied zwischen dem gesamtgesellschaftlichen Kapital und den tatsächlich erstellten Gütern. Wirtschaftswachstum scheint ebenso mit dem Unterschied zwischen Staats- und Sozialprodukt darzustellen sein wie die Geldmengensteigerung und das Börsenwesen, denn aus einem dauerhaft statischen Produktivitätsverhältnis ließen sich keine positiven Aussichten für das Wirtschaften entwickeln [spätestens 4. Entwicklungsstufe des TAs] und aus bloßen konjunkturellen Verlagerungen oder Umgewichtungen sektorieller Produktivitätsverhältnisse ließen sich lediglich logische Erscheinungen des Wirtschaftslebens ersehen, die für die Geldmengenverteilung innerhalb der Gesellschaft gelten könnten - difflationelle Toleranzwerte, durch die das Geld real aus der Gesellschaft genommen worden sein könnte, einbeschlossen. Das Arbeiten mit Fristen oder Fristigkeiten könnte dahingehend als Brücke zwischen den beiden Produkten und zwischen Arbeit und Leistung im Verhältnis zwischen der kreditmäßigen Verteilung von UNgeldern der Entwicklungshilfe betrachtet werden.) Kompensationserscheinungen der produktionismischen Hysterese durch Anpassungszwähnge und in Anpassungszwähngen (Tiefenwachstum sektorieller Güterbänder) trügen u.a. auch zur Rückständigkeit von Staatsproduktspotentialen gegenüber der phänomenologischen Realität bei - was in der Bewußtseinslosigkeit vor einer höheren Macht erschiene, wie die etwa in selbständigen Maschinen verkörperbar wäre und weswegen hier wieder ein Grund für die Fabrik aufkäme, zumindest virtuelle Rüstungsoperationen optional vollziehbar zu halten. Technologische Leistung im Spitzenbereich technologischer Entwicklung wäre eine arbeitsmäßige Systemarbeit, deren Tummelplatz in die Wirklichkeit außervirtueller Realität gebracht und ein Schauplatz natürlicher Lebensentwicklung werden könnte - was dann unter den Umständen widriger Verhältnisse zu produktivitätspotentiellen Entwicklungshemmungen mit den angedeuteten Kompensationserscheinungen führen würde, die wohl mit jeder Produktion verbunden sein dürften, wenn oder weil mit der Herstellung CAMzeiten verbunden wären. Rüstzeiten, Störzeiten, Pausenzeiten udgl. wären zwar umgehbar, aber spätestens wenn eine (marktabhängige) Kapitalproblematik ins Spiel käme, würde die Rechnerei wieder beginnen und die produktiven Entwicklungshemmungen würden wieder als Kompensationserscheinungen des Fortschritts definiert werden können. Der dreizeitenaktive technologische Produktionismus nähme dieses Problem als eine seiensfaktorielle Daseinsproblematik, die in der produktionismischen Realität unumgehbar erschiene, eben weil es diese Realität gäbe. #DekleTA-Wesensvereinigung#. Eine Lösung wäre eine kontinuierliche werksab- oder werksunabhängige Konnovationstechnologie, die sich selbst stetig weiterentwickeln und dabei beständig produzieren und Leistung erbringen könnte (vom Unsinn eines Urknallgenerators abgesehen) - eine Vorstufe davon wäre ein Arrangementstrassensystem, in das, rahmentlich im Koppel- oder Kuppelproduktionsgeschehen, kurzzeitig Maschinen zu- oder abführbar sein müssten, um innerhalb eines Produktionsprozesses verschiedene Produkte oder Produkte verschiedener Entwicklungsstufen produzieren zu können -. Eine andere wäre eine endlose Forschung, ohne zu produzieren beziehungsweise eine kontinuierliche Entwicklung ohne verbundene Herstellungsprozesse (wie beim produktionismischen Unsinn der virtuellen Rüstung). Ein produktionismischer Nominalismus einerseits und ein produktionismischer Affinitismus andererseits wären dabei implizit. Aber um es kurz zu machen: Arbeit wäre eine Sache der Maschinen - quasiegal nach welchen Aspekten der pluralismischen Politik. Es könnte selbstverständlich Leute geben, die würden das auf Maschinen übertragene Handwerk als eine Schande vor der Fähigkeit, mit Händen arbeiten zu können und dennoch darauf zu verzichten, betrachten, aber da die Maschinen von den Mensc
Hen für die MenscHen geschaffen worden sind, dürften sich derartige Probleme wohl erübrigen. Und ein christliches `Danke, für eine Arbeitsstelle´ würde sich aus denselben Gründen erübrigen dürfen, denn der Marawelbfunktionalismus, zusammen mit dem menscHenrechtlichen BodenFlächenEigentum, würde die technologische Freiheit global in technologisch-menscHenmöglicher Art und Weise nutzen lassen.
... LEISTUNG Leistung könnte - besonders im Rahmen der Reduktrechnung - als Vergegenständlichung produktiv genutzter Zeit gelten, in der ein amone
TAeres Wirtschaftsgut dargestellt werden würde, das sich integrationismisch und verrechnungstechnisch im Marawelb finden ließe. Im Gedenken des Wirtschaftens ließe sich damit auch behaupten, daß eine Leistung nur eine Leistung wäre, wenn diese marawelbswirtschaftlich nutzbar erschiene. Die Leistungsvergegenständlichung oder -realisierung wäre entwicklungstechnisch zwar eine Funktion der Technisierung, wie so viele andere Dinge auch, deren Zweckdienlichkeit ein schöpferischer Charakter beigegeben wäre, mit dem Petra in ihrer psychologischen Phänomenologie ein TAbewußtsein erbringen könnte, dessen Selbstverständnis in der gesellschaftlichen Realität zur freien Vollbringung individualismischer Ziele beitrüge - wobei ein staatlich-technologisches Verantwortungsbewußtsein zur Leistung einer geschichtlichen Entwicklung werden würde, die das Mensc
Hsein, etwa indem es nicht mehr in Werten oder an Werte zu denken hätte, hervorhöbe -, aber die Vergegenständlichung, sowohl als Prozess der Leistungsherstellung als auch als Prozess der Leistungserfüllung, kann nicht unbedingt als von der Entwicklungszeit einer Eigenleistung oder von der individuellen Produktionszeit abhängig betrachtet werden, wenn ein fremdes Leistungs- oder Arbeitsvermögen zur Leistungsrealisation herbeigezogen werden müsste (gäb es Fälle, wo der Auslastungsgrad einer Maschine die EinhundertProzentMarke überstiege, sodaß Wartezeiten für die Auftragsbearbeitung entstünden, so würde das den Leistungsgrad eines abhängigen Produktionsgeschehens zeitabhängig schmälern oder in Rückstand stellen, sodaß etwa der Innovationswert eines Produktes verkleinert und ein politökonomischer Ansatzpunkt für gesellschaftliche Korrelationsspielchen und Rationalisierungsmaßnahmen wirksam sein könnte). Als Leistung könnten lediglich Dinge gelten, die als Neuleistungen Fortschrittswerte haben würden, die entweder keine gesellschaftlichen Vergleichswerte oder gesellschaftliche Vergleichswerte aus dem Leistungserstellungsprozess beziehungsweise aus dem arbeits- und funktionssurrogativen Anwendungsgeschehen der Leistung hätten. Nur Neuleistungen bräuchten verrechnungsrelevant zu sein, weil alle anderen Leistungen bereits rein technologisch herstellbar oder als Gegenstände des allgemeinen Entwicklungsstandes der Technik geltbar wären. Arbeitscharaktäre Produktionen von Dingen, die keine Eigen- oder Neuleistungswerte hätten, wären rein technologische Produkte - was für die Verrechnung im 3. Term der Lebensraumrechnung von Bedeutung wäre, weil es dort um die verrechnungstechnische Aufspaltung von Eigen- beziehungsweise Neuleistungswerten und denjenigen Leistungen ginge, die eben bereits zum anerkannten Stande der Technik gehören würden. Außerdem ließen sich Dinge produzieren, die zwar nach zeitlicher Vorgabe als Leistung gelten könnten, hingegen keinerlei Sinn und Zweck, Nutzen und Absatz haben müssten. Dazu könnten Erscheinungen kommen, die mit einem fremdwillkürlichen Störverhalten zur Verdrängung vom marawelbischen Markt gleichgingen. Leistung kann also somit nicht nur schnelle Arbeit - etwa im Sinn der Akkordarbeit - und das Nachbauen von bestehenden Leistungen sein, sondern müsste zudem eine neue Zweckhaftigkeit oder Anwendbarkeit in mit der Leistungserstellung verbundenen Nutzungsbereichen oder in den alten und auf allen Nutzungsebenen mit vergenständlichen - wobei neue Nutzungsbereiche aus dem allgemeinen Fortschritt hervorgegangen und Nutzungsebenen mit Affekten wie Improvisationsrelevanz und Innovationspotentialen in Deckung gebracht sein könnten. Für die Eigenleistungserstellung wäre KraftxWeg/Zeit ebenso gültig wie für die Fremdleistungsintegration ins eigene Schöpfungsbestreben. Aber sobald eine Kopplungskonstante im Sinn einer Leistungserfüllungsgewähr hinzukäme (müssten etwa Mittel, Verfahren, Methoden udgl. mitgeliefert werden, um eine bestimmte Leistung vom Kunden realisieren lassen zu können), so könnte ein gesellschaftskorrelativer Leistungsgradualismus zur Veränderung des Leistungswertes von der Nachfragerseite aus beitragen, denn würde sich die Zeit zur Realisierung einer Leistung verlängern, verkürzen, destandardisieren oder bis ins Unendliche verzögern, so würde der Entwicklungswert der Leistung kleiner oder größer ausfallen - auch eventuelle Rationalisierungsmaßnahmen und Leistungsweiterentwicklungen könnten, ebenso wie eine möglichst schnelle Amortisation von integrationismischen Hinwendungsgütern, von derartigen Bedingungen abhängen -; wäre also der leistungskorrelative Gradualismus gefragt, dann würde sich hier die Zeit als ein gesellschaftsrelativismisch bestimmender Faktor erweisen, mit der das Kopplungsverhältnis zwischen dem Leistungsangebot, der Leistungsabnahme und der Amortisation der Leistung zur Erfüllung des Leistungsangebotes skaliert werden könnte. (Man denke nur an die korrelative Notwendigkeit, Öl für den Gebrauch von Kraftfahrzeugen nutzen müssen.) 1 So würde auch das unternehmenspolitische Zurückbehalten der Leistung zu einer Modifikation der Leistung führen, wenn Weg durch Zeit für die Vorbereitung der Integration zwar verhältnismäßig größer, das Entwicklungsstandsverhältnis beider Systeme (Unternehmen und Marawelb, Produzent und Käufer) aber zunehmendst ausgeglichener oder im Gleichgewicht wäre (auch ein Grund, weswegen etwa Entwicklungsstandswertabschreibungen - auch im Verrechnungsgeschehen für die KPWparalytische Integration - auf den Planungs- oder Entwicklungsbeginn der Produktionsmittel oder der Realisierungsmöglichkeiten beziehungsweise auf den Zeitpunkt der Patentfähigkeit zurückdatiert werden könnten). Und so könnten der tatsächliche Nutzen geschmählert und die Wirkungskreise der Leistung in Bezug auf die Zielgruppe(n) verringert werden - nicht nur mit einem Blick auf Betriebsspionage oder ehrenrührige Leistungsdiebstähle, für die es etwa auch patentrechtliche Gesetzmäßigkeiten gibt. Eine nicht unumschränkte Anerkennung der physikalischen Leistungsdefinition in der Übertragung auf irgendwelche Warenproduktionen würde hingegen nicht Ungültigkeit bedeuten, da der Leistungsbegriff aus der Physik, zusammen mit dem gegenwärtigen Leistungsbegriff rechtlichen Sinnes (Computer- oder Patentrecht?), zum Definitionsbereich des technologischen Leistungsbegriffes des Produktionismusses gehörte. Nur erhielte der Leistungsbegriff, mit der technologischen Wertenullierung durch technologische Vorleistungen, ein logisches Element bezüglich der Gesamtleistung oder des Leistungsumfanges, mit dem eben der Leistungscharakter abgebaut werden würde, sodaß mit einer zunehmenden Technisierung auch die Preisstabilität innerhalb der Gesellschaft auf Eigenleistungswerte eingependelt werden könnte, da das Tiefenwachstum des Marktes mit einem Abbau des Schöpfungspotentials für märktische Neuleistungen verbunden zu sein schiene (Fortschritt oder Maximalleistungsbeiwerk). Für rein mechanische Tätigkeiten bliebe Kraft mal Weg durch Zeit erhalten, nur eben mit dem Charakter von Arbeit, die selbst ohnleistig tätig wäre, da mit ihr im gesellschaftlichen Bereich Funktionen verbunden erscheinen könnten, die eben auf die Zeit einwirken würden. Auch KraftxWeg/Zeit im gesellschaftlichen Gesamtrahmen, könnte nur eingeschränkt absolut gültig sein, wenn etwa Momente einer unwissenheitsbedungenen Entwicklung in der Gruppenfunktionalismik einer Sozietät betrachtet werden würden. Zeit scheint bekanntlich nur unterhalb ihrer Absolutät relativ zu sein (für einen 3. Betrachter eines Zweiersystems, in dem sich eine Zeitdilatation bemerkbar mäche, würde die Zeit quasi absolut sein, denn die beiden Zeiten des Dilatationssystems liefen innerhalb einer festen Zeitspanne ab). (KraftxWeg/Zeit) könnte dann auch für die zeitliche Gesamtleistung eines Produktes stehen, wenn damit die drei zeitlichen Leistungsfaktoren Entwicklung, Herstellung und Inkulturation samt einer gradualismischen Zeitvariabilität bei der Leistungsentwicklung und -erfüllung gemessen sein würden. (Die Erfüllungsgewähr der Leistungen im Poduktionismus wäre dann etwa mit der Werbung für ein Sprachenlernsystem zu verdeutlichen, für das angegeben wird `perfekt Französisch in 48 Stunden´ - sollten Unterschiede in dem geistigen Leistungsvermögen bestehen, die nicht fremderzeugt sein würden, so wäre wieder der Gradualismus gefragt, mit dem etwa das bloße Erscheinen oder `Soaussehen´ einer Leistungsrealisation zur Umbewertung der Leistung führen könnte, obwohl der Hersteller dafür nur in einer sehr beschränkten Weise (Wettbewerbs-, Kartellrecht, HGB) zur Verantwortung gezogen werden könnte. Leistungsprozesse wären somit den allgemeinen Entwicklungsstand erweiterende, erneuernde oder gänzlich neuschaffende Fortschrittsrozesse. Keine reinen Abbildungs- oder Wiederholungserzeugnisse des Vergangenens oder des Gewesenens nach Vorgabe der Zeit, keine Erzeugnisab- oder -nachbildungen und keine rein technologischen Produkte, mit denen das monetarismische Ameisentaatsprinzip um den Faktor der Technologienfunktionalismik erweiterbar wäre; keine energetischen Tätigkeiten zum systemerhaltenden Kräfteverbrauch (im `Pythagoräischen Einstein´ könnte exmxcxc auch als innergesellschaftliche Arbeit = Population mal ein sich selbst potenzierendes Gesellschaftskapital ausgelegt werden)‚ sondern ehr exergetisch-prädeterminierende Kreativitätstätigkeiten zur entelismischen Gesamtwertsteigerung oder zur Kulturstandsverbreiterung - solange die Schöpfung relativismische Maximalleistunghorizonte verschieben könnte. Sollte die Zeit für die Wiederholungserzeugnisse des Vergangenens - also für gesellschaftlich inkulturierte Produkte und Marken, die für eine gewisse Art der Nationalität hinhalten könnten - wirtschaftlich notwendig werden - etwa im Fall eines heutzutage unmöglichen Krieges -, dann wäre dieses wieder ein Faktor für die Selbsterhaltung des Systems und folglich Arbeit, schnelle Arbeit, die zwar nach Kraft x Weg / Zeit Leistung wäre, nicht aber im Sinn des Technologischen Produktionismusses. Die wörtliche Formel für die technologische Leistung des Produktionismusses (damit ist letztlich ein Produktionsgut mit all dessen Verwendungsmöglichkeiten gemeint - gerade jetzt ist eine Werbung draußen, in der Tassen und Löffel nicht nur für den Tisch sondern auch für künstlerische Dinge (Wirbel und Iros) Benutzung finden, hahaha! -), die sich aus den Leistungsbegriffen der Physik und der Wirtschaftswissenschaften zusammensetzen könnte, wäre dann etwa: Leistungsgegenstand x Integrationskoeffizient / (Kraft x Weg / Zeit), - wobei eine Leistung etwa im Sinn des Patentrechts (Patentgesetz §3,Absatz1,Satz1 - `Eine Erfindung gilt als neu, wenn sie nicht zum Stand der Technik gehört´) zu verstehen wäre und der Leistungsgegenstand bereits eine Ausdifferenzierung zwischen Eigen- und Fremdleistungen beinhalten würde; wobei der Integrationskoeffizient als ein Faktor für die gesellschaftliche Leistungsrealisation in all ihren Erscheinungen gemeint sein soll- zu denen auch ein Einzelstück zu zählen wäre, das nur vom Hersteller selber benutzt werden würde -; und 2. kulturhorizontär und nach verschiedenen Zeiträumen:
(1. x (1+-Werteveränderungen)) x (1+-WV) usw. bis zur Maximalleistung
- wobei sich der Begriff `Integration´ sowohl auf eine Integration in den arbeitenden Geist eines Leistungsabnehmers als auch auf die Integration in die gesellschaftlich-staatliche Basis einer Nation beziehen soll, sodaß unter den Zählerelementen verschiedene Funktionsmatrizen oder Topologien gedacht werden könnten, mit denen der Weg von 1. zu 2. lediglich in einer Vergrößerung des Integrationskoeffizientens bestünde, der andererseits wieder von Entwicklungsstandswerten in die KPWparalyse gebracht werden könnte oder sodaß sich eine Verschachtelung nach einer sukzessiv-technologischen Werteparalyse ergäbe, die sich in einer mathematischen Reihe nullwerttendenziell fortsetzen ließe. Für die
KPWparalytische Leistungsbetrachtung wäre es letztlich auch egal, ob eine mittel- oder unmittelbare Preisparalyse und eine durch Scheckkartenverker kaum mehr wahrnehmbare Preisabschaffung ad abruptum, dsh. nach irgendwelchen Verrechnungsprozeduren vom letzten Tag der Wertegebundenheit zum 1. Tag der Preislosigkeit, und, sukzessiv mit weltwirtschaftskorrelierten und gesamtmärktischen Preispassungen an die jeweiligen Zeiträume der KPWparalytisch-technologischen Entwicklungsstands, vom Nullwertsukzess zum faktischen Nullwert - letztlich auch von einem Tag zum Nächsten - erfölge - der AmoneTArismus wäre da. Nur hätten die knappen Güter - eine gelöste Konvergenzproblematik vorausgesetzt - eine amone
TAere Alternative zur monetarismischen Wirtschaftsfreiheit, da imzuge der Verrechnung, imzuge behördlicher Konzeptrüfungen oder unternehmerischer Rationalitätsgradprüfungen nicht der Meistbietende, sondern der entwicklungs-, fortschritts-, wirtschafts- oder unternehmenspolitrationalste Leistungsfabrikant oder Güteranwärter den Zuschlag bekommen müsste - was nichts mit Planwirtschaft zu tun hätte, sondern mit Zweckrationalität und Engineering. Oftmals oder meistens würde zwar das Meistbieterprinzip mit dem der Wirtschaftszweckrationalität konform gehen, doch denkbar wäre ein Manipulationsverhalten, welches u.a. mit der Kartellgesetzgebung harmonieren könnte. (Ein Unternehmen könnte Eigenkapital einsetzen, um knappe - also wirklich knappe - Güter vom Markt zu nehmen, um die weitere Verwertung zu verhindern udgl.) Für die Leistung selbst, nach 1., würde die
KPWparalytische Verrechnung einen Scheideweg zwischen den gesellschaftlich bedungenen Preisen und der Lebensraumrechnung bedeuten. Die Gesellschaft würde KPWparalyse- und integrationsmittelbar für die Produktionskosten gearbeitet haben, während der Eigenleistungswert in eine Vergrößerung des menscHenrechtlichen BodenFlächenEigentums im 3. Term der Lebensraumrechnung einginge, wenn vorausgesetzt sein würde, daß Boden letztlich eines derjenigen Güter wäre, für die ein Verrechnungswert bestünde, weil der Boden nichts mit markthaften Güterherstellungen - Produktionsflächen, Boden mit Rohstoffen udgl. ausgeschlossen - zu tun hätte. Dafür würde die Gesellschaft die Preisnullierung und der Produzent seinen Lebensraumzuwachs bekommen - wobei mit der Amortisation des integrationismisch hingewendeten Kapitals (Sachkapitals) während der Marawelbsherausbildung ein verrechnungstechnischer Eigentumsübergang der `integrationssubventionierten´ Produktionsmittel an den Produzenten de facto zu verzeichnen wäre; was mit der Abstotterung irgendwelcher Kredite vergleichbar sein könnte, nur daß die Integration seitens der Kapitalgeber (Staat und Privatunternehmen, die die Mittel zur Verfügung stellen und eben Boden und Produktionsraumflächen bieten könnten) risikoarm und zinslos für die Integrationskapitalnehmer im Verrechnungswege geschähe, da ein Prüfungsverfahren, ähnlich den Sicherheitsprüfungen bei irgendwelchen Kreditvergaben, zwischengeschaltet sein würde, mit dem ein wirtschaftsrationalismischer SollIstVergleich im Verrechnungsgeschehen für den zukünftigen Eigentumsübergang statt hätte, für das oder sodaß der Konzeptant weniger Selbstverantwortung, weniger oder kein Risiko, dafür aber auch keinen Gewinn aus dem reinen Kapitaleinsatz, sondern schließlich lediglich seinen realen Leistungswert, jenseits der Bedingungen und Verhältnisse aus den fremdbedungenen `(Vor)Kostenverhältnissen´, hätte, beziehungsweise sodaß der Konzeptat eine Eigenverantwortung für die Realisation hätte, sobald die Rationalitätsprüfung ein Jawort für die Annahme ergeben haben würde, unter das auch sein preisimmanenter Kapitalzins für seine Integrationshinwendung fiele. Der reale Eigenleistungswert würde in die Bodenrechnung übergehen, das Eigentum an den Produktionsmittel würde ihm gehören, nur der Marktpreis wäre damit paralysiert. Darin würde sich die Integration von Krediten udgl. unterscheiden, ohne die Preisfreiheit anzutasten, in deren Folge auch die Preisstabilität gesetzmäßigere Erscheinungen zeitigen könnte oder bei einer Nullpreisstabilität verbliebe. Bei der rein staatlichen Integration käme noch das Verbot hinzu, daß der Staat mit seinen Tätigkeiten keinen Gewinn erstreben dürfte, sodaß die Mittelhinwendung nicht mit den kapitalismischen Maßansätzen angegangen werden könnte und hierin eben ein Paralysefaktor bestünde, der gleichzeitung zu Hebung der Qualitätsstandards führen könnte. Allgemeine Maßansätze für eine Mittelhinwendung ergäben sich nach SiEinheiten und Mengen, jenseits der kostenorientierten Werterealität. Petra, die preisparalytische Entwicklung technologisch realen Amone
TArismusses, wäre zielgerichtet und, stark bewillt, mit der Absurdität einer technologischen Bedürftigkeit an Geld und Werten verbunden, eben dann, wenn die `Bodenrechnung´ für Leistende mit der KPWparalyse von märktischen Selbstkostenpreisen erfölge. Die Zielgerichtetheit wäre dabei ein rechnerisch vor- und nachvollziebarer Prozess aus einer Verrechnung, die mit festen Abschreibungs- und Amortisationszeiträumen, hochgerechneten oder realen, quasi kosten- oder wirtschaftlichkeitsrechnungsabstämmigen Absatzzahlen und festen Verbrauchsindexen arbeiten könnte - real etwa dann, wenn im Rahmen der Konzeptprüfungen termingeschäftsartige Wenn/Dann-Bestellvorgänge aus einer bei den Abnehmern und Konsumenten erfolgten direkten Bedarfserkundung (Internet, computer- oder fernseheninteraktives Marketing, interaktives CBR udgl.) hervorgehen würden. Ästetizismusfunktionalismische Inkulturationswerte aus statistischen Marktbeständigkeitsangaben könnten nebenbei eine rechnerischen Gewichtung von gesellschaftskulturellen Enteliefaktoren der KPWparalyse Richtung realer Wertenullierung geliefert haben - wodurch sich vieleicht nationale Geschmacksmusterstrukturen in den fabriksgestützen Internationalismus verpacken und Rationalitätsgrade für das allgemeine Wirtschaftswachstum angeben ließen. Der Monetarismus würde zudem zur billigeren Seite seines petrarismusverbundenen Freitods tendieren. Denn das Erreichen des monetarismischen Wirtschaftszieles, so viel Geld zu schaffen, daß es schon wieder überflüssig sein könnte - eben absurd -, beim Geld und bei der Geldwirtschaft bleiben zu müssen, etwa indem die Preis- und Wertparalyse weiterhin der Kapitalbildung hälfe, die Freizügigkeiten in Land und Welt zu erhalten oder mit einer denkbaren Kombination aus Preisstabilität und Preisparalyse - was aus der entwicklungsniveaugebundenen Preisbildung in verschiedenen Staaten oder Nationen, im Rahmen etwa von Produktionsstättenauslagerungen in Gebiete der Dritten Welt und irgendwelcher Schwellenländer, in die werterationale Auffassung von Technisierung, kapitaldissipatorischer Entwicklungsprogrammatik und Leistungswerten eingehen könnte, sodaß eine technologische Preisparalyse ab bestimmten points-of-break-even als durchaus rational oder als Leistung einer kapitaltechnologischen Geldfunktionalismik erschiene - automativ erscheinen zu lassen. Da wären dann wieder die Billiggeldthematik und Integrationshilfe, die schuldentechnische Seite nationalen Stolzes und die produktivitätsstimulierenden Anpassungserscheinungen im Rahmen irgendwelcher Konvergenzbestrebungen der einzelnen Staaten. Petrarismische Kulturenpassungen ans höchstmögliche Entwicklungsniveau wären auch technologisch vernünftig und assimilationsrational, aber auch
VNstaatlich und fabriksmäßig zu sichern, da es um das Gemeinwohl der Weltbevölkerung ginge, welches sich nicht nur durch bloße Rechtsstaatlichkeit gewähren ließe, wenn das Verbraucherverhalten von privatunternehmenspolitischen Machtbehauptungen abhängig schiene - und die Dimension des TAs würde andere - wenn auch konvergenztreue - Maßstäbe setzen lassen. Die Definierung des Leistungsumfanges, die als Absteckung individualismischer Leistungshorizonte aufgefasst werden könnte, würde bewahrheitete und verifizierbare Elemente (staats)wissenschaftlicher Exaktheit erfordern, etwa in Richtung von Leistungsrichtlinien, Technologie(sierungs)gesetzen und Verrechnungsbestimmungen zur Handhabung der ((
VN)behördlichen) Verrechnung - sowohl der Einzeleigenleistungen als auch der Staatsschulden aus dem Bau der Fabrik. Inwieweit etwa Patentrollenangaben zur Leistungsbegrenzung genügen würden, müsste der allgemeine Entwicklungsstand erzeigen, da sich aus den sozialpolitischen Rationalisierungshemmnissen, den Forderungen nach Vollbeschäftigung und eben aus irgendwelchen technologischen Ereignishorizonten ein definitorisches Gnadentum in der Neudefinierung einzelner Rechtsbegriffe ergeben könnte - auch obwohl trotz der technologischen KPWparalyse die allgemeinen Ansprüche aus den Technisierungsfolgen weiter wüchsen (weniger Arbeit, mehr Geld, mehr und bessere Produkte - Petrarelevanz). (So entstehen mit dem allgemeinen Anstieg der Bildungsniveaus Tendenzen zur Abkehr vom Handwerk. Sprache und kommunikative Interaktion lassen neuartige Berufe aus der Technisierung entstehen, Fachbereichsmanagements entstehen neben neuen Hierarchien von Leitungsfachkräften, Detailwissen führt zusammen mit ausgebauten Kapitalverhältnissen zu Unternehmensgründungen, der Bereich der Kunst vergrößert sich, Handwerker mit einem Hauptschulabschluß machen ihre Meister und stellen Diplomwirtschaftswissenschaftler für ihre Unternehmensführung ein, Rechtsanwälte spezialisieren sich auf verschiedene Rechtbereiche und Ärzte schreiben Bücher über die `manipulierte Seele´ durch Drogen wie Kaffee und Tee. Nur die Kinderzahlen pro Familie steigen dabei nicht, obwohl mit der technologischen Beseitigung des Handwerks und der Arbeit allgemein mehr und mehr Lehrkräfte, Diplomanten und Doktoren ausgebildet werden können und mit der effektiven KPWparalyse ein wirtschaftlicher Rückhalt für größere Familien bestünde, für die der menscHenrechtliche Flächeneigentumsanspruch die Reduktrechnung hätte. Nicht zuletzt bietet das Fach Geschichte mehr und mehr logische Betätigungsfelder zur Abfassung von Einzelarbeiten zu einzelnen Geschichtsbereichen, so etwa die Geschichte des Handwerks, die Geschichte der Hierarchien, Geschichte der Medizin, rechtgeschichtliche Betrachtungen zum Lassungsbegriff, vom Mundraub zum Kuss, die Geschichte des Geldes vom alten Lydien bis zum internationalen AmoneTArismus, Kommentar zur Geschichte der Rationalisierungsschutzgesetze samt deren soziologischen Folgen, oder der Flationius in der Geschichte der Herrscherwelt. Aus einer Zweckrationalität des 19. Jahrhunderts wird das Engineering des 20./21. Jahrhunderts; das Müllzikkurat der Geschichte wird stetig größer beziehungsweise recyclt; Maschinen entwickeln deren eigene Geschichte, deren eigenes Wissen, von der und dem diese der MenscHheit nicht unbedingt etwas mitzuteilen hätten, aber das Wissen der Hacker zur Destabilisierung kybernetischer Maschinen wächst unter den Dächern einer maschinentechnologischen Architektur mit. Vom `Gehirnwesen´ zum technologischen `Ladehirn´ einer MenscHheit, deren Wissenspotential verbraucht und nur auf Wiedergabe programmiert erscheint, während das zwischenmenscHliche Miteinander, als logische Erscheinung aus dem Herdentrieb, als eine Selbstverständlichkeit auf dem Arbeitsmarkt für jungen Führungsnachwuchs persönlichkeitsprofilismisch unter dem zertifizierten Bildungsstand vorausgesetzt wird - ein `information overload´ könnte es im Rahmen der Technologieninkulturation jedenfalls nicht geben, wenn mit der Informationsaufnahme [Input als allgemeiner Bildungsprozess] der Zwang zur Erwerbstätigkeit unverbindlich erschiene, denn das neurologische oder cyberspirituelle `Ladungsvermögen´ erschiene, wenn die ontologiche Individuenentwicklung die phylogentische Entwicklung bis zur letzten Konsequenz durchliefe, als setzungsäquivalent zur Kontinuität der involvierenden Dreizeiteneinheit [Wissens- und Gedächnismaximum gleich Gehirngröße udgl.]; ein technologischer Produktionismus wäre dann durchaus noch mit einer virtuellen Entwicklung während irgendwelchen Bauphasen verbindbar oder erschiene, etwa im rüstungstechnischen Bereich, als Hysteresekompensation während der Finanzmittelbeschaffung, denn die Realisation des technologischen Produktionismusses müsste entweder von einer Plasmamaterie ausgehen, nachdem die Rationalisierungsprozesse zur DreizeitenEchtzeitProduktion als telematisches Robotengineering in der Kulisse einer entwicklungssynchronen Produktionssphäre verwirklicht sein würden, oder mit einem Urknallgenerator arbeiten, mit dem die Prozesse des Erfindens, Entwickelns und Produzierens binnen vieleicht einer Sekunde zur Produktion gezeitrafft sein würden, während ein derartiges Gerät zur Abschaffung aller anderen Produktionstechnologien überleiten könnte, `im Zuge dessen ein fix und fertiges Risikomanagement installiert wird´, das in amoneTAerer Weise auf die Herstellung von Gefahrengütern oder Waffen gerichtet wäre und das damit das Konzepzprüfungsverfahren in den Bereich der technologischen Produktion übetragen hätte. Angebotstiefenvergerößerungen infolge fehlender Fortschrittsmöglichkeiten oder als Hysteresekompensationen würden die Dreizeiteneinheit im technologischen Produktionismus wiederrum nur mit dem Maximalprinzip der Wirtschaftslehre korrelieren. Die Wissenspotentiale könnten getrost in die atomaren Düddelchen der Physik eingehen, und eine Geschichte der Anatomie könnte geschrieben werden.) Die technologische Werteparalyse wäre dahingehend das technologische Äquivalent eines politgeschichtlichen Ausdrucks einer Interessenbündelung, die zur sozialpolitisch verträglichen Ausgestaltung der Kräfte- und Werteverhältnisse innerhalb der staatlichen Gemeinheit gekämpft hätte, um vom Stände- und Klassentum ausgehend eine maximalprinzipliche Weitergestaltung der soziologischen Verhältnisse, die allgemein als technologisches Produkt in der Seinskunde des mensc
Hlichen Miteinanders - egal ob freundlich oder feindlich - gelten könnten, zu leisten, mit der das Entwicklungsgeschehen aus dem ressourcenbestimmten Soziologisierungsprozess einerseits in die Technik und Technologie, andererseits ins Rechtssystem konsequentiert gedrängt worden wäre, denn einerseits dürfte es keinem Industriellen möglich gewesen sein, alle MenscHen, die eine verstädterungsbedingte Arbeit gesucht hätten, anzustellen, aber andererseits ließe sich nicht von einer kompetenten Politik schreiben, wenn eine Interessenbündelung aus allen Gesellschaftsschichten nicht zu einem ordentlichen Gesetzessystem führen könnte, welches die Zwahngsverhältnisse aus der naturleistungsbedingten Zusammenrottung der verschiedensten MenscHengruppen zum allseitigen Nutzen und Wohl ausgestalten können würde. (Gegenwärtig wäre etwa der Staat mitschuldig an Wirtschaftsverbrechen, die eine monetarismische Grundlage haben, denn mit der Kenntnis der Geldabschaffungsmöglichkeit und den dabei auftretenden sozialen Verbesserungen stünde er im Patt zu dem strafgesetzlichen Satz, daß strafbar wird, wer von einer strafbaren Handlung zur Zeit des Geschehens Kunde hat, ohne diese Tat zu verhindern oder zumindest anzuzeigen.) Imzuge einer maximalleistungsorientierten Gnadenwerkstätigkeit in der rechtwissenschaftlichen Definierung von Normen und Standards würde der Monetarismus zur Aufwertung von Arbeitsprozessen wirken können, die nach den Anschauungen irgendwelcher Technokraten oder Arbeitgeberverbände längst nicht mehr geldwert sein könnten (z.B. das computertechnisch-kybernetische Erstellen von Datensammlungen, die, `aufgrund der Auswahl und Anordnung ihres Inhalts´, für das `Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums´ (TRIPS-Übereinkommen) gegenwärtig noch als `geistige Schöpfungen´gelten), auch dann wenn das `panem et circensis´ mit geldlichen Mitteln eine Unabhängigkeit wahren ließe, die bereits seit den Chipkarten und der Verrechnungseinheit im Zwischenbankenverkehr verrechnungsrelevant hätte sein können, wenn das amone
TArismische Gedankengut logisch sowohl aus den Möglichkeiten des industriellen Technologismusses als auch nach den kausalen Eigenleistungswertrationalismen in der Leistungsverrechnung nach der Ameisenstaatsexkursion zuende gedacht und in die monetarismusentelismische Entwicklung hinein gebracht worden wäre, anstatt an die Preisstabilität gekettet geblieben zu sein, um anstelle der KPWparalyse das rationalisierungskonforme Wertebewußtsein technologisch zu relativieren oder relativiert zu haben. Auch hier würde Petra jetzt, jenseits von irgendwelchen Wortklauberein, zur Preisnullierung tendieren, denn mit der Abschaffung irgendwelcher Gnadenwerke unterhalb von Preis und Gesetz bliebe lediglich das Dreiecksverhältnis zwischen den Begriffen einer vollständig technologisierten Produktionssphäre, fortschrittsbegründenden Eigenleistungen und der amoneTAeren Gesellschaft - wobei im Begriff sowohl der amoneTAeren Gesellschaft als auch der Technisierung Gesetzessetzungen - nicht Rechtssetzungen! - als bildungstransformatorische Gesetzesverinstinktierungen im Rahmen der physiologischen Entwicklung technologischen AmoneTArismusses enthalten sein könnten, da das humanologische Leistungsmaximum einen Korrelationsgegenstand in der Körperbildung zu haben scheint. (Das rechtskausal-instinktive Zu-wissen-was-man-darf-und-nicht bliebe so nicht auf die Zehn Gebote, nicht auf oberflächliche Straftatbestände beschränkt, sondern würde auf sämtliche Richtlinien und Zusatzvorschriften für die vorgekommenen Gesetzesanwendungen, im Sinn eines Zu-Wissen-Wie-man-etwas-macht-und-aufzufassen-hat, ausgedehnt sein können, wsvhwd. jemand, der `ein Bürger, derer die da kommen werden´ wäre, nichts mehr mit irgendwelchen Rechtstudien oder, allgemein, mit irgendwelchen Bildungsprozessen zu tun haben bräuchte, um zu wissen, was er, in welchen Fällen auch immer, zu tun hätte. Er müsste weder auf Präzedenzfälle noch auf die Rechtsgelehrsamkeit zurückgreifen, um sachverständige Rechtsverhältnisse, etwa die der Einkommenssteuergesetzesrichtlinien, aus sich selbst heraus vortragen zu können. Lediglich Sprechen und Reden müsste er können. Das wäre dann die erkenntnistheoretisch-humanologische Maximalleistung in der humanbiologischen `Phänomenologie des Geistes´, die allerdings nur gesellschaftsmittelbar mit der Technik verbunden und in rassentypologischen Apikalkonvergenzen des äußeren Erscheinungsbildes der internationalismischen MenscHheit erscheinbar wäre, da die Kontinuität der Dreizeitengleichheit mit der morphologischen Synthese selektierter Rassenmerkmale, -attribute und -eigenschaften korreliert sein müsste - das physiologische Äquivalent einer ontogenesischen Logik oder eine Art geschichtlichen Computergehirns (`mind-tpi´), mit dem das Technisierungsmaximum der apikal oder höchstentwickelten MenscHen als in den Adaptionsmodus zwischen Bewußtsein und Physiognomie (das Wesen des MenscHs soll nach menscHenrechtlicher Behauptung ja unantastbar sein) ihrer Artgenossen eingegangen, neurologisiert und in die tieferen Hirnstrukturen des Großhirns gesetzt gedacht sein könnte. Wirtschaftswachstum, technologischer Produktionismus udgl. wären dann hauptsächlich Realisierungen im Rahmen eines maximalleistungsorientierten Nominalismusses irgendeiner antiken Philosophenschule, während die Technisierungssteuer, die Integration, die KPWparalyse und die damit verbundene Sozialpolitik vom Begriff der Beisitzer am Tisch der produzierenden Selbstkostengesellschaft abgehen ließen, um sozuschreiben eine verrechnungstechnisch amoneTAere Eigenleistungs- oder Innovationswertgesellschaft mit einem preisfreien Marawelb entstehen zu lassen, in dem die Produktionskosten nicht wieder zur geldesabsurditätischen Selbstverzehrung des römischen Systems von `panem et circensis´ führten. Das soll nun aber nicht heißen, daß man sich nach der Betrachtung eines Rechtalgorithmusses oder eines kybernetischen Organismusses wie ein wandelndes Gesetzbuch oder eine Maschine seiner selbst verhalten oder Maschinen adaptieren müsste, sondern daß Verhaltensregeln aus der Vergangenheit in eine analytische Gegenwart tradiert und in der Zukunft verfleischt werden würden. Rechtwidrige Sexualität und rechtwidrige Gewalt bräuchten dann keine Fragen des Bewußtseins zu sein, sondern könnte es aufgrund der physiologischen Entwicklung nicht mehr geben. Dazu bräuchten sich weder Hände, Arme noch Beine, sondern lediglich das Gehirn korrelativ weiter zu entwickeln. Eine Veränderung der körperphänomenologischen Entwicklung, die aufgrund einer Extremitätenveränderung udgl. bestünde, ginge, auch funktionalismisch, den Mensc
Hen nichts mehr an, da sich dadurch das Wesen mit verändern würde, auch dann, wenn wesenstransformatorische Fremdüberlegungen zum integrativen Bewußtseinswandel - etwa durch vertierende Beobachtungen, deren Animalisierungscharakter auch in einer satellitengeodätischen Begleitüberwachnung des innermaximalleistungsabgestimmt-entelismischen Selbstbeobachtungsmechanismusses der MenscHheit zum Ausdruck käme /Selbstvertierung\- der MenscHen mitwürken. Darin hätte die humanologische Maximalleistung ihr abstammungsgeschichtlich-mutations- oder variationsanatomismisches Ende - dabei fände die Bionik ihr deskriptionstransformatorisches Leistungsmaximum, ebenso wie etwa religiöses Verhalten als eine technologische Komponente in der darstellenden Geistesgeschichte bewert- und maximalismisch im religionsholismischen Funktionsrahmen absteckbar sein könnte, um von einem Sozialprodukt zu einem indifferenten Staatsprodukt oder, je nach der Definition des Produkts, umgekehrt, im Sinn einer internationalismischen Kultur übergehen zu können. Und ein Beharren auf Gewalt würde mit Verteidigungsmaßnahmen beantwortbar sein.) Die Leistungsbemessung im Leistungsbegriff beziehungsweise die Leistungshorizontabsteckung würden Nutzenbewertungen oder nutzenmathematische Abschätzungen des Leistungsumfanges (Rationalitätsprüfung in Lehnung an Kreditwürdigkeitsprüfungen) beinhalten, wobei Produktnutzenwerte, die sich mit im Paralyseprozess der Werte befänden, Integrationsangaben produktivitätsgraduell fixierbarer Leistungskausalismen sein könnten, mit denen die technologische Seite der Leistungsbildung hervorgehoben werden soll. Etwa dann, wenn Eigenleistungen Fremdleistungen in Folge hätten, die das selbe Ziel wie die Eigenleistungen hätten. (Erdachte sich jemand den Photonenantrieb, den er aber infolge des unzulänglichen Entwicklungsstands oder wegen den Entwicklungskosten nicht zu bauen vermochte, sodaß er lediglich eine ScienceFictionGeschichte damit ausschmücken konnte, und würde ein Interessent dieses Büchlein kaufen, der den Antrieb dann realisieren könnte, so wäre die fremdinitiierte Eigenleistung in der Antriebsrealisation quasi eine Leistungsfunktion der originären Eigenleistung in der theoretischen Entwicklung des Antriebes. Wenn dazu lediglich Kapital zwischen beiden Leistungen stünde, so ließe sich genaugenommen nicht mehr von einer Leistung des Realisierenden schreiben. Übertragen in den Monetarismus hieße das dann etwa: `Werden die Wirkungen perfekt vorhergesagt, dann beeinflußt die Geldpolitik nur noch nominelle Größen wie das Preisniveau, die reale Seite der Volkswirtschaft bleibt unbeeinflußt. Perfekte Voraussicht ist etwas Utopisches, das sich nur sehr bedingt für eine brauchbare realistische Modellierung eignet´ .. `für die sich aus den vergangenen Daten die Erwartungen für die Zukunft ergeben´ (Obst/Hintner - Geld-, Bank-, und Börsenwesen). Dadurch wäre der Weg zu einer Selbstkostengesellschaft gebahnt, die wiederrum im Amone
TArismus enden könnte, ohne das allgemeine, das humanologische, soziologische und technologische Leistungsmaximum besonders in Erwähnung zu bringen.) Da der Leistungsumfang ebenso wie fremdmanipulierbare auch zufällige Entwicklungsmöglichkeiten beinhalten und mit abstrakten Gebrauchsmöglichkeiten bestückt sein könnte, wäre der wirkliche Wert bzw. der wirkliche Leistungsumfang nur erfassbar, wenn technologische Produktbildungen den von Wertebildungsprozessen gebildeten und bestätigten Wert in eine Produktionsbasis integrieren ließen, welche überindividuell, kulturell oder gar im religiösen Weltgeschehen tätig wäre, um staatswertbildende oder -taugliche Leistung sein zu können. `Daß die Ergebnisse dieses Vorgehens davon abhängen, inwiefern sich die Nachfrager ein klares Bild von der zu erwartetenden Leistung in ihren einzelnen Elementen machen können, um dann gegenüber dem Anbieter eine Schätzung über den Nutzen abgeben zu können´, trüge aus dem realen Marktgeschehen ersehen zur Formulierung der Leistungsinkulturation bei, die ein wichtiger Faktor der Volksversorgung zu sein scheint. Und `je innovativer aber das Produkt und je höher der Grad der individuellen Ausrichtung auf den Nachfrager, desto schwieriger gestaltet sich die Bestimmung des Zielpreises und der Teilnutzenwerte´(Obst/Hintner - Geld-, Bank-, und Börsenwesen). Ohne Geld wäre die Leistungsbemessung, so es auf eine Leistungverrechnung mit Reduktrelevanz ankäme, zwar nicht anders als nach den monetarismischen Gesichtpunkten, aber unter der Berücksichtung eines Konsumentenverhaltens, welches von dem in der Rationalitätsprüfung einer Konzeptanalyse ergebenden abweichen würde, ließe sich im Amortisationsprozeß einer integrationismisch ermöglichten Leistung etwas vom bloßen Konsumentenverhalten abweichen, eben um bestimmte Elemente der Leistungsbewertung und der -verrechnung berücksichtigt zu wissen. Zwar erscheinen bestimmte Erscheinungen, wie Raubkopien bei Videofilmen, Wettbewerbsverzerrungen durch Markenmißbrauch oder Textstreckungen durch Zitate aus Quellenliteratur, als Teilnutzenwerte und Gesamtnutzenwertgrößen, die bereits in irgendwelchen Preiskalkulationen eine monetarismische Berücksichtigung finden konnten, dennoch ließe sich auch die Feststellung, `alle Beobachtungen der Realität unterliegen Meßfehlern´(Obst/Hintner), in den Kontext der Leistungsbewertung einbringen, gerade weil es zu stimmen scheint - von Ladendiebstählen auch noch während der Entwicklungszeit zum Marawelb, das derartige Erscheinungen lediglich zur Manipulation von Absatzzahlen für die Amortisation zu kennen bräuchte, ganz zu schweigen. Nun läßt sich noch schreiben, daß Leistung, mit Ausnahme der maximalprinziplich nutzbaren Schöpfung, nicht immer Leistung in Gefolgschaft zu haben bräuchte oder haben könnte, da oder obwohl mensc
Hlich-technologisches Leistungsvermögen und die Leistungsbereitschaft leistungsgradualismische Elemente oder integrationskoeffizienten auch der Ausgangs- oder Determinantenmatrix technologischer Leistungen wären, ebenso wie Umstände, Mitstände oder Mißstände, mit denen auch ein Vögelgleichnis zu einem Vöglergleichnis werden würde.
... ARBEIT UND LEISTUNG
Schon in entwicklungswissenschaftlichen und geschichtlichen Zusammenhängen stehen Arbeit und Leistung in einem logischen Verhältniss zu einander (Fortschritt), welches etwa in dem Gesetz über Arbeitnehmererfindungen als zum Ausdruck gebracht erachtet werden könnte - was nichtsdestowenigertrotz nicht ausschließt, daß Leistung technologisch zumindest als ohne mensc
Hliche Arbeit oder ohne menscHliches Zutun möglich erscheint - vom Bau sich selbst weiter produzierender Maschinen abgesehen. Die technologische Leistungsschöpfung und -verwirklichung wäre der spitzentechnologische Gipfel der menscHheitsbefähigten Weltentwicklung - die Grenzen der MenscHlichkeit und des MenscHseins würden dabei eine technologische Relevanz zeitigen, da eine derartige Entwicklung neben petrarismischen Realitätsverhältnissen die Kausalismik von Natur, Lebewesen, Wissenschaft und Schöpfungskraft anspräche; was dann einerseits mit einem vollständig automatisierten oder gar kybernetischen Produktionswerk (kybernetisiert, bis das Leistungsmaximum erreicht sein würde), andererseits mit einer den menscHlichen Entwicklungsstand überragenden Maschinistik zum Ausdruck kommen könnte. Für die Fabrik wäre die technologische Arbeitsverrichtung keine Arbeit im Sinn des TAs, da die Tätigkeit der Maschinen nicht zur monetären Selbsterhaltung des Werkes oder zur monetären Selbsterhaltung der Maschinen verrichtet werden würde - wenn von dem technokratischen Alptraum, daß sich kybernetische Maschinen in der Fabrik autark und die Fabrik zu einer Festung ihres Machtzentrums machen könnten, mal abgesehen wäre. Arbeit wäre für diese Maschinen teilweise zwar der Lebenszweck, auch etwa weil der Sinn und der Zweck der Kybernetik mit darin bestünde, daß sich Maschinen selbständig entwickeln können, doch bestünde ihre Aufgabe darin, die Arbeit für die Mensc
Hen zu übernehmen, gesellschaftlich zu surrogieren und für die technologienmittelbar-gesellschaftliche Selbsterhaltung der MenscHheit zu arbeiten. Dafür erfolgte eine soziologische Bündellung von Arbeit, Leistung, von Arbeits- und Leistungsvermögen in die Potenzen der Technik, und der Begriff `Roboter´ (`Rossums Universal Robots´/Capek,1890-1938) wäre auch in dieser Richtung zu verstehen. Das Verhältnis zwischen Arbeit und Leistung wäre für den TA nur wegen der Lebensraumrechnung bedeutsam, denn dort würden Neuleistungen, also Leistungen, die es noch nicht gegeben hätte und die patentwürdig wären, für die drittermige Verrechnung mit Boden und Flächen heranziehbar sein, damit die vermarawelbten Neuleistungen einer verrechnungstechnischen Eigenwertvergütung zuführbar sein könnten, während die Arbeitsprozesse, die zur Produktion der Neuleistung erforderlich wären, rein technologisch verrichtet werden würden. Ebenfalls lebensraumrechnungsrelevant könnte das geschichtliche Arbeitsphänomen sein, das für die auf Leistung und Arbeit der Mensc
Hen aufbauende Technologisation und Surrogation der Arbeitsprozesse verrichtet worden sein musste, denn imzuge der Technisierung würde ein gesellschaftlicher Bewußtseinswandel eingetreten sein, der sich auf das technologische Nichtmehrarbeitenkönnen bzw. auf das technologische Nichtmehrzuarbeitenbrauchen bezöge, sodaß aus der sukzessiven Arbeitssurrogation logische Betrachtungsweisen von Arbeit, Leistung und Verdienst angerechnet werden könnten, um den technosoziologischen Arbeitssurrogationsprozess als eine soziologische Verzichtsleistung - die besonders im `Pythagoräischen Einstein´ verständlich erscheinen könnte - geltbar zu machen. In dieser Geltbarmachung hätte der 2. Term der Lebensraumrechnung eine Begründung, die mit logischer Arbeit, logischer Leistung und logischen Verdienst imsinne einer lebensraumwirksamen Anrechnung des von den Technologien surrogierten Arbeitsphänomens angegangen werden könnte - womit dann gleichzeitig dem Bewußtseinswandel im TAisierungsprozess Rechnung getragen werden könnte, denn das Nichtmehrarbeitenkönnen und das Nichtmehrzuarbeitenbrauchen wäre noch auf der ganzen 2. Entwicklungsstufe keine unumstößliche Selbstverständlichkeit, und der Wille zur Arbeit könnte auch weiterhin bestehen, sodaß die technologische Aufnullverringerung sämtlicher Arbeitsplätze einen verrechnungstechnischen Ausgleich in der Lebensraumrechnung haben dürfte, der sich mit dem menscHenrechtlichen BodenFlächenEigentum zum gewöhnlichen Redukt verbinden könnte, während der 3. Term der Lebensraumrechnung die ins Marawelb gebrachten Neuleistungen auf das persönliche Redukt eines jeden Leuts anrechnen ließe. In religionssoziologischer Sichtweise könnte der 2 Term der Lebensraumrechnung als `Lohn´ für den Jahrtausende langen Mißstand des gesellschaftlichen Zwahnges zur Arbeit ausgelegt werden. Was eine konkrete Neuleistung wäre, wäre mit Blick auf den allgemeinen stand der Entwicklung darzustellen, sodaß sogar die Möglichkeit einer gradualismischen Neuleistungsdefinition bestünde, die sich an das Bewertungsgesetz der BRD anlehnen ließe, indem die Neuleistungsdefinition den jeweiligen Anschauungen, den jeweiligen Sitten und den jeweiligen Umständen einer Gegend variierbar gehalten würde. Produkte, die sich kombinatorisch aus dem Stand der Entwicklung ergeben würden, hätten den Stellenwert von Arbeitsergebnissen und somit einen technologischen Nullwert, denn Arbeitsprozesse wären eben technologisch ausführbar und somit ohne Verschleiß von mensc
Hlichen Arbeitskräften. Mit rein technologisch erfundenen Neuleistungen hätten Werte auch kaum einen nennenswerten Zusammenhang, denn, denn das technologische Erbringen von Neuleistungen würde, abgesehen vom Eigenleistungswert einer `Entwicklungsmaschine´, lediglich Energiekosten tragen und diese wären gesellschaftlich KPWparalysiert. Eine Neuleistung wäre eine patentwürdige Erfindung im engsten Sinn der Patentwürdigkeitsauslegung. Ausgehend von Leistungsarbeit und Leistungsleistung (Fortschrittsentwicklung), also ausgehend von einer Leistungsmatrix mit bilanziellen Differenzierungsmöglichkeiten, wären Folgeleistungen durchaus entwicklungsinduzierende oder -prädeterminierende Größen eines ursprünglichen Leistungsumfanges, die zur technologien- und freiheitsrationalen Begründung logischer Arbeitsauffassungen beitrügen, da Arbeit und Folgeleistungen eben technologische Funktionen einer angenommenen Fremd(vor)leistung und somit technologisch verrichtbar wären - nicht nur weil logische Leistungsmöglichkeiten antiindividualismische Gesetzmäßigkeiten tendenziell beinhielten, gesamttechnologischen Leistungsdefinitionen eine anschauliche Geltung oder Gültigkeit anerbringen und die absolute Technisierung aller Realitäten bedeuten würden, mit denen die Aufgabe der Technisierung als Ideologie einhinginge; die Petraentwicklung von Technokratie und Technarchie wäre allerdings eine ideologische Sache, die zwar in den Aufgabenbereich der Technisierung gehören würde, aber die zudem leicht aufzugeben wäre, etwa weil man krank sein müsste, um eine derartige Entwicklung tatsächlich zu akzeptieren, denn eine derartige Entwicklung erschiene als die wohl einzigste politische Entwicklung, die mensc
Henfeindlich sein könnte, wenn die Maschinen andere Entscheidungen als die MenscHen zur Ausführung brächten. Leistung und Arbeit in einem Worte zusammengefasst könnte, unabhängig der möglichen Verhältnisse in Produktion und Nutzung‚ mit dem Begriff des Fortschritts in Übereinstimmung gebracht werden, dessen Fortschrittlichkeit wesentlich und stet technologisiertere Formen und Gestalten anzunehmen scheint. So wie Fortschritt ein gesamtgesellschaftlicher Entwicklungsprozess ist, so erscheint die Verbindung von Arbeit und Leistung als Mittel dieses gesamtgesellschaftlichen Entwicklungsprozesses, zumal mit der Verbindung dieser beiden Fortschrittsfaktoren die Gesellschaft überhaupt erst entstehen konnte. Im Zustande des TAs wäre Arbeit eine Sache der Maschinen, Leistung, als mensc
Hlicher Prozess der Neuleistungsentwicklung, für den die Formel KraftxWeg/Zeit nicht unbedingt gültig sein könnte, eine hauptsächliche Sache des menscHlichen Gehirns, sodaß die fortschrittliche Verbindung von Arbeit und Leistung als ein Synergiewerk zwischen MenscHen und Maschinen erscheinen würde - Neuleistungserbringer könnten im `Pythagoräischen Einstein´ als die letzten wirkenden Arbeiter des MenscHengeschlechtes aufgefasst werden, während die 1. `Entwicklungsmaschinen´ als Roboter eines auf das Arbeitsniveau degradierten Leistungsvermögens betrachtbar wären. Die Definitionen von Arbeit und Leistung bräuchten deswegen nicht geändert zu werden, denn Fortschrittlichkeit bedeutet auch eine Weiterentwicklung im Bezugssystemgefüge einer relativen Leistungs- und Vermögensgraduismik beziehungsweise eines praktischen Relativismusses unter der Haube absoluter Werte und Gesetzmäßigkeiten - wobei Graduismik bezüglich den statistischen Angelegenheiten eines realisierbaren Staatsproduktes zu verstehen wäre, wie die etwa in (technokratischen) Intensivitätsgraden entwicklungsfördernder Technisierungsfaktoren erscheinen könnten. Beide Erscheinungen gingen mit der KPWparalyse im korrelationskausalismischen Gleichschritt. Da lediglich Körpergrößen verschiedene Berechnungsvoraussetzungen für die allgemeine Verrechnung darstellen würden (mensc
Henrechtliches Basisredukt); da geistige Tätigkeiten in allen MenscHen mit den gleichen Potentialen ausgeführt und leistungsvermögensgradualismisch einheitlich bewertet werden könnten; da logische Leistungen und Verrechnungen im Zeitalter einer vortotalen Technisierung allerdings berufs- und marktsektorspezifische Orientierungsrichtwerte, Maximalleistungsdefinitionen udgl. beider Fortschrittsfaktoren - etwa aus dem Rahmen gewerkschaftsabkömmlicher Rahmenbedingungen und Richtwerte für umrissene Arbeits- und Leistungsbereiche hinaus - bedürflich erscheinen ließen, um damit omnisektoriell einheitliche Lebensarbeits(leistungs)werte für die logischen Berücksichtigungen von Arbeit und Leistung im 2. Term der Lebensraumrechnung zu mitteln; bedängen Einheitsbildungen fortschrittsfaktorieller Größen ein festes, in seiner Gesamtheit veränderbares Werterelationengefüge oder gar ein Werterealisationsgefüge in der Gegenwart (2004), in dem auch die Gesamtleistung eines Produktes - also Erzeugnis mit allen Nutzungsmöglichkeiten, Nutzungswirkungen und Produktphänomenologien - wertmäßig vom Körpergrößenproportionalitätsfaktor (Holzfäller, Feinmechaniker) und dem Leistungsvermögen bzw. vom jeweiligen Leistungspotential der MenscHen, das vom Produkt:
(Körpergröße X Krafteinsatz/Kraft) (X geistiges Leistungsvermögen) = gradualismisches Leistungspotential
wertmäßig beeinflußt werden würde, abhinge, nicht von Kapitalkosten der Betriebstechnologien - `Krafteinsatz(Ke)/Kraft soll auf einen willentlich graduierbaren Kräfteeinsatz hindeuten; mal geistiges Leistungsvermögen steht in Klammern, weil geistiges Leistungsvermögen in der Regel bei allen Mensc
Hen gleich zu sein scheint, mit dem Faktor 1 angegeben werden könnte und damit lediglich bei geistig und/oder körperlich Behinderten gradualismisch berücksicht werden müsste; sowohl der willentliche als auch der psychologische und vegetative Leistungsgradualismus erscheinen besonders dann plausibel, wenn die Feststellung besteht, daß Handwerker ein ganzes Einkaufszentrum hochziehen, während in einem anderen Ort gerade mal ein kleines Buch entsteht. Ein festes Werterelationengefüge könnte als Grundlage für die Reduktrechnung in allen drei Termen herangezogen werden, denn der 2. Term würde sowohl auf dem geschichtlichen Tatbestand der Arbeit als auch auf Zivilisationsstandsgraden aufbauen (städtische Agglomerationen mit sämtlichen Kulturleistungen, infrastrukturarme Landstriche udgl.), der 3. Term der Lebensraumrechnung würde ein bestehendes Wertegefüge für die solumareakapitalismische Bewertung von Neuleistungen nutzen können, und auch der 1. Term der Lebensraumrechnung könnte mit internationalen BodenFlächenWertzahlen ein Wertegefüge aus der Statistik von Bodenwertverhältnissen in Anwendung haben, welches teilweise die Grundlage für die Verrechnung im 2. Term der Lebensraumrechnung bieten könnte. Ein relativ einheitliches (steuergradualismisches) Werterelationengefüge würde auch für die Technisierungssteuer auf der 1. Stufe der TAentwicklung heranziehbar sein, um Arbeit und Leistung zur Finanzierung der Integration etwa in derselben Weise zur Geltung zu bringen, in der Arbeit und Leistung hinter der Deckung des Geldwertes ständen, sodaß Arbeit und Leistung verrechnungstechnisch linear aus den Verhältnissen der Gegenwart in die Belänglichkeiten des TAs transformiert werden könnten. Arbeit und Leistung würden in der Steuer verbunden werden, um das Arbeits- und Leistungsvermögen in einer staatlichen Finanzkraft fortschrittlich wirksam werden zu lassen, deren Metamorphorse zur Technologienintegration innerhalb einer Verrechnungsfunktionalismischen Weltgesellschaft arbeiten würde, die im Begriffe zu stehen scheint, ein internationales Weltsozialprodukt von dem Dunkelwert mensc
Hheitsgesellschaftlicher Unwägbarkeiten zu befreien. Die Dreizeitengleichheit und der technologische Produktionismus würden das Dreiecksverhältnis der Integration dahingehend darstellen lassen, daß sich das Arbeitertum, dargestellt in den verschiedensten Berufsgruppen, selber beseitigte, indem es, zur Finanzmittelmetamorphose der Technisierung, das internationale Produktionswerk auf der Ebene der Vereinten Nationen bauen oder errichten würde - der metaphorische `Triumpf des Todes´(P.Arier) in der Allegorie soziologischer Kategorien, in denen das calvinismische Arbeitsritual als geschichtlicher Opferungsprozess zur Erfüllung des Geistes der MenscHheit und zur Erfüllung der Technisierung, als Mechanismus zum wirtschaftlichen Selbstopferfreitod zwahngsrationaler Kategorien der Gesellschaft, wie Stände, Zünfte oder Berufsgruppen, erschiene. Die verrechnungstechnische Einbeziehung der arbeitsrechtlich-monetarismischen Verhältnisse aus der Sozialgesetzgebung würden die allgemeine Technologienintegration dann als Pflichtbeitrag des Staates zur Sicherung der Technologien, der Technisierung udgl. erscheinen lassen - womit die gegenwärtige Sozialgesetzgrundlage, beziehungsweise die Sozialgesetzgebung als solche, zur Mitbegründung der staatlich-hominizialismischen Teilhabe an der integrativen Technisierung zur Absicherung der sozialökonomischen Gesellschaftsverhältnisse hinhalten könnte. Aber das wäre eine Sache der TAentwicklung. In einem Milieu einer technologischen Verrichtbarkeit aller arbeitsständisch-leistungszeugenden Tätigkeiten und quasi einer technonaturalismischen Integration wirtschaftskultureller Zivilisationsstandsfaktoren ins technologische, gesellschaftsnaturalismisch native Erscheinungsbild der mensc
Hlich-technologischen Milieubedingungen - logisch, stet und ohne paratechnologische Ansprüche aus dem Rahmen der Sozialgesetzgebung, des Sozialhilferechtes und der Arbeitsgesetzgebung, des Versicherungsrechtes (Rechte und Pflichten dieser Gesetze ergaben sich in der Herausbildung des heutigen Rechtstaates erst aus dem Dasein von Arbeit und Geld) und des Religionsrechtes - wären sowohl die arbeitsseitigen als auch die vermögensseitigen Gesellschaftsverhältnisse derart geregelt, daß die Bedürfnisse nach sozialen Leistungen zumindest nicht mehr mit dem Geld verbunden erscheinen würden (2. industrielle oder technologische Revolution), sondern lediglich mit dem Gemeinschaftssinn der soziologischen Gruppen - der Marawelbsfunkionalismus würde Sozialleistungen als mitparalysiert betrachten lassen. Erwerbstätigkeitsbedungene Arbeitsunfälle könnte es infolge der Arbeitsstellenbeseitigung jedenfalls nicht mehr geben, sodaß hier wieder sowohl ein Ansatz für die Verrechnung von gesetzlichen Krankenversicherungen als auch für die Schließung von berufsgenossenschaftlichen Unfallkrankenhäusern wäre. Der Marawelbfunktionalismus hätte für die gesetzliche Rentenversicherung keinen Bedarf mehr, denn jeder MenscH hätte ein dreitermmodizierbares BodenFlächenEigentum, sämtliche Produkte gäbe es im Marawelb kostenfrei und ein hominizialismischer Häuserbau könnte technologiengestützte Altersheime udgl. schaffen, damit die Rentner, die keine anderen Interessen oder Möglichkeiten zur Daseinsausfristung haben würden, unter ihresgleichen sein könnten. Dasselbe gälte für Kindergärten udgl., während Maschinen in der Erhaltung der gesellschaftlichen Arbeitsprozesse arbeiten würden. (Die christliche Gottgleichheit der MenscHen könnte hier von einem arbeitsorientierten Zeitalter des siebten Schöpfungstages sprechen lassen, denn der von Arbeitszwahngsrationalitäten befreite MenscH im `Pythagoräischen Einstein´ würde sein entwicklungsgeschichtszeitliches Rentenalter erreicht haben, für das der arbeitsfreie Sonntag zum technologisch gewöhnlichen Alltag ausgedehnt sein würde - Gott seis gepfiffen und getrommelt! Piep!) Daß ein mensc
Hheitliches Leistungsmaximum - einerlei ob partialmis- oder partialphilanthropisch (technokratische Elemente) - in einem Staatsprodukt zu münden schiene, welches diese Maximalleistung summa summarum in einem WeltMaschinenProdukt dargäbe; daß ArbeitLeistungKorrelationen und die mit Bezug auf eine globale Gesamtentwicklung verbundenen Technisierungspotentiale keineswegs nur Schwellenwerterscheinungen humanologischer Realitäten erzeugen müssten; daß die MenscHheit sukzessive in einem reziproken Funktionalitäts- oder Funktionalisierungsprozess zwischen MenscH und Maschine bzw. zwischen MenscHheit und Technologien weiterentwickelt werden könnte, ohne staatsprodukttaugliche Leistungen lediglich aus Bewußtseinswandlungen oder bewußtseinsrealismischen Tatsachen und Mitläufigkeiten zur Kontinuitätsdefinition soziologischer Entwicklung ziehen zu müssen, die auf entwicklungspsychologischen Sachverhalten aufbauen, nicht auf biologischen Phänomenen wie dem der Körpergröße oder einer Bioökonomik; das wären technologische Tatsachen einer naturgegebenen Entwicklung des MenscHengeschlechtes, dessen leistungsrechtspolitische Angelegenheiten, wie die meisten der politrelevanten Phänomene, ein anthropokratisches Faktum des allgemeinen Weltfortschritts wären - was unter den gegenwärtigen Verhältnissen allerdings keine Frage der Körpergrößenproportionalität zu sein scheint, denn die arbeitssurrogative Technisierung würde auch diese Unterschiede aus dem Arbeitsleben der Gesellschaft verbannt haben. Real sähe die Verbindung von Arbeit und Leistung so aus, daß sich jemand Maschinen, Werkshallen und Produktionsboden für die Produktionsprozesse seiner aus freiwilligen, privaten Tätigkeiten entstammenden (Neu)Leistung beschaffen würde, daß dieser Jemand infolge des Marawelbfunktionalismusses keinerlei Betriebskosten mehr hätte und somit nur noch einen Gegenwert für den aus irgendwelchen Wertekorrelationsmatrizen `errechenbaren´ Neuleistungswert seiner Eigenleistung geltbar zu machen bräuchte. Daß ein gewisser Neuleistungswert um den Wert des persönlichen Arbeitseinsatzes des Erfinders und Produzents verändert werden könnte, etwa indem der Griff zum Telefonhörer für das Bestellen eines Produktionswerkes mitangerechnet werden würde, ließe eine solche Wertkomponente etwa in die in den 3. Term der Lebensraumrechnung übertragene Tradition von kalkulatorischen Unternehmerlöhnen udgl. setzen, obwohl eine derartige Tätigkeit nichts mit dem konkreten Funktionswert einer Eigen- oder Neuleistung zu tun hätte. Die Ausdifferenzierung zwischen Arbeit und Leistung wäre die verrechnungstechnische Grundlage für die Leistungsverrechnung im 3. Term der Lebensraumrechnung, während die Arbeitssurrogation die ehemaligen, technologisch irrelevanten Verhältnisse zwischen Arbeit und Leistung in die logischen Komponenten von Arbeit, Leistung und Verdienst im 2. Term der Lebensraumrechnung berücksichtigen lassen könnte. Arbeit gäbe es nicht mehr beziehungsweise wäre rein technologisch verrichtbar, Arbeitsleistung würde sich auf das Phänomen im `Pythagoräischen Einstein´ reduzieren lassen, und Leistung wäre das Erbringen von Leistungen, die als Neuleistungen verrechnungsrelevant wären.
... BILDUNG
`Das Recht auf Bildung darf niemandem verwehrt werden. Der Staat hat bei der Ausübung der von ihm auf dem Gebiet der Erziehung und des Unterrichts übernommen Aufgaben das Recht der Eltern zu achten, die Erziehung und den Unterricht entsprechend ihren eigenen religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen sicherzustellen´ (Art. 2/Zusatzprotokoll zur Konvention zum Schutze der Mensc
Henrechte und Grundfreiheiten). `(3) Die Vertragsparteien setzen sich nachdrücklich dafür ein, die Möglichkeiten auszubauen, in Schulen, Hochschulen und anderen Bildungseinrichtungen die Sprache des anderen Landes zu erlernen. Dabei wird auch die Gründung von schulen angestrebt, in den in beiden Sprachen unterrichtet wird. weiterhin werden sie sich bemühen, die Möglichkeiten des Studiums ... an den Hochschulen des anderen Landes auszuweiten. (4) Die Vertragsparteien werden bei der ... Ausbildung von Lehrkräften sowie der Entwicklung und Bereitstellung von Lehrmaterial, einschließlich des Einsatzes von Fernsehen, Hörfunk, Audio-, Video- und Computertechnik zusammenarbeiten´ (Art. 25/Deutsch-polnischer Nachbarschaftsvertrag). `Die Gemeinschaft trägt zur Entwicklung einer qualitativ hochstehenden Bildung dadurch bei, daß sie die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten fördert und die Tätigkeit der Mitgliedstaaten unter strikter Beachtung der Verantwortung der Mitgliedstaaten für die Lehrinhalte und die Gestaltung des Bildungssystems sowie der Vielfalt ihrer Kulturen und Sprachen erforderlichenfalls unterstützt und ergänzt´(Europäischer Unionsvertrag). `(1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf Bildung an; ... (3) Die Vertragsstaaten fördern die internationale Zusammenarbeit im Bildungswesen, insbesondere um zur Beseitigung von Unwissenheit und Analphabetentum in der Welt beizutragen und den Zugang zu wissenschaftlichen und technischen Kenntnissen und modernen Unterrichtsmethoden zu erleichtern. Dabei sind die Bedürfnisse der Entwicklungsländer besonders zu berücksichtigen´ (Art. 28/Übereinkommen über die Rechte des Kindes). `Ausgehend von unserem festen Bekenntnis zur uneingeschränkten Durchführung aller ... Prinzipien und ... Bestimmungen sind wir nunmehr entschlossen, neue Impulse für eine ausgewogene und umfassende Weiterentwicklung unserer Zusammenarbeit zu geben, um den Bedürfnissen und Erwartungen unserer Völker Rechnung zu tragen´ (Leitsätze für die Zukunft/Charta von Paris für ein neues Europa/KSZE). Bildung im hierigen (
TAischen) Zusammenhang meint eine leistungsorientierte Wissens-, Erkenntnis- und Fremdeindrucksannahme aus dem Zwahngsgefüge soziologischer Kulturgüterschaffungen, und wäre im vollendeten TA ([3.] vierte `Entwicklungsstufe´) eine rein historizismische Kombinationsanalyse (cyberdirectorial rom/ram-array analyzing) einer Art fakultätspotenzischer Maximalleistungsmatrix - wobei die Matrix aus allen humanologisch-soziologischen (wissenschaftlichen) Ereignistopologien der kulturfortschrittsentelierten Konstituentensysteme des allgemeinen und speziellen Bildungsgutes zusammengesetzt erschiene, die als aus den kosmologischen Elementen technologischer Schöpfungsakte entständlich betrachbar wären, wenn eine allische Gegenwartsfunktionalität geoscientologisch (oder religionswissenschaftlich) an die Auslastungsgrenzen des entwicklungspotentiellen Technizismusses käme oder stieße, als welches das `MenscHlich-AllzumenscHliche´ von Ethizismus, Moralismus, Sexualismus, Ritualismus und Traditionalismus technologisiert mitgelten könnte. `Technologisiert´ bedeutet hierbei die abgeschlossene Technisierung der bildungswissenschaftlichen Entwicklung - was soziologisch in den phänomenologischen Bereichen Pädagogik, Geriatrik, Lehre, Ausbildung, Studium udgl., als eine den angewandten Vuisescuaften entstammende Leistung, verwirklicht erschiene, wenn etwa Mnemotechniken ins tiefere Nervensystem übergegangen oder wenn eine kybernetische Progammatik in den technologischen Produktionismus echtzeitsorientiert impliziert sein würde, sodaß Bildungsprozesse eo ipso produktivitätspotentiale vergegenwärtigen könnten. Bildung wäre auch das freiwillig-freiheitsrationale Erlernen maschinell verrichtbarer Arbeitsprozesse im aberuflichen Lebensablauf einer kybernetisch-maximalleistungsorientierten Gesellschaft bzw. in einer kybernetisch orientierten Gesellschaft oder gar einer Maximalleistungsgesellschaft, in der auch die Kybernetik keine Entwicklungsmöglichkeiten hätte, etwa weil es nichts Neues zum Lernen gäbe - wobei Bildung, etwa nach Runen (Bar-Is-Laf-Dor-Ur-Not-Gral) bezüglich Bilden soviel bedeutet wie `Fremdem mit aller Kraft auf den Grund gehen, bis man sein Säckel mit den Früchten des Ergründeten füllen kann´, Passung ans konventionelle Arbeitsniveau, oder Leistunsvermögennutzung technologischer Nuancierung udgl., oder als Erscheinung geschichtlicher Beschäftigungsprozesse aufträte, aus denen etwa nationale Leistungsprozesse und internationalismische Kulturgutentstehungen resultierten, die teilweise mehr als eine Nebenerscheinung einer staatlichen Kontinuität wären und im bewußten Bildungsprozeß, der sich, nach einer nationalsozialismisch-völkischen Gesinnung, aus der Stählung von Körper und Geist ableitete, Sinn und Zweck zwahngsfreiheitsrationaler Bestrebungen darstellten. Die natürliche Veranlagung eines Mensc
Hs wird durch Bildung in der ausnahmenorientierten Regel nicht verändert. Was feststellbar wäre, wenn alles Fremde ab einem gewissen Entwicklungsstand aus dem Erinnerungsmodus des menscHlichen Geistes entfernt werden würde und die Grundgedanken urheberrechtsrelevanter Schöpfungserscheinungen an einem Leben gewännen, das auch die private Nutzung geschützter oder erworbener Gegenstände unterbunden wüsste - was zwar imzuge der Wertenullierung und im Rahmen eines humanologischen Leistungsmaximums zur Degradierung individualismischer Leistungsfähigkeiten führen würde, denn ohne Nutzungsmöglichkeiten keine Leistung, was aber die Unantastbarkeit bestehender Wesen (besonders die des menscHlichen Wesens) technologisch in Abrede stellen könnte, wenn definitorische Leistungen jenseits logischer Leistungen und logischen Leistungsvermögens petraorientiert neben dem humanologischen Maximalleistungsumfang angesiedelt wären, während diese Erscheinungen dazu mit einer Veränderung des Körpers jenseits eines wirksamen Innerartwandels verbunden erschienen. Dieser Innerartwandel dürfte in der Regel kulturell oder wohlstandspolitisch in Korrelation zur technologischen Versicherungsgewähr der natürlichen Veranlagungen erfolgen (der Begriff der Bioökonomik könnte hier polit- oder eben petrarelevant werden, da, mit der wirtschaftstechnologisch-technologienwirtschaftlichen Lebensgestaltung zum ökonometrischen Wohlstandsmaximum des ökonomopsychologisch (jedem Wirtschafts- und Produktionsprozeß liegt ein äquivalentisches Homologon im psychologischen Sein der Wirtschaftenden zugrunde - die biopsychologische Begründung einer ontogenesischen Güterkonsumtion läge in eben dieser Erscheinung der Ökonomopsychologie oder -physiologie) korrelierten Ökonomischen Systems, die saturationslogische Biodynamik des physiologisch-biopsychologischen Geschehens ökonomaximalismisch optimiert werden würde, ohne auf die humantypologischen Abstammungsbedingungen aus biochemischen Konzentrationsschwankungen im genexpressionimischen Metabolismus, quasi chemototemismisch, zurück blicken zu müssen, wenn die aus dem ökonomismischen Geist entfernten Erinnerungen ihren Entwicklungsweg in der Verdichtung der Hirnmasse udgl. beschreiten sollten, während eine andere Erscheinung Petras schwarzer Seite gesellschaftlich etwa darin bestünde, daß Patente auf längere Zeiträume oder dauerhaft bezogen sein würden. Der Bildungsbegriff fände mit einer biopsychologisch-psychobiologischen Verbindung von lehrwissenschaftlich-didaktischer Bildung und geistesphänomenologischer Bildung einen gemeinsamen Nenner mit dem Begriff der technologischen Bioökonomie, der in den Bereich einer wissenschaftsdominanten Auslese von leistungsdefinitorischen Entwicklungsmerkmalen greifen würde, bevor etwa der Begriff einer Leistungsgesellschaft zur menscHenrechtlichen Unwirtschaftlichkeitserklärung bestimmter, nichtmenscHlicher Lebewesen (auch bei `Harry Potter´ werden niedere Kreaturen als Diener der Wohlstandskinder verwendet, damit schon die lieben Kinder mit gewissen bioökonomischen Wirtschaftlichkeitsbegriffen vertraut gemacht werden können), leistungsfunktionalismische Paradigmen des rechtsstaatlichen Monetarismusses bilanzierbar darstellen würden. (Bioökonomismische Zensusklassen im Prädestinationsgeschehen der monetarismischen Arrivation diesseits und jenseits der Gradualismik). Das Erscheinungsbild des jeweiligen Wesens scheint wohlstandsgemäß gemacht werden zu können, wodurch etwa staatsproduktstaugliche Werte bzw. Größen entstünden oder entwickelbar gemacht werden könnten, die im innerartigen Optimierungsprozess einer sekundären oder entelismischen Variation des Mensc
Hheitssystems graduell konvergierten, dsh., daß das körperliche Erscheinungsbild des MenscHs innerhalb seiner Entwicklungsrichtung an das Korrelationsschema der jeweils epochalen Gegenwart gepasst zu werden scheint - nicht ohne staatsmetapysisch-schönheitstheoretischen Bezug auf die Traditionen aus dem alten Agypten oder im Sinn des Auslesemechanismusses einer petrarismischen Entwicklung, die etwa im Kindergarten oder in der Schule anzusetzen und sich über die Erkenntniswege einer gerontologischen Entwicklung bis in die letzten Stunden auf dem Sterbebette erstrecken könnte (auch im Sinn eines `Deutschland muss sterben, damit wir leben können´, eines Hyperion’schen Sargdeckelschlages, eines `Krieg-der-Systeme-eines-ist-nur-wahr´s oder eines nationaltransformatorischen Internationalismusses von Fähigkeiten, Kräften und Rechten nach einer Art Schengen-Besitzstandsdefinition; letzteres könnte man auch als eine Art politischen Phasenübergang des Rechtstaatssystems bezeichnen, da das Rechtsstaatssystem aus seiner festen, grenzgebundenen Phase in die geistige Phase des Internationalismusses überginge, um dann wieder einen politisch festen Zustand in der soziologischen Weltentwicklung zu schaffen). Kuturismisch-agnostizismische Selektionsäquivalenzen im politischen (oder cyberpolitischen) Bereich - gradualismisch - eingeschlossen. Bildung, als eine Art augenblicksorientierter Dreizeitenfunktionalismik, scheint sich zweckrationalitätsgradualismisch über die Lebensabsschnitte der Kindheit, der Jugend und des Erwachsenenalters, und funktionsorientiert über die Bereiche des Kindergartens, der Schule, der Lehre, der Ausbildung und der Erwerbsarbeitsstelle zu erstrecken - wobei mit einer fortschreitenden TAisierung ein zwahngsfreiheitsrational-wahlberuflicher Bildungszwang zunehmend entfallen könnte, da alle Tätigkeiten maschinell verrichtet werden und wahlberuflich-logische Berufsrichtleistungswerte im algebraischen oder arithmetrischen Mittel eines gradualismusrational-allgemeinen Arbeitsrichtwertes eine nicht erforderliche Berufsausübung mit körpergrößenrelativ-logischem Lebensraum vergüten würden. Will man allerdings als Kind `erwachsen´ sein und verzichtet deswegen auf Bildung und schlägt sich später vor, doch noch zu lernen (`seid wie die Kinder´) - was mit der allgemeinen Arbeitsabschaffung dann zur Selbstbeschäftigung ad libitum stimmen würde - so ließe sich das Bildungsgeschehen als zum Leben gehörig betrachten, ohne aber gleich ein Mensc
Henrecht darauf definieren zu müssen, bevor Bildung das MenscHenantlitz erbguttauglich veränderte (`Fleischwerdung des offenbarten oder tradierten Wissens´) und obschon Bildung als ein freiheitsrationales Recht der MenscHen betrachtet werden könnte, wenn der soziologische Tatbestand von Arbeit und Geldverdienen nicht atechnologisch unberücksichtigt bleiben soll; ansonsten wäre ein MenscHenrecht auf Bildung etwas absurd, denn Bildungsgut wurde von MenscHen geschaffen, sodaß Bildung vieleicht in den Rahmen des natürlichen Rechtes einer menscHenrechtlich freien Person gepasst werden könnte, der vom Gefallen und Wollen angegangen sein würde. Ähnlich ließe sich aber auch bezüglich den Konsum von Fabriksgütern fragen, wenn Maschinen dieses Werk gebaut haben würden. Berufsspezifische Bildung, nach Rahmenplänen herkömmlich-traditioneller Berufe, wäre lediglich zum aberuflichen Fortkommen mittels schöpferischen Mehrleistungen ausserhalb des logischen oder definierten Gesamtleistungsbereiches nötig und grenzte, im Mangelsfall exakter Ziel- oder Ergebnisdefinierungen, an eine gefallensselektive Bildung unspezifischer Natur, die eine synthesische Einheit etwa im Rahmen der Logienbildung oder allgemein in ausdrucksmathematischen Vergegenständlichungsmöglichkeiten findlich erscheinen ließen, sodaß eine unspezifische Bildung zu gänzlich neuen Betätigungsbereichen mit und ohne gesellschaftlichen Nutzen führen könnte, wenn sich eine neue Einheit mehr oder weniger zufallskombinatorisch herauskristalisiert hätte, die technisierungsfähig erschiene und eine zufallsfolgliche Ziel- oder Zweckerfüllung darstellen täte. Die Wertlosigkeit zufallskombinatorischer Produkte ergäbe sich in Bezug auf irgendwelche allgemeinen Entwicklungsstands schon aus dem Urheberbegriff des deutschen Rechtes und wäre auf den Wert technologischer Produkte des Bildungsprozesses übertragbar, dessen maschinentechnologische Aquivalenzerfolge eine postamortisative Preislosigkeit aufgrund einer technologischen Selbständigkeit verheißen könnten. Kybernetikrechtliche Patent- oder Leistungsrechtangelegenheiten aus dem definierten, bei der Patentbehörde angemeldeten Gesamtleistungsumfang eines kybernetischen Systems, welches selbständig Leistungen entwickeln würde, mit denen sowohl Norbert Wiener als auch der Erfinder des Systems so gut wie nichts mehr zu tun hätten, ließen die KPWparalyse aus der den Patentablauf begleitenden Kausalitätsfunktionalismik zwischen dem Erfinder, der Gesellschaft, der Maschine und dem Kapital, also sowohl aus unternehmensbilanziellen als auch aus eigentumsrechtlichen Leistungsaffektualitäten herleiten. Die Werteparalyse begänne also in dem leistungsumfangsdefinitorischen Erstreckungsbereich eines Patentes, dessen Gegenstand die leistungsrechtliche Trennung von Eigen- und Fremdleistungsansprüchen bezüglich eines Produktes bedeutete, das aus einer bestimmten Kapitalanlage hervorgegangen ist und demselben Produkt, das keinen leistungsurheberrechtlichten Bezug zum Kapitaleigner haben könnte, ohne als ein bildungswissenschaftlich-programmatisches Produkt zu gelten (`Wert´ und Bedeutung eines Produktes steigen zwar einerseits erst mit einer märktischen Nutzung, doch gehen die preistheoretische KPparalyse und eine fortschrittsrelevante Werteabschreibung aus der Leistungsinkulturation konform - wobei sich die Wertbeibehaltungszeiten mit zunehmender Technisierung vermutlich ebenso verringerten, wie sich Entfernungen auf der Erde und im restlichen Universum relativ verkleinern würden). Mit einem fortschrittslinearen Leistungswertebezug zum Kapitaleigner könnte sich die KPWparalyse etwa aus einem kostenkalkulatorischen PreisLeistungs- und Kostenvergleich, zwischen den Anschaffungs-, Betriebsstoff- und Hilfsstoffkosten zum kapitalintensiven Maschineneinsatz einerseits und den arbeitsintensivismischen Gehältern beziehungsweise Löhnen für die Durchführung der Leistungsherstellung andererseits, ergeben - was wieder zur Abschaffung von Rationalisierungshemmnissen tendieren lassen müsste, wenn sich geldrationales Verhalten mit dem technisierungsrationalen Verhalten
TApolit- oder petrarelevant erzeigen würden, denn der soziale Aspekt in Petra (Abschaffung der monetarismischen Zwahngsrationalität für [staatliche] Schulen, staatliche und private Versicherungen, Gewerkschaften und - etwas später - Unternehmerverbände) böte den nötigen Rückhalt für eine Entwicklung, die eben technisierungsrational im Socialengineering fußfassen könnte. Daß sich die Maschinen selbständig kostenarm weiterentwickeln und generativ bauen könnten, sodaß nach einer einmaligen Informationseinspeisung aus einem bestimmten Entwicklungsstand keine arbeitsvermittelte Beziehung sowohl zwischen den Mensc
Hen und den Maschinen als auch zwischen den Leistungen und den MenscHen, wohl aber zwischen den Maschinen und den Leistungen bestehen müsste, würde dann dazu führen können, daß die integrationismische KPWparalyse zur Nullwertdoktrien übergehen könnte, mit der spätestens im Zustand der erreichten Maximalleistung der MenscHheit auch das Bildungswesen wertlos sein würde. Die bildungsgeschichtliche Phänomenologismik würde dann aber im soziologischen Kontext der Werteentwicklung, also noch zu monetarismischen Zeiten, wiederrum zur unentgeldlichen oder KPWparalytischen Abgabe allgemeinen und speziellen Bildungsgutes führen, wofür das internationale Druckerstübchen in der Fabrik arbeiten würde. (Auch der rechtsstaatliche Zwahng, sich an bestehende Gesetze halten zu dürfen oder halten zu müssen, würde bedeuten, daß der Staat für einen kostenfreien Zugriff auf Gesetzesbücher, Kommentare und gesetzesliterarische Werke wirken müsse - wer Gesetzeswahrnehmungen und -befolgungen gewaltgestützt fordert, müsste das zur Ermöglichung der Forderungserfüllung voraussetzungsmäßig Erforderliche - also Gesetz und Medien - kostenlos anbieten (- e.g. man selbst will Autofahren, der Staat will, daß man als Autofahrer eine Fahrerlaubnis hat, folglich müsste der Staat die Kosten der Fahrerlaubnis tragen). Mit Ausweisen und deren Kostenverhalt erscheint es ähnlich, denn warum sollte ein Ausweisbesitzer Kosten für den Ausweis übernehmen, wenn der Staat einen solchen erfordert und dazu etwa den Vermerk `Dieser Ausweis ist Eigentum der BRD´ rein schreiben lässt. Dazu käme der Zuwachs der Allgemeinbildung, die zur Gesellschaftsreifung erwünschenswert zu sein scheint - zumal auch eine gegenwärtige Schulpflicht zur rechtsstaatlichen Begründung einer amoneTArismischen Handhabung der Bildungsmedien im Paralyseprozess von Werten, Geld und Arbeit weisen ließe, denn mit einer rechtlichen Schulpflicht, begleitet von völkerrechtlichen Bestrebungen, allgemeine Bildungsstands zu erzielen, käme der Bildung diejenige rechtsmittelbare Eigenschaft zu, die auch zum technologienintegrationismischen Gewährungsbegriff zum Übergang von einer Rechtsstaatlichkeit in eine Realstaatlichkeit arbeitssoziologisch beigezogen werden könnte. Über den Monetarismus wäre der Übergang zur TAischen Realstaatlichkeit ein Phänomen des Internationalismusses, für den wiederrum die Fabrik tätig sein würde.) Für das Wirtschaftsgeschen in Relation zum technologischen Produktionismus bräuchte die Bildung lediglich einen Begleiterstatus zu haben (virtuelle Bildungsgutaufrüstung), mit dem das Entwicklungsgeschehn der Maschinenwelt nachvollziehbar und kontrollierbar sein könnte, falls dieses Geschehen mit Wissens- und Erfahrungszunahmen verbunden erschiene. Da die Maschinen vermutlich schneller lernen, entwickeln, bauen und arbeiten könnten als die Mensc
Hen, wäre das selbstkostenorientierte Festpreissystem irgendwann lediglich von den Energiekosten abhängig, wenn dieser Bereich nicht imzuge einer konvergenten Korrelation konsequent technologisiert und KPWparalysiert wäre - was eine Technisierung des Hüttenwesens, der Bohrinseln udgl. hervorheben lassen könnte. Wer zahlt schon für Sonne, Erde, Wind und Wasser - mäche also die einzigen freien Güter zu Waren, während die Warenwelt in der Gesellschaft zu einer technologischen Güterwelt werden würde (geldesabsurditätische `Rache der Natur´) - wenn alles andere umsonst sein würde - auch berufsspezifische Bildungsprogramme zur Gewährleistung eines Rechtes auf Bildung und private, arbeitsähnliche Tätigkeiten, die kaum noch mit einem technologienrationalen Recht auf Arbeit konjugiert werden könnten. Aberuflich-ziellose Bildung erschiene ohne Leistungspotentialbildungen genaugenommen lediglich als Zeiterfüllung mit einem verhältnismäßigen Arbeitscharakter, sodaß Bildung - allerdings auch berufsspezifische, mit einer voraussichtlich-logischen Leistungsgrenze innerhalb des auch maschinell oder technologisch verrichtbaren, logischen Leistungsbereiches, der zur logischen Verdienstverrechnung auch auf dem Wege des atechnologischen Amone
TArismusses herangezogen werden könnte - einerseits als eine wertlose, andererseits als eine produktive Tätigkeit mit dem Kulturgutcharakter einer funktionierenden Integration oder des integrationismischen Fortschrittes erscheinen könnte - zumindest was eine erkenntnistheoretische Geschichte der Arbeit beträfe. Und das sowohl für ein Sozialprodukt als auch für ein Staatsprodukt. Bildung würde Leistung werden, wenn mindestens sozialproduktstaugliche Werte entstünden, egal ob verkaufbare, einkaufsermöglicht oder marawelbisiert, sodaß die jeweiligen Eigenleistungswertpotentiale das sein könnten, was das Verrechnungsgeschehen jenseits der Selbstkostenpreistheorien begründete. Imzuge der allgemeinen Arbeitsstellenbeseitigung könnte eine Privatbildung - mit oder ohne Bildungsziel oder mit oder ohne Zeugnisse und Zertifikate - anstelle der Bildungsprozesse im 2. oder 3. Bildungsweg erfolgen, wenn ein aberufliches Bildungsinteresse da sein sollte. Bildungsinteresse bedeutet in der Regel auch ein immanentes Leistungspotential, sodaß die Arbeitsbeseitigung getrost auf den Autodidaktismus weisen könnte, wenn mit dem Vollzug des Bildungsinteresses keine wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Interessenten wären. `Ein jerder lernt nur, was er lernen kann´. Gruppenbildung oder Bildungsgruppen - mit oder ohne Bildungszertifikate - wären, im Sinn von Schulen, zwar ebenso traditionsverbunden wie überhaupt denkbar, doch muß der Wunsch und das Interesse, lernen zu wollen, nicht unbedingt mit vorgegebenen Bildungszielen konform gehen, sodaß eine Allgemeinbildung nicht unbedungen mit einer Fachbildung zu harmonieren hat - zumal im Zeitalter des HighTechnologismusses, in dem zunehmendst die Summe aller Fachwissenschaften zum Allgemeinbildungsgut zu werden scheint. Da eine allgemein-wirtschaftliche Sicherheit bestünde, dürfte eine Bildungsnachfrage, individualismischer Beurteilung, jenseits der staatlich-notwendigen Reglements liegen, denn Bildung wäre nur noch bedingt ein Produktionsfaktor - etwa in technologisch wandelbaren Verhältnissen eines geschichtlichen Studentenproletariats, dessen Arbeitswert bestimmt und der Arbeit und Leistung begriffsimmanent wäre, da Kraft x Weg / Zeit auch für die Berufsgruppenrelationen eines wertesystemischen Arbeitertums im prä
TAischen Zeitalter der Arbeit (dünkelhaft ließe sich hier die Zeit ab etwa 500.000 v.Chr. nennen) gültig schiene. Das kulturnaturalismische oder soziologische Recht einer jeden Person gründet auf den gesellschaftlich-staatlichen Bedingsverhältnissen dieser Sicherheit, sodaß sich hier wieder ein Fürgrund für die Fabrik finden ließe, der über den Maschinenbau und deren Geschichte sowohl mit der Bildung als auch mit der Technik in einer schon nahezu mechanischen Verbindung zu stehen scheint. Betrachtäte man jeden Wirtschaftssektor als ein kleines Rädlein am geschichtlichen Flaschenzug der (wirtschaftsapikalismischen) Wirtschaftsbeseitigung, so ließe sich die Funktionalität der Fabrik - da gerade die Bildung behandelt wird, zu der nach dem Deutschunterricht auch ein metaphorisches oder gleichnishaftes Schreiben gehört - als ein größeres Übersetzungsrad in dem Fördersystem eines Urknallgeneratorens darstellen, an dem der Gum (Great unify machinism), in Gestalt des die technologienrelevanten Wirtschaftssektoren personifizierenden `Tech Niks´, zöge. Auch der Internationalismus, wie der vom Fabrikswerk technologisch abgesicherte, wäre eine Bildungsfunktion, die technologisch zu einer freiheitsrationalen Selbstverständlichkeit für das kommunikationskonventionelle Miteinander auf der Erde oder für irgendwelche Interkulturendialoge zur Harmonisierung der Welt werden könnte. Bildung wäre zwar keine krankhafte Zweckrationalität oder Zwahngsrationalität, könnte aber, unter seltenen Bedingungen, holismische Persönlichkeitsveränderungen bewirken oder in Folge bringen, die wiederrum zur Zweckrationalitätsfrage der Bildung in ihrer allgemeinen Erklärung führen könnten - ausgedruckt etwa in berufspsychologischen oder arbeitspsychologischen Besonderheiten, die teilweise aus dem Leistungsumfang des Bestehens dieser Psychologiewissenschaft erspringen würden - und das auch im religiösen Kontext. Von psychosomatischen Krankheiten (Stress) ganz abgesehen. Bildung scheint also etwas mehr zu sein als bloß eine allgemeine Bezeichnung für programmatisches Lernen und Verstandesarbeit im Rahmen einer panwissenschaftlichen Entwicklung technologisch realen Amone
TArismusses (Petra), die auf einer geschichtlichen Arbeit und einer geschichtlichen Leistung gründen könnte. Bildung `...welche eine wesentlich philantropische, philosophische und mit der Zeit fortschreitende Institution ist, hat den Zweck, die Wahrheit zu erforschen, die allgemeine Moral, ferner die Wissenschaften und die Künste zu studieren und Wohltätigkeit´ (Freimaurerverfassung des Grand Orient de France) zu technologisieren. Im Zustand des erreichten humanologisch-humanologischen Leistungsmaximums träte noch der religiöse Charakter der Bildung ins Spiel, da Studieren dann eine Art Verzweiflungstat wäre, die fixierterweise, bildungs- und religionsneurotischer Weise bestrebt wäre, das Maximalleistungssein der MenscHheit - zumindest ereignishorizontär und jenseits der realen Welt - zu verschieben - was in der Maximalleistungszeit ein aussichtsloses oder erfolgmissendes Unterfangen wäre; so oder so. Aber auch der religiöse Charakter ritualismischer Arbeitsprozesse und das religiöse Treiben freiheitsmißbrauchender Arbeiter fiele in diese Richtung. Abschlußsnunmehrig ließe sich konstatieren, daß es zwar ein von den Mensc
Hen formuliertes Recht auf Bildung geben könnte, ein solches Recht aber nicht erforderlich zu sei hätte, weil mit der TAischen Arbeitssurrogation faktisch bzw. faktigkeitsletztlich eine Berufesurrogation verbunden wäre, mit der ein Erfordernis zum Lernen bereits gegenwärtig als gesellschaftsabsurd gilt. Das gilt dann nicht nur für das Recht als solches, sondern insbesondere für reale und nominalismisch-potentielle Peripherialphänomene, die in einer automationstechnologisch absurden Proklamtion dieses Rechtes mit diesem Entwicklungsabsurdum hätten korreliert sein können.
... LEISTUNG, BESITZ UND EIGENTUM
`1. Jeder Mensc
H hat allein und in der Gemeinschaft mit anderen Recht auf Eigentum. 2. Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden.´(Art.17; Allgemeine Erklärung der MenscHenrechte). Vom Marxschen Klassengeschehen, das von der Technologie in rein mensc
Hliches Treiben innerhalb einer gesetzlich geregelten, von persönlichen Sittlichkeitsnormen durchzogenen Gesellschaft gewandelt wird, absehend, sei der Eigentumsbegriff mit dem Vorigen bzw. den logischen Elementen von Arbeit und Leistung korreliert und der Titel von Max Stirners Buch `Der Einzige und sein Eigentum´ erwähnt, von dem ab sich einige Begriffsinhalte des Wortes Individualismus leiten ließen. Rein menscHliches Treiben - also freiheitsrationales Verhalten ad libitum - könnte als Leistung gelten, wenn sich das jeweilige `ICH´ über seinen Besitz hinaus erhöbe oder entwickeln würde, um etwa das Erfinden von Neuleistungen anzustreben. `Wenn Fichte sagt: "Das Ich ist Alles", so scheint dies mit meinen Auffassungen vollkommen zu harmonieren. Allein nicht das Ich ist Alles, sondern das Ich zerstört Alles, und nur das sich selbst auflösene Ich, das nie seiende Ich, das - endliche Ich ist wirklich Ich. Fichte spricht vom "absoluten" Ich, Ich aber spreche von Mir, dem vergänglichen Ich. Wie nahe liegt die Meinung, daß Mensc
H und Ich dasselbe sagen, und doch sieht man z.B. an Feuerbach, daß der Ausdruck "MenscH" das absolute Ich, die Gattung, bezeichnen soll, nicht das vergängliche, einzelne Ich. Egoismus und MenscHlichkeit (Humanität) müßten das Gleiche bedeuten, aber nach Feuerbach kann der Einzelne (das "Individuum") "sich nur über die Schranken seiner Individualität erheben, aber nicht über die Gesetze, die positiven Wesensbestimmungen seiner Gattung". Allein die Gattung ist nichts, und wenn der Einzelne sich über die Schranken seiner Individualität erhebt, so ist dies vielmehr gerade Er selbst als Einzelner, er ist nur, indem er sich erhebt‚ er ist nur, indem er nicht bleibt, was er ist; sonst wäre er fertig, tot. ... Nicht wie Ich das allgemein menscHliche realisiere, braucht meine Aufgabe zu sein, sondern wie Ich Mir selbst genüge´(Max Stirner). Und wenn das jeweilige Sichselbstgenügen darin bestünde, die Grenzen von Leistungshorizonten zu durchbrechen, dann wäre der verrechnungsmäßigen Eigentumsbildung in den Verhältnissen von Integration und Marawelb lediglich eine humanologische Maximalleistung im Produktivismus der Gattung MenscH vorzusetzen, über die man sich nicht mehr erheben könnte, beziehungsweise die sich überblicken ließe, ohne das sich etwas an der Tatsache des Entwicklungs- und Fortschrittsendes ändern ließe. Damit würde sich der TA als Eigentumsmediat in einer hightechnologischen Leistungsgesellschaft entpuppen, in der es Werte nur noch für Neuleistungen und, in fester Korrelation zu den Neuleistungen, zum verrechnungsprozedualen Boden- und Flächenerwerb gäbe - alles andere wäre im Marawelb ohne Geld bzw. ohne ein außerverrechnungstechnisch manifestiertes Werteäquivalent zu haben -, doch solange es Leistungsanreize für selbständige Tätigkeiten gibt, sollten diese - auch in den Verhältnismäßigkeiten des TAs - genutzt werden. Ausgehend von einer Leistung eines wie auch immer gearteten Gemeinwesens könnten Fremdleistungen ein eigentümlicher Besitz eines jeden Mensc
Hs werden, sodaß eine technologisch-konsumtorische Partizipation am Entwicklungsprozess der MenscHen (ontogenenesischer Konsum) Hilfestellungen zur Befreiung privater Möglichkeiten der Eigentumsbildung aus dem gesamten Fremdleistungsumfang eines waren- oder gütermäßig vorstrukturierten Leistungsmarktes bieten könnte und das Liedchen der `Hurraischen Normung´ nicht mehr gesungen zu werden bräuchte. Das hominizialismische Fabrikswesen und das KPWparalytisch-integrationismisch hominizialismische Marawelb erbrächten eine vergleichbarkeitsaxiomatische Begehrskreispräferenzierung eines jeden Leuts, die sich finanzideologisch aus dem Entwicklungsgeschehen des TAs ergäbe, sodaß die Integration und die KPWparalyse auf dem Wege der Marawelbsherausbildung die Preislosigkeit des funktionierenden Marawelbes als monetarismisch und arbeitsintensiv vorfinanziert betrachten ließe. Die Entwicklungsleistung eines jeden Leuts und das allgemeine Verrechnungsgeschehen in der TAentwicklung erbrächten die Tatsache, daß die Produkte im Marawelb nicht nur in den Besitz der Marawelbnutzers übergehen, sondern nach der `Erpflückung´ eines Produktes als deren Eigentum erscheinen würden. KPWparalyse und Technologienintegration, samt der Finanzkraft aus dem Steueraufkommen, schüfen das Marawelb in seiner allgemeinen Form, sodaß soziologische Parameter der unumschränkten Preislosigkeit zur Mitbegründung von Eigentumsverhältnissen dahingehend beitrügen, daß eine Individualisierung soziologischer Gruppen (Partei, Familie, Schulklasse, Freundeskreis, Konsumgenossenschaften usw), zu denen auch der Einzelne als Konstituent oder gar als das gruppentheoretische Nullelement zu zählen wäre, mit der Freilegung von Kreativitätspotentialen verbunden erschiene, die etwa durch die soziologische Vergeudung von verschiedenen Zeiten, wie Arbeitszeiten, Pausenzeiten, An- und Abfahrtszeiten, Behördenzeiten und Überstunden gehemmt oder unterschwellig gehalten wurden. Individualisation ginge hierbei mit Personalisation gleich, und die rechtliche Freiheitsgewähr der Person würde zur wesensnatürlichen Eigentumsbildung aus den marawelbschen Beziehungen zwischen dem jeweiligen Ich und den dort angebotenen Leistungen auslegbar sein - das, was gesehen sein würde und einem gefiele, ließe sich aus dem Marawelb greifen, nehmen, `pflücken oder sammeln´, während eine Wohnung oder ein Haus als personenrechtliches Gut auf einer mensc
Henrechtlich gesicherten Eigentumsfläche (Etagenwohnung, Eigenheim, Hotelzimmer oder Baumhöhle) betrachtbar sein könnte. In den Beziehungen zwischen Person und den im Marawelb angebotenen Dingen ist auch der Marawelbsbegriff als solcher angesiedelt. Leistungen aus einem festen Leistungsangebot schüfen zwar Beschleunigungsmöglichkeiten der Technisierung, böten Beschäftigungsleistungsmöglichkeiten (blödes Wort, aber Arbeit gäbe es ja nicht mehr) fortschrittlichen Wohlstandes, würden wirtschaftliche Sicherheit gewähren - wenn mit der Festigkeit des Leistungsangebotes aus einem Markt eine Leistungsfügung in eine wirtschaftlich-produktivitätserhaltende und lebensabsichernde Infrastruktur einer kultursoziologischen Prägung verbunden wäre -, beinhielten aber mit Bezug auf den gesamtheitlichen Leistungsumfang (wertmäßige?) Vorbehalte aus dem Definitionsbereich des Wortes Eigentum, da Eigentum von Gegenständen persönlicher Aktivitäten bedingt zu sein scheint - wobei die Bedeutung des Wortes `persönlicher´ an die Definition des Wortes `Person´ im Brockhaus von 1948 usä. lehnt und als Lexem für ein mensc
Hliches Einzelwesen bestimmt wurde. Die gesellschaftlichen Bedingungen der eigentumsbildenden Aktivitäten (Neuleistungsschöpfung, drittermige Anerkennung von nichtneuleistungsartigen Eigenleistungen udgl.) hätten zwar weiterhin, d.h. solumareakapitalismische Konditionierungsmomente - wenn auch nur impulsartige, die auch im erstreben von Geld oder Gewinn ersichtlich könnten -, doch würde die marawelbsgonismische Integration aus der Zeit der KPWparalyse ein verrechnungsabstämmiges Eigentumsbewußtsein geschaffen haben, welches den Zwahng zur Leistung nicht mehr kennen müsste, um beibehaltbar zu sein. Deswegen soll mit dem Wort `Leistung´ in der Regel eine Neuleistung gemeint sein. Beidseitig - seitens der Leistungsanbieter und der Leistungsabnehmer (auch im entstehungsgeschichtlichen Verhältnis zwischen den das Marawelb schaffenden Mensc
Hen und deren das Marawelb nutzenden Nachkommen) - wäre Eigentum sich ausdrückendes Leistungsvermögen, also ein Ergebnis aktiver und passiver schöpferischer Tätigkeiten, keineswegs aber ausschließlich eine Erscheinung ohne Gegenwert, der bei technologischen Produktionsprozessen bezüglich Arbeits- und Leistungseinsätzen als die Unmöglich- oder Unbedürflichkeit des jeweils eigenen oder persönlichen Arbeits- und Leistungsvermögenseinsatzes beziehungsweise als der Technologienintegrationismus erschiene, der von der KPWparalyse, der Technisierungssteuer und der Fabrik getragen werden könnte. Der Hominizialismus und der Solumareakapitalismus wären die Hauptausdrücke eines leistungsorientierten Eigentumverhältnisses in der Gesellschaft. Leistungen der Gegenwart (wir schreiben das Jahr 2004) wären Produkte in der Marawelbskonstitution, Neuleistungen während der TAentwicklung würden den Fortschritt bei einer gleichzeitigen Verrechnung im 3. Term der Lebensraumrechnung bereiten und das allgemeine Verrechnungssystem würde den Marwelbsfunktionalismus in einer Weise tragen, mit der der hominizialismische Eigentumsgedanke für jeden Leut und für jedes vermarawelbte Produkt relevant wäre, weil die Integration, die KPWparalyse und das Verrechnungswesen quasi als gegenwertswerter Begleichsprozess für die tauschanaloge Marawelbfunktionalismik real erschiene. Auch Verzichtsleistungen schüfen gegenwertsartige Möglichkeiten der Technisierung, (jemand, der in der Gegenwart des trotz seiner Höherqualifikation zugunsten eines Bedürftigeren, auf Arbeit vom Arbeitsamt verzichten würde, damit der andere seine Familie durchbringen könnte, würde eine Verzichtsleistung entrichten, die in der Jetztgegenwart einen Wert haben könnte. Übertragen auf das gesamtgesellschaftliche Geschehen, wenn also jeder zugunsten der Technisierung auf Arbeit verzichten würde, damit die (erd)völkische Gesamtheit für den kostenentbundenen Lebenserhalt der Nachfahren Verantwortung übernehmen könnte, würde hier wieder als ein Arbeitsopferszenarium im Sinn einer Verzichtsleistung wirken, das zur Verrechnung überleitäte und u.a. deswegen als Verzichtsleistung erschiene; die Verbindung von Leistung und Wert wäre allerdings nur im Monetarismischen Kontext sinnvoll, zumal mit der KPWparalyse auch technologisches Eigentum wertlos oder nullwertkonstant erschiene), da ein Verzicht entelismische Kausalphänomenfolgen in vielen Verhältnissen schüfe. So baut der Zins auf Verzichtstätigkeiten auf, denn `der Kapitalgeber .. erhält mit der Verzinsung eine Entschädigung dafür, daß er darauf verzichtet, seine Mittel sofort zu verwenden, und dies erst für einen späteren Zeitpunkt vorsieht´(Obst/Hinter - Geld-, Bank- und Börsenwesen). Verzichtsleistungen könnten mit den logischen Komponenten von Arbeit, Leistung und Verdienst in Verbindung gebracht werden, damit der Marawelbfunktionalismus und die Verrechnung im 2. Term der Lebensraumrechnung als ein historisches Verdienst- oder Gegenwertsmoment für die Realisierung der technologisch amone
TArismischen Gesellschaft Berücksichtigung fände - gleichtermig mit den soziologischen Anrechnungen von Zivilisations- und Kulturstandsfaktoren. Die geschichtliche Kausalismik gegenwärtig-monetärer Bedingungen, die weder Recht noch Pflicht auf Arbeit, sondern einen Zwahng zur geldlichen Verklappung individuellen Leistungsvermögens notwendig erscheinen läßt, um einen gewissen Wohlstand ermöglicht zu halten, bekäme über Verzichtsleistungen einen Bedeutungszuwachs bezüglich einer gedanklich-fiktiven Teilhabe am Entwicklungsprozess der Technisierung und somit am infrastrukturellen Kulturgut des nativen Lebensraums. Dabei setzt sich die
TApotentielle Geltbarmachung des TAischen Verzichtsleistungsbegriffes aus den beiden Rechtsbegriffen der Unterlassung und des Verzichtes zusammen. Unterlassungsansprüche (aus Vorwürfen gegen den Staat, etwa trotz der Kenntnis über Geldabschaffungs- und amoneTArismische Gewähr[leist]ungsmöglichkeiten geldorientierte Kriminalität zu begünstigen udgl.) und Verzichtsansprüche (gesellschaftszwahngsrationale Akzeptanz von sozial unausgereiften Gesellschaftsverhältnissen udgl.) könnten dann wieder zum Begriff des logischen Verdienstes innerhalb irgendwelcher Leistungsmaxima des Marktes und des Marawelbs führen, wenn dererlei Beziehungen hergestellt und besonders unter der Verhältnismäßigkeit der Technisierung beziehungsweise des technological forcement dargestellt werden würden. Der logische Verdienst wäre allerdings nur ein rechnungstechnisches Faktum zur verrechnungsrelevanten Beachtung des arbeitssurrogativen Wegfalls von Arbeits- und Verdienstmöglichkeiten in einer Zeit, deren technologischer Wandel nicht unbedingt von heute auf morgen zum Bewußtseinswandel für eine hominizialismische Eigentumsakzeptanz eintreten könnte. Das Recht auf Arbeit würde entfallen, man könnte nicht mehr arbeiten, und einen freiwilligen Wille zur Arbeit aus den Köpfen zu bekommen, müsste nicht unbeding einfach erscheinen. So wäre der logische Verdienst ein verrechnungstechnisches Mittel, Besitzverhältnisse aus der geldlosen Annahme von Waren in verzichtsleistungsbegründete Eigentumsverhältnisse umzuwandeln. Gefahren eines Verbraucherklassentums, welches etwa über die Marktgängigkeit irgendwelcher Produkte ausgewägt werden könnte, durch die bloße Verlagerung eines natürlichen Staatsbegriffs in den Sinnbereich eines wirtschaftlich-gesellschaftlichen Pendent mit Leistungsbilanziellen Machtpositionen nach dem Ameisenstaatsprinzip, wären mit einem Eigentumsbegriff verbunden, der ohne eine (temporär?) staatliche Intervention auf dem Gütermarkt konjunkturauswertungs- oder konjunkturprogrammatische Differenzen zwischen Realeigentum, Reallohn, Realwerten usw. und verdrängt-überlagerten Realitäten eines jeweils persönlichen Realitätsbewußtseins beinhalten könnte, deren oder dessen gesellschaftliche Aquivalenz einheitlich von internationalen Konvergenzprogrammen angestrebt zu werden scheint und das Abhängigkeitserscheinungen von geschichtlichen Effekten in einer gegenwärtigen Realität bewiese, die, mit Verschiebungen des Staatsbegriffes im soziologischen Entwicklungsgang von Mensc
H, Maschine und Gesellschaft, zu neuen Erscheinungen wie der sozialdemokratischen Politik im Rahmen realer Machtverhältnisse einhergingen. Individualisation, Personalisation, Individualismus und Personalismus im sozialen Gefüge der Gesellschaft würden von einer weiteren Modifikation des Staatsbegriffes gewährt werden, die auf eine funktionelle Einheit unter der von phänomenologischen Differenzen gezeichneten Einheit des MenscHentums oder der MenscHheit abzielen würde - womit die Fabrik als diesbezügliches Zentrum der Vereinten Nationen eben diese funktionelle Einheit darstellte, mit Hilfe derer das MenscHsein, ungeachtet der Rasse, des Geschlechtes, der Hautfarbe, den Interessen und den Körperverhältnissen überhaupt erst funktionieren konnte, jedoch technologisiert zum Ausdruck gebracht. Entscheidungen, Kompromisse, Zugeständnisse, Selektionsmodi und eine programmatische Logik dienten zwar der Passung an bestehende Gegebenheiten und könnten im soziologischen Technologismus mit der Totsündengefälligkeit eines schlaraffenländischen Daseins konjugiert erscheinen - damit würde dem Staat zwar auch eine Begründung für eine aktive Teilhabe am Technisierungsgeschehen zukommen und ein Grund für die Fabrik unfehlig erscheinen, doch das wäre eine demokratische Angelegenheit des Parteienpluralismusses -, aber die Automation und der Programmatismus, mit dem etwa das Element einer technokratischen Konjunkturprogrammatik oder einer Prädetermination soziologischer Verhaltensweisen zur affinitätischen Vereinheitlichung von Gefallensstrukturen und kybernetischen Entwicklungsrichtungen in das Markt- bzw. Marawelbsgeschehen kommen könnte, würden zur gesamtheitlichen Absicherung freiheitsrationaler Bewegungsmöglichkeiten aus der ungeteilten Kraft unter den Entscheidungsprozessen udgl. blicken lassen können, um zur Formulierung des kategorischen Imperatives der Technisierung eo ipso überleiten zu können. Wenn Entwicklung und Fortschritt auf einen Nenner gebracht werden würden, um eine analytische Funktion des technologienrationalen Wirtschaftswachstums bekommen zu können - oder umgekehrt -, dann stünde das Staatsbegriffsmodifikat eines begriffsimplizit arbeitsprozessesurrogativen, technologiensichernden Produktionismusses auf einer ebensolchen Schwelle zur Gesetzmäßigkeit wie das gesellschaftliche Miteinander im Lebenserhaltungsprozess der Wirtschaft, des Fortschrittes und des Seins als solches. Dabei würde die Fabrik, die hier als das internationale Produktionswerk der Vereinten Nationen gedacht sein soll - ein ähnliches Produktionszentrum aus einer internationalen Unternehmensassoziation würde wieder kartellrechtliche Schwierigkeiten bereiten können und somit gegen die allgemeine Wirtschaftsfreiheit und Chanzengleichheit zwischen den Konstituenten der Weltwirtschaft gehen, während die Fabrik auch die kartellrechtlichen Hemmnisse der Großunternehmenszusammenschlüsse beseitigen ließe -, einen Sicherheitsfaktor in der neutralen Welt einer rechtsprogrammatischen Arbeitsverrichtung darstellen, mit dem auch ein personalismischer Individualismus zu seiner Selbstentfaltung jenseits von Anpassungsprozessen gelangen könnte. Dabei wäre die Fabrik das Eigentum aller MenscHen, während die integrationismische KPWparalyse in Verbindung mit diesem Eigentum zur völligen Preisfreiheit in oder auf dem Marawelb führen könnte. Unter dem Hut der Technisierung wäre dann etwa die Verzichtsleistung, mit den Unterlassungsansprüchen an Unternehmen, keine arbeits- oder personalintensiven Produktionsverfahren zu benutzen, um der Entwicklungen des zivilisatorischen Technologismusses und des Produktionismusses Vorschub zu leisten, ein technologienrationaler Knackpunkt zur Darstellung der Weltarbeitskräfte, die sich, im Bewußtsein des politisch geduldeten Monetarismusses, auch nicht immer aussuchen konnte, von wem und wo sie dechetiert werden sollten oder konnten - in einem technologischen Kräftezentrum, mit dem der geschichtliche Alterungsprozeß einer internationalen Einheit der MenscHheit mit dem weiteren Fortschritt und der weiteren Entwicklung der Vereinten Nationen fest verbunden werden würde. Was jetzt noch konkret die Gefahr eines Unternehmensklassentums beträfe, so würde ein Monetarist zwar entgegnen, daß die internationalen Kapitalstreuungsmechanismen, die Fonsbildungen udgl. eine Kapitalstruktur zu gewährleisten scheinen, mit der keine besonderen Bindungen zwischen Unternehmen und Anlegern beziehungsweise keine mehrgenerationären Bindungen zwischen Kapitalgebern und Kapitalnehmern entstehen müssten, sodaß hier die Geldwirtschaft wieder als eine Art Mittel zwischen Leistungs-, Besitz- und Eigentumsverhältnissen erschiene oder sodaß ein Kapitalgeber getrost Produkte eines mit dem von ihm mitfinanzierten Unternehmen im Wettbewerb stehenden Unternehmens nutzen könnte, bevor vieleicht seine Nachkommen nicht nur auf das von den Vorfahren mitfinanzierte Unternehmen zurückgreifen müssten, um sich ihre Bedürfnisse zu befriedigen. Außerdem wäre über Beteiligungen an Banken eine nahezu konvergentionismische Kapitalverteilung möglich, die über den Faktor Arbeit mit der globalen Kapitalstruktur verbunden erscheinen könnte, denn die Geschäftstätigkeit der Banken wäre ein `Rädchen´ der Kapitallogistik eines Produktionsunternehmens - wenn auch eines, für das der Staat auf geregelten Märkten besondere Vorschriften zu erlassen scheint. Nur hat nicht jeder gegenwärtig oder zukünftig Lebende eine solche Monetaristeneinstellung, und eine Beteilung an Unternehmen im freiheitlichen Sinn des Wortes `Beteiligung´ wäre nur dann möglich, wenn ein jeder Bürger an jedem Unternehmen beteiligt wäre. Und da es im TA keine nennenswerten Kapitalverflechtungen geben könnte, wenn von den geschichtlichen Kapitalstrukren aus der Entwicklungszeit zum TA mal abgesehen werden würde, könnten hier Probleme in den gebrauchsberechtigten Erkärungen der Worte Leistung, Besitz und Eigentum erscheinen, wenn es in der Nachkommenschaft irgendwelcher Leuts zum Wunsch, Produkte eines konkurierenden Unternehmens nutzen zu wollen käme. Deswegen könnte das hominizialismische Fabrikswesen, samt Integration, KPWparalyse, Marawelbbildung und Technisierungssteuer eine Freiheit von bindenden Kapitalverhältnissen der Vergangenheit erbringen, ohne daß die wirtschaftsextreme Auffassung eines wirtschaftsorientierten Klassentums in der Gesellschaft bürgerlich relevant werden müsste. Überdies wäre die Tätigkeit der Fabrik eine Tätigkeit im Rahmen der internationalen Entwicklungshilfe, die auch von Industrienationen mit unausgreiften Sozialverhältnissen genutzt werden könnte, damit sich in einer technologisch amone
TArismischen Welt, die der demokratischen Anthropokratie verpflichtet wäre, nicht wieder und wieder gegen freiheitseinschränkende Zwahngsrationalitäten im soziologischen Miteinander angegangen zu werden bräuchte. Daß der Begriff der freiheitseinschränkenden Zwahngsrationalitäten mit einer zunehmenden Entwicklungshöhe immer abgeflachter, ja, bis ins Absurde gebracht zu werden scheint, sollte im Atomzeitalter nicht unbedingt stören. Entwicklungshilfe und Konvergenz würden überall, wo sich die Integration bemerkbar mäche oder wo sich der mensc
Henrechtliche Anspruch auf Lebensraum verwirklichen ließe, ein völlig neuartiges Weltbewußtsein in Relation zum freiheitsrationalen Leben erbringen - und das mit einem Blick auf die Expansion ins Weltall, für die die Konvergenz bedeuten würde, daß sich einerseits die Entwicklung der Technologien beziehungsweise der Gesellschaften, andererseits die Entwicklung der Staaten dann treffen würden, wenn tatsächlich zu einer Expansion ins Weltall geschritten werden könnte, ohne einige Länder vom allgemeinen Fortschritt fern halten zu müssen, weil die jeweiligen Staatsverhältnisse kein besonderes Entwicklungsgeschehen zugelassen haben würden. Auch die Industrienationen würden zu Entwicklungsländern der Technisierung und der allgemeinen Integration werden. Das Ziel der integrationismischen Entwicklungshilfe wäre dann die unumschränkte Gültigkeit der MenscHenrechte - `unumschränkt´ meint hier eine Gültigkeit, die von den monetären und soziologischen Bedingungen ihrer Einschränkungen freiheitsrational befreit wäre. (Daß man nicht durch fremde Häuser fliegen dürfte, müsste selbstverständlich sein. Daß man aber, mit einem Blick auf die jeweilige Kulturstandshöhe, Geld und Zeit opfern müsste, um sich seine Grundfreiheiten in entwicklungsstandsadäquater Weise erfüllen zu können, ginge zwar aus dem geschichtlichen Werdegang der Technologien hervor, stünde aber im Widersatz zu gefestigten Wohlstandshöhen einer Kultur oder einer Nation. Daß man auch nicht immer und immer wieder von vorne anfangen müssen sollte, dshd. man nicht immer jeden Entwicklungsschritt des Vorläufersystems mitmachen oder durch machen müssen sollte; daß man nicht nur alles, was sich den Augen böte, haben wollen müssen sollte; und daß man nicht nur auf Selektionsmechanismen angewiesen sein sollen dürfte, sondern auch in einer gewissen Unabhängigkeit von der jeweiligen Realität leben können müsste; das ergäbe sich wiederrum aus dem Urheberbegriff, dessen Transformation auf die Selektionsbedingungen des jeweiligen Kulturraumes zur technologienrationalen Scheidung von Fremd- und Eigenleistungen beitrüge. In diesem Verhältnis stünde die Fabrik. Und da das petrarismische Bewußtsein im Kontext irgendwelcher Maximalleistungen nur noch auf den allgemeinen Stand der Technik greifen lassen könnte, um tätig genannt werden zu können, könnte eine individualismische Lebensgestaltung nur noch in der Kombination von bestehenden Dingen erfolgen, die entweder mit einer Nutzung bestehender Unternehmensleistungen einhingehen oder in neuen Unternehmen des somit teils irrationalen Wirtschaftswachstums verrichtet werden müsste. Die KPWparalyse hätte dann eine Preislosigkeit in Folge, die an das irrationale oder werteparalytische Wirtschaftswachstum gekoppelt wäre. Wollte man ein Auto fahren, das die vordere Karosserie von der einen, die hintere Karosserie von der anderen Firma haben sollte, so wäre es, wenn die beteiligten Firmen eine Produktion irrelevantieren würden, unsinnig, eine Garage als Produktionsraum zu mieten oder zu kaufen oder gar - was aber möglich wäre - ein Produktionswerk für dieses eine Auto zu bauen. Mit dieser Tatsache würde etwa die Fabrik zu einem Unternehmen werden, daß zur Produktion aller Technologien und zur Integration aller Technologien in die Bereiche bestehender Wohlstandsverhältnisse arbeiten könnte, ohne die Verneigung vor bestehenden Unternehmen ausführen zu müssen. Und so ähnlich. Dazu würden eben auch die Gründe für das Bestehen der Kartellgesetzgebung zum Bau der Fabrik beitragen können, während dann dieses Gesetz zugunsten der vollständigen Wirtschaftsfreiheit paralysierbar wäre, wenn damit wiederrum eine geregelte Rohstoffversorgung der Fabrik - vor allem wohl die Versorgung mit Öl - gewährleistet bleiben könnte. Da aber die Fabrik das Eigentum der MenscHheit wäre, wären Rohstofflieferungsverträge auf der Basis völkerrechtlicher Verträge die 1. Schritte zum Weltfriedenswerk der fabrizierenden Vereinten Nationen.) Dessen ungeachtet bliebe Besitzmäßigkeit in progressiven Eigentumsbildungen oder -entwicklungen temporär qualitativ real, da gegenläufige Entwicklungen zwischen Realleistungen und Realverdienst, unter Beibehaltung urkapitalismischer Werteverhältnisse bzw. Wertmaßstäbe und Leistungsrelationen, nur schrittweise in eine normale, socialengineeringsgestützte Betrachtungs- oder Anschauungsweise der monetär-gesellschaftlichen Verhältnisse aufgenommen werden würden, beziehungsweise aufgenommen wurden - wie sich am Verhältnis zwischen Verdienssteigerungen und der technologischen Verrichtung der Arbeitsprozesse erzeigen lassen könnte -, oder da ein technologisches Bewußtsein in das Kulturgut eines Staatsproduktes ähnlich einbringbar erschiene wie die internationale Herausbildung umfangreicher Rechte- und Gesetzesstrukturen. Auch im persönlichen Redukt könnte der mensc
Henrechtliche Flächen- und Bodeneigentumsanspruch als Grund für eine ledigliche Besitzartigkeit des Reduktes betrachtet werden, wenn nicht dynastische Verhältnisse damit verbunden werden könnten. Eine lebenslange Besitzmäßigkeit allerdings wäre wieder ein persönliches Eigentum, wenn die vollständige Verfügungsgewalt - etwa BGB § 903 - im Rahmen der menscHenrechtlichen Anspruchserfüllung mit gewährt werden würde. Dabei könnte das Vererbungsrecht mit einbezogen sein, solange nicht mit jeder neuen Generation ein vollständiges Redukt zum jeweiligen Familienbesitze dazu käme, welches nicht der Lebensraumreduktion in agglomerativen Verhältnissen zu Opfer fiele - je größer der angestammte Besitz wäre, desto kleiner müsste das neue Redukt ausfallen, wenn auf den Familienbesitz nicht zugunsten eines ungeschmählerten Reduktes verzichtet werden würde. Aber auch das innerstädtische Redukt in der Art einer Eigentumswohnung udgl. würde Abzüge von der ursprünglichen Fläche haben, denn die Nutzung von Straßen, Plätzen udgl. beziehungsweise die bestehende(n) Infrastruktur(en) würde(n) Abzüge erforderlich erscheinen lassen - weswegen das Redukt hier und jetzt Redukt heißt, während der zugrundeliegende Prozess die Lebensraumreduktion wäre. Die Lebensraumreduktion wäre bereits mit Eigentumsverringerungen zur Wohlstandssicherung aus den bestehenden Gesellschaftsverhältnissen verbunden, dadurch, daß eben die bestehenden Strukturen und Verhältnisse in die Verrechnung zum Lebensraumredukt einbezogen sein würden, wofür man wiederrum die Straßen benutzen, Parkanlagen genießen und Fußgängerzonen durchschländern könnte, ohne Maut oder Steuern, Gebüren oder Eintrittspreise entrichten zu müssen.
EXKURS:
Das Kaspar-Hauser-Theorem (Hominizialismisches Marawelbtheorem des hominizialismischen Konsums - auch: Petra-Theorem)
Kaspar Hauser war der Halbsproß einer Adelsfamilie, den man die 1. zwanzig Jahre seines Lebens in einem Verließ leben ließ und für den Rest seines Lebens zur witzigen Spielfigur Adeliger und Reicher machte. Nach seiner Kerkerzeit wurde er raus gelassen, bekam schöne Kleidung, eine anständige Bildung und durfte in den höheren Adelskreisen verkehren, wo er sich sehr über seine 1. Errektion wunderte. Nanu? Käme hier der Marx’sche Fetischcharakter der Waren zur Geltung, so wäre schon fast das gesamte Theorem erklärt. Das KasparHauserTheorem soll einen Bezug zwischen der Gegenwart, der Technisierung, der Gesellschaft und dem Marawelb herstellen, womit das K-H-Theorem eine technisierungs- und technologienrationale Lebenseinstellung der soziologischen Mensc
Hheit zu fundieren versucht, die, als eine technologische Verbindung zwischen den MenscHenrechten und dem Naturrecht einer (erdischen) Person, die marawelbsche Bedürfnisbefriedigung als ein soziokulturelles Verrechnungsergebnis aus der integrationismischen Verrechnung der 1. TAstufe betrachten ließe. Mit der Orientierung zum Marawelb besteht im KasparHauserTheorem eine naturrechtliche Scheidung zwischen dem persönlichen Begehr und den strafrechtsrelevanten Beanspruchungen der persönlichen Bedürfnisbefriedigungsmittel, sodaß die niederen Instinkte, im Fall eines gewaltsamen Durchbruches, weiterhin für psychiatrische Aufgabenbereiche petrarelevant bleiben würden, wenn das persönliche Naturrecht eines MenscHs mit dem persönlichen Naturrecht eines anderen MenscHs zur Untergrabung oder Übergehung von Persönlichkeits- und Freiheitsrechten führen würde. Das Recht auf eine körperliche Unversehrtheit, auf Entscheidungsfreiheit usw. würde somit ebenso eine Gewährungsangelegenheit sein wie die integrationismisch-sukzessive AmoneTArisation, die Arbeitsentbundenheit und die Technologien, beziehungsweise die Technisierung, das Marawelb und die MenscHenrechte. Dadurch erscheint das technologische Naturrecht einer soziologischen Gruppe als eine Art (techno)soziologischen MenscHenrechts, welches das soziologische Lebenserhaltungssystem der technologischen Gesellschaft sämtlicher Staaten für eine (techno)soziologisch-menscHenrechtliche Handhabung der Bedürfnisbefriedigung und der kulturstandsrechtlichen Eigentumsverhältnisse gefügig gemacht und eben auf die Stufe des technokulturellen Naturrechts unter den Gewährleistungsmöglichkeiten der VN gesenkt hätte - der Hohe Kommissar für MenscHenrechte hätte hiermit einen weiteren Ermessensbereich für Unklarheiten im Harmonisierungsprozeß innerhalb des Fabriks- und Marawelbfunktionalismusses. Kulturstands-, Industrialisierungsstands- und Technologisationsstandshöhen könnten, verbunden mit den
KPWparalytischen Entwicklungsschritten der TAisierung, als konventionelle Grundvoraussetzungen für ein geregeltes Mit- oder Nebeneinander in einem bestimmten Gebiet, einem bestimmten Kulturkreis oder auf der gesamten Erde betrachtet werden. Und wenn die Werte ersteinmal abgebaut sein würden, sodaß negative Vergleichsmöglichkeiten nicht mehr statt haben könnten oder nicht mehr statt zu haben bräuchten - so wäre der Wert der Freiheit lediglich in Gefangenschaft oder mit Blick auf die Möglichkeiten in der Gefangenschaft abschätzbar -, dann hätten Naturrechte, die etwa zur selbstbestimmten Begehrsbefriedigung des eigentümlich-persönlichen Habenwollens tendieren ließen, und MenscHenrechte einen gemeinsamen Nenner mit einem Technonaturalismus, der die Befreiung der MenscHheit von widernatürlichen Zwähngen soziologisch kultivürte. Dabei meint `soziologisch kultivürte´ die Marawelbherbildung aus der Integration, der Technisierungssteuer und den technosoziologisch-menscHenrechtlichen Eigentumsansprüchen für das persönlich-individuelle Redukt. Leistung, Besitz und Eigentum würden in der zukünftigen Gegenwart vergangenheitsrational zu einer Einheit verschmelzen, die für individualismische Entwicklungen bis zum Endpunkt der humanologisch-technologischen Entwicklung offen sein und bleiben könnte - auch der individualismische Stellenwert eines jeden Mensc
Hs in dieser Welt, zu dessen Ontogenese auch das unumschränkte Nutzen von Gütern des persönlichen Begehrs gehören müsste, bevor oder während die Nullwertdoktrie den Leistungsbeweis für die Technisierung erbracht haben würde. Dabei könnten verrechnungsgesetzte Faktoren technologischen Produktionismusses, wie logische Arbeit, logische Leistung und logischer Verdienst, für die individuellen Leistungsentwicklungen behördenrelevant werden - was etwa für die Sozialpolitik einen gewissen Entwicklungsprozess aus den Gründen für Rationalisierungsschutzverträge ebenso ergeben könnte wie eine preisparalytische Kostennullierung in einer Eigenleistungswerte verrechnungstechnisch entgrenzten Selbstkostengesellschaft, mit der auch das Marawelb umzugehen gehabt haben würde. Dabei und danach würden Leistung, Besitz und Eigentum eben in dem geschichtlichen Entwicklungsprozess vom Marawelb eine funktionalismische Einheit finden können, mit der die Technisierung als eine Art soziologisches Korrelat der phylogenesischen Entwicklung der MenscHheit betrachtet werden könnte, um durch den ontogenesischen Konsum Leistungen außerhalb des allgemeinen Standes der Entwicklung - also Neuleistungen - findbar zu machen - soweit das möglich wäre. -334 Ein `Kaspar Hauser´ könnte sein Loch verlassen, fände ein funktionierendes Marawelb vor und dürfte sich mit der Selbstverständlichkeit eines Kindes bedienen, das zum 1. Mal ein Geschäft betritt, sich die ihm gefallenden Dinge aus den Regalen nimmt und seiner Mutter in den Einkaufwagen legt. Jetzt gäbe es damit aber keine gesetzlichen Schwierigkeiten, denn der TA wäre real.
... RECHT UND GESETZ
Es soll Leute gegeben haben, die der Meinung waren, daß Gesetzessysteme der beste Vergleichsmaßstab für interkulturelle Zivilisationsstandsvergleiche wären. Naja. Recht und Gesetz könnten als entwicklungstechnisch erarbeitete Güter eines Volkes bezeichnet werden. Recht und Gesetz sollen hier ausschließlich als ein gesamtstaatliches Phänomen betrachtet werden, das nach einer Einzelfallwahrnehmung von der geteilten oder ungeteilten Zentralgewalt des Staates in die Gesellschaftsrealität aller Staatsbürger gebracht worden zu sein scheint, um ein geregeltes Miteinander gewährleisten zu können. Gesetze erscheinen als verbindliches Gemeineigentum einer Nation, das gleichsam einen Schluß auf den Organisationsgrad zuläßt, wenn Gesetzessysteme in einem Systemvergleich herangezogen werden würden. Daß zwischennationale Unterschiede in den Gesetzessystemen zu bestehen scheinen, erscheint für die technologische Rechts- und Gesetzesauffassung von einer gewichteten Bedeutung zu sein, denn die internationale Gültigkeit rechtlicher Normen, wie auch technischer Standards in der konventionellen Nutzung arbeitssurrogativer Technologien könnte besonders im
TAkooperativen Harmonisierungsgeschehen aller Nationen eine Rolle spielen, wenn es bei der fabriksgestützten Harmonisierung von Ländern mit unterschiedlichen Infrastrukturen, unterschiedlichen Sozialprodukten und verschiedenen Staatsorganisationen ginge. Im Zustande des technologischen Amone
TArismusses könnte man wohl allgemein davon ausgehen, daß eine Vielzahl der Gesetze algorithmische Charaktere haben, weil es keine Arbeit gäbe. Bürgerliche Gesetze wären wohl kaum zu technologisieren, ohne eine neue Art MenscH zu schaffen. Aber nahezu alle anderen Gesetze würden einer technologischen Modifikation unterliegen oder gar einer technologischen Abschaffung anheimfallen beziehungsweise anheimgegfallen sein. Da es weder Arbeit noch Geld gäbe, könnte es weder Arbeitsgesetze noch Steuergesetze geben. Der Staat würde für den nebenrechtlichen Selbsterhalt fabriklich tätig sein, und das gälte für die Entwicklung und Erhaltung der Infrastrukturen, wie vieleicht auch für die Entwicklung und das Bauen von Kriegsgütern. Mit der Ausnahme von freiheitlich-individuellen Kriegsmittelnutzungen, würde aus der staatlichen Selbsterhaltungstätigkeit das Recht eines jeden Bürgers folgen, diese Infrastrukturkomponenten kostenlos nutzen zu dürfen, denn schließlich wäre die staatliche Tätigkeit nach den hominizialismischen Gesichtspunkten aus dem Steuersystem hervorgegangen, sodaß keine Veranlassung mehr bestände, Gebühren und dergleichen bestehend zu halten. Für Gebührenordnungen bestände folglich auch kein Bedarf. Und wie sich die difflationismische KPWparalyse auf das staatliche Finanzwesen mit der staatlichen Haushaltsgesetzgebung erzeigen würde, dürfte sich mit Blick auf das Marawelb oder mit Blick auf die Unmöglichkeit, ein Steuersystem aufrecht zu erhalten, quasi von selbst erzeigen. Der Grad der Technisierung wäre hierbei selbstverständlich ein ausschlaggebender Punkt für die Komplexität der Steuerabschaffung. (Bestünden etwa im staatlichen Bildungswesen keine Interessen, Maschinen als Lehrkräfte einzusetzen udgl., so würde sich hierbei der jeweilige Stand vernünftsorientierten Bildungsverhaltens auf die Zeit der AmoneTArisation auswirken beziehungsweise die zweit TAstufe verlängern.) -334 Für das weitere Verständnis der TAischen Rechts- und Gesetzesbetrachtung ist vorallem die Vorstellung bedeutsam, daß alle Arbeitsprozesse technologisiert wären. Das hieße zum Einen nicht nur das Nichterfordernis von Mitsprachegesetzen, Tarifverträgen, Rationalisierungsschutzabkommen und betriebsverfassungsgesetzlichen Organisationsvorgaben im Sinn der gewerkschaftlichen Tätigkeiten, sondern die Tatsächlichkeit, daß eben kein MenscH mehr zu arbeiten hätte und daß eben Maschinen sämtlichen Arbeitsprozesse verrichten würden, sodaß Gesetze als arbeitsprogrammatisches Input oder sogar als arbeitskybernetisches Output gewertet werden könnten. Straßenverkehrsgesetze für die Steuerung von Transportern, Zollgesetze für die technische Regelung des zwischenstaatlichen Güterversandes, umweltgesetzliche Regelungen für die maschinentechnische Anlegung von Unternehmen, Gewerbeparks udgl., baugesetzliche Steuerungskomponenten bei der maschinellen Dirigation von Bauplanungs- und Baumaschinen, gewerbegesetzliche Einrichtungsvorgaben für öffentlich genutzte Gewerbeeinrichtungen udgl.. Daß dann selbstverständlich noch die konkreten Verfahrensweisen für die maschinelle Verrichtung von Arbeitsprozessen eingespeist werden müssten (`Kellenputzprogramme´, Materialprüfungsvorkehrungen udgl.), bräuchte wohl nicht extra erwähnt zu werden. Wichtig wäre aber, daß die Maschinen gesetzlich einandfrei arbeiten könnten. (Würde eine Maschine beispielsweise ein Unternehmen planen oder sollte eine Maschine ein Unternehmen bauen, und vieleicht sogar fremdländisches Baumaterial in Verwendung zu ziehen haben, dann müssten nicht nur die konkreten Planungs- und Bauprogramme installiert, sondern die gesetzlichen Rahmenvorschriften ebenso enthalten sein und berücksichtigt werden, wie etwa die papiernen und digitalen Frachtunterlagen bei der automatisierten Einführung der fremdländischen Baumaterialien. `Geschäftsführungsprogramme´ würden dann die Sache vervollständigen, wenn das Unternehmen ersteinmal gebaut sein würde.) Gesellschaftsrechtliche Gesetze wie das Aktiengesellschafts- oder GmbHgesetz bräuchte es mit Blick auf die grundlegenden Kapitalverhälte nicht mehr zu geben. Lediglich dann, wenn sich irgendwelche Leute bodenrechtlich zusammentun wollen würden, um ein Unternehmen in boden- und patentrechtlicher Teilhaberschaft zu errichten, ohne dafür eine BodenFlächenHinwendung vom Staat oder von irgendwelchen Privatleuten anzunehmen. Inwiefern sich auf der 2. Stufe der TAentwicklung bankliche Kredite zum Boden- und Flächenerwerb nutzen ließen oder auf der 3. Stufe unternehmerische BodenFlächenHinwendungen gegen Beteiligungen gängig sein könnten, wäre eine Frage der allgemeinen Wirtschaftsfreiheit und eine Sache der Kapitalverwendung auf der 1. und 2. Entwicklungsstufe. Bankunternehmen könnte es ansonsten auf der 3. TAstufe nicht mehr geben. Und dann etwa BodenFlächenEinheitsbanken nach den AGgesetz mit privaten Boden`einzahlungen´ zu errichten, wäre ein Unsinn, der seinesgleichen nur in politischen Aktionen im Sinn gruppentheoretischer Staatsgründungen und dergleichen haben könnte. Denn rein wirtschaftliche Gründe sollten in dieser Zeit bereits völlig irrelevant sein. Handelsgesetzliche Willenserklärungen blieben vorhanden, nur daß das Marawelb eben ohne Geld funktionieren und eine drittermige Leistungsverrechnung in der Lebensraumrechnung zur Anwendung kommen könnte, damit ein Unternehmer trotz des geldentbundenen Marawelbes einen unternehmerischen Erfolg haben könnte. Ansonsten ließe sich sagen, daß alles kostenfrei zu haben wäre. Auch die Produktionsmittel seines Unternehmens. Die Amone
TArisation würde hier Zug um Zug verlaufen sein, nur daß die Frage zu klären gewesen sein würde, auf welcher Weise sich der Flächen- und Bodenzuwachs im 3. Term des Produzentens bemerkbar machen konnte, denn es würde es würden 2 Möglichkeiten bestehen bestehen: Die bodenorientierte und die flächenorientierte. Das soll heißen: Eine Leistungsverrechnung gegen Boden oder eine Leistungsverrechnung gegen Flächen in irgendwelchen Gebäuden, für die es dann Ausweise geben könnte. Deswegen würde sich für das Handelsgesetz nicht viel ändern. Der geschäftliche Verkehr zwischen den Unternehmen könnte rein technologisch ablaufen, Eigentumsvorbehalte könnte es mit Blick auf die Passage `bis zur endgültigen Bezahlung´ nicht mehr geben, Garantieansprüche blieben ebenso selbstverständlich wie die vertragsfreiheitliche Ausgestaltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen. Nur würden eben sämtliche Geschäftsvorfälle technologisch beziehungsweise technologisch wert(e)los ablaufen können. Angefangen bei irgendwelchen Bestellvorgängen bis hin zur Auslieferung am Erfüllungsort. Zeitliche Abnahmeverzögerungen und Güterverderbs infolge Abnahme- oder Annahmeverzögerungen würden dann schlimmstenfalls beim Richter landen, aber eine Entschädigung könnte es nicht mehr geben und menscHliches Versagen wäre nur im Fall irgendwelcher Programmfehler angebbar. Der Schuldige würde seine Strafe bekommen, aber da es weder bei der Güterherstellung noch bei der Güterauslieferung Kosten und andere monetäre Risiken gegeben haben würde, ließe sich nicht mehr von einem Verlust sprechen, der mit Geld vergütbar sein könnte oder vergütbar zu sein bräuchte. Bei den Prozessordnungen sähe die Sache nicht viel anders aus. Ein Informatiker und ein Kybernetiker könnten sagen, daß die Rechtsprechung eine durchaus schlüssige Angelegenheit wäre, wenn die Rechtzusprechung genauso prozedural erschiene, wie die geschaffene Gesetzmäßigkeit aus dem Recht, eine programmatikwirksame Einteilung in erlaubte und unerlaubte Handlungen erbracht zu haben, erschiene - bis hinab in die richtliniären Verhaltensvorgaben bei sachlichen Unschlüssigkeiten in bestimmten Anwendungen paragrafierter Normen, (die man vieleicht aus der steuerlichen Handhabung kuppelproduktionismischer Betriebstätigkeiten gekannt haben konnte). Klage, Verfahrensweisen bei der Zustellung gerichtlicher Dokumente, Gerichtsterminierungen und Rechtsprechung wären roboterische Gegenstände bei der Prozessdurchführung, die weitgehend ohne mensc
Hliche Tätigkeiten ablaufen könnten. Der Kläger und der Angeklagte wären davon selbstverständlich eine Ausnahme, wenn es sich nicht um rein maschinentechnologische Vergehen oder Strafttaten handeln würde. Das Thema Gewalt ließe sich zwar ebenfalls mit roboterischen Sicherheitsmaschinen beantworten, wäre aber wohl erst in den späteren Phasen der 2. Entwicklungsstufe wirklich thematisierungswürdig, weil immernoch die Gesundheit des MenscHs im Vordergrund zu stehen hätte. Und eine Maschine zu bauen, die das Tonfa, eine Schußwaffe und Handschellen wie ein gelernter Polizeibeamter benutzen könnte, scheint mit schwereren Anforderungen als beim Bauen eines Schachcomputers verbunden zu sein. Was sich in rechtlich-gesetzlicher Hinsicht sonst noch aus der Arbeitsabschaffung und aus der Amone
TArisation ergäbe, wären etwa die Abschaffung von Beamtengesetzen, die verrechnungstechnologische Modifikation vom Mietrecht und Grundstücksrecht (Mieten gäbe es genaugenommen nicht mehr, da der TA mit dem BodenFlächenEigentum Eigentumsverhältnisse in Sachen Wohnraum erbringen könnte, doch wäre ein zeitweiliges Wohnen in mietshausähnlichen Wohnungen denkbar, die Erbringer von Neuleistungen in den von irgendwelchen BodenFlächenAusweisen dargelegten Größenverhältnissen und Nichtleistungserbringer ohne derartige Ausweise beziehen könnten, wenn die Hotelbranche dafür keine Möglichkeiten geschaffen hätte oder wenn man sein BodenFlächenEigentum höherfrequentiert von Stadt zu Stadt verlegen wollen würde - BodenFlächenAusweise wären nur für Neuleistungsproduzenten erforderlich, denn bei allen anderen Leuts gälten schlichtweg die 1. und 2. termigen BodenFlächenVerhältnisse aus der Lebensraumrechnung, relativiert durch den über die Körpergrößenangabe in herkömmlichen Ausweisen ermittelbaren Propfaktor), die Verunnötigung der Sozialgesetze (die Integration und die KPWparalyse würden eine soziale Absicherung erbracht haben, die infolge der allgemeinen Preislosigkeit und Arbeitssurrogation keine Renten mehr zu kennen bräuchte, keine Kranken-, Unfall-, Kfz-, Betriebs- und Schadensversicherungen erforderlich erscheinen ließe, Sozialhilfe als marawelbischen Unsinn abgetan und Kindergelder, Versorgungsgelder, Arbeitslosengelder, Übergangsgelder udgl. eben als nicht mehr erforderlich hätte - Einrichtungen wie die BfA und die LVA könnten einen difflationskonformen Konkurs anmelden und dicht machen) und vergaberechtliche Angelegenheiten, die auf die staatliche oder kommunale Selbsterhaltung bezogen wären (wenn irgendwelche Gemeinden orts- oder gemeindeansässige Vertragsparnter nutzen wollen würden, um eine gemeinschaftsadäquate Kommunalität in staatlichen Relationen zum Markt aufrecht zu erhalten, dann sollten dem wettbewerbsverzerrende Erscheinungen nicht unbedingt entgegenstehen - was bei einem Leistungsanbieter einer Gegend gegeben wäre, bei zwei Unternehmen derselben Branche aber bereits zu renommismischen Präferenzen des beanspruchten oder verdingten Unternehmens führen könnte, sodaß nun entweder gesagt werden müsste, daß der Staat beim 1. Anbieter bleiben oder eben für sich selbst produzieren müsste, solange damit wiederrum keine staatsrenommismischen Einbußen verbunden erschienen; renommismische Einbußen, die übrigens auch dem hier im TA angedeuteten internationalen Produktionswerk nachgesagt werden könnten, wenn es an den gewährungstechnisch-integrationismischen Nachbau von Technologien ginge, deren Erfinderunternehmen nicht am Aufbau des Werkes, an der Produktion oder in der gewährungspolitischen Festigung der unternehmenspolitischen Zielsetzungen der Fabrik beteiligt wären). Es gäbe recht viele Gesetze, die vom TA in Modifikation oder Abschaffung gezogen sein müssten. Die unternehmenspolitischen Zielsetzungen hätten mit der integrationismischen Technisierung und somit mit der TAisierung zwahngsläufig etwas zu tun. Deswegen befände sich nach dem hierigen Kontext ein Harmonisierungsausschuß im organisatorischen Gesamtrahmen der Fabrik, dessen Aufgabe die internationale Abwicklung der Rechts- und Gesetzesmodifikationen wäre. Die Harmonisierung beträfe die internationale Rechtssystematik und erschiene bestrebt, die für die Durchführung der arbeitssurrogativen und amone
TArisierenden Integration beziehungsweise die für die Marawelbsentwicklung erforderlichen Maßnahmen vollziehen zu lassen, um damit rechtlicherseits etwa das zu schaffen, was in wirtschaftspolitischer Richtung mit Konvergenz bezeichnet wurde. Es ginge damit also um die wirtschaftliche, technische und arbeitssurrogative Passung der internationalen Rechtssysteme an die für ein technologisch amoneTArismisches Miteinander auf dieser Erde erforderlichen Normen und somit um ein Völkerverständigungsproblem das sich - soweit es diese Gesetze in anderen Ländern so oder in vergleichbarer Weise gäbe - mit den TAdendentiellen Modifikationen und Abschaffungen der vielen Einzelgesetze zu befassen hätte - in Ländern mit weniger entwickelten Rechtssystemen wären die Passungsszenarien ans erforderliche Gesetzessystem keine Modifikationen und Abschaffungen, sondern die Einführungen der für die TAisierung umnovellierten Gesetze, die im Sinn der monetarismuszwahngsläufigen Internationalität der Fabrik rechtsphänomenologische notiones communes werden sollten, um in Sachen Arbeitssurrogation und AmoneTArismus etwa das in das TAisch neue Weltbewußtsein bringen zu können, was die MenscHenrechte für die menscHliche Selbstverständlichkeit in einem Sein auf dieser Erde zu sein scheinen. Von der allgemeinen Erklärung der Mensc
Henrechte ausgehend, ließe sich zunächst einmal behaupten, daß das Recht auf Arbeit und gleichen Lohn (Art.23) direkt zur Fabriksphänomenologie, zur Finanzierung der Fabrik und zur Fabrikstätigkeit überleiten könnte, weil mit dem Entschluß zum TA die technologische Arbeitssurrogation auf internationaler Basis erfolgen könnte und dieses MenscHenrecht technologisch nicht mehr in Erfüllung gebracht werden könnte. Sobald aber die wirtschaftliche Lebenserhaltung unmittelbar mit der Arbeit in Verbindung stünde, während die Technisierung diese Möglichkeiten alternativenbietend verhindert, könnte dieses unerfüllte Rechtspostulat, vieleicht in Verbindung mit den Rechten auf Rechtsgleicheit, soziale Sicherheit, soziale Betreuung und Freiheit des Kulturlebens, mit zur gewährungstechnischen Absicherung aller Arbeitssurrogationstechnologien herangezogen werden, weil schon allein der Stellenwert, der diesen Rechten im soziologischen Kontext eingeräumt wird, auf eine Bedeutsamkeit dieser Rechtspostulate schlußfolgern ließe, von der ab sich das Wohl oder Unwohl eines Leuts absehen lassen könnte, während die Verantwortung für ein arbeitsabstämmiges Wohl, das imzuge der Technisierung in ein technologisationsabstämmiges oder marawelbsabstämmiges Wohl überwechseln könnte, trotz des Rechtspostulates nicht auf die Einzelunternehmen eines Staates abgeschoben werden dürfte - was als Mutterprinzip bezeichnet werden könnte. Aus ähnlichen Gründen heraus, könnte man aber auch nicht die Technologienschöpfer in den Verantwortungsbereich für den weltweiten Prozess der Arbeitssurrogation bringen, denn Angebot und Nachfrage schienen stets zweiseitiger Willenserklärungen bedurft zu haben. (Im alten Griechenland sollen die Gewerbebetriebe nicht ausgereicht haben, um allen dortigen Staatsbürgern eine Arbeitsstelle bieten gekonnt zu haben. Deswegen verliefen die 1. Staatengründungen dort da, von woher die vieleicht gekommen waren, nämlich im Chaos. Und im neuen Deutschland konnte man zwar arbeiten und sich geldlich im Sozialsystem absichern, aber nach einem Arbeitsunfall war die Chanze, beim selben Arbeitgeber weiterarbeiten zu können, trotz Rehamaßnahmen, sehr klein.) Wenn Arbeit nun nicht nur eine `soziale Pflicht´, sondern eine soziale Selbstverständlichkeit wäre, die einem Wohlstand und eine sichere Zukunft ermöglichen soll, und nun eine technologienkonsequente Technisierung realisiert werden würde, die sogar mit einem politischen Hintergrund vollzogen werden könnte, dann würde in diesen Rechten gleichzeitig der Keim für gemeinschaftliche Pflichten im Sinn eines soziologisch-produktivismischen Imperatives enthalten sein, die mit der allgemeinen Absicherung des Systemfunktionalismusses betraut sein müssten, ohne daß es nun wieder einzelne Unternehmen wären, die die Verantwortung für das gesamtheitliche Funktionieren vieleicht in ihren Garantiebedingungen zur Schau zu tragen hätten. Selbst oder gerade dann, wenn in den Sklavengesellschaftsformen der Gegenwart nur noch ein Dienstbüttel zur Aufrechterhaltung eines Gesellschaftsdualismmusses zwischen Poduzenten und Kapitaleignern bestünde, der in Bankengestallt zur Trinität der sozialtraditionellen Dummheit bestünde. Arbeit des Kapitals würde immernoch eine Arbeit vor der Gedankenhure Iuno Moneta sein, die die geschichtlichen Phänomene der Sklaverei vor dem Geld oder vor der Tradition von gruppentheoretischen Erscheinungen wie Klassen, Typenverbänden udgl. im gesellschaftsinternen Entwicklungsprozess beibehalten hielten, wie etwa die Notwendigkeit mit wie auch immer gehöhten Dividenden unterhalb des Geldesabsurditätsniveaus leben zu müssen. Aber wenn man in der Entwicklungslinearität Roms lebt, dann muss man sich nicht verwundern, wenn Dummheit ein Zeichen der Stärke des Mensc
Hseins ist. Dummheit war stets das Mittel zum Schutze der Intelligenz. Jedenfalls bei Blödmännern und Schwächlingen. Blablabla! Das Rechtssystem des TAs wäre ein weitgehend internationales System, das aus völkerrechtlichen Vereinbarungen und Abkommen entständlich erscheinen könnte, weil die internationale Fabrikstätigkeit samt Kooperationsrat und Harmonisierungsausschuß auf eine weitgehend einheitliche Abregelung der für die integrationismischen Ziele der Arbeitssurrogation und der Geldesabschaffung abgezielt haben würde. Die Internationalität dieses Systems ergäbe sich aus der quasischen Unmöglichkeit, einen nicht autarken Einzelstaat oder ein nicht autarkes Staatensystem technologisch zu Amonetarisieren. (Heißt es im Buch `Nationalsozialismus´ von Petroschek osä. der Entwicklungssukzessivität des Sozialismusses gemäß, daß es stets 2 Staatssysteme zum gegenseitigen Systemvergleich geben sollte, so könnte das im Fall des TAs angezweifelt werden, wenn es sich bei diesen 2 Systemen nicht um völlig autarke Staaten oder Staatensysteme handeln würde, denn der Monetarismus, von dem ab sich der TA entwickeln ließ, wäre ein wirtschaftszweckrationales Medium, welches zum Internationalismus etwa so stünde, wie sich das Weltwährungssystem in Relation zu den mensc
Henrechtlichen Niederlassungs- und Reisefreiheiten innerhalb eines Staates oder zwischen den Staaten zu befinden scheint. Der Wirtschaftsverkehr zwischen beiden System und das dadurch intersystemische Geldwesen aus der monetarismischen Überbrückung des Naturaltausches, mit dem im 2SystemeSystem zumindest das Geld nutzende System kaum etwas Vernünftiges anfangen könnte und das einem rationalen Außenhandelsverhältnis im Wege stünde, könnte als ein deduzismisches Ansatzgeschehen herangezogen werden, um ein einheitliches System in Darstellung zu bringen. Ein solches wäre der TA beziehungsweise die amoneTArisations- und sogar noch die monetarismusrationale Internationalität des technologischen AmoneTArismusses - die Internationalität des TAs wäre also weder imperialismisch, noch größenwahnsinnig oder eine nationalökonomische Zwahngserscheinung zur politorientierten Entbindung von lebensraumgebundenen Wirtschaftsschwierigkeiten und nationalen Überlegen- und Unterlegenheitsphänomen im Nebeneinander verschiedener Staaten - also kein wirtschaftsideologisches Äquivalent von Kriegserscheinungen -, sondern schlicht eine logische Entwicklung aus den beiden Produktionsfaktoren Technik und Geld. Und eben eine Entwicklungsrichtung, die diese Faktoren zur wirtschafts- und politphänomenologischen Internationalität des TAs erachten ließe.) Das MenscHenrecht wäre dabei eine gewisse Art rechtlicher Basis, die als die besagten notiones communis das Fundament für eine neue demokratisch-anthropokratische Weltordnung geben könnte, die die angedeuten Rechtsmodifikationen und Geetzesabschaffungen in einem technologienorientierten Rechtsbundsystem haben könnte, das auf der internationalen Harmonisierung der politischen Strukturen aller Staaten aufbauen könnte. Die Harmonisierung, die sich aus der Notwendigkeit der organisatorischen Durchführung der Technisierung und der AmoneTArisation ergäbe, würde den bloßen Rahmen einer Konföderation übergehen beziehungsweise eine quasische Konföderation errichten lassen, die aufgrund der Technologienverbundenheit oder aufgrund der gesellschaftlichen Folgen dieser Technologienverbundenheit schon fast eine freiheitliche Gesellschaft auf der Erde konstituieren könnte, deren Grenzen nur noch proforma zur geschichtskontinuitätischen Kennzeichnung eines einstmals bestimmten Kulturkreises da zu sein bräuchten. Daß hierbei die Kriminalität wiedermals ein Faktor wäre, der ein freiheitliches System ins Schwankeln bringen könnte, nämlich dann, wenn etwa Drogenschmuggel oder der Schmuggel von Produkten der Gefahrenstoffverordnungen das allgemeine Vertrauen in das freiheitliche Weltgesellschaftssystem hinterlaufen würden oder wenn Kriegsbestrebungen aus allgemeinwirtschaftlichen oder einzelunternehmerischen Gründen hervorgehend zur einzelstaatlichen Abgrenzung von anderen Staaten ernötigen würden, hieße nur eine neue Gewichtung auf adäquate Maßnahmen und Technologien zu erbringen, nicht unbedingt aber den Zerfall des Systems zu forcieren - was beim Schmuggel selbstverständlich, bei Kriegsbestrebungen hinwiederum im VNsystem leicht verständlich erschiene. Recht und Gesetz im TA wären ein Produkt der politischen Entwicklung technologischen Amone
TArismusses, sodaß in der Entwicklung zum TA ein integrations-, KPWparalyse- und difflationsssynchroner Umwälzungssukzess in Staat und Gesellschaft zu verzeichnen wäre, der im Bereich der Staatstheorien oder Politideologien eine Art Wurzel hätte, von der ausgehend eine Bündelung von Gesellschafts- beziehungsweise Wirtschaftsideologien mit einer TApolitischen Politideologie erfolgen würde, die als Bindeglied den Marx’schen Begriff der Politökonomie verstehen ließe, ohne gleichfalls den Kern jedweder Politik - den Krieg oder die Kriegsführung im nationalen Interesse - in eine strategische Ökonomie oder strategische Ideologie zu manövrieren, mit der oder durch die vieleicht das Stufenprogramm der TAentwicklung interpretationsgegnständliche Zerheischungen zu erleiden hätte. Die gesellschaftliche Verständigung auf die KPWparalyse, auf die Herausbildung des Marawelbs aus dem innermärktischen Wettbewerb der Leistungsverrechnungssysteme, der Bau der Fabrik und die integrationismische Tätigkeit zur KPWparalytischen Arbeitssurrogation - international - wären einige der TAorientierten Seme des TApolitisch verwendeten Wortes Politökonomie beziehungsweise die Hauptphänomene in der technologisch realen Entwicklung des TAs. Daß unter wirtschaftspolitisch bemaßstabten Zielsetzungen der TApolitik eine Politökonomie über die Möglichkeiten von legislativen, judikativen und exekutiven Zentralgewalten gar in eine Politiksökonomik oder Politikswirtschaftlichkeit zur politischen Realisierung des TAs interszedieren könnte, damit eine Wertung politischer - hier in erster Linie TApolitischer - Gesellschaftssukzesse quasi eine Sozialproduktsäquivalentigkeit erhiesche, die von der Richtigkeit der Entwicklungsrichtung zeugen könnte, ohne nun difflationismisch als monetarismisches Werkzeug gelten zu müssen, wäre im Fall der TArealisation lediglich ein Faktum des difflationismisch zu paralysierenden Haushaltsrechtes des oder der Staaten oder eine Problematik für die Parteikassee einer DTA. Aber wie sich allgemein aus den Angebotundnachfrageverhältnissen zu ergeben scheint, wäre hier wieder der und das Primat der Politik ausschaggebend. Entweder das der Masse und das der TAinteressenvertretung, die sich zumindest auf eine Person beziehen könnte, die mit dem TAschreiberling identisch wäre. (Persönliche Anmerkung: Im Fall der Nichtannahme hätte die Masse mit ihrer verschissenen Demokratie gehörig verschissen und ich könnte nur hoffen, trotzdem für dieses scheiß Büchlein mein Geld zu bekommen.) Und dieses zu schreiben, könnte wiederrum als sein TAschreiberling’sches Recht bezeichnet werden, zumal die MenscHen dann Verbrecher nach dem § 13 des Strafgesetzbuches der BRD wären. Das Rechts- und Gesetzessystem des TAs, das sich aus der politischen Entwicklung technologischen Amone
TArismusses ergeben würde, hätte zwei weltherrschaftsorientierte Hauptentwicklungszweige, die das MenscHenrecht quasi als ein DOS in der Systematik rechtsstaatlicher Herrschaftssysteme betrachten lassen könnten. Der eine wäre eine menscHenrechtsdossierende Technokratie, die sich weitgehend über eine Art menscHrechtssystemischen DiscOperatingSystems steuern oder bedienen ließe, die andere eine internationale Demokratie oder Anthropokratie, die sich eben verständlicherweise in der TAinternationalismischen Entwicklung nationaler Demokratien erzeigen könnte. Der 1. Zweig könnte als Petras Schwarze Seite bezeichnet werden und gälte derzeitsgegenwärtig als verboten, während der 2. Zweig eben nur eine weltweite Demokratie und somit als eine Anthropokratie verstehbar wäre. Die Anthropokratie wäre wohl diejenige Herrschaftsrealität, die sich schon vom Funktionismus der Generalversammlung her mit der Organisation der Vereinten Nation ambesten verbinden ließe. Jedenfalls solange, wie ein Herrschaftssystem überhaupt als ein erforderliches Mittel der Weltordnung erscheinen müsste. (Der von Herrn von Weizsäcker irgendwo hervorgebrachte und auf irgendeinem Schallplattencover wiedererschiehene Begriff eines `neuen Weltbewußtseins´ könnte im TAischen Kontext und im Zusammenhang mit der rechtsstaatlichen Herrschaftssystematik durchaus als ein Ergebnis der politischen Entwicklung technologischen AmoneTArismusses betrachtet werden, denn alleine schon die Gesetzesauffassung, daß Gesetze algorithmische Prozeduren der Informatiker wären, während die integrationismische Tätigkeit der Fabrik zur internationalen Abschaffung von Arbeit und Geld tätig wäre und damit märkteassoziativ ein preisfreies Marawelb hominizialismischer Prägung schüfe, könnte dazu tendieren, ein Bewußtsein entstehen zu lassen, das sich logisch aus dem Funktionalismus des `Pythagoräischen Einsteins´ darböte. Verbunden mit allen Rechts- und Gesetzesmodifikationen würde dieses neue Bewußtsein bis hinab in die Auffassungen von Recht und Gestz beziehungsweise von Recht und Ordnung dringen, wo die Abschaffung oder `Difflation´ von energatologischen Zwahngsrationalitäten und bestimmten Kriminalitätserscheinungen ein neues Weltbewußtsein von unten beziehungsweise personenindividualismisch erbrächte, während die selben Verhältnisse in der Petraentwicklung auf dem Niveau des Harmonisierungsausschusses zur völkerrechtlichen Entstehung des TAischen Weltbewußtseins eine Berücksichtigung fänden, mit der der Politholismus in allen geteilten und ungeteilten Gewalten eines Staates oder eines Staatenbundes zur internationalen Schaffung rechtsmodifizierender und gesetzessurrogierender Novellen arbeitäte, die das TAisch neue Weltbewußtsein aus der Neuverfassung von Rechten und Pflichten, von Dürfen und Nichtdürfen oder von erlaubt, anstößig, verboten, zur späterhin vieleicht sogar nur rein rechtsgeschichtlichen Darlegung der das neue Weltbewußtsein konstituierenden Paragrafen international approbierter Vernunft oder notiones communis schriftlich fixiert haben würden. Der TA könnte nun wieder nicht zur vollständigen Kriminalitätsabschaffung verheißen, aber das Rechts- und Gesetzessystem der TAischen Petraentwicklung beziehungsweise der paragrafierenden Entwicklung technologischen AmoneTArismusses würde eine phänomenologische Reduktion auf strafgesetzlichem Boden erbringen können, denn die kontinuierliche Passung des Rechtssystems an die Zustände der sich technologisch weiterentwickelnden Gesellschaft würde den Entfall von kriminologischen Kausalverhältnissen in der gesellschaftlichen Entwicklung erbringen, sodaß mit zunehmender TAentwicklung ein Bewußtsein entstünde, dessen Entwicklungsprozess in der Hominisationslinie des Homo senex läge - in der Entwicklungslinie desjenigen MenscHs also, der es mit Vernunft und Intelligenz geschafft haben würde, den Homo sapiens sowohl als Homo oeconomicus als auch als Homo Faber in einen Homo liber zu entwickeln, der keinerlei soziale Pflichten mehr hätte, weil das gesamte Gesellschaftssystem als ein roboterisches Korrelat von weitgehend selbständigen Automationstechnologien aufgefasst werden könnte, das amoneTArismisch für das Wohl der MenscHheit arbeiten täte, wenn der vorm Zeitalter seiner Rente stehende Homo sapiens das zuließe. Der Homo senex wäre spätestens auf der vierten TAstufe derjenige MenscH, der das allgemeine Leistungsmaximum, das auch für den Bereich von Recht und Gesetz gälte, erfahren würde. Schon auf der 3. Entwicklungsstufe zum TA, auf der das Marawelb aus der vollständigen Surrogation des Marktes hervorgegangen oder als vollständiges Surrogat der Weltmärkte in Funktion ersehbar wäre, wären das neue Weltbewußtsein und die Hominidenlinie zwischen dem gegenwärtigen [wir schreiben das Jahr 2004] Homo sapiens und dem Homo senex in einer Homologie, die die homolytische Mensc
Hheitsentwicklung im Pythagoräischen Einstein als aufgehoben erachten ließe, weil der MenscH zum technologienmittelbar wahren, freien MenscHsein herangereift sein würde. Recht und Gesetz wären die einzigen Mittel der Realität, die einen Bewußtseinswandel nach dem Postulat eines unantastbaren MenscHenwesens zuließen, denn alle anderen Erscheinungen würden das Aussehen des MenscHs verändern und somit eine Wesensveränderung in Folge haben können. Aber das wäre eine Tatsache, die sowohl aus dem religiösen und geschichtswissenschaftlichen Kontext des `Pythagoräischen Einsteins´, als auch bei allen realen politischen Entwicklungen, die dieses Unantastbarkeitspostulat in der Rechtssystematik haben, in Erscheinung treten könnte.) Anthropokratische Gesetzesharmonisierungen, also eine internationale Gesetzgebung, die eventuell noch durch nationale Besonderheiten als quasi uneinheitlich gelten könnte, Gesetzespfropfungen aus der Passung internationaler Gesetze in die einzelstaatlichen Rechtsysteme und somit in die faschismoide Konföderation der VN aus den Tätigkeiten von Generalversammlung und Harmonisierungsausschuß, und eine Algorithmierung von Gesetzen wären der gesellschafts- oder staatsphänomenologisch sichtbare Prozess der Entwicklung des Rechts- und Gesetzessystems zum Rechts- und Gesetzessystem des TAs. Dabei wäre das Verhältnis zwischen einer kybernetischen und einer informatikalismischen Rechtsauffassung etwa wie das Verhältnis zwischen Gesetzgebung und fallorientierter Rechtsprechung. Die Tendenz zur Rechtsinformatik wäre da in diesem Verhältnis prädominant, denn so wie es hieße `nulla poena sine lege´, so hieße es auch `keine Strafe ohne Beweis´, sodaß hierdurch die Informatik eine für die Urteilssprechung ausschalaggebende Rolle inne haben dürfte. Eine gradualismische Strafbeurteilung nach der Einschätzung der gesamten Fallslage wäre ebenso informatisch, obschon hierbei auch kybernetische Elemente beihinspielen könnten, wenn es etwa an Fälle ginge, für die es keinerlei Vergleichsfälle gäbe. Zum Schluß sei kurz die Modifikation der Kartellgesetzgebung erwähnt, die als wohl eines der beeindruckensten Ergebnisse aus der Tätigkeit der Fabrik aufgefasst werden könnte, denn durch die Modifikation oder durch eine sogarische Abschaffung der Kartellgestzgebung könnten sich Wirtschaftsperspektiven erbieten, die weitläufig mit den TAtendzen konformieren könnten. Zumal eine Art Fabrik aus der Verbindung all derjenigen Unternehmen entständlich sein könnte, die als die sektorhistoriellen Marktführer oder sogar als die späterhin vieleicht kartellierten Monopolisten aller Sektoren der Technik- und Technologienindustrie gelten würden. Diese Unternehmensverbindung, die auch als eine horizontal-vertikale Verbindung oder als karthesische Verbindung aller Kartelle der industriellen Sektoren aufgefasst werden könnte, hätte im Bereich der Technik eine ähnliche Gewährungsfunktion zu erfüllen, wie die hier im TA angedeutete Fabrik es in der Unternehmenspolitik derer rechtsperönlichen Neigungen, Interessen und Pflichten zu schaffen haben würde. Eine rein privatwirtschaftliche Fabrik auf der Basis einer weitgestreuten Aktiengesellschaft oder die hier im Kontext der VN angedeutete Fabrik könnten sich sogar für ein Gleichgewicht in den Realemen ein sicherheitspolitisches Gleichgewicht halten, obschon hierbei an der Vernunft eines
VNstaatlich unterstützten Fabriksystems gezweifelt werden könnte, wenn sich eine derartige Unterstützung nicht auf die Unterstützung eines aus Horizontal- und Vertikalkartellen hervorgegangenes Fabrikssystem richten würde. Nur würde die bestehende Kartellgesetzgebung eine derartige Unternehmensverbindung unterbinden, wenn keine Alternative zur technisch-technologischen Bedürfnisbefriedigung bestünde, wie die, die von der hier im TA angedeuteten Fabrik geboten sein würde. Eine Horizontalverbindung von Unternehmen aller Technologiesektoren wäre zwar kein Kartell im Sinn der Kartellgesetzgebung, weil die Wettbewerbspotentiale der anderen Unternehmen derselben Sektoren immernoch groß genug wären, um im Wettbewerb mit einen gewährungspolitischen Gesamttechnologieunternehmen bestehen zu können, aber es wäre ein vorbehaltslastiges Unternehmen, wenn es nicht von denjenigen Unternehmen ins Leben gerufen sein würde, die die Entstehung aller Technologiesektoren erschafft hatten. Hinwiederrum würde eine intersektorielle Horizontalverbindung nicht mehr nur mikroökonomische oder betriebswirtschaftliche Unternehmenszielsetzungen eines jeden Einzelunternehmens dieser sektoriellen Gründerunternehmen zum Gegenstand haben, sondern eben in Richtung Politik tendieren. In die Richtung einer Gewährungspolitik, die zur produktionismischen Absicherung der arbeitssurrogativen und - in privatwirtschaftlicher Hinsicht vieleicht - amoneTArisierenden Technisierung überzugehen hätte, eben weil alle Arbeitsprozesse auf dieser Erde und in späterhinnigen Raumstationen udgl. von Maschinen verrichtet werden würden. Die allgemeine Arbeitssurrogation wäre dabei besonders zu bedenken, denn wenn es irgendwelche Kartelle gäbe (und mit den drei Kartellkategorien in der `Ameisenstaatsprinzipiologie´ sind nicht so kleine Zusammenschlüsse von Unternehmen wie Daimler und Rover gemeint), dann wäre es rechtlich sehr bedeutsam, sich die Produktions- und Absatzverhältnisse dieser Kartelle vor Augen zu halten, weil eben kein MenscH mehr in einem solchen Unternehmen zu arbeiten hätte oder zu arbeiten bräuchte. Es wären vollständig automativ arbeitende Unternehmen, die die technologischen Möglichkeiten des arbeitssurrogativen Automatismusses mit den gesellschaftlichen Technokratiebefürchtungen verbänden, obschon die sozialen Verhältnisse im Zustande derartiger Möglichkeiten als abgehandelt betrachtet werden könnten. Ein Wegfall der Technik im Zustande der totalen Automation würde eine Rennaissance des Arbeitslebens bedeuten und - damit eventuell verbunden - die Wiedereinführung des Geldes und vieleicht sogar eine Zwangsrekrutierung neuer Arbeitskräfte erbringen. Von diesem Punkt an würde sich die Geschichte der bisher (wir befinden uns im Jahre 2004 a.d.) vergangenen 4000 Jahre wiederholen - korrigiert um einen Intervallverschachtelungsfaktor, der sich auf den Kenntnisstand der Technisierung bezöge. Ein Rückfall in Barbarei, Gewalt, Schmutz und Dreck wäre die schlimmste der sciencefictionär wohl schon oftmals behandelten Folgen.
Exkurs: Das TAische §-13-StGB-Phänomen als gesetzesständige Quelle der Rechtentwicklung Der § 13 des Strafgesetzbuches der Bundesrepublik Deutschland ist der Unterlassungsmittäterparagraf. Dieser Paragraf besagt: `§ 13 Begehen durch Unterlassen. (1) Wer es unterläßt, einen Erfolg abzuwenden, der zum Tatbestand eines Strafgesetzes gehört, ist nach diesem Gesetz nur dann strafbar, wenn er rechtlich dafür einzustehen hat, daß der Erfolg nicht eintritt, und wenn das Unterlassen der Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes durch ein Tun entspricht. (2) Die Strafe kann nach § 49 Absatz 1 gemildert werden´.
Im Kontext des TAs wäre dieser Paragraf in einer politologischen Dimensionalität zu interpretieren und zu kommentieren. Das
TAische §13StgbPhänomen entstünde aus dem Sachverhalt, daß mit der internationalen Arbeits- und Geldabschaffung zwangsläufig die internationale Abschaffung der arbeits- und geldkorrelierten Kriminalität verbunden wäre. Wer nun als regierungsmitverantwortlicher Angehöriger eines das hinter dem § 13 StGB befindliche Rechtbewußtsein anerkennenden Staates über den TA derart informiert wäre, daß das Gedankengut des technologischen AmoneTArismusses als verstanden wahrgenommen gelten könnte, wäre zur Realisierung des TAischen Gedankenguts verpflichtet. Wer nun aber als ein den TA verstehend Wahrnehmender nichts zur TAverwirklichung tut, obschon über die Herrschaftsform des Staates der Staatsangehörigkeit des den TA verstehend Wahrnehmendens eine durch Wahlen begründete politologische Mitverantwortung hinsichtlich der Unterlassung, den TA nicht zu verwirklichen, gesetzlich erforderlich wäre, mäche sich nach Maßgabe des § 13 des Strafgesetzbuches der BRD einer politologischen Unterlassungsmittat hinsichlich aller zuküftig verwirklichten Verbrechen der arbeits- und geldkorrelierten Kriminalität schuldig. Deswegen würde es heißen, der TA verpflichte auf das BRDische Grundgesetz, auf Strafgesetzbuch der BRD und insbesondere auf den § 13 des Strafgesetzbuches der Bundesrepublik Deutschland. Diese Verpflichtung auf den § 13 des BRDischen Strafgesetzbuches würde sich in Lehnung an den geldwesenszwahngsläufigen Inernationalismus der TAischen Entwicklung (der sog. PetraEntwicklung) auf alle Staaten erstrecken, in denen das hinter dem § 13 des Strafgesetzbuches der BRD befindliche Rechtbewußtsein entweder faktisch in Erscheinung eines Gesetzes oder rein bewußtseinsmäßig als nicht artikulierte Bewußtseins- oder Handlungsnorm approbiert sein würde. Dieses §13StgbPhänomen wäre nun nicht nur eine Konsensuationsebene zum recht[(e)/(s)]bewußtseinsorientierten Verständnis aller seit der chinesisch-indisch-lydisch-griechischen Gelderfindung in Lehnung an das offizielle und inoffizielle Geldwesen erfolgten Attentate auf Herrscher, die seit der Gelderfindung in Verbindung mit der `miterfundenen´ geldkorrelierten Kriminalität hoheitliche Duldungsmittäter an allen geldkorrelierten Verbrechen gewesen sein müssten, das Geldwesen aber zum übergeordneten Zweck des Fortschritts beibehielten. Das §13StgbPhänomen wäre eine neue Basis neuer Rechteentwicklungen. Damit verbunden letztlich auch einer Rechtentwicklung, die zu einer Strafrechtreform führen könnte, weil mit dem TA das Per- und Apperzeptionsvermögen der anständigen Staatsangehörigen mit einer veränderten Kriminalitätswirklichkeit konfrontiert werden würde, welche dererseits dem Difflationismus im Sinn einer Crime-Cause-Paralysis beigegeben wäre. Negativ aspektuiert ließe sich dieses Phänomen als die perzeptionismische Grundgegenständlichkeit eines Geistes nehmen, der bereit wäre, einen militärgestützten Polizeieinsatz im Sinn eines
TAischen Kriegsanalogons gegen alle nicht TAisch gesonnenen und somit verbrecherischen Staaten zu führen - wobei nunmehr das Verhältnis zwischen Strafrecht und Urheberrecht in Lehnung an den § 14 StGB und eine persönliche Kanzlerproblematik recht interessant wäre. Doch Letzteres war nur nebenbei. Mit dem §13StgbPhänomen würde sich der konventionelle Kriminaltätsbegriff aufgrund der Schmählerung kriminalitätsbeihingebbarer Verbrechensmöglichkeiten verändern. Wer z.B. im Marawelbsystem irgendetwas stehlen würde, obschon das Marawelb einen problemlosen Bezug diebesgutsgleicher Waren ermöglichen täte, wäre kein Dieb mehr, sondern ein Kranker. An vergleichbaren Veränderungen gäbe es noch einige. Das
TAische §13StgbPhänomen wäre somit etwas mehr als bloß ein gesellschaftspunktuell erscheinendes Ereignis aus der Herausbildung eines neuen Entwicklungsweges ideologischer Nuancierung. Das TAische §13StgbPhänomen wäre eine Quelle neuen Rechtes, mit der insbsondere das PetraBewußtsein als gesetzesorientiert begründet erschiene. Dieses `neue´ Recht wäre im Sinn konventioneller Rechtepositivierungen und -negativierungen aufzufassen, wobei sich aus der Verbindung beider Tivierungen das neue Recht quasi als ein Anpassungsprozess hinsichtlich technischer Gegenwartsverhältnisse ergäbe. Sozialgesetzgebung, Kartellgesetzgebung, Steuergesetzgebung, Versicherungsrecht, Bankenrecht, Gesellschaftsrecht udgl. wären nur einige derjenigen Gesetze, die auf das TAische §13StgbPhänomen zu reflektieren hätten. Für Ideologienquellenanalytiker böte das
TAische §13StgbPhänomen einen rechtmäßigen Impuls zum Geschichtsstudium, denn ... nunja, die vieleicht wurde die Demokratie nur aus Gründen einer mit einem Antiken §13StgbPhänomen verbundenen Abdikation verwirklicht, um das Hoheitswesen der damaligen Menschheit - was auch immer das gewesensein mochte - aus dem das Geld- und Geldverbrechenswesen orientierten Verantwortungsbereich zu buchsieren. In diesem Abdikationsaspekt - assoziiert mit der technischen Entwicklung - ließe sich die gesamte Geschichte interpretieren. Angefangen bei der Gelderfindung, über westwerts gerichtete Staatengründungen und die Geldverbreitung, bis hin zur immernoch aktuellen Palästinafrage unter dem Königsweg zu und von Anatolien. Auch eine Bibelexegese ließe sich auf dem geldwesischen §13StgbPhänomen bewerkstelligen. ... Ach die Zeit wurde Reif, und eine Dido’sche Gebietsumlederung ist immernoch noch nichts anderes als eine weltokkupatorisch-weltpolitische Umgrenzung der Erdoberfläche.
... KRIMINALITÄT
Mit den Faktoren Leistung, Besitz und Eigentum, Recht und Gesetz und Petra wäre desweiteren noch ein kleiner Faktor verbunden, der sich als, mit oder in der Kriminalität darstellen ließe. Der TA wäre wohl nicht in der Lage, kriminelles Verhalten vollständig abzuschaffen, aber der TA hätte dieses teilweise recht ernste Thema um die Kriminalitätsfaktoren rein wirtschaftlicher Delikte beschnitten. Sämtliche sich allein auf das Geld konzentrierenden Verbrechen oder Straftaten könnten weitläufig als geschichtliche Faktoren vermißachtet werden, soweit es sich um die marktwirtschaftlichen Grundlagen der monetären Lebenserhaltung handeln würde, denn allein schon der Marawelbfunktionalismus würde einige Kriminalitätserscheinungen als unforderlich erscheinen lassen. Aber das bezöge sich hauptsächlich nur auf das Habenwollen von Dingen, die frühermals groß- und kleinindustriell auf den freien Märkten käuflich zu erwerben waren. Schon bei Kunstwerken könnte wieder eine Grenze gezogen werden, etwa wenn es darum ginge, sich Einzelstücke aus künstlerischen Produktionstätigkeiten verschaffen wollen - wobei allerdings auch die Adlersche Definition, daß kriminelles Verhalten ein Versuch der Kompensation eigener Minderwertigkeit sei, erkennbar erschiene, obschon sich derartige Versuche besonders gegen technologische Sicherheitssysteme als Überlegenheitserscheinungen der Kriminellen erzeigen würden, sodaß Kriminalität als ein funktionelles Phänomen für die gesellschaftsorientierte Erprobung der Sicherheitsstandshöhe im Rahmen des sozioengineerismischen Perfektionismusses einschätzbar wäre. Aber schon eine auf kleinere Straftaten, die sich aus dem märktischen Bestehen von Angeboten in Verbindung mit einer Insoziation nach dem KasparHauserTheorem ergeben könnten, angwendete MonteCarloMethode bei der Errechnung der tatsächlichen Straftstatsverringerungen, ließe einen Kriminalitätsschwund bei der Herausbildung des Marawelbs erkennen. Diebstähle in Läden, auf der Straße oder in Fahrzeugen, Einbrüche udgl, wären weitgehend sinnlos, denn es wäre eben nahezu alles in beliebigen Umfängen zu erhalten. Und ausgend von der Tatsache, daß alle Produktionsprozesse von Maschinen übernommen sein würden, würde das Petrabewußtsein eine Abneigung von handwerklich hergestellten Kunstwerken bedeuten, sodaß die davor gewesene Devalutation des Handwerks auch Diebstähle von maschinellen Einzelprodukten, die in irgendwelchen Läden im Marawelb angeboten werden würden, verringern könnte, wenn mit der Technisierung eben auch das politrelevante Bewußtsein des alt werdenden Homo sapiens real werden würde. Auch für mone |